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Re: Teletakt zur Hundeerziehung
WHeimann - 14.02.2006, 02:07Teletakt zur Hundeerziehung
Durch Urteil vom 14. Mai 2003 hat das Gericht entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten (auch Teletaktgeräte genannt) zu Zwecken der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht grundsätzlich verboten ist. Auf eine besondere Sachkunde des Benutzers kommt es dabei nicht an.Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte hier den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Er hat sich an den Beklagten mit der Bitte um Bestätigung gewandt, dass Einsatz und Vorführung dieser Geräte erlaubt sind. Der Beklagte hat sich auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 16. Februar 2000 berufen, wonach der Einsatz von Elektroreizgeräten an Hunden verboten sei und eine Ausnahmegenehmigung u.a. nur bei Vorliegen eines Sachkundenachweises in Betracht komme. Die entsprechende Prüfung führe der Landesjagdverband NRW durch. Die Klage mit dem Begehren festzustellen, dass der Kläger ohne Sachkundenachweis berechtigt sei, Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung anzuwenden, war in erster Instanz erfolglos.
Auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall kommt es bei der Prüfung, ob die Verbotsnorm greift, nicht an. Es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte grundsätzlich zu verbieten. Landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden. Der ministerielle Erlass vom 16.2.2000 ist keine mit Außenwirkung versehene Rechtsvorschrift, in der Ausnahmen festgesetzt werden können.
VG Gelsenkirchen, AZ 7 K 625/01
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