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Re: Coiffeur
unabhängiger - 14.01.2008, 18:49Coiffeur
Hallo zusammen!
Nun, AK in einem Coiffeursalon, brauchts FI oder nicht.
Meiner Meinung nach schon ... . Es wird ja mit diversen Handapparaten direkt am Kunden "hantiert".
Da sehe ich einen Zusatzschutz als nötig.
Mir ist auch klar das es sowieso besser ist FIs einzusetzen, nur gewisse
Installateure weigern sich heute noch ... .
Gruess
Re: Coiffeur
ESW - 25.01.2008, 18:29AK Coiffeursalon
Guten Tag Unabhängiger
Normalerweise wird für freizügig verwendbare Steckdosen ein RCD Schutz vorgesehen. Damit kann sich der Installateur und auch die Eigentümerin der Anlagen absichern. Zumal das Unfallverhütungsgesetz (UVG Art. 82, VUV Art. 3) verlangt, dass zur Verhütung von Berufsunfällen an allen, also auch an bestehenden Anlagen, alle Massnahmen zu treffen sind, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Daher sind an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung RCD's erforderlich.
Nun, aus Sicht der NIN 2005 darf aber keine Beanstandung erfolgen, weil Coiffeursalons nicht RCD pflichtig sind. Ich halte es jeweils so, dass ich die Eigentümerinnen auf die Wichtigkeit dieses Basisschutzes hinweise und schriftlich darauf aufmerksam mache. Zwingen zu ihrem Glück können wir mündige Personen nicht uns aber absichern schon.
Ich hoffe nun, damit einen Beitrag zu dieser Frage geleistet zu haben.
Freundliche Grüsse von ESW
Re: Coiffeur
kanter - 27.01.2008, 12:58In Zukunft für alle Steckdosen FI-Pflicht!
Gute Tag
ich halte es auch wie ESW, er hat Recht.
Aber ich möchte Euch nun dies in Erinnerung Rufen, es wird auch bei uns kommen:
Fehlerschutzeinrichtungen werden in Zukunft von der Ausnahme zur Regel!
So fordert das Harmnisierungsdokument "HD 6034-4-41", das bereits seit Jannuar 2007 in Kraft ist, dass für alle freizügig verwendbaren Steckdosen mit Nennstrom <=20 Amperè eine FI-Schutzeinrichtung !
Dies wird in nächster Zeit (Wann weiss ich nicht) in die NIN aufgenommen.
Gruss Kanter
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