Gesetzesänderung zum Thema Tachojustierung

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    Re: Gesetzesänderung zum Thema Tachojustierung

    Gerda 323 ti - 31.01.2008, 21:41

    Gesetzesänderung zum Thema Tachojustierung
    Gesetzesänderung

    Seit dem 18. August 2005 steht das Manipulieren des Tachometers in Deutschland unter Strafe. Der Paragraph 22 b „Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen“, wird in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingefügt. Als Strafandrohung sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

    Bestraft werden dabei auch jene, die im Auftrag des Besitzers die Manipulationen vornehmen.

    Somit wird auch die Werbung für solche Dienste unzulässig.

    Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt:

    § 22 b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
    die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder
    eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


    aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Tachojustierung



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