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la0fasb - 29.01.2008, 17:11Ausführungsbestimmungen
E-F-Novus-Ausführungsbestimmungen zu den Festlegungen II
a) zu Flg 1) 1) Formulare enthalten den Namen der betreffenden Person, das Datum des Ausfüllens und den E-F-N-Stempel.
2) Diese Formulare werden für Flg 1)1)- 1)3) (Afb b)-d)) verwendet
b) zu Flg 1)1) 1) Eintrittsdokumente enthalten (außer den in Afb a) aufgeführten Punkten) das Geburtsdatum der betreffenden Person, ihre E-Mail-Adresse und ihre Unterschrift, sowie die mindestens eines Leiters
2) Mit dem Eintritt erkennt das neue Mitglied die Festlegungen und Ausführungsbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu befolgen.
c) zu Flg 1)2) Für den freiwilligen Austritt müssen mindestens 2 plausible Gründe für den Austritt auf dem Formular aufgeführt werden und ein Leiter muss unterschreiben.
d) zu Flg 1)3) Die Leiter müssen (wie in Afb c)) 3 Gründe von Verstößen gegen die Festlegungen (à Afb e)) nennen und ein Leiter muss unterschreiben.
e) zu Flg 1)5) Folgendes ist verboten und kann bestraft werden:
Diebstahl, Urkunden-, Aktenfälschung, (Amts-)Anmaßung, Verstoß gegen Vorschriften oder Ausführungsbestimmungen oder Mitgliederbefragungen oder Leiterentscheidungen( außer Flg 1)4)), Nichtbefolgen von Befehlen (außer Flg 1)4))
f) zu Flg 2) Hier gilt auch wieder Flg 3)2)/3)3) und Afb d)
g) zu Flg 3)1)1) I)Die Wahl des ,,Mitgliedsleiters":
1) Alle Mitglieder können vom 60.-69. Schultag der Amtszeit eines solchen Leiters den nächsten wählen. Dieser wird von seinem Vorgänger am 70 Schultag seines Vorgängers in das Amt eingeführt und übernimmt es am 71. Tag- seinem 1. Amtstag und ist dann für 70 Schultage Leiter.
2)Jedes Mitglied hat eine Wahlstimme und kann diese in schriftlicher Form (Name des Kandidaten) oder mündlicher Form an den Wahlleiter Fabian Sinnesbichler übergeben/über andere weitergeben lassen. Dies ist auch schriftlich als E-Mail möglich: E-Mail an den Wahlleiter (,,f23a6s19b91@yahoo.de") oder auf der Homepage. Nur wenn der Wahlleiter die Wahlstimme erhält, ist diese gültig. Die Wahl ist ansonsten geheim.
3) Ist ein Mitglied nicht in der Lage an einer Wahl teilzunehmen, kann es, gibt es dem Wahlleiter bescheit, seine Stimme einem anderen Mitglied übergeben.
II)Die Wahl des ,,Aktionärsleiters“
1)Siehe g) 1)-3) im Bezug auf Aktionäre; jeder Aktionär erhält durch jede Aktie eine Stimme.
h) zu Flg 3)1)2) 1) Die Leiter teilen dazu verschiedene Aufgabenbereiche untereinander auf, um diese besser bewältigen zu können.
2) Auf freiwilliger Basis können sie dazu auch andere Mitglieder berufen oder sich unterstellen. Deren Leistungen können honoriert werden (Lohn).
i) zu Flg 3)2) Die Mitliederbefragung dauert 6 Schultage, außer es zeichnet sich bereits vorher ein eindeutiges Ergebnis ab.ansondten verläuft sie wie eine Leiterwahl (àAfb g) im Bezug auf eine Mitgliederbefragung)
j) zu Flg 4)3) Hierzu setzt der zuständige Leiter eine angemessene Zahlung fest.
k) zu Flg 4)4)1) 1) Auf diesen können bis 5 000 P gelagert werden.
2) Zur Eröffnung können bis 20 P verlangt werden.
3) Zinsen werden alle 2 Monate in der Höhe zwischen 0,5%-7,5% ausgeschüttet.
4) Sie dürfen bis maximal 25% des maximal auf ihnen bereits gelagerten P überzogen werden.
5) Die Verwaltung kostet 2P/2 Monaten.
l) zu Flg 4)4)2) 1) Auf diesen können bis 5 000 000 P gelagert werden.
2) Zur Eröffnung können bis 100 P verlangt werden.
3) Zinsen werden alle 2 Monate in der Höhe zwischen 0,5%-7,5% ausgeschüttet.
4) Sie dürfen bis maximal 12,5% des maximal auf ihnen bereits gelagerten P überzogen werden.
5) Die Verwaltung kostet 10P/2 Monaten.
m) zu Flg 4)4) 1) Das SLC verwaltet die Konten im Auftrag der E-F-N.
2) Konten können vom Inhaber oder vom Verwalter (wegen Unstimmigkeiten) aufgelöst werden.
n) zu Flg 4)1)/4)2) Die Leiter legen mindestens alle 40 Schultage die Lohn- und Preislisten neu fest.
o) zu Flg 5) 1) Die Leiter vergeben sie für herausragende Taten/Tätigkeiten/Aktionen/Entwicklungen.
2) Sie können mit einer Prämie bis 1 000 P verbunden sein.
p) zu Flg 6) 1) Dieses Konto wird von Fabian Sinnesbichler verwaltet.
2) In ihm sind unter ,,Entwürfe" alle wichtigen Dokumente abrufbar.
3) Das Konto wird mindestens alle 2 Schulwochen auf den neusten Stand gebracht.
q) zu Flg 8) 1)Die Ausführungsbestimmungen (=Afb) sind zur genaueren Erklärung der Festlegungen (=Flg) bestimmt und müssn mit den Flg vereinbar sein.
2) Für die Afb gilt ebenfalls Flg 9)1)/9)3).
r) zu Flg 10)2) Auftrag der Mitglieder= Mitgliederbefragung
s) zu Flg 1)1) Um alle Mitglieder als solche schnell erkennen zu können, erstellt die E-F-N Mitgliedsausweise. Der erste Ausweis ist kostenlos, die folgenden können bis zu 50 P kosten (je nach Herstellungspreis). Ausweise können beim Leiter, der für Mitglieder zuständig ist, beantragt werden und werden von Fabian Sinnesbichler erstellt. Aus Sicherheitsgründen verlieren die Ausweise nach gewisser Zeit ihre Gültigkeit.
t) zu Flg 8) Die Bestimmung der Einzelheiten , die Vergabe und Verwaltung der Aktien untersteht Fabian Sinnesbichler.
Diese Ausführungsbestimmungen sind in Verbindung mit den Festlegungen II der E-F-N ab dem 11.9.2007 gültig.
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Festlegungen - gepostet von la0fasb am Dienstag 29.01.2008
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