Boomerang spezial

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Boomerang spezial"

    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 27.02.2006, 19:32

    Boomerang spezial
    Bei Focus läuft gerade ein Thread über einen nachbehandelten Boomerang. Wer mag, kann sich durchlesen, wie sich der Denkende dort permanent selber ins Bein schießt und richtig schön eins vor den Latz bekommt. :b6 :c2 :n11: :toimonster: :smoke



    Re: Boomerang spezial

    thebakerman - 27.02.2006, 20:04


    Ich schlage vor, ihn in "the brain" umzubenennen! :mrgreen:



    Re: Boomerang spezial

    Georg - 27.02.2006, 20:39


    Sic transit gloria mundi ! :wink:



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 27.02.2006, 21:03


    :blah5: ridere licet :n29: :n123:

    :fb3: AKD hat vollkommen Recht

    OB



    Re: Boomerang spezial

    Snurd - 27.02.2006, 21:12


    si tacuisset philosophus mansisset :n19: :n19:



    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 27.02.2006, 21:31


    thebakerman hat folgendes geschrieben: Ich schlage vor, ihn in "the brain" umzubenennen! :mrgreen:

    Wenn, dann Pinky The Brain :n121:



    Re: Boomerang spezial

    Noppenjoe - 27.02.2006, 21:50


    Hy Leute was ist das hier " der Club der ehemaligen Lateiner" :n142: :joker:

    Beste Grüße vom Noppenjoe :D
    Tempora mutantur nos et mutamur in illis



    Re: Boomerang spezial

    Snurd - 27.02.2006, 21:51


    Was heißt hier ehemalig? Ich hab' mein Latinum erst in einem Quartal :?



    Re: Boomerang spezial

    Noppenjoe - 27.02.2006, 21:57


    Snurd hat folgendes geschrieben: Was heißt hier ehemalig? Ich hab' mein Latinum erst in einem Quartal :?

    Ok ok :n103: :n103: :n123: Asche auf meim Haupt :ylsuper manchmal vergesse ich einfach wie alt ich bin :druid: und das durchaus noch jüngere Wesen existieren :D

    Beste Grüße vom Noppenjoe :D



    Re: Boomerang spezial

    Snurd - 27.02.2006, 21:59


    Ego te absolvo :a3



    Re: Boomerang spezial

    bjoerni - 27.02.2006, 23:32


    Snurd hat folgendes geschrieben: Was heißt hier ehemalig? Ich hab' mein Latinum erst in einem Quartal :?

    Mach Dir nichts daraus, in 2 Quartalen hast Du den Großteil schon wieder vergessen. :cry:

    Grüße

    Björn, Französischwiederauffrischer! :shock:



    Re: Boomerang spezial

    Snurd - 27.02.2006, 23:53


    Vokabeltechnich bin ich auf dem Stand eines Anfängers, aber ich mich mit einer soliden 3 immer weitermogeln können,sodass ich jetzt in der Oberstufe angekommen bin, wo ich ein Wörterbuch benutzen darf 8)



    Re: Boomerang spezial

    bjoerni - 28.02.2006, 00:11


    Snurd hat folgendes geschrieben: Vokabeltechnich bin ich auf dem Stand eines Anfängers, aber ich mich mit einer soliden 3 immer weitermogeln können,sodass ich jetzt in der Oberstufe angekommen bin, wo ich ein Wörterbuch benutzen darf 8)

    Ihr dürft ein Wörterbuch benutzen? Das gibt´s nur in NRW :n27: !

    Grüße

    Björn, der sein Latinum ohne Wörterbuch geschafft hat 8)



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 28.02.2006, 09:47


    Hiho,

    ich musste noch das große Latinum machen, aber ein Wörterbuch durften wir in NRW nicht benutzen :evil:

    Mein Lateinlehrer sagte endlich zu mir:"Falls Sie mal jemand fragen sollte, wie Sie ihr Latinum bekommen haben, tun Sie mir bitte einen Gefallen, lügen Sie!!! Skorbut und Apendix sind überigens keine Generäle des Punischen Krieges gewesen." Meinen Humor verstand er nie. Dabei hatte ich ihm noch gesagt, dass er meinen Baum gießen möge, die Früchte würden die seinen sein. Ich wünschte ihm trotzdem ein schönes Leben und Humor.

    OB



    Re: Boomerang spezial

    AKD - 28.02.2006, 10:06


    Ich hatte leider kein Latein, bin aber auch so groß geworden. Der hier angesprochene Thread wird langsam wirklich zur Farce.

    Jetzt behauptet The Brain doch tatsächlich, daß Joola seinen Fakir eventuell doch mit Sekundenklaber behandelt. Jetzt wirds mir langsam zu blöd.

    Bin ich denn so allein mit der Meinung, daß die Nachbehandlung von Noppen nicht regelkonform ist?



    Re: Boomerang spezial

    Georg - 28.02.2006, 10:08


    AKD hat folgendes geschrieben:
    Bin ich denn so allein mit der Meinung, daß die Nachbehandlung von Noppen nicht regelkonform ist?

    Nein ! :wink:



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 28.02.2006, 10:12


    Georg hat folgendes geschrieben: AKD hat folgendes geschrieben:
    Bin ich denn so allein mit der Meinung, daß die Nachbehandlung von Noppen nicht regelkonform ist?

    Nein ! :wink:

    Otterbock hat folgendes geschrieben:

    :fb3: AKD hat vollkommen Recht


    Hä?!

    OB



    Re: Boomerang spezial

    AKD - 28.02.2006, 10:27


    Sorry Otterbock. :a1 Du hattest mir schon Recht gegeben. Bei Fokus hat Volkmar mich auch bestätigt.

    Ich bin mir meiner Meinung auch sicher und frag nur aus Interesse.



    Re: Boomerang spezial

    uli - 28.02.2006, 10:31


    Regelkonform ist es nicht – aber der Nachweiß dürfte recht schwer sein! Da liegt der Hase halt begraben. Wenn man einen teueren Belag so länger spielen kann für fast nix an Kosten und fast ohne Gefahr das es einer Merkt (oder es nachweisbar ist) werden es einige dann auch immer wieder machen. Man schaue sich nur die grausige Beschichtung einiger Fakire an – wenn man da einen Nachglättet kann der auch kaum schlimmer aussehen ;-(

    Dennoch Regelkonform ist das nicht!

    Ob eine Ölbehandlung eines NI Belags zulässig ist um diesen griffiger zu machen – bin ich mir auch noch nicht so ganz sicher? Ist zwar ein anderer Tread aber wollte ich nur mal nachfragen.


    Uli



    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 28.02.2006, 10:43


    AKD hat folgendes geschrieben: Sorry Otterbock. :a1 Du hattest mir schon Recht gegeben. Bei Fokus hat Volkmar mich auch bestätigt.

    Ich bin mir meiner Meinung auch sicher und frag nur aus Interesse.

    Das ist keine Meinung, das war eine juristisch saubere Deduktion, was Du im Focus abgeliefert hast, und das kann ich durchaus beurteilen :krass



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 28.02.2006, 11:06


    volkmar hat folgendes geschrieben: [...] das war eine juristisch saubere Deduktion [...]

    Juristen nennen die Konklusion Subsumtion, was aber im Prinzip nichts anders als eine Deduktion ist :wink:

    Wenn der sich als "Regelverbrecher" selbst Geoutete seine Brettertests mit regelwidrigen Belägen durchführt, wundert mich nicht, dass die neuen Wundertüten für ihn permanent eine neue Referenz in Sachen Schnittumkehr darstellen sollen (hinzu kommt noch die Euphorie des Testwahns). Die Unterschiede bei behandelten GLN sind dann mE marginal und das Holz kann nahzu vernachlässigt werden. Ein mit Sekundenkleber behandelter Belag stellt auf Limba ein ebenso großes "Problem" dar wie auf Bambus o.ä.

    OB



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 28.02.2006, 12:12


    uli hat folgendes geschrieben: Dennoch Regelkonform ist das nicht!

    Ohne vergangene Diskussionen wieder aufwärmen zu wollen: Nicht regelkonform ist es aus meiner Sicht allein deshalb, weil damals ein entsprechender Offizieller sich dementsprechend erklärt hat. Logisch nachvollziehen kann ich es anhand der Regeln immer noch nicht.

    Denn dort steht lediglich, dass die Eigenschaften nicht entscheidend verändert werden dürfen. Und das wäre aus meiner Sicht der Fall, wenn man aus einer griffigen LN eine GLN macht oder umgekehrt. Alles andere (aus glatt noch glatter, aus griffig noch griffiger) ist meiner subjektiven Meinung nach zu eng betrachtet. Und die Argumentation mit dem Vergleich mit Spinmax finde ich persönlich nicht so weit hergeholt.

    So, genug gelabert. Manchmal muss man (ich) auch mal in der Mindermeinung sein. :wink:



    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 28.02.2006, 12:15


    Otterbock hat folgendes geschrieben: volkmar hat folgendes geschrieben: [...] das war eine juristisch saubere Deduktion [...]

    Juristen nennen die Konklusion Subsumtion, was aber im Prinzip nichts anders als eine Deduktion ist :wink:

    Wenn der sich als "Regelverbrecher" selbst Geoutete seine Brettertests mit regelwidrigen Belägen durchführt, wundert mich nicht, dass die neuen Wundertüten für ihn permanent eine neue Referenz in Sachen Schnittumkehr darstellen sollen (hinzu kommt noch die Euphorie des Testwahns). Die Unterschiede bei behandelten GLN sind dann mE marginal und das Holz kann nahzu vernachlässigt werden. Ein mit Sekundenkleber behandelter Belag stellt auf Limba ein ebenso großes "Problem" dar wie auf Bambus o.ä.

    OB

    Ich weiß, wie das richtig heisst :lol: Aber wenn Du mir jetzt noch erklären könntest, was eine Deduktion ist (ggf. im Unterschied zur Induktion), dann weiß ich, ob Du weißt, was ich weiß - ach lassen wird das :n182:



    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 28.02.2006, 12:17


    Mastermind hat folgendes geschrieben:
    Ohne vergangene Diskussionen wieder aufwärmen zu wollen: Nicht regelkonform ist es aus meiner Sicht allein deshalb, weil damals ein entsprechender Offizieller sich dementsprechend erklärt hat. Logisch nachvollziehen kann ich es anhand der Regeln immer noch nicht.

    Denn dort steht lediglich, dass die Eigenschaften nicht entscheidend verändert werden dürfen. Und das wäre aus meiner Sicht der Fall, wenn man aus einer griffigen LN eine GLN macht oder umgekehrt. Alles andere (aus glatt noch glatter, aus griffig noch griffiger) ist meiner subjektiven Meinung nach zu eng betrachtet. Und die Argumentation mit dem Vergleich mit Spinmax finde ich persönlich nicht so weit hergeholt.

    So, genug gelabert. Manchmal muss man (ich) auch mal in der Mindermeinung sein. :wink:

    Keineswegs. Lies Dir das durch, was AKD beim Focus geschrieben hat. Das ist richtig gut. Entscheidend ist der Ansatz, den ich früher schon immer betont habe: Es kommt auf den Zustand an, in dem (der Belag) die Noppe genehmigt worden ist.



    Re: Boomerang spezial

    uli - 28.02.2006, 13:03


    *********
    Zum Thema Spinmax:
    Das ist nun wiederum ein schwierigeres Thema. Meiner Erkenntnis nach handelt es sich bei diesem Mittel nicht um einen reinen Reiniger. Joola beschreibt sein Produkt mit "JOOLA SPINMAX hilft die originale Reibungskraft (den Spin-Effekt also) eines Belages während der normalen Lebensdauer zu erhalten, sogar zu maximieren." Mit dem Zusatz, daß die Reibungskraft "maximiert" wird schießt sich Joola meiner Meinung nach selbst ins Bein, da damit das Produkt die Eigenschaften des Belags verändert. Allein die Erhaltung der Reibungskraft wäre noch kein Argument gegen dieses Produkt gewesen, da die Belagseigenschaften dann immer noch die selben gewesen wären, die bei der Zulassung des Belags beim ITTF vorhanden waren. Wenn also ein Test ergeben würde, daß die Reibungskraft zum Originalzustand tatsächlich vergrößert werden würde durch den Einsatz von Spinmax, dann ist die Behandlung damit nicht zulässig.

    Ich hoffe nun endlich darauf, daß nicht wieder einer behauptet, daß das Nachbehandeln von Noppen erlaubt sei.

    Genervte Grüße banghead
    AKD
    **********

    Und genau das ist der Ansatz!

    Wenn man NI etwas griffiger machen darf – wieso nicht GLN etwas glatter? Dieser NI Belag entspricht auch nicht mehr dem Exemplar welches zugelassen wurde und verliert dennoch nicht seine Zulassung.
    Da offensichtlich bei NI und Spinnmax nicht dieses Kriterium sondern eben zitierte Regel „..nicht entscheidet verändert..“ angewendet wird – wieso dann nicht bei GLN?

    Also so eine verständlicher Erklärung dazu habe ich noch nirgends gelesen!

    Uli



    Re: Boomerang spezial

    Georg - 28.02.2006, 13:09


    Und täglich grüsst das Murmeltier ! :n27:



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 28.02.2006, 13:20


    volkmar hat folgendes geschrieben: Ich weiß, wie das richtig heisst :lol: Aber wenn Du mir jetzt noch erklären könntest, was eine Deduktion ist (ggf. im Unterschied zur Induktion), dann weiß ich, ob Du weißt, was ich weiß - ach lassen wird das :n182:

    Hiho,
    Jurist und Philosoph, und auch sonst von mittlerer Intelligenz und Begabung. Das personifizierte Unvermögen :n182:

    OB



    Re: Boomerang spezial

    uli - 28.02.2006, 13:52


    @Schorschi

    Nicht ganz – ich akzeptiere ja mitlerweile das es nicht Regelkonform ist – nur so ganz verstehen kann ich die Regelauslegung halt noch immer nicht!

    Uli



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 28.02.2006, 14:06


    uli hat folgendes geschrieben: Nicht ganz – ich akzeptiere ja mitlerweile das es nicht Regelkonform ist – nur so ganz verstehen kann ich die Regelauslegung halt noch immer nicht!

    Und genauso ist es auch bei mir.



    Re: Boomerang spezial

    noppe17 - 28.02.2006, 14:11


    Mastermind hat folgendes geschrieben: uli hat folgendes geschrieben: Nicht ganz – ich akzeptiere ja mitlerweile das es nicht Regelkonform ist – nur so ganz verstehen kann ich die Regelauslegung halt noch immer nicht!

    Und genauso ist es auch bei mir.

    Dem ist nichts hinzuzufügen! :shock:



    Re: Boomerang spezial

    Georg - 28.02.2006, 14:13


    uli hat folgendes geschrieben: @Schorschi

    Nicht ganz – ich akzeptiere ja mitlerweile das es nicht Regelkonform ist – nur so ganz verstehen kann ich die Regelauslegung halt noch immer nicht!

    Uli

    @Schorschi ?

    Mein "Murmeltier" war auf die ganze Diskusion bezogen !



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 28.02.2006, 14:24


    volkmar hat folgendes geschrieben: Keineswegs. Lies Dir das durch, was AKD beim Focus geschrieben hat. Das ist richtig gut. Entscheidend ist der Ansatz, den ich früher schon immer betont habe: Es kommt auf den Zustand an, in dem (der Belag) die Noppe genehmigt worden ist.
    Habe ich doch getan. :wink:

    Sicher ist der Ansatz ist gut, die Frage ist nur, ob er auch logisch und nachvollziehbar ist.

    Wo steht denn, dass genau der Zustand (100%ig) wie bei der Zulassung wieder hergestellt werden muss ? Das ist lediglich eine Interpretation der Regeln, nicht mehr und nicht weniger.
    Warum reicht es z.B. nicht, den Zustand im wesentlichen (hier: glatt) wieder zu erreichen ? Dazu findet sich nirgends etwas in den Regeln, sondern diese Argumentation wird von AKD lediglich hineininterpretiert, ebnso wie die "Behauptung", 4.7 sei hier nicht anzuwenden.

    Und eben diese Sichtweise ist für mich persönlich zu eng, damit ich sie auch logisch nacchvollziehen kann.



    Re: Boomerang spezial

    Konter - 28.02.2006, 14:25


    Hi,
    ich verstehe mal wieder die ganze Diskusion nicht.
    Ich weis nicht wie oft ich schon gegen GLN gespielt habe und wie viel
    davon nachbehandelt waren schon gar nicht. Bei dem einen oder anderen schwarzen Belag hatte ich schon mein Zweifel, aber beweisen kann ich dem Spieler nichts. Also was solls.
    Um ehrlich zu sein, ich spiele lieber gegen einen nachbehandelten Fakir der überall glatt ist, als gegen eine abgespielte GLN die in der mitte abgespielt und griffig, aber am Rand noch immer glatt ist. Das hat natürlich nichts mit der Regelkonformität zutun, aber mein Gedanke ist hoffentlich nachvollziehbar.
    Der ganze Hund liegt einfach im Preis der GLN begraben. 46 Euro für einen Belag ist einfach nicht ok. In Zeiten eines Swing Back dürfte zumindest für die Hartplastikfraktion dieses Argument auch entkräftet sein, da dieser für den Preis eines Sriver zu haben ist.
    Ihr seht also auch in meinen Gedanken beist sich die Schlange in den Schwanz.

    Gruß, Joachim



    Re: Boomerang spezial

    Benjy - 28.02.2006, 16:11


    Zitat: Zum Thema Frischkleben folgendes:
    Zunächst ist klar, daß das Aufkleben des Belags schlecht verboten werden kann, da sonst der Belag ja nicht halten würde. Wie oft und wie viel Kleber dafür verwendet wird kann auch schlecht kontrolliert werden. Lediglich die Art der Kleber kann einer Kontrolle unterliegen. Der ITTF hat eine Zulassungliste für Kleberinhaltsstoffen, die von diesem als zulässig angesehen werden. Es hat zudem ein Genehmigungsverfahren für Kleber, bei welchem sämtliche Eigenschaften und Inhaltsstoffe der Kleber getestet werden. Die Veränderung der Spieleingenschaften durch das Frischkleben ist also von der ITTF insoweit genehmigt, als die Veränderung auf den vom ITTF erlaubten Inhaltsstoffen und der erlaubten Zusammensetzung beruht.

    Also diese Argumentation scheint mir doch auch ein wenig scheinheilig! Nur weil die ITTF den Kleber zugelassen hat, hat das nichts im Zusammenhang mit den von dir genannten Eigenschaftsänderungen auf den Belag zu tun, sondern mit gesundheitlichen Aspekten von "tschechischen Fahrradklebern".

    Wenn ich deine Kette jetzt weiterargumentiere, dann dürfte ich also einen ITTF-genehmigten Sekundenkleber auch zum nachglätten von Noppen verwenden? Oder aber ich glätte mit Normalkleber meine Noppe nach, der is ja zugelassen (weiß nur nicht obs das bringt!)

    Ich verstehe aber grundsätzlich die Dramatik an dieser Thematik nicht! Wiso ist es euch nicht einfach egal, ob die Noppe behandelt ist oder nicht? Mir persönlich ist es auch egal, ob einer mit Vulkan geklebt hat, solange er es nicht macht, während ich neben ihm sitze! Und wenn er dann sein katapultiges Tempomonster trotz allem beherrschen kann, na, dann wird er wohl besser sein!

    In diesem Sinne sehe ich sogar das Frischkleben als deutlich schlimmere Veränderung vom Ursprungszustand des Belags wie ein nachglätten von griffig gewordenen GLN!

    Ich bezweifle nicht, dass das nachglätten wohl nicht regelkonform ist, allerdings ist mir die Begründung dahinter reine Willkür, und das kanns meiner Meinung nach nicht sein!

    Gruß,
    Benjy



    Re: Boomerang spezial

    Konter - 28.02.2006, 16:21


    Hi,
    na ist ist doch mal eine Idee.

    "Glitze Glatt, der erste von der ITTF zugelassene Behandlungskleber für glatte lange Noppen. Zum Einführungspreis von nur 23,99 Euro (inkl. hochwertigem Plastiklöffel). Exklusiv bei Professor Nauheimer."
    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Gruß, Joachim



    Re: Boomerang spezial

    uli - 01.03.2006, 09:27


    Und zeitgleich ist eine Umfrage bei News wo es um das Frischklebeverbot geht – da posten 37% das sie trotz Verbots weiter kleben werden! Keiner regt sich darüber auf – nur wenn man eine GLN nachglättet dann schreien viele „Nachbehandlung“ „Regelwidrig“ und was nicht alles. Ich kann es einfach nicht nachvollziehen.

    Uli



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 01.03.2006, 09:59


    Hiho,

    ab sofort darf nur noch mit selfmade Brettern und Belägen über Küchentische geklickert werden, das wärs doch mal

    OB



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 01.03.2006, 10:12


    Otterbock hat folgendes geschrieben: Hiho,

    ab sofort darf nur noch mit selfmade Brettern und Belägen über Küchentische geklickert werden, das wärs doch mal

    OB
    Ne, dann lieber mein Vorschlag, den ich schon seit Jahren predige:

    BARNA FÜR ALLE !



    Re: Boomerang spezial

    AKD - 01.03.2006, 11:25


    Benjy hat folgendes geschrieben: Also diese Argumentation scheint mir doch auch ein wenig scheinheilig! Nur weil die ITTF den Kleber zugelassen hat, hat das nichts im Zusammenhang mit den von dir genannten Eigenschaftsänderungen auf den Belag zu tun, sondern mit gesundheitlichen Aspekten von "tschechischen Fahrradklebern".

    Ich weiß leider nicht was an meiner Argumentation scheinheilig ist. Der Belag muß auf das Holz geklebt werden. Der ITTF hat dafür verschiedene Kleber genehmigt. Damit hat er doch gleichzeitig gesagt, daß man alle Auswrikungen, die so ein Kleber mit sich bringt, auch als regelkonform anerkennt. Man kann schließlich nicht sagen, du darfst zwar mit dem Kleber deinen Belag auf das Holz montieren, aber nur, wenn der Kleber deinen Belag nicht verändert, wenn der Kleber das aber immer tut.

    Benjy hat folgendes geschrieben: Wenn ich deine Kette jetzt weiterargumentiere, dann dürfte ich also einen ITTF-genehmigten Sekundenkleber auch zum nachglätten von Noppen verwenden? Oder aber ich glätte mit Normalkleber meine Noppe nach, der is ja zugelassen (weiß nur nicht obs das bringt!)

    Stimmt genau. Wenn von dem Zulassungsgremium ein Mittel zugelassen wird, daß GLN wieder in den ursprünglichen glatten Zustand versetzt, dann könntest du es auch benutzen.

    Mastermind hat folgendes geschrieben: Wo steht denn, dass genau der Zustand (100%ig) wie bei der Zulassung wieder hergestellt werden muss ? Das ist lediglich eine Interpretation der Regeln, nicht mehr und nicht weniger.
    Warum reicht es z.B. nicht, den Zustand im wesentlichen (hier: glatt) wieder zu erreichen ? Dazu findet sich nirgends etwas in den Regeln, sondern diese Argumentation wird von AKD lediglich hineininterpretiert, ebnso wie die "Behauptung", 4.7 sei hier nicht anzuwenden.

    Ich werd mal versuchen es noch einmal verständlicher zu erklären:

    1)
    In den TT-Regeln B, welche laut Vorbemerkung auch für den DTTB gelten, heißt es:

    Zitat: 2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen.

    Eine solche Genehmigung wurde erteilt indem man ein Exemplar zum testen schickt. Mit genau diesen Spezifikationen darf man dann den Belag im DTTB einsetzen. Wenn man nun durch irgenwlche Mittel den Belag verändert, dann müßte dieser wieder zum ITTF geschickt werden und neu genehmigt werden. Ich hoffe nicht, daß Du behauptest, die Spieleigenschaften durch s.B. Sekundenkleber würden nicht verändert werden. Wenn doch sehe ich keinen Sinn diesen Sekundenkleber auf die Noppen aufzutragen. Derjenige der das macht, will ja gerade einen Effekt erzielen. Selbst wenn sich die subjektive Gefährlichkeit durch diese Behandlung nicht verändert, so ist doch der objektive Unteschied auf jeden Fall vorhanden. Die Noppen hatten vorher keine Sekundenkleberhaube und danach schon. Wenn man einen Noppenbelag mit Sekundenkleberhaube auf den Noppen spielen will, dann muß er eben vorher vom ITTF angeschaut werden und für zulässig erachtet werden.

    Vielleicht wäre es für Dich verständlicher, wenn in Nr. 2.1.3 noch stehen würde "eine Veränderung der Beläge nach Zulassung ist nicht mehr erlaubt" oder ähnliches. Wäre aber überflüssig, da sich aus der gegebenen Formulierung das schon eindeutig ergibt.

    Die Eigenschaft "glatt" ist eben leider eine zu grobe Einteilung. Nimm doch mal den Bamboo. Dieser zählt auch zu den glatten Noppen. Wenn Du den mit Sekundenkleber ne Haube verpasst, dann ist die Restgriffigkeit definitiv weg. Nach Deiner Einteilung wäre aber auch dies zulässig.

    2)
    Zur Regelung 4.7 in den TT-Regeln A gibt es keine Behauptung von mir die hineininterpretiert ist. Diese heißt:

    Zitat: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags , ... , können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    und

    Zitat: Geringfügige Abweichungen von der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, ... , können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    Die Regel sprich also nur von Vollständigkeit und von Farbe, von nichts anderem. Du kannst mir ja gerne die Stelle zeigen, wo sich die Vorschrift auf etwas anderes bezieht.

    Selbst wenn Du die Farbe und die Vollständigkeit weg lassen würdest, was du nicht kannst, dann würde folgendes geregelt sein:

    Zitat: Geringfügige Abweichungen, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    Dann würde die Regel von zufälligen Beschädigungen sprechen und nicht von NAchbehandlungen. Diese Regel ist und bleibt also auf das Nachbehandeln nicht anwendbar.

    Ich hoffe, es wird klarer. Wer es anders und besser erklären kann soll bitte vortreten und die Zweifler überzeugen.

    @ Volkmar

    Bist Du auch Jurist?



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 01.03.2006, 15:31


    Viele Argumente, wobei für mich das letzte entscheidend ist. Aber der Reihe nach ...

    AKD hat folgendes geschrieben:
    1)
    In den TT-Regeln B, welche laut Vorbemerkung auch für den DTTB gelten, heißt es:

    Zitat: 2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen.

    Eine solche Genehmigung wurde erteilt indem man ein Exemplar zum testen schickt. Mit genau diesen Spezifikationen darf man dann den Belag im DTTB einsetzen. Wenn man nun durch irgenwlche Mittel den Belag verändert, dann müßte dieser wieder zum ITTF geschickt werden und neu genehmigt werden. Ich hoffe nicht, daß Du behauptest, die Spieleigenschaften durch s.B. Sekundenkleber würden nicht verändert werden. Wenn doch sehe ich keinen Sinn diesen Sekundenkleber auf die Noppen aufzutragen. Derjenige der das macht, will ja gerade einen Effekt erzielen.

    Das überzeugt mich noch nicht (weder von den Regeln noch logisch):

    Laß uns mal beim Paradespiel bleiben, indem es darum geht, einen mittlerweile griffig gewordenen Fakir wieder glatt zu machen. Dann ist deine Aussage richtig. Aber: SK verändert den Belag nicht (wesentlich), sondern stellt den alten Zustand annäherungsweise wieder her. Wenn man es zu kleinlich betrachtet, dann argumentiere ich: Auch Reiniger und Spinmax verändern den Belag. Zwar nur gering, aber immerhin.
    AKD hat folgendes geschrieben:
    Selbst wenn sich die subjektive Gefährlichkeit durch diese Behandlung nicht verändert, so ist doch der objektive Unteschied auf jeden Fall vorhanden. Die Noppen hatten vorher keine Sekundenkleberhaube und danach schon. Wenn man einen Noppenbelag mit Sekundenkleberhaube auf den Noppen spielen will, dann muß er eben vorher vom ITTF angeschaut werden und für zulässig erachtet werden.

    Auch das überzeugt mich noch nicht (weder von den Regeln noch logisch):

    Kommt es auf deinen „objektiven Unterschied“ an ? Ich denke nein. Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass der Fakir vom Werk aus beschichtet ist. Womit, sei dahingestellt. Aber wo bitte steht denn, dass man den Belag bei einer Restaurierung mit genau derselben identischen Substanz wiederherstellen muss ? Ebenso kann man auch argumentieren, es reicht auch eine ähnliche Substanz, sofern der wesentliche Zustand (glatt) wiederhergestellt wird.

    AKD hat folgendes geschrieben:
    Vielleicht wäre es für Dich verständlicher, wenn in Nr. 2.1.3 noch stehen würde "eine Veränderung der Beläge nach Zulassung ist nicht mehr erlaubt" oder ähnliches. Wäre aber überflüssig, da sich aus der gegebenen Formulierung das schon eindeutig ergibt.

    Darauf können wir uns gern einigen. Aber: dann dürftest du deinen Belag weder spielen (da er sich ja abspielt), noch reinigen. Und schon gar nicht mit Spinmax, dass ja die werksseitige Griffigkeit noch erhöht.
    AKD hat folgendes geschrieben:
    Die Eigenschaft "glatt" ist eben leider eine zu grobe Einteilung. Nimm doch mal den Bamboo. Dieser zählt auch zu den glatten Noppen. Wenn Du den mit Sekundenkleber ne Haube verpasst, dann ist die Restgriffigkeit definitiv weg. Nach Deiner Einteilung wäre aber auch dies zulässig.

    Hier nun ausgerechnet die griffigste unter den GLN heranzuziehen, finde ich nicht besonders glücklich. Es geht wie bereits erwähnt darum, den Zustand so wieder herzustellen, dass er sich vom Originalzustand nicht wesentlich unterscheidet. Und wenn man dann statt einem Bamboo einen Fakir annimmt, so sähe es schon wieder ganz anders aus.

    AKD hat folgendes geschrieben:
    2)
    Zur Regelung 4.7 in den TT-Regeln A gibt es keine Behauptung von mir die hineininterpretiert ist. Diese heißt:

    Zitat: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags , ... , können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    und

    Zitat: Geringfügige Abweichungen von der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, ... , können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    Die Regel sprich also nur von Vollständigkeit und von Farbe, von nichts anderem. Du kannst mir ja gerne die Stelle zeigen, wo sich die Vorschrift auf etwas anderes bezieht.

    Selbst wenn Du die Farbe und die Vollständigkeit weg lassen würdest, was du nicht kannst, dann würde folgendes geregelt sein:

    Zitat: Geringfügige Abweichungen, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    Dann würde die Regel von zufälligen Beschädigungen sprechen und nicht von NAchbehandlungen. Diese Regel ist und bleibt also auf das Nachbehandeln nicht anwendbar.

    Das erscheint mir der wichtigste Punkt in deiner Argumentation zu sein. Daraus kann man ein Verbot der Nachglättung ableiten.

    Nun versuche ich das hier mal weiterzudenken. Wenn die Vorschrift entsprechend eng auslegt wird (und wo bitte steht, dass man das nicht darf ?), dann sind leicht abgespielte Beläge noch zulässig, so weit so gut.. Aber Spinmax darf dann nicht erlaubt sein, da der Belag, der bei der ITTF damals vorgelegt wurde, nicht mit Reiniger oder einer Substanz namens Spinmax behandelt war.

    Und auch wenn auf Spinmax ein ITTF-Zeichen prangt, na und ? Ich sehe nirgendwo in den Regeln, dass es benutzt werden darf. Und 4.7 würde es offensichtlich nicht gestatten.

    Und dennoch: auch wenn die Regeln das nachglätten von GLN verbieten. Einen logischen Sinn sehe ich darin immer noch nicht.



    Re: Boomerang spezial

    blekitt - 01.03.2006, 16:40


    Als Neumitglied aus Österreich möchte ich zum Thema GLN noch folgende Fragen an Euch richten, die bei uns völlig unzureichend beantwortet werden und die vielleicht bei Euch bereits ausdiskutiert wurden:

    (1) darf eigentlich der Schiedsrichter (Verbandsschiedsrichter) so ohne weiteres, dh. ohne Beweis, einen Spieler bei einem Wettkampf mit der Begründung elemieren, sein Belag sei "behandelt", obwohl dieser ITTF genehmigt ist (Superblock OX) und nicht vom Spieler separat präpariert wurde ?
    (2) Wie schaut's eigentlich mit der Beweislast aus ? Gilt Beweislastumkehr (Unschuld zu beweisen vom Spieler) oder gilt Schuldbeweis seitens des Schiedsrichters ? Wer zahlt die Kosten einer Beweisführung (falls sowas überhaupt möglich ist ?
    (3) Bei uns herrscht in manchen Turnsälen eine Temperatur von max. 12° - 14°. Ich habe daher ein "Warm-up" mit meinem Schläger durchgeführt (mit Fohn angewärmt, bzw. auf die Zentralheizung gelegt. Der Schiedsrichter hat mich daraufhin verwarnt mit dem Hinweis, dies sei eine "Behandlung" des Belages. Was meint ihr dazu :?::roll:



    Re: Boomerang spezial

    Georg - 01.03.2006, 16:42


    blekitt hat folgendes geschrieben: Als Neumitglied aus Österreich möchte ich zum Thema GLN noch folgende Fragen an Euch richten, die bei uns völlig unzureichend beantwortet werden und die vielleicht bei Euch bereits ausdiskutiert wurden:

    (1) darf eigentlich der Schiedsrichter (Verbandsschiedsrichter) so ohne weiteres, dh. ohne Beweis, einen Spieler bei einem Wettkampf mit der Begründung elemieren, sein Belag sei "behandelt", obwohl dieser ITTF genehmigt ist (Superblock OX) und nicht vom Spieler separat präpariert wurde ?
    (2) Wie schaut's eigentlich mit der Beweislast aus ? Gilt Beweislastumkehr (Unschuld zu beweisen vom Spieler) oder gilt Schuldbeweis seitens des Schiedsrichters ? Wer zahlt die Kosten einer Beweisführung (falls sowas überhaupt möglich ist ?
    (3) Bei uns herrscht in manchen Turnsälen eine Temperatur von max. 12° - 14°. Ich habe daher ein "Warm-up" mit meinem Schläger durchgeführt (mit Fohn angewärmt, bzw. auf die Zentralheizung gelegt. Der Schiedsrichter hat mich daraufhin verwarnt mit dem Hinweis, dies sei eine "Behandlung" des Belages. Was meint ihr dazu :?::roll:

    1: Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, kann man nix machen.
    2. ??
    3. Absoluter Käse !

    Georg



    Re: Boomerang spezial

    uli - 01.03.2006, 16:53


    dito!

    Uli



    Re: Boomerang spezial

    Otterbock - 01.03.2006, 17:05


    blekitt hat folgendes geschrieben: [...] Bei uns herrscht in manchen Turnsälen eine Temperatur von max. 12° - 14°.

    Hiho,

    ist bei euch schon jemand - Oberkellner habt ihr ja genug ;-) - auf die Idee gekommen Glühwein auszuschenken?! Ansonsten verdiene ich mir da an euren kalten Nasen eine goldene. Malle ich komme!

    OB



    Re: Boomerang spezial

    uli - 01.03.2006, 17:15


    Ist 12° Hallentemperatur überhaupt zulässig?

    Uli



    Re: Boomerang spezial

    AKD - 01.03.2006, 18:39


    Mastermind hat folgendes geschrieben: Das erscheint mir der wichtigste Punkt in deiner Argumentation zu sein. Daraus kann man ein Verbot der Nachglättung ableiten.

    Ich habs scheinbar wieder nicht gut genug erklärt. Nein, das ist kein Argument gegen das Nachglätten. Diese Regel besagt nur, daß Abweichungen in Vollständigkeit (ausgefranste Ecken, fehlende Noppen) und Farbe (nicht mehr voll schwarz oder nur noch hellrot) nichts ausmachen, wenn es auf zufällige Beschädigung, oder normale Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen ist und die Eigenschaften nicht entscheidend verändert sind.

    Das Nachglätten hat weder etwas mit der Vollständigkeit des Belags, noch mit dessen Farbe zu tun. Die Regel greift also nicht ein.

    Zum Spinmax hab ich keine Meinung, da ich nicht genau weiß, was es bewirkt. Wenn es allerdings tatsächlich aus japanischer Griffigkeit chinesische Klebrigkeit macht, dann ist er meiner Meinung nach nicht erlaubt. Wenn der ITTF es trotzdem genehmigt hat, dann richtet sich die Nutzerlaubnis aus dieser Genehmigung, da damit das oberste Gremium eben gesagt hat, daß man dieses Mittel nutzen darf. Der Weltverband macht die Regeln, an die wir uns halten müssen. Unter anderem ja auch die Int. TT-Regeln A und B.

    Mastermind hat folgendes geschrieben: SK verändert den Belag nicht (wesentlich), sondern stellt den alten Zustand annäherungsweise wieder her.

    Jetzt mal ehrlich. Jeder der Sekundenkleber verwendet will eben gerade nicht den ursprünglichen Zustand herstellen, sondern damit eine glettere Oberfläche erzeugen um noch mehr Schnittumkehr zu erzeugen. Die Intention dahinter zeigt also schon, daß die Eigenschaften verändert werden sollen und auch werden. Du willst mir doch nicht sagen, daß sich ein mit Sekundenkleber behandelter Belag genau so spielt wie ein unbehandelter. Das ist hoffentlich nicht dein ernst.

    Besser kann ichs wriklich nicht mehr erklräen und wenn es Dich nicht überzeugt hat, dann muß ich wohl damit leben. Ich werd mir deswegen nicht die Kugel geben, finde es aber schade, daß meine Schreiberei nichts genutzt hat.

    @ Uli

    Zitat: Ist 12° Hallentemperatur überhaupt zulässig?

    In Bayern ist es nach der Spielstättenverordnung verboten. Ich hab sie im Text jetzt gerade nicht vorliegen, aber ich glaub 16° müssen es sein.

    Grüße an jedermann
    AKD



    Re: Boomerang spezial

    AKD - 01.03.2006, 18:43


    Es müssen in Bayern mindestens 15° sein.



    Re: Boomerang spezial

    Benjy - 01.03.2006, 19:22


    Zitat: Besser kann ichs wriklich nicht mehr erklräen und wenn es Dich nicht überzeugt hat, dann muß ich wohl damit leben. Ich werd mir deswegen nicht die Kugel geben, finde es aber schade, daß meine Schreiberei nichts genutzt hat.

    Ich muss dich leider enttäuschen, aber mich hat das nicht überzeugt!

    Und zu deinem Einwand, das Spinmax eben zugelassen sei, verweise ich auf die von Erich (Kafir) in die Diskussion geworfenen Aussagen über die ITTF! Von wegen "auf der VH darf man, auf der RH aber nicht..."

    Aber im Prinzip isses mir auch egal, da ich sowas gar net nötig habe und auch noch nie gemacht habe! Da geh ich lieber mehr trainieren!

    Dennoch finde ich alle Argumentationen zu dem Thema fadenscheinig, meiner Meinung nach kann keiner hier entgültig sagen, was Sache ist, da die betreffenden Regeln hier wieder ausgelegt werden können (und das macht jeder so, wie er es für richtig hält!)

    Gruß,
    Benjy



    Re: Boomerang spezial

    volkmar - 01.03.2006, 19:38


    @ AKD

    Hallo, Kollege ...

    Zurück zum Thema...

    Der entscheidende Punkt der Argumentation ist doch dieser: Ein Belag ist in der Form zugelassen, wie er der ITTF vorgelegt worden ist. Damit ist nicht nur die Oberflächenbeschaffenheit an sich gemeint, sondern natürlich auch die Methode, mit der diese Oberflächenbeschaffenheit erreicht wurde. Beim Glätten durch Aufbringen chemischer Substanzen gilt dies dann auch für die Substanzen, die zur Glättung verwendet wurden. Verwende ich andere Substanzen als die vom Hersteller verwendeten, um eine Glättung zu erreichen, handelt es sich um eine unzulässige Nachbehandlung. Denn es wird dadurch nicht der Zustand in seiner GEsamtheit wiederhergestellt, wie er beim zur Genehmigung vorgelegten Referenzbelag anzutreffen war bzw. ist.

    Einfacher gesagt: Ein Belag, dessen Gummimischung per se glatt ist oder der durch UV-Behandlung geglättet wurde, kann nicht regekonform z.B. durch Verwendung von Sekundenkleber wieder geglättet werden. Ist doch ganz einfach, oder doch nicht ?

    Spinmax: Da prangt in der Tat ein ITTF-Zeichen drauf. Das findet sich aber auch auf Frischklebern. Sagt das möglicherweise nur aus, daß diese Substanz im Spielbetrieb zugelassen ist?

    Für den Einsatz von Spinmax hieße das: Das Zeug an sich ist zugelassen, aber je nachdem, wie ich es einsetze, unterziehe ich meinen Noppen-Innenbelag einer unzulässigen Nachbehandlung.

    So wird dann nämlich auch ein Schuh daraus, was die erneute Glättung von Noppen angeht. Wird dies in derselben Weise durchgeführt wie vom Hersteller und wie genehmigt, wäre es zulässig. Wenn die Glättung auf andere Weise hergestellt wird, ist der Belag nicht mehr zugelassen. Die Besonderheit bei Spinmax und NI-Belägen liegt nunmal darin, daß ein abgespielter Belag eben nur durch den Einsatz dieser chemischen Keule wieder griffig gemacht werden kann => Dies entspricht dem Nachglätten einer Noppe, sofern dies mit den beschriebenen erlaubten Mitteln geschieht.

    Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

    Gruß, Volkmar



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 05.04.2006, 16:57


    Mastermind hat folgendes geschrieben:
    AKD hat folgendes geschrieben:

    Zitat: Geringfügige Abweichungen, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

    Dann würde die Regel von zufälligen Beschädigungen sprechen und nicht von NAchbehandlungen. Diese Regel ist und bleibt also auf das Nachbehandeln nicht anwendbar.

    Das erscheint mir der wichtigste Punkt in deiner Argumentation zu sein. Daraus kann man ein Verbot der Nachglättung ableiten.

    Na, dann will ich mal eines unserer Lieblingsthemen wieder hervorholen. :mrgreen:

    Bekanntlich ist die Nachglättung von ehemals glatten GLN (die mittlerweile griffig geworden sind) nicht erlaubt, da es sich z.B. bei einer Glättung mit Sekundenkleber garantiert um keine "zufällige Beschädigung oder Abnutzung" handeln kann (" ... oh, mir ist ganz zufällig eine Tube Sekundenkleber über der Noppe ausgelaufen ..." :c2).

    Aber wenn man die GLN nun (aus Versehen wohlgemerkt) bei schönem Wetter auf die Hutablage im Auto gelegt und dort vergessen hat - diese Abnutzung dürfte erlaubt sein. Richtig ?



    Re: Boomerang spezial

    Mastermind - 10.04.2006, 15:25


    Keiner 'ne Meinung dazu ? :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:



    Re: Boomerang spezial

    uli - 10.04.2006, 15:32


    Ich habe eine Platte zuhause. Wenn ich nun draußen mit meiner Frau eine Runde TT spiele, oder Aufschläge übe und den Schläger draußen liegen lassen, was ist dann? Das ist dann ja natürliche Alterung oder?

    Uli


    PS: Taugt der Belag etwas wenn er nachgeglättet ist ;-)



    Re: Boomerang spezial

    kafir - 14.04.2006, 22:14


    Wird ja langsam Off-topic, aber interessant bleibt's trotzdem: Weil es nämlich beweist, dass aufgestellte Regeln nur dann etwas taugen, wenn sie nicht "interpretiert" werden können, sondern anwendungsreif umgesetzt werden müssen.
    :b6
    Von solchen Regeln aber sind die ITTF-Gurus so weit wie eh und je, und auch die Logik in Sachen Regeln "Klassengesellschaft": GLN- vs. NI-Beläge ist ja bezeichnend.
    :n21: :n21:
    Hab das schon mal irgendwo erzählt, wiederhole die wahre Geschichte auch hier: Es war einmal ein TSP-Belag, der - von TSP homologiert - zugelassen war. Dann hat der Grazer Antitop-Erfinder Hold zugegriffen und dem Belag die Griffigkeit entzogen. Zwei Jahre lang wurden unter den Augen der ITTF-Herrlichkeiten an Senioren-WM damit Titel gewonnen, ehemalige Superstars verstanden "ihre" Welt nicht mehr.
    Reto Bazzi ist ein Schweizer, der im ITTF-Regelkomitee mitmacht, heute auch zum Technical Council gehört. Den habe ich - damals engagierter Gegner der GLN, weil eben "gegen das Gesetz" auf diese Elaborate aufmerksam gemacht. (Merke: Ein tt-spielender Händler einen hohen Offiziellen der ITTF!! - was ja nicht gerade für die Beobachtungsgabe der an den "Tatorten" präsenten Gesetzgeber spricht.)
    Reto holte sich (gegen Rechnung!) zwei solche Beläge ab, um sie der Kommission vorlegen zu können. Der Stein rollte.
    :n34: :n34:
    Nun ist es, Jahre später nur einige Stunden her, dass ich aus Wien zurückkomme, von wo aus ein (guter) Spieler, Materialspezialist und Nachwuchstrainer unseren SB-I-Bestand gewaltig reduziert hatte. In einem langen Gespräch diskutierten wir das Problem der Noppen-aussen-Beläge aus verschiedenen Perspektiven (mit Kleber oder Folie montiert, gespannt – was die berühmt-berüchtigte Aspect-Ration natürlich verändert – oder nicht). Und immer wieder kam die lächelnd vorgetragene Argumentation zurück: "Auf DEM Niveau kontrolliert das eh keiner!".
    :n93:
    Damit aber wird das ganze Reglement zur Farce!
    :n86:
    Legen wir das mal auf den Strassenverkehr um (der Vergleich hinkt, ich weiss das, wie meine meisten):
    Porsche-, Maserati-, Mercedes-, Audi- und Mercedes-Fahrer (wer will, kann die Reihenfolge beliebig ändern), werden auf TÜV-Zulassung ihres Fahrzeugs kontrolliert. (UUUUhhhh: die sind ja soooo schnell!!!).
    :n119: :n119:
    Die frisierten Peugeots, Golfs, Mantas (?!?! - nur so ein Gag, nix, aber gar nix, gegen Opel!!!) Renaults oder – ganz schlimm, echt: chip-optimierte Smarts – dagegen lässt man unkontrolliert rasen. Sind ja nur Kleinwagen ohne Potential...
    :n94: :n94:
    Was ich, weitschweifig, damit sagen will: Regeln sind nur so gut, wie ihre kontrollierte Umsetzbarkeit und damit Kontrollierbarkeit gegeben ist. Alles andere ist schlicht Unding. Was nützt es, wenn die ersten Hundert der Weltrangliste peinlich genau, die ersten Tausend genau und der Rest der Millionen TT-Enthusiasten nicht kontrollierbar sind?
    :n183: :n183:
    Interessantes Detail: Es ist keine zehn Tage her, da fragte ein Kunde (nota bene: aus Deutschland), wieso er den Belag X (den es halt nur in Rot gibt) nicht mit seinem anderen roten Belag auf einem Schläger spielen dürfe. Das wäre doch bei ihnen gang und gebe...
    dink
    Wo keine Kläger, sind bekanntlich auch keine Richter. Und jetzt werd ich mies: Manche Schieds-"Richter" sind nur deswegen Richter, weil ihnen der (erstrebte) Rampenlichterfolg als Spieler an der Platte versagt blieb. Dann geht man halt den zweiten (Bildungs-)Weg und sagt Kraft des verliehenen Amtes, denen, die richtig spielen können, was Sache ist...
    :diabloanifire:
    Genug gelabert.
    Regeln müssen sein, das wissen und respektieren wir alle. Dort, wo Kontrollierbarkeit der Regeln nicht gegeben ist, muss auf Fairplay und Vernunft der Anwender gezählt werden, ein phantasievoller Freiraum zur Verfügung stehen, der auch der Weiterentwicklung des Materials dienen kann. Dass hier Potential ebenso wie Bedarf besteht werden alle Holz-Bauer oder Belagszusammenkleber wohl bezeugen können...
    :naka:
    Gruss, Erich



    Re: Boomerang spezial

    teddybaer - 15.04.2006, 10:13


    moin,

    da muß ich mich als SR natürlich zu wort melden

    wurde SR, da ich verletzungsbedingt meinem verein spielerisch nicht helfen konnte und wir noch keinen SR hatten, aber ich meinem verein eben irgendwie nützlich sein wollte

    was dieverse regeln (Aufschlag, Frischkleben,...) angeht muß ich dir natürlich recht geben, wir SR sind darüber auch nicht sehr glücklich darüber, aber wir machen sie leider nicht, sondern dürfen/müssen sie anwenden

    was belagtuning angeht, ist dass natürlich ne sache die wir sehr schlecht kontrollieren können,

    bin da auch ehrlich, kann ja net wirklich jeden belag kennen und wissen, ist der nun griffig oder net, ist dass normale abnutzung oder hat da wer nachgeholfen, ist dieser schwamm original oder ist es ein anderer, usw....

    schaue mir eben vor dem spiel den schläger und belag an, wenn da nicht wirklich was dran auszusetzen ist darf er mit spielen, sollte der gegner besseres wissen haben, hab ich auch kein problem damit das einzugestehen und das ganze an den OSR weiterzugeben, der dann die entscheidung trifft, ob das ok ist oder nicht

    naja ist halt sehr schwieriges thema

    der teddy



    Re: Boomerang spezial

    kafir - 15.04.2006, 16:53


    Uff - vielleicht hab ich das zu wenig betont, wenn ich von "manchen" SR schrieb: Will KEINEM, aber wirklich KEINEM ans Bein ..., der sich zur Verfügung stellt, sein Amt sei es als SR, OSR oder Funktionär nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Sports, zu dessen Wohl und Gedeihen ausübt. Ohne sie geht es nicht!
    Hut ab vor denen, die es so (wahrscheinlich sogar in grosser Überzahl) gibt.

    :angel13: :angel4: :angel13:

    Die Zielgruppe heisst Apparatschiks, die es eben auch gibt, deren fachliche Überlegungen nicht nachvollziehbar sind und die dem Sport kaum dienlich sind. 2: :smilie_05 :smilie_05
    Wie heisst es so schön: "Ein fauler Apfel in einem Korb...".

    Denen, die kompetent für Ordnung sorgen sei hier ein Kränzchen gewunden.

    :n8: :n8: :n2: :n73: :n73: :n73: :rock: :rock: :director2: :director

    Gruss, Erich



    Re: Boomerang spezial

    teddybaer - 15.04.2006, 19:00


    hihi,

    hab dass auch nicht als generalangriff verstanden keine angst

    aber ist natürlich auch klar dass es wohl auch hier schwarze schaafe gibt, wie überall

    aber kann zumindest für den bereich des sttb sagen, dass mir keine bekannt sind, sicher gibt es hier auch den einen oder anderen der die regeln 120% auslegt aber im großen versuchen wir die spiele gesittet und geordnet zu ende zu bringen

    :wink: der teddy



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