Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

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    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    jano - 24.01.2008, 17:10

    Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !
    Die Personalrats - Information -
    Verwaltungsgerichtsklage gegen den neuen Dienstplan - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, diese Nachricht scheint uns doch so wichtig, dass wir darüber umgehend und auch noch ohne weitere Informationen zu haben, berichten wollen.
    Wie wir soeben erfahren haben, hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Dienstplangestaltung bei der Feuerwehr Hamburg ab 01.01.2008, abgelehnt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Lehmann


    Bin mal gespannt mit welcher Begründung.



    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    firefighter - 24.01.2008, 18:04


    wohl mit der Begründung, dass 24 Stunden Dienste zulässig sind :D
    mal sehen



    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    timtaler - 24.01.2008, 19:19


    Es wurde kein Recht gesprochen nur der Antrag abgelehnt. Somit sind wir wieder da wo wir waren.
    Gruß Tim



    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    PEEVES - 25.01.2008, 18:40


    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung heißt noch gar nichts.
    Bedeutet nicht, dass BfI/F recht hat.
    Bedeutet nur, dass keine Dringlichkeit besteht.
    Ergo ist noch alles offen.

    Aloha



    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    Bigfoot - 26.01.2008, 11:16

    @Ablehnung
    ...und was lernen wir daraus...??

    WAS NICHT DRINGEND NOTWENDIG IST, WIRD DRINGEND NOTWENDIG GEMACHT !!

    In diesem Sinne...



    Re: Verwaltungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab !

    schmobert - 27.01.2008, 08:29

    Information zum Beschluss des Verwaltungsgerichts
    Moin Leute, schaut mal auf die Homepage des BV- Feuerwehr, dort könnt ihr interessante Informationen zum Gerichtsurteil im Klartext erfahren.



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