Mindesthöhen nach Tieferlegung

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    Re: Mindesthöhen nach Tieferlegung

    Helmut 523 i - 08.03.2008, 14:02

    Mindesthöhen nach Tieferlegung
    Mindesthöhen nach Tieferlegung!

    Lichtaustrittskante 500mm (Scheinwerfer)

    Nebelscheinwerfer 250mm

    Kennzeichen vorne 200mm

    Kennzeichen hinten 300mm

    Blinker vorne 350mm

    Blinker hinten 350mm

    Blinker seitlich 500mm

    Bremsleuchte 350mm

    Schlussleuchte 350mm

    Nebelschlussleuchte 250mm

    Bei Anhängerkupplung Kugelmitte 350mm

    Rückfahrscheinwerfer 250mm

    In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit
    von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.

    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!



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