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Re: Keine Steuerbefreiung für Wachhund des Wohnhauses
WHeimann - 14.02.2006, 02:01Keine Steuerbefreiung für Wachhund des Wohnhauses
Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebes, sondern auch des zugehörigen Wohnhauses hält, kann zur Hundesteuer herangezogen werden.Diese entschied der 14. Senat und wies damit die Klage eines Landwirts aus Soest zurück. Die Haltung des Wachhundes auf der Hofstelle diene nicht nur der Bewachung des Betriebsgebäudes, sondern auch des zum Hofs gehörenden Wohnhauses. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen.
OVG Münster, AZ 14 A 1569/03
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