Urteil: Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz

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    Re: Urteil: Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz

    Helmut 523 i - 27.01.2008, 23:26

    Urteil: Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz
    Das Anfahren mit überhöhter Geschwindigkeit kann bei einem Unfall den
    Vollkaskoschutz kosten. Das geht aus einem Urteils des
    Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die in München erscheinende
    Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.

    Denn wer zu schnell anfährt, handelt nach
    Ansicht der Richter grob fahrlässig - die Versicherung muss dann nicht
    zahlen (Az: 20 U 218/06).

    Das Gericht wies die Zahlungsklage
    eines Fahrzeughalters gegen seine Versicherung ab. Der Kläger war mit
    weit überhöhter Geschwindigkeit an einer Ampel angefahren. Nach
    Feststellung des Gerichts bildete sich durch den Reifenabrieb eine
    "Qualmwolke". Nach wenigen Metern geriet der Wagen ins Schleudern und
    prallte gegen eine Leitplanke. Die Versicherung weigerte sich, für den
    Schaden am Auto aufzukommen - das Gericht schloss sich der
    Argumentation an.



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