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Re: WIPO Sozialstaatsprinzip
yakub - 11.02.2008, 16:00WIPO Sozialstaatsprinzip
Hi André,
hier sind unsere beiden Themen zusammengesfasst so kurz wie möglich. Den ersten Teil hätte man auch genauso gut abschreiben können, aber egal. Dies ist jetzt genau eine halbe Seite und es wäre gut, wenn du heute noch Verbesserungsvorschläge schreibst, sodass ich es dann ausdrucken kann. Wenn nicht, dann bis morgen, ciao.
Das Sozialstaatsprinzip
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat (Art. 20 und 28GG), obwohl es im Grundgesetz nur unscharfe soziale Grundrechte gibt, sodass dieser Sozialstaat auf einem Postulat (Behauptung) basiert und deren Entscheidung vom Kräfteverhältnis zwischen Politik und Gesellschaft abhängig ist.
Durch die Allgemeinheit des Solzialstaatsprinzips entsteht Unklarheit in Bezug auf den Inhalt. Dennoch haben zwei Punkte hierzu eine eindeutige Übereinstimmung:
1.)Der Staat hat die Mitverantwortung über soziale und wirtschaftliche Prozesse, wobei diese dann nicht gänzlich der Gesellschaft überlassen werden(Liberalismus).
2.)Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, dass die Aufträge beim Sozialstaat vollzogen werden.
Das Prinzip des Sozialstaates prägt sich durch viele Aufgaben aus. Zum einen sorgt es für soziale Sicherheit bei Alter, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit und zum anderen für soziale Teilhabe an beispielsweise der Tarifautonomie. Zudem fördert es die Daseinsvorsorge mit Leistungen für z.B. Schulwesen oder Gesundheitsvorsorge.
Außerdem greift das Prinzip auch auf Politikbereiche, wie Steuer- oder Wohnungspolitik über.
Re: WIPO Sozialstaatsprinzip
androsch - 11.02.2008, 21:02
komm erst grad nach hause, daher die späte antwort, sry
aber finde es gut so, hab es mir selbst 2 mal mit dem text im buch durchgelesen und fand nix, das man ergänzen könnte bzw sollte.
also => daumen hoch ;)
bis morgen dann, danke nochmal für die arbeit im namen der gruppe
gruß
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