Verfügbare Informationen zu "Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: jano - firefighter - timtaler - PEEVES - Bigfoot - schmobert Forum: Berufsfeuerwehren Deutschland Forenbeschreibung: Forum für alle Feuerwehren in Deutschland aus dem Unterforum: BF Hamburg öffentlicher Bereich Antworten: 6 Forum gestartet am: Mittwoch 24.01.2007 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab ! Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 2 Monaten, 28 Tagen, 12 Stunden, 34 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !"
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
jano - 24.01.2008, 17:10Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
Die Personalrats - Information -
Verwaltungsgerichtsklage gegen den neuen Dienstplan - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, diese Nachricht scheint uns doch so wichtig, dass wir darüber umgehend und auch noch ohne weitere Informationen zu haben, berichten wollen.
Wie wir soeben erfahren haben, hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Dienstplangestaltung bei der Feuerwehr Hamburg ab 01.01.2008, abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lehmann
Bin mal gespannt mit welcher Begründung.
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
firefighter - 24.01.2008, 18:04
wohl mit der Begründung, dass 24 Stunden Dienste zulässig sind :D
mal sehen
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
timtaler - 24.01.2008, 19:19
Es wurde kein Recht gesprochen nur der Antrag abgelehnt. Somit sind wir wieder da wo wir waren.
Gruß Tim
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
PEEVES - 25.01.2008, 18:40
Ablehnung einer einstweiligen Verfügung heißt noch gar nichts.
Bedeutet nicht, dass BfI/F recht hat.
Bedeutet nur, dass keine Dringlichkeit besteht.
Ergo ist noch alles offen.
Aloha
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
Bigfoot - 26.01.2008, 11:16@Ablehnung
...und was lernen wir daraus...??
WAS NICHT DRINGEND NOTWENDIG IST, WIRD DRINGEND NOTWENDIG GEMACHT !!
In diesem Sinne...
Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
schmobert - 27.01.2008, 08:29Information zum Beschluss des Verwaltungsgerichts
Moin Leute, schaut mal auf die Homepage des BV- Feuerwehr, dort könnt ihr interessante Informationen zum Gerichtsurteil im Klartext erfahren.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Berufsfeuerwehren Deutschland
Forentreffen - gepostet von zwilling am Mittwoch 02.05.2007
Brandstifter - gepostet von Sniper am Montag 08.10.2007
Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH - gepostet von balticus am Samstag 10.11.2007
Artikel TAZ 20.10.2007 - gepostet von Erinnye am Samstag 20.10.2007
Auch ich bin jetzt da ! - gepostet von grisu2915 am Mittwoch 14.02.2007
Ähnliche Beiträge wie "Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !"
Blackjack - Rúbiná (Mittwoch 13.08.2008)
Die DTM erobert Asien und Nordamerika - p4nero (Mittwoch 09.04.2008)
Lehnt bill seinen Körper ab? - melonkeks (Sonntag 14.05.2006)
Studenten brauchen kein Auto-meint das Verwaltungsgericht... - Uwe Gerber (Samstag 02.09.2006)
Xxsuperacroxx Gilden Bwewerbung - Anonymous (Mittwoch 08.02.2012)
GF lehnt Verhandlungen ab... - Kauli (Dienstag 13.06.2006)
Neue Anordnung der Moderatoren - burningsufi (Dienstag 07.12.2004)
Anordnung - guzzi90 (Sonntag 29.04.2007)
Mountainbiken in schönster Form - Horst (Sonntag 09.11.2008)
Eine Frage der Zeit : mögliche chronologische Anordnung - Iluvatar (Montag 22.01.2007)