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Re: Urteil: Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz
Helmut 523 i - 27.01.2008, 23:26Urteil: Ampelsprinter ohne Versicherungsschutz
Das Anfahren mit überhöhter Geschwindigkeit kann bei einem Unfall den
Vollkaskoschutz kosten. Das geht aus einem Urteils des
Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die in München erscheinende
Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Denn wer zu schnell anfährt, handelt nach
Ansicht der Richter grob fahrlässig - die Versicherung muss dann nicht
zahlen (Az: 20 U 218/06).
Das Gericht wies die Zahlungsklage
eines Fahrzeughalters gegen seine Versicherung ab. Der Kläger war mit
weit überhöhter Geschwindigkeit an einer Ampel angefahren. Nach
Feststellung des Gerichts bildete sich durch den Reifenabrieb eine
"Qualmwolke". Nach wenigen Metern geriet der Wagen ins Schleudern und
prallte gegen eine Leitplanke. Die Versicherung weigerte sich, für den
Schaden am Auto aufzukommen - das Gericht schloss sich der
Argumentation an.
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