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Re: Der Prozess Jesu aus jüdischer Sicht
Anonymous - 06.01.2008, 14:34Der Prozess Jesu aus jüdischer Sicht
DER PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (Vorwort)
an unserem Forumstreff im vergangenen Jahr bei Pete, versprach ich den Teilnehmern unserer Gesprächsrunde zur Osterzeit die PASSION JESU (oder besser gesagt: Den PROZESS JESU) einmal aus unserer jüdischen Sicht darzulegen.
Ich denke gerade die jetzige christliche Fastenzeit bis Ostern bietet die rechte Gelegenheit dazu, um sich mit diesem Thema einmal auseinander zu setzen.
ZITAT von Mosche Smoira (Oberster Richter des Staates ISRAEL 1948 – 1954)
Als 1948 der Staat ISRAEL gegründet und sein oberster Gerichtshof geschaffen wurde, gingen Petitionen ein, in denen das Gericht ersucht wurde, als aller erste seiner Tätigkeiten den Prozess JESU CHRISTI wiederaufzunehmen, um den tragischen Justizirrtum zu bereinigen, den unser „unmittelbarer Vorgänger“, der Sanhedrin (der Hohe Rat), an Jesu begangen habe.
Diese Petitionen kamen umfassend dokumentiert zumeist von protestantischen Geistlichen aus aller Herren Länder.
Namhafte jüdische Literaten, Juristen sowie natürlich auch meine Lehrer nahmen dieses Thema auf und beschäftigten sich eingehend mit dem historischen Ereignis von vor ca. 2000 Jahren.
Allgemein gibt es in den letzten 100 Jahren vermutlich mehr als 90 Tsd. Bücher, die über das Leben Jesu verfasst worden sind; jedoch nur wenige haben dem > PROZESS < besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.
Im Forum fasse ich unter > jüdischer Sicht < Ansichten, Meinungen, Theologien, Hypothesen, Forschungsergebnisse usw. usw. verschiedener jüdischer Gelehrten zusammen. Obwohl ich jüdische Sicht schreibe, brauche ich nicht extra zu betonen, dass hiermit nicht die Ansicht des gesamten jüdischen Volkes gemeint ist. Es handelt sich vorwiegend um unsere eigene, jüdisch-liberale Sicht.
(Das Orthodoxe Judentum würde bestimmt sofort Veto einlegen, vor allem, dass es Juden gibt, die sich überhaupt mit dem Thema JESUS beschäftigen)
U.a. benutze ich noch vorwiegend Gedankengut von folgenden Lehrern und Autoren, ohne diese Zitate speziell zuzuordnen:
Abraham Wolfson, Baruch Goldberg, Chaim Cohn, E. Schürer, Josef Klausner, Manuel Goldstein, Moritz Friedländer, Michael Bin Gorion, Norman Golb, Pincas Lapide, Ruben Rabinowiz, Schalom Ben Chorin, Schlomo Aron, Uri Herzberg, Zwi Steinberg.
Aus der Antike habe ich vorwiegend: Flavius J., Plinius d.Ä., Seneca, Tacitus und Philo von A. herangezogen.
Nach diesem Vorwort, bzw. der (über)morgigen > Einleitung < , behandle ich voraussichtlich in einem 3-tägigem Rhythmus folgende Themen:
1. Die Römer und Pilatus
2. Der Sanhedrin (Hohe Rat)
3. Die Kapital-Gerichtsbarkeit
4. JESCHUA – und seine vermeintlichen Gegner
5. JUDAS- (Verrat? ohne Verräter!)
6. Die Gefangennahme
7. Beim Hohepriester
8. Der römische Prozess
9. Die Geißelung
10. Die Kreuzigung
11. Nachwirkungen
Höre Israel JHWH unser Gott ist ein einiges Wesen
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht - Einleitung -
Um den Prozess Jesu zu analysieren, gehe ich davon aus, dass alle Berichte die vorliegen (4 Evangelien) juristisch gesehen nicht von Augenzeugen sind.
Über vage Hinweise aus 2. oder 3. Hand werden im Anfang des Lukas - Evangeliums berichtet. Einen weiteren Hinweis finden wir in der Evangeliumsüberlieferung des Johannes (19,35), da heißt es:
... der, der die Kreuzigung mit ansah bezeugt! „ und sein Zeugnis ist wahr, und er weiß, dass er die Wahrheit sagt, damit ihr auch glaubt!“ ...
Wir sehen jedoch und werden auch später sehen, dass diese Überlieferung ca. (frühestens) 70 Jahre nach dem Ereignis viel zu ungenau ist, um eine wirkliche juristische Beweiskraft zu haben.
Niemand in/aus den Evangelien war als Augenzeuge bei dem Prozess Jesu anwesend. Es gibt keine Protokolle. Selbst die frühesten, nach mehreren Jahrzehnten abgefassten Evangeliumsberichte über den Prozess als Zeugenaussagen gesehen, widersprechen sich dermaßen, dass eine Glaubwürdigkeit nicht beansprucht werden kann!
(wir sehen einmal von den noch widersprüchlicheren Apokryphen und Pseudepigraphen ab)
Deshalb bin ich der Meinung : ...
dass die Evangelien-Überlieferungen GLAUBENS–ÜBERLIEFERUNGEN sind, und keine Geschichts-Schreibung, geschweige Justiz-Akten. Historisches Material über das die Endredakteure der Evangeliums-Überlieferungen verfügten, dienten dazu, DETAILS hinzuzufügen um dadurch ihre Berichte anschaulicher zu gestalten.
Im Großen und Ganzen ließen sie, nicht Geschichte, sondern um Theologie zur Anschau bringen zu wollen, oft ihrer Phantasie freien Lauf.
Denn:
Dass die Juden, im Römischen-Reich, zu einem unsichtbaren GOTT beteten und die Göttlichkeit des Kaisers verleugneten, war schon schlimm genug. Die Weigerung der Christen allerdings, den Kaiser zu verehren, und stattdessen darauf zu beharren, Christus als den Messias anzubeten, galt als Kapitalverbrechen !!!
CRIMEN LAESAE ROMANAE RELIGIOSI
sowie
CRIMEN LAESAE AUGUSTIORIS MAIESTATIS
(deswegen, so werde ich noch in den Berichten zeigen, wurde auch Jesus von den Römern verhaftet, der Prozess gemacht und zu Tode verurteilt)
Hätten die Christen hierüber im Römischen Reich die leiseste Kritik oder den geringsten Vorwurf gegen die Römer aufkommen lassen, dass sie (die Römer) ihren (christlichen) Gott / Gottessohn auch noch gequält und getötet, so wäre dies ein Öl im Feuer gewesen, das unermessliche negative Ausmaße auf die neue Religion des Christentums gebracht hätte.
Dadurch lag es in jener Zeit im vitalen Interesse der Heiden-Christen, vorzugeben, die Römer hätten Jesu Wirken und seinem Leben WOHLWOLLEND gegenüber gestanden, und an seinem Prozess mit all seinen Folgen kaum einen Anteil gehabt. Letztlich wurde alles dem SÜNDENBOCK, also den JUDEN aufgebürdet !
> und ROM konnte sich beruhigt die Hände waschen < !!!!!!!!!!!!!!
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht –1-
> Die Römer und Pilatus <
Die Römer, die wir aus der Geschichte kennen, hatten sehr wenig gemeinsam mit den Römern, wie sie in den Evangelien geschildert werden.
Da es dem Römischen Kaiser nicht gelungen war, nach dem Ableben Herodes (zuweilen „der Große“ genannt) einen geeigneten Anwärter für ein jüdisches Marionetten-Königtum zu finden, kamen und gingen im Laufe der nächsten 30 Jahre die Statthalter dieser Region. Besteuerungen kamen Enteignungen gleich und für die jüdische Bevölkerung waren die Römer geächtet. Unter diesen Aspekten wurde PONSIUS PILATUS im Jahre 25 u.Z. Statthalter von Judäa.
Von Anfang an hatte PILATUS Verachtung vor dem jüdischen Gesetz. In ungeheuerlicher Provokation, aber in vollem Bewusstsein, ließ er Jerusalem gotteslästerlich ausschmücken.
Er wollte den Juden ab sofort nichts mehr durchgehen lassen, sondern sie vor ein FAIT ACCOMPLI stellen, das ihnen klar machen sollte, wie die neue römische Ordnung beschafften war, die in Judäa das SAGEN hatte.
(Selbst Hieronimus und Origenes schrieben (viel später) das PONTIUS PILATUS sogar soweit ging, eine Büste Cäsars im Tempel selbst aufzustellen. ( diese Aussage beruht allerdings auf eine ungenaue Reminiszenz )
PILATUS griff auch in den Tempelschatz, um mit diesen Geldern noch mehr Wasservorräte anzulegen. Er beschlagnahmte dadurch jüdisches Gut. PILATUS schickte verkleidete Soldaten unter das VOLK um es entweder auszuspionieren oder zu provozieren. Viele Juden kamen um, oder wurden verwundet.
JOSEPHUS BERICHTET:
Das Schicksal der Opfer versetzte das Volk in Schrecken und ließ es verstummen. Die Zusammenstöße zwischen Römern und Zeloten sind pausenlosen Konflikte in der gesamten Provinz.
Zusammenfassend ist zu sagen :
Weder die Römer, noch PILATUS selbst, entsprachen historisch dem Bild der Evangelien. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen dass die Evangelien nicht deswegen zusammengestellt wurden um ein historisches Bild zu hinterlassen.
(Sonst hätte die Endredakteure die Evangelien anders verfasst.)
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht Teil 2
In diesem Teil meiner Ausführungen über den PROZESS JESU, beleuchte ich kurz die Eigenschaft des Hohen Rates auf, dessen Rolle wir später noch eingehen zurückkommen.
SANHEDRIN > der Hohe Rat <
Der (große) Hohe Rat zur Zeit Jesu bestand aus 71 Mitgliedern. (Der Kleine aus 23 Richter).
Nach jüdischem Recht war der Hohepriester auf Lebenszeit ernannt. Die römischen Statthalter rissen diese Vollmacht an sich. Nach ihrem Gutdünken wurden Hohepriester ein- und abgesetzt. (z.B. Valerius Gratus, Vorgänger von Pontius Pilatus, setzte während seiner 11- jährigen Tätigkeit, allein
4 Hohepriester ab!)
Der endlich romfreundliche, gefundene Hohepriester Kaiphas z.B. übte sein Amt 18 Jahre
(18 – 36 u.Z.)aus. Auch war dieses Amt nur auf wenige Familien des jüdischen Adels in Jeruschaleijm begrenzt.
Die Jerusalemer, Sadduzäische Aristokratie, waren letztlich auch die einzigsten, die sich diese
Amtseinsetzung (in Bezahlung) leisten konnten.
Der MASSE des Volkes ISRAEL war diese Vetternwirtschaft bewusst. Auch den Hohe-Priestern war es bewusst, dass sie in einem Spannungsfeld zwischen reich und arm, zwischen Patrioten und ROM eine verächtliche Stellung einnahmen. Die Verbindung beider Fronten lief nur über die Marionetten-Figur
des /der Hohe-Priesters.
Der Hohe Rat (Sanhedrin) war, wie schon zitiert, in 2 Kategorien eingeteilt.
A: in den KLEINEN RAT, der mehr oder weniger politische Angelegenheiten (z.B. zwischen ROM und Juden) beliebig einberufen wurde.
B: in den Grossen RAT, der sich auch um alle jüdischen Religionsangelegenheiten kümmerte.
Wir gehen bei dem PROZESS JESU davon aus, dass der gesamte Hohe Rat, (der große Sanhedrin) gemeint ist.
Dieser gliederte sich in
1.) die führenden Priester und Leviten;
2.) die Senatoren;
3.) Delegierte und Schriftgelehrte
Zur Zeit Jesu hatte augenscheinlich keiner der Hohepriester sich gezwungen gesehen, militante Hilfe von den Römern in Anspruch zu nehmen. Eher war man bestrebt, Angelegenheiten der Juden reibungslos über die Bühne zu bringen.
So war letztlich der Hohepriester in der wenig beneidenswerten Lage, um die Wertschätzung der jüdischen Gemeinschaft zu werben, die ihn je nachdem fürchtete, beargwöhnte und auch in gewisser Weise doch verachtete.
Deshalb erlaubten ihnen die Römer auch die jüdische Religion auszuüben und sich nicht wie gewöhnlich einzumischen. Auch gewährten die Römer eine Tempelwache, und wir können davon ausgehen, dass es keine Einmischung in die hohepriesterliche Befehlsgewalt über diese > POLIZEI < gab!
Der PROZESS JESU - aus jüdischer Sicht – (3)
> Die KAPITAL-GERICHTSBARKEIT des Hohen Rates <
(Randbemerkung: KAPITAL–GERICHTSBARKEIT bedeutet: >Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken<)
KEIN JUDE in verantwortlicher Stellung hätte jemals gesagt haben können : >>... es ist uns (juristisch) nicht erlaubt, (seitens Rom); jemand zu töten ...<< (unter Berücksichtigung der betr. Bürgerschaft und Verstosses nach jüd.Gesetz (s.auch.u.)) wie es durch das Johannes-Evangelium versucht wird, den Gläubigen durch eine Interpolation (also, einem nachträglichen Einschub) begreiflich weiter mitzuteilen.
Diese Behauptung im Johannes-Evangelium ist schlicht und einfach NICHT WAHR!
In der jüdischen Diaspora wurde die Kapitals-Gerichtsbarkeit zwar unterschiedlich behandelt.
Vorwiegend oblag sie jedoch letztlich den Römern.
In Jeruschaleijm, sowie in größeren Städten Judäas, und Galil oblag diese Kapital-Gerichtsbarkeit dem GROSSEN (71 Richter) und dem KLEINEN (23 Richter) SANHEDRIN. ( die Kapitals-Gerichtsbarkeit endete erst nach 70 u.Z., also nach der Zerstörung des Tempels und Jeruschaleijms [auch frühestens von da ab wurden Evangelienberichte teilweise erst verfasst] )
Weiterhin kam hierzu noch die 2. GERICHTSBARKEIT , die RÖMISCHE !!!
Die betreffenden Sanhedrien behandelten ausschließlich Verstöße gegen das jüdische Gesetz. z.B. Entweihung des Schabats, Götzendienst, Gotteslästerung, bzw. Lästerung des Namens /Begriffes GOTTES (Tetragramm) י ה ו ה (Jahwe).
Eine römische Gerichtsbarkeit hatte kein Interesse, sich in solche jüdischen religiösen Angelegenheiten einzumischen.
Römisches Recht betrachtete solche Handlungen nicht als Straftaten.
Andererseits (also jüdischerseits), waren Aufwiegelungen gegen die römische Herrschaft, oder Missachtung des römischen Kaisers, keine Straftaten jüdischen Rechtes. Kein jüdisches Gericht hätte jemals jemanden für etwas bestraft, was vom jüdischen Standpunkt aus harmlos, ja sogar Lobenswert gelten müsste.
Schwierigkeiten seinerzeit in der Antike, gab es nur bei Konfliktsituationen wie Raub und Mord.
Hier konnten beide Gerichte arbeiten, Anspruch auf Zuständigkeit erheben oder fordern.
Siehe im Beispiel des Paulus (Apg. 23, 27-29);
> kein römischer Bürger musste sich vor einem jüdischen Gericht verantworten <
(Ein umgekehrter Fall ist historisch nicht bekannt, d.h., dass ein nichtrömischer Bürger das Recht hatte, sich vor einem jüdischen Gericht zu verantworten, wenn das ihm zu Last gelegte Vergehen auch nach römischen Recht strafbar war) !!!
ERGO: ( und Faustregel)
Der KLEINE Sanhedrin (23 Richter) konnte jeden Juden wegen jeden Vergehens gegen das jüdische Gesetz vor Gericht stellen, ggfs. ihn zu Tode verurteilen und die Todesstrafe vollstrecken !!!
Die Römer vollstreckten niemals ein Todesurteil eines nichtrömischen Gerichtes. (d.h. es ist mir lt. Historiker kein solcher Fall bekannt)
Es wurden nur Straftäter hingerichtet, die wegen eines Vergehens gegen das RÖMISCHE Gesetz, von einem RÖMISCHEN Gericht verurteilt wurden!
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (4)
JESCHUA - und seine vermeintlichen Gegner <
Mein Ziel ist es heute, zu zeigen, dass …
weder ZADOKIM (Sadduzäer) noch PARUSCHIM (Pharisäer),
weder KOHANIM (Priester) noch SKENIM (Älteste),
weder SOFRIM (Schriftgelehrte) noch irgendwelche > andere < Juden
einen vernünftigen Grund hatten, den Tod JESCHUAS (Jesu)
oder seine Beseitigung anzustreben.
Da also aus unserer jüdisch liberalen Sicht kein solcher Grund vorlag, wird sich zwangsläufig
ergeben, dass sich die Berichte, wonach ER lt. Evangelien umgebracht werden soll, bzw.
beschlossen worden sein soll > IHN zu töten < jeder Glaubwürdigkeit entbehren.
JESU „Erzfeinde“ die Pharisäer werden in den Evangelien als eine Gruppe von
heuchlerischen, verschlagenen, selbstsüchtigen, hochmütigen, rechthaberischen, intoleranten
und skrupellosen Menschen geschildert. Also ein Bild, welches ausnahmslos allen
historischen Berichten, die uns außerhalb des sog. NT´s überliefert sind,widerspricht.
Der Gesamteindruck der Evangelien hinterlässt bei mir jedoch das Bild, wie K.Thime vom
päpstlichen Institut für Bibelwissenschaft in >> JUDENFEINDSCHAFT << (1959 Seite 50)
schreibt ...
>> ... eigentlich habe keine Feindschaft zwischen Jesus und den Pharisäern und
Schriftgelehrten bestanden, Jesus sei vielmehr selbst praktizierend den Pharisäern sehr nahe
gewesen und erkenne letztlich die pharisäische Gerechtigkeit an ... <<
Evangelienstellen, die den Leidensweg in Jeruschaleim schildern, sind ganz klare
nachträgliche Einschübe, da aus Sicht der Evangelisten die Schuld am Tod Jeschuas den
Juden, und nicht den Römern gegeben werden m u s s t e !!!
Das Nachhaken der jüdischen Geistlichkeit bei Jesu Lehre über Reinigungen, Heilungen,
Schabat-Gebote usw. geschah aus reinem Interesse an Jesu LEHRVOLLMACHT.
Die „Tempelaustreibung/ -reinigung“ z.B. kam der Jerusalemer Obrigkeit gerade recht,
sie war auf keinen Fall ein Vergehen !!!
Die stillschweigende Duldung dieses Aktes weist klar darauf hin, dass Jesus die Zustimmung
der Tempelbehörde gehabt haben muss !
Denn ... , warum haben die Händler nicht die zuständige Tempelpolizei gerufen ???
Einfach deswegen, weil für sie die Gefahr bestand, selbst von den Käufern und auch Jesus
ihrer Machenschaften wegen angezeigt zu werden.
Die sehr späten und romfreundlichen Evangelien wollen uns klar machen (zu versuchen),
dass „ DIE JUDEN “ (egal wer unter diesem Begriff zu verstehen ist)
bzw. „ die Pharisäer „ ,(unklar lt. Evangelien, welche der 7 Pharisäergruppen überhaupt
gemeint war), JESUS töten wollten ! (Mt. 12,14 ; Mk. 2,6).
Aber in Wirklichkeit wollten sie ihn keineswegs töten oder seinen Tod. denn z.B. (Lk 13,31)
>> Hau ab – flieh – mach dich fort – bring dich in Sicherheit ! HERODES (Antipas)
will dich töten lassen !!! <<
Daran sehe ich eindeutig, dass z.B. die Pharisäer und Schriftgelehrten allgemein betonten,
keine Absicht hatten Jesu Tod zu wollen. Sondern im Gegenteil !!!
>>> Nämlich ihn sogar zu RETTEN versuchten !!! <<<
(siehe oben erwähnte NT-Stelle)
WAHR ist und bleibt, dass Jesus während seinem Wirken nur von HERODES ( Antipas)
Gefahr drohte, und niemand anders als die „ PHARISÄER und SCHRIFTGELEHRTEN “ warnten ihn und wollten ihn in Sicherheit sehen!
Jedoch bald sollte eine andere, schwere Gefahr das Leben Jesu verdunkeln. Seine große Popularität und sein Einfluss auf die MASSEN weckten die Aufmerksamkeit der RÖMER !
War es wirklich die „jüdische Führerschaft“, die einen JUDEN, dazu noch einen RABBI / LEHRER DER TORA, in die Hände von Heiden, und obendrein noch zu den ärgsten Feinden des Volkes ISRAEL, ausliefern sollte !!! ???
>>> ES GAB KEINEN PLAUSIEBELEN GRUND DAFÜR <<<
Nur NichtJuden, die keine Ahnung der noch so kontroversen jüdischen Mentalität haben, konnten dies in ihren späteren Schriften (Jahrzehnte/Jahrhunderte) ihren ebenfalls heidnischen Genossen versuchen glaubhaft zu machen !!!
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (5)
An dieser Stelle fasse ich die jüdische Sicht (vorwiegend liberal bzw. reformiert) über den PROZESS Jesu, speziell über JUDAS (Ischariot) noch mal zusammen: (siehe Beiträge aus den vergangenen
2 Jahren)
> JUDAS oder VERRAT ? ohne VERRÄTER ! <
18 Jahrhunderte lang galten wir >die Juden< als >ungläubig< - weil wir unserem Glauben treu geblieben sind; wir galten als geldgierig, weil ein gewisser JUDAS angeblich 30 Silberlinge, für die Auslieferung Jesu erhielt; und dann galten wir noch als >verräterisch< weil der besagte JUDAS seinen Herren >verraten< haben soll.
Es ist hoch an der Zeit, diesen Tatbestand zu eruieren, um endlich mal festzustellen, wie viel Wahrheit diese mörderischen, jedoch unbewiesenen Anklagen beinhalten.
Ausnahmslos wird JUDAS - IschKariot in den entsprechenden Evangelien -überschriften, allerdings auch nur dort, (da diese nicht im Grundtext vorhanden sind) als ein VERRÄTER hingestellt.
Interessant ist jedoch, dass es laut Text und Aussage des sog.NT weder einen Anlass zu einem Verrat gab; noch irgend einen erdenklichen Grund gab, dass der Schüler JUDAS, an seinem Lehrer urplötzlich und aus heiterem Himmel einen Verrat ausüben sollte. Deshalb steht dieser Begriff im Bezug zu JUDAS auch in keinem Evangelium!
Das nächst Interessante ist, dass es eigentlich gar nichts zu verraten gab, weil ja alles bekannt war! Und wer die Gegebenheiten (auch heute noch ersichtlich) in Jerusalem kennt, wird mir Recht geben, dass es ein Einfaches war, den Weg, den Ort und die Aktionen der Schar um JESUS leicht und locker nachzu(ver)folgen.
Er hielt sich tagelang umgeben von seinen Schülern und vielen Anhängern in aller Öffentlichkeit von Jerusalem auf. Er pflegte im Tempelhof vor Tausenden zu lehren.
Man bedurfte keines Geheimagenten, um ihn zu identifizieren. Unter solchen Umständen gab es auch beim besten Willen nichts, - aber auch gar nichts – , was JUDAS den BEHÖRDEN hätte >verraten< können!
Da also kein VERRÄTER zu der römischen Verhaftung notwendig war, was hatte denn JEHUDA ISCH-KARIOT; denn da noch zu tun.
Denn die Verhaftung war eine römische Initiative, und wurde wie es in dem Grundtext der Evangelien steht, von einer (Teil einer Kohorte); von einem (einem römischen Tribun) und zusätzlich der (der jüdischen Tempelpolizei) durchgeführt.
JUDAS war jüdischer Freiheitskämpfer, ein Zelot, der die Römer alles andere als liebte !!!! Der MOSAD (IL-Geheimdienst) z.Zt. Jesu, bestand aus allen Volksschichten und wusste genau über alle Aktionen der Römer Bescheid. Sie wussten, dass anhand der Vorgeschichte an „Palmsonntag“ die Römer Jesus wegen:
CRIMEN MAIESTATIS (wiederrechtliche Anmaßung eines Herrscherstitels) verhaften, verurteilen, töten wollten.
Die einzigste RETTUNG für Jesus war; ihn von diesem „sinnlosen“ Weg in den TOD irgendwie abzubringen. Dies war die Aufgabe von JUDAS.
Durch seine teils politischen Verbindungen, gab es nur eine Chance:
>> DER HOHE RAT !!! (Sanhedrin) <<
Nur der HOHE RAT konnte auf Grund seines Einflusses bei den Römern, das Schlimmste verhindern. (der Hohepriester war nämlich von den Statthaltern eingesetzt worden). JUDAS erreichte es, dass eine Truppe der Tempelwache (jüdische Polizei), den römischen Kohortenteil, mit dem römischen Tribun, bei der rein römischen Verhaftung begleitete, um vor der römischen Inhaftierung eine ANHÖRUNG / eine VORUNTERSUCHUNG bei dem Kleinen (23 Richter) / oder Großen (71 Mitgliedern) HOHEN RAT zwischen zuleiten !!! (zwar blödes Wort; aber damit ist das sog. NT-Wort/Begriff richtig als WEITERLEITEN / ÜBERGEBEN zu verstehen und NIEMALS als > verraten < zu
übersetzen)
Dieser Schritt gelang JUDAS. Für diese Aufgabe war er u.a. von GOTT bestimmt. Und seine RETTUNGSAKTION, eine Juden, einen Mitbruder, seinen Meister vor den RÖMERN zu retten, war mehr als HELDENHAFT. (Ihn im Nachhinein als VERRÄTER hinzustellen ist Anti-Judaistisch)
PS.
Mancher Christ sollte sich schon mal die Mühe machen, unsere jüdischen Gedanken in diesem Punkte nachzuverfolgen; genau wie wir Juden (zumindest wir Liberale, ebenso auch die Reformierten) uns mit dem Christentum nach fast 2000 Jahren Tabu , mit viel Fleiß zusammen/auseinander zusetzen (versuchen) !!!
Wie recht haben doch jene christlichen Pfarrer und Pfarrerinnen, die in ihrer Messe oder Abendmahl, seit geraumer Zeit folgenden Text verwenden:
>>> In der Nacht, als ER sich freiwillig dahingegeben hat ... <<<
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (6)
> Die Gefangennahme <
Die eigentliche Prozess-Geschichte-Jesu beginnt mit seiner Gefangennahme! Hierin liegt der Schlüssel zur Lösung der oft widersprüchlichsten Anschauungen über dieses Thema!
Jesus und seine Schüler verließen nach dem Mahl der Seder-Feier (!) (Abendmahl) die Stadt und gingen zum Ölberg in den Gat-Schmanim (Garten Gethzemane/Ölkelter). Es ist wichtig zu wissen,dass diese Schar mit ihrem Lehrer sich häufig an diesem Ort aufhielt.(Lk 22,39 ; Joh. 18,2)
An der Verhaftung durch die Römer, auf römischen Haftbefehl wegen >> CRIMEN MAIESTATIS <<
(Anmaßung eines Königstitels ohne Zustimmung des römischen Herrschers) waren lt. Christlichen NT-Schriften u. a. folgende Personen beteiligt:
1. Der Teil einer diensthabenden römischen Kohorte
2. Der römische Tribun (diensthabender Anführer) selbst
3. Bedienstete der jüd. Tempelpolizei
4. mit ihrem diensthabenden Leiter
5. Leute aus der Bevölkerung
6. JEHUDA ISCH KIRIOT als Beauftragter des Sanhedrin.
Dass Jesus gerade zu diesem Zeitpunkt verhaftet wurde, geht auf die Initiative der Römer zurück, da am späten Abend kaum mit einem Volksaufstand zu rechnen war. Der hohe Rat hingegen hatte die ihm gegebene Möglichkeit genutzt, durch (den Vermittler JUDAS, bevor der römische Prozess beginnt, sich JESUS zu einer jüdischen Anhörung aus- bzw. überliefern zu lassen! (hierbei sei nochmal bemerkt, dass i .d. F. > παραδιδωμι < nicht „verraten“ sondern „überliefern/weitergeben“ heißt ! )
Zwar wollen die Redakteure der Evangelien uns glauben lassen, dass die Initiative der Verhaftung Jesu vom jüdischen Hohen Rat ausging; Tatsache ist jedoch, dass die jüdische Obrigkeit gar keiner Hilfe der Römer bedurfte, um eine Verhaftung vorzunehmen !!!
Die unterschiedliche Schilderung der Evangelien, ob es sich bei der Gefangennahme um die Seder-Nacht (Nacht des großen PESSACH-Festes) handelte oder um den Vorabend (Vorbereitungs-Abend) muss nicht ausdiskutiert werden. Hier spielt die jüdisch-interne und unterschiedliche Kalenderberechnung eine Rolle.
Weiterhin ist es nicht bedeutungslos, dass die Verfasser des Johannesevangeliums die geschichtliche Überlieferung ablehnen, wonach JUDAS seinen Meister durch einen Kuss identifizierte, also in einer Weise, die selbst Jesus tadelte (Lk 22,48). Nach der Johannes-Schilderung wird Jesus nicht von Judas identifiziert, sondern er trat selbst hervor und fragte: >Wen such ihr?< Und als er hörte, dass sie ihn suchten, sagte er: >ICH bin´s!<
Judas hingegen stand bei dieser Schilderung nur dabei (18,4-5). So wie das Johannes-Evangelium über die Einzelheiten der Verschwörung des Judas schweigt, gibt er es auch nicht preis, auf welche Weise er angeblich Jesus „verraten“ haben sollte.
Wahr ist und bleibt, dass für die Festnahme weder eine Verschwörung noch ein Verrat in irgend einer Weise erforderlich war, denn wer auch immer Jesus ergreifen wollte, konnte dies, tagsüber wie nachts, ohne fremde Hilfe tun.
Die Tatsache bleibt bestehen, dass der Befehl zur Verhaftung von den Römern ausging. Für die Anwesenheit der jüdischen Tempelpolizei bleibt die Erklärung, dass es ihr eigens auf Ersuchen des Hohepriesters gestattet wurde, dabei zusein, um dann Jesus zur dortigen Anhörung zu bringen.
Die weitverbreitete christliche Meinung:
>Der jüdische Gerichtshof habe Jesu den Prozess machen wollen und habe die Römer zur
Unterstützung bei der Festnahme gebeten, < scheitert faktisch daran, dass die Römer diese Unterstützung verweigert hätten.
Wenn nämlich im Bereich der exklusiven Gerichtsbarkeit der jüdischen Gerichte ein Prozess gemacht werden sollte, musste auch die Gerichtsbarkeit über genügend Macht und Mittel verfügen, ihren Angeklagten herbeizuzitieren / verhaften, um ihn den Prozess zu machen.
Selbst bei einem zu erwartenden Todesurteil durch die Kapital-Gerichtsbarkeit, bestand hierin kein Unterschied.
Die Römer vertraten den Standpunkt:
Es ist beim Ausüben eurer Gerichtsbarkeit auch euer Problem, wie ihr den Angeklagten vor Gericht bringt. Oder besitzt ihr weder genügend Macht noch hinreichende Mittel zu gewährleisten, dass eure Leute vor euch erscheinen - , dann seid so gut und bekundet nicht den Anspruch auf die Gerichtsbarkeit über sie.
Die Alternative lautet: Entweder könnt ihr das Erscheinen des Angeklagten vor euch gewährleisten oder nicht; könnt ihr es nicht, sollte ihr Prozess besser vor dem römischen Statthalter stattfinden, ungeachtet der Paralell-Gerichtsbarkeit, die das Gesetz euch zugesteht.
Also bleibt auch hier die Tatsache, dass die jüdische Obrigkeit gar keine Hilfe der Römer bedurfte, um eine Verhaftung vorzunehmen.
Für mich ist die nur eine Version plausibel:
Haftbefehl, Verhaftung, Prozess, Verurteilung, Hinrichtung, gingen voll und ganz von den Römern aus. (und wurde auch durchgezogen wie wir wissen). Die jüdische Obrigkeit machte ihren Einfluss bei den Römern geltend um ihren Volksgenossen von seinem „Irrweg“ abzubringen um ihn zu retten. Oder er sollte seinen messianischen Auftrag bestätigen und wird dann erwartungsgemäß als MESSIAS mit Glanz und Glorie, mit Macht und Herrlichkeit siegen.
Der römische Tribun gab bei der Verhaftung bzw. beim Transport des Gefangenen zur römischen Haft, der Bitte des Befehlshabers der Tempelpolizei statt. Er übergab Jesus in den Gewahrsam der jüdischen Behörden, solange sein Prozess vor dem Statthalter am nächsten Morgen noch ausstand.
Die Tempelpolizei führte ihn in den Palast des Hohepriesters, und dort fand Jesus ihn und alle Hohepriester und Älteste Israels versammelt. Es war mitten in der Nacht, und das große PESSACH-Fest lag in der Luft und beschäftigte jedermann.
Was war passiert, dass der Hohepriester darauf bestand, Jesus sollte in seinen Palast gebracht werden?
Was hatte ihn dazu getrieben, eine Einheit der Tempelpolizei von der Ausübung ihrer Pflichten im Tempel abzuziehen, nur damit Jesus zu ihm eskortiert wurde?
Zu welchem Zweck waren alle Hohepriester und Ältesten und Schriftgelehrten und der ganze Rat inder Hohepriesters Hause zusammengekommen?
Warum wurde JESUS zu dieser Nachtzeit vor diese illustere Synode gebracht?
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (7)
> Die Anhörung <
Bei der Darstellung, was im Hause des Hohepriesters eigentlich geschah, sind sich die Evangelien des sog. NT´s nicht einig.
Nach LUKAS musste Jesus die ganze Nacht in Gemeinschaft der Männer verbringen, die ihn
„festnahmen“ und ihn „gefangen hielten“; und das mit Spott und Schläge!
Nach JOHANNES wurde Jesus zuerst zu Hannas, dem Schwiegervater des Hohepriesters Kaiphas gebracht und wurde von dem Hohepriester (Hannas ? oder Kaiphas ?) verhört. Dann wurde Jesus gebunden zu Kaiphas geschickt. Von da aus ohne dass etwas besonderes stattfand zum Praetorium der Römer/Pilatus.
MARKUS und MATTHÄUS hingegen erzählen, dass Jesus in dieser Nacht im Hause des
Hohepriesters vor dem gesamten Hohen Rat stand.
Ich werde nicht versuchen diese Widersprüchlichkeit in den Evangelien zu lösen (obwohl sie relativ einfach erklärbar sind), sondern gehe nur von einer ANHÖRUNG vor dem Hohen Rat aus. Weiterhin spreche ich mich gegen die Theorien aus, wonach der Hohe Rat (Sanhedrin) zusammengerufen wurde um:
Entweder Jesus den Prozess zu machen, um ihn zum Tode zu verurteilen; oder um eine Voruntersuchung über den Angeklagten durchzuführen, da am nächsten Morgen vor dem Gericht des Statthalters Anklage erhoben werden soll. Deshalb müssen wir die weitverbreitete Theorie der christlichen Auslegung betrachten, Jesus hätte 2 verschiedene Prozesse durchstehen müssen. Einen jüdisch - religiösen und einen römisch – politischen.
Schon seit der Frühzeit des Christentums wuchsen die Christen in dem unerschütterlichen
Glauben auf:
> DIE JUDEN (ungeachtet dessen, wer damit alles gemeint war) hätten Jesus in der Nacht vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt. Hierzu musste der Hohepriester den Hohen Rat nachts in sein privates Haus zusammenrufen. Aufgrund des jüdischen Rechtes wegen des Vorwurfes der Gotteslästerung vor Gericht stellen, und durch sein (Jesu) eigenes Bekenntnis wurde Jesus für schuldig befunden und zu
Tode verurteilt. <
Diese Theorie ist klar unvereinbar mit den alten Bestimmungen jüdischen Rechts aus der damaligen Zeit, denn ... :
1. Kein HOHER RAT durfte außerhalb des Tempelbezirks in einem Privathaus als Strafgericht tagen und in Kriminal-Gerichtsbarkeit handeln, sondern nur an einem dafür bestimmten Ort !!! (-Die Quaderhalle im Tempelbezirk-)(siehe Talmud > M Sanhedrin X,2; Sifre Schotim 152, B Aboda Zora 8b; B Sanhedrin 41b; B/Schabat 15a; sowie 5. Mose 17,8.10)
2. Der Sanhedrin durfte keine Kriminal-Gerichtsbarkeit während der Nacht behandeln, sondern Strafprozesse mussten während des Tages stattfinden !!! (siehe Talmud M Sanhedrin IV,1)
3. Gegen keinen Menschen durfte an Feiertagen oder Vorabend eines Festes ein Strafprozess durchgeführt werden. (siehe M Sanhedrin IV,1b)
4. Keine Mensch durfte aufgrund seines eigenen Zeugnisses oder kraft seines eigenen Geständnisses verurteilt werden. (Talmud T Sanhedrin XI,1;T Schebuot III,b; sowie 5.Mose 17,6 und 5. Mose 19,15)
5. Nur aufgrund des Zeugnisses zweier rechtsfähiger Augenzeugen durfte ein Mensch wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt werden. (Talmudst. ebd. s.o.)
6. Kein Mensch durfte wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt werden, solange nicht zwei rechtsfähige Zeugen Zeugnis dafür ablegen, dass sie ihn zunächst vor dem verbrecherischen Charakter der Handlung und der dafür vorgeschriebenen Strafe gewarnt hätten. (siehe B Sanhedrin 8b und 80b; T Sanhedrin XI,1)
7. Das Kapitalverbrechen der >Gotteslästerung< bestand nur im Aussprechen des Namens Gottes, Jahwe, als Verfluchung. Es war irrelevant, welche >Gotteslästerungen< ausgesprochen wurden, solange nicht der Name Jahwe dabei ausgesprochen wurde. (siehe M Sanhedrin VII,5; B Sanhedrin 56a; sowie 3.Mo. 24, 15-16)
Selbst wenn der jüdische „Prozess“ nach dem sadduzäischem Recht gehalten worden wäre, wäre auch dieser nach schriftlichem Fixum der TORA ebenfalls nicht haltbar. (Anmerkung: Das sadduzäische Recht wurde entgegen dem pharisäischen anders ausgelegt)
In der Nacht, im Hause des Hohepriesters fand lediglich eine Voruntersuchung, eine Anhörung mit Blick auf den Angeklagten statt, der aufgrund des >Haftbefehls< der Römer am kommenden Morgen vor ein römischen Gericht gestellt wurde.
Warum sollte diesem Prozess ein anderer vorhergegangen sein?
Der Charakter des Geschehnisses im Hause des Hohenpriesters ist eindeutig nur eine ANHÖRUNG, denn:...
... es wurde keine formelle Anklage verlesen, oder eine Beschuldigung wegen eines Kapital-Verbrechens erhoben. Sondern es wurden erst mal ZEUGEN gesucht !!! (die sich jedoch als ungeeignet und widersprüchlich erwiesen)
Meine Untersuchungs-Theorie wird dadurch noch bestärkt, dass der Hohepriester selbst Jesus verhörte, denn die Befragung des „Angeklagten“ in einem Strafprozess ist nach damaligen jüdischem Recht gänzlich unbekannt. Weiterhin spricht für die Anhörung, das Fehlen eines förmlichen Urteils.
Wie wir in Matthäus und Lukas lesen können, >sprachen sie nur< „er ist des Todes schuldig“ , oder „was bedürfen wir noch mehr eines Zeugnisses“.
Dieses Verfahren endete OHNE URTEIL, sondern nur mit der FESTSTELLUNG:
> Wenn Jesus nicht von seinem Weg, seiner Vorstellung abrückt, (der erwartete) KÖNIG DER JUDEN zu sein, werden die Römer ihn im PROZESS verurteilen, schuldig sprechen und hinrichten lassen. <
Ein GRUND zur TRAUER für den leitenden Hohepriester, dass es sich seine Kleider zerriss!!
denn : ... (Randbemerkung)
> hätte nämlich eine Gotteslästerung, bzw. eine Lästerung des Namens JHWH (Jahwe) seitens Jesu
sich ereignet, dann musste nach dem jüdischen Recht (M Sanhedrin VII,5) der Gerichtssaal
geräumt werden, das betreffende Zeugnis (Lästerung) noch einmal ausgesprochen werden, und danach müssten ALLE anwesenden Richter ihre Kleider (ein) zerreißen.<
NUR an einem konnte die gesamte jüdische Führung damals tatsächlich ein vitales Interesse
gehabt haben, nämlich daran, die Kreuzigung eines Juden durch die Römer zu verhindern,
insbesondere aber die eines Juden, der sich der Liebe und Zuneigung des jüdischen Volkes
erfreute!!!
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (8)
> Der Rettungsversuch <
Im vorhergehenden Teil der Anhörung im Hause des Hohenpriesters beleuchtete ich, dass wir Juden (zu mindest wir Liberalen, sofern wir uns überhaupt mit dem Christentum, Jesus, sowie dem sog. NT beschäftigen) der Überzeugung sind, dass nie ein PROZESS Jesu, geschweige eine Verurteilung Jesu vor dem Hohen Rat (Sanhedrin) stattfand.
Was stattfand war eine Anhörung vor dem Sanhedrin (egal ob es der große oder kleine Hohe Rat war), um die Chance zu nutzen, Jesus vor einem römischen Prozess zu retten. Durch diese Anhörung hatte die jüdische Obrigkeit die letzte Gelegenheit, dass der römische Statthalter einer Verschiebung oder Verzögerung des Prozesses im Praetorium zustimmen würde!!!
Denn ...
Niemals hätte der jüdische Hohe Rat seine Hilfe zugesagt, wenn er aufgefordert worden wäre, einen anderen Juden der römischen Gerichtsbarkeit auszuliefern !
Eine weitere Begründung z.B. zitiere ich aus einem Talmudgesetz aus dieser Zeit:
> wenn jemand von einem anderen verfolgt wird, der ihn töten will, muss der Verfolgte gerettet werden, auch wenn man dafür den Verfolger töten muss < (siehe M Sanhedrin VIII,7;B Sanhedrin 73a-74a)
So kam es, dass in jener Festnacht alle Mitglieder des Großen Rates plötzlich aufgefordert wurden, sich unverzüglich zum Palast des Hohenpriesters zu geben. Früh am nächsten Morgen, so teilte man es ihnen mit, werde ein Prozess vor dem Statthalter Pontius Pilatus stattfinden.
JESUS, der beliebte Prediger, der im Tempel lehre und Scharen von Zuhörern anziehe, der Mann, der am vorigen Tag beim Tempelbasar so großen Mut und solche Geistesgegenwart gezeigt habe, sei, scheinbar aufgrund des Hochverrates oder des Aufruhrs, verhaftet worden. Der Tempelpolizei sei es gelungen, ihn für diese Nacht in Gewahrsam zu bekommen.
Wenn irgend etwas getan werden könne, um ihn zu retten, müsse dies sofort geschehen. Darüber, dass man etwas zu seiner Rettung unternehmen müsse, könne kein Zweifel bestehen, es gehe um Leben und Tod, so dass man sich auch in der Nacht und auch an einem Feiertag darum kümmern müsse!: sie möchten als bitte sofort kommen !
Selbstverständlich kamen sie, jeder einzelne von ihnen.
Die Evangelien erzählen, die Mitglieder des Sanhedrin hätten unmittelbar nach Beginn ihrer
Versammlung >falsches Zeugnis< gegen Jesus gesucht, dass sie ihn töteten (Mt 26,59), das heißt, sie hätten sich versammelt, um ihn irgendeines Verbrechens für schuldig zu befinden und zum Tode zu verurteilen. Doch wie sollte dies möglich sein, wenn sie > falsche < Zeugen suchten!!!
Wenn sie ihn für schuldig befinden wollten, mussten sie, so sollte man meinen, wahre Zeugen finden, die gegen ihn aussagten!
Nicht genug, dass der Prozess vorher abgesprochen und das Urteil vorherbestimmt war, selbst Zeugen mussten > falsch < sein; vermutlich, um ................
>>> das Maß der Perversion des Rechts voll zu machen <<< und damit später die Behauptung eines Justizmordes begründen zu können.
Der PROZESS JESU aus jüdischer Sicht (9)
Die Zeugen <
Bei Matthäus und Markus lesen wir:
> ... sie suchten Zeugnis gegen Jesus, dass ihn zu Tode bringt und fanden nichts. Denn viele gaben falsches Zeugnis ab gegen ihn; aber ihr Zeugnis stimmte nicht überein ...<
Damit ist ausgesagt, dass sie nicht zwangsläufig falsche, sondern vorzugsweise > wahre Zeugen < suchten. Jedoch alle Zeugen erwiesen sich als falsch .
Doch später erfahren wir, dass es eigentlich keiner Zeugen bedurfte, denn Jesus hatte sich durch sein Bekenntnis selbst genügend „belastet“!
Frei vor aller Welt redete er. Jeder kannte seine Worte, aber dennoch ist es bemerkenswert, dass die Aussage der Zeugen nicht übereinstimmte!
Dass alle „falsch“ erfunden wurden, besagt nichts über die Zeugen, die vor dem Sanhedrin gegen Jesus aussagten; es beweist jedoch etwas mit Blick auf das GERICHT.
Während ein GERICHT eine Taktik des Verhörs anwenden würde, bei der kleinere Widersprüche ausgeräumt würden, um am Ende den Zeugen für zuverlässig zu befinden und den Angeklagten zu verurteilen, könnte ein anderes auf gleichem Wege alles Mögliche tun, Widersprüche zu vervielfachen, um am Ende den Zeugen für unzuverlässig zu befinden und den Beschuldigten > freizusprechen <.
Letzteres ist „möglicherweise“ hier geschehen.
Deshalb bin ich der Ansicht, dass der Sanhedrin in dieser Nacht wirklich nach Zeugen suchte,
d e n n . . .
... während nach damaligen jüdischen Recht die zulässige und zuverlässige Aussage mindestens zweier Augenzeugen und noch zweier weiteren Zeugen, die den Angeklagten hinsichtlich der Strafbarkeit seines Verbrechens gewarnt hatten, eine CONDITIO SINE QUA NON jedes Strafurteils darstellte, reichte nach römischen Recht die Tatsache dass keine Zeugen vorhanden waren, nicht aus, um einen Freispruch zu rechtfertigen !!!
Der Angeklagte konnte auch dann, wenn keine Zeugen aufgerufen wurden oder auftraten jederzeit >>> aufgrund seines eigenen Schuldeingeständnisses <<< verurteilt werden !
Da der Prozess vor PILATUS nach römischen Recht ablaufen sollte, genügte es nicht mögliche Zeugen „aus dem Verkehr zu ziehen“ oder ihre Glaubwürdigkeit „zweifelhaft“ erscheinen zu lassen.
Viel wichtiger war es, Jesus vor einem SCHULDBEKENNTNIS abzubringen, um auf diese Weise zu verhindern, dass er aufgrund seinen EIGENEN GESTÄNDNISSES verurteilt würde!
Vor einem jüdischen Gericht wäre das EIGENZEUGNIS Jesu, Gottes Sohn zu sein, der erwartete MESSIAS zu sein,
der KÖNIG ISRAELS,
der MENSCHENSOHN,
zur RECHTEN Gottes sitzend,
auf den WOLKEN des HIMMELS kommend,
alles,
nur keine Gottes-Lästerung, bzw. Gottes-Verfluchung,
welches eine TODESSTRAFE nach dem TORA-GESETZ rechtfertigen würde!!!
Eine Todesstrafe gab es nur (wie bereits im Artikel –Kapitalgerichtsbarkeit- erwähnt) beim Verfluchen des Namens Gottes, indem der Gotteslästerer das Tetragramm JHWH (Jahwe) ausdrücklich gotteslästerlich ausgesprochen hätte!
>>> Dies tat JESUS garantiert n i c h t !!! <<<,
Auch seine verbale Benutzung des (ani hu) = > ICH BIN´s < ist nach jüdischem Gesetz weder eine Gotteslästerung geschweige ein Gottesfluch, der eine Todesstrafe rechtfertigen würde.
Überzeugt von seinem Auftrag, war Jesus natürlich NICHT von seiner Aussage abzubringen.
Allein die Aussage:
> Der wahre König ISRAELS zu sein < , der Befreier, der Erlöser, der MESSIAS !,
> so wie es die Massen kurz zuvor am "Palmsonntag" mit den HOSCHIANNA-RUF <
>>> RETTE uns doch vor den RÖMERN <<< bestätigten,
genügte den Römern, das TODESURTEIL > ohne weitere Zeugen < auszusprechen und zu vollstrecken!!!
Die jüdische Obrigkeit des Sanhedrin hatte keine realisierbare Möglichkeit mehr, Jesus davon abzubringen.
> JESUS hätte dies auch gar nicht gewünscht, dass sein PROZESS vor den RÖMERN verhindert würde.
Also verließen die Mitglieder des Hohen Rates den Palast des Hohenpriesters und gingen auseinander;
ein jeder ging nach Hause oder seinen Beschäftigungen nach.
Das drohende Schicksal JESU aber – und ihre eigene Unzulänglichkeit – müssen wie ein dunkler, unheilsverkündender Schatten über ihnen gehangen haben.
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