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Re: Mindesthöhen nach Tieferlegung
Helmut 523 i - 08.03.2008, 14:02Mindesthöhen nach Tieferlegung
Mindesthöhen nach Tieferlegung!
Lichtaustrittskante 500mm (Scheinwerfer)
Nebelscheinwerfer 250mm
Kennzeichen vorne 200mm
Kennzeichen hinten 300mm
Blinker vorne 350mm
Blinker hinten 350mm
Blinker seitlich 500mm
Bremsleuchte 350mm
Schlussleuchte 350mm
Nebelschlussleuchte 250mm
Bei Anhängerkupplung Kugelmitte 350mm
Rückfahrscheinwerfer 250mm
In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit
von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!
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