ALG II/Hartz4

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "ALG II/Hartz4"

    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 09.01.2008, 10:31

    ALG II/Hartz4
    Fragen und Beiträger stellen Sie bitte hier ein.

    Wolfgang



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 13.01.2008, 00:51

    § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    Hi Oedel

    lang nix mehr voneinander gehört und ich hoffe das du mir bei meinem kleinen Problem helfen kannst.

    Nach dem oben genannten Paragraphen steht meiner behinderten Tochter 17 % Mehrbedarf zu da sie in ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen " G " hat, aber die ARGE verweigert mir dies mit der Begründung das Mandy noch keine 15 Jahre alt ist und ihr nach § 21 Abs. 4 schon einen Mehrbedarf zusteht.
    Aber in den Behindertenforum wo ich angemeldet bin, sagen viele das sie den Mehrbedarf von 17 % erhalten, obwohl deren Kinder auch noch keine 15 Jahre alt sind.

    Vielleicht kannst du mich ja aufklären, grins.

    LG

    Stefie



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 13.01.2008, 00:52


    Ach ja, hab schon 3 mal Wiederspruch eingelegt immer mit der seben Begründung abgelehnt.



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 13.01.2008, 04:22


    Im Grunde genommen bin ich der Ansicht, dass dies kein Mehrbedarf im Sinne des SGB II ist, sondern eine Aufwandsentschädigung im Sinne der Sozialgesetzgebung für Behinderte, diese müßte dann allerdings bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragt werden. Ich mach mich da nochmal kundig.

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 13.01.2008, 11:46


    Zuerst mußt du mir 3 Fragen beantworten.

    1. Wie viele Kinder hast du?
    2. Alleinerziehend oder mit Partner?
    3. Welcher Mehrbedarf wurde durch die ARGE bereits anerkannt?

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 14.01.2008, 23:02


    habe 2 Kinder wobei die jüngste behindert ist und bei mir lebt und die älteste bei ihrem Vater lebt, bin Alleinerziehend, laut Bescheid bekomm nur ich den Mehrbedarf von der ARGE weil ich Alleinerziehend bin.

    Danke das du mir helfen willst



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 15.01.2008, 00:27


    Die Grenzhöhe der zu bewilligende Mehrbedarfe richtet sich in diesem Fall nach § 21 Abs. 4 SGB II.
    Normalerweise ist der Regelsatz bei 35 v. H., dass heißt, dass der Badarf von ca. 230 € um 85 € erhöht wird. Letztens ergibt sich daraus ein Wert von etwa 315 € monatlicher Bedarf für Mandy. Alles andere was Mehrleistungen und Aufwandsentschädigungen sind, die darüber hinausgehen, sind Antragspflichtig beim Sozialamt, und werden von da aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 15.01.2008, 18:42


    hmmmmmm. sorry aber ich bin net so gewandt, grins.

    Also heist das das mir bzw. Mandy die 17 % Mehrbedarf net zustehen, aber warum net??? Grins, ich weis aber ich kenn mich mit solchen sachen einfach net aus.
    Beim Bescheid von der ARGE steht :

    Zur Sicherung des Lebensunterhalt ( inkl. Mehrbedarf )

    Ich = 440,54
    Mandy = 0,00

    Kosten für Unterkunft und Heizung

    Ich = 244,11
    Mandy = 177,85

    Ich erhalte einen Mehrbedarf von ca. 125 € weil ich alleinerziehend bin, aber bei Mandy steht im Bescheid keinen Mehrbedarf.

    Ich bin doof, grins aber könntest du es so schreiben das es normalsterbliche auch verstehn, :|



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 15.01.2008, 19:04


    Wie hoch ist das Kindergeld und bekommst du Unterhaltszahlungen vom Vater des Kindes?

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 15.01.2008, 19:05


    noch was, grins, ich nerv ich weis, hehe.

    Ich bekomm laut bescheid von der ARGE 440,54 € zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 421,96 € für Unterkunft und Heizung.
    Meine Warmmiete kostet 445,90.
    Laut Adam Riese müsste ich von den mir zustehenden Geld nur 23,94 € auf die Miete zuzahlen, also müssten mir doch 416,60 zustehn, warum aber bekomm ich nur ca. 360 € überwiesen??? Das heist, wenn ich die Differenz von dem was mir zusteht und dem was mir Überwiesen wird nehme, minus dem was ich auf die Miete drauflege fehlen mir monatlich ca. 50 €
    Liegt das auch an irgend einem Paragraphen den ich net versteh????



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 15.01.2008, 19:06


    Kindergeld = 154 €

    Unterhalt = 125 €

    Ist nur Unterhaltsvorschuss, weil der Vater net zahlen kann



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 15.01.2008, 19:33


    Wenn die Summe der Kosten für Unterkunft/Heizung stimmen, ist der Bescheid richtig. Erst nach dem 15. Geburtstag zahlt die ARGE mehr.

    tut mir leid
    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 15.01.2008, 23:11


    Die Berechnung ergibt, 208 € Bedarf + 35 % (Merkzeichen "G") = 280,30 €
    Sie Einkommen aus Kindergeld 154 € + Unterhalt 125 = 179 €
    Es fehlt 1,30 €, und das resultiert wahrscheinlich daraus, dass der Unterhalt nach dem 01.07.2007 nicht um diese Summe erhöht wurde.
    Woher zusätlich diese 17% herkommen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ist wohl das Behindertenforum besser im beraten als ich. Jedenfalls hat die Arge hier richtig berechnet. Auch sowas soll vorkommen. und nach 3 Jahren Einarbeitungszeit sollte das nun auch der Fall sein.

    Bei den KdU ist es regional verschieden, da muss ich erst in die Tabelle von deinem Landkreis nachsehen

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 16.01.2008, 00:57


    Rechenfehler. Sollte 279 € heißen. lach

    Tschuldigung Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    Stefie - 16.01.2008, 21:07


    ups, lol

    hat sich eh erledigt, grins

    danke trotzdem



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 16.01.2008, 23:08


    All die Weil? Oder willste mich dumm sterben lassen???

    Gruß Wolfi



    Re: ALG II/Hartz4

    oedeltroedel - 27.01.2008, 03:58


    Ich muss hier vorausschicken, dass mir die KdU durch regionale Unterschiede nicht in allem Umfang bekannt sind und diese auch, mitsamt ihren Durchführungsbestimmungen nicht veröffentlicht worden sind. Da dieses Problem die Kommunen in Eigenregie verwalten, ist die Unrechtmäßigkeit der ARGE`n oder vergleichbaren Institutionen leicht nachvollziehbar.



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