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Re: einkünfte aus v+v
Anonymous - 27.02.2006, 18:18einkünfte aus v+v
kannman bei dieser Einkunftsart auch WBK ansetzen??
danke
Re: einkünfte aus v+v
michael hanke - 28.02.2006, 13:07
Da es sich bei v+v um eine Überschusseinkunftsart handelt, können hier nur Werbungskosten geltend gemacht werden, da Betriebsausaben nur bei Gewinneinkünften möglich sind. Beispiele für werbungskosten sind:
Zinsen
Disagio
Versicherungen
Sanierungsmaßnahmen
Kosten für Hausmeister
Kosten für Hausverwaltung etc...
Liebe Grüße
Michael
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Klausur - gepostet von Hummel am Donnerstag 12.01.2006
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