Jehovas Zeugen dürfen jetzt zur Wahl gehen...?

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    Re: Jehovas Zeugen dürfen jetzt zur Wahl gehen...?

    Xantos - 05.01.2008, 23:32

    Jehovas Zeugen dürfen jetzt zur Wahl gehen...?
    Jehovas Zeugen dürfen jetzt zur Wahl gehen - dürfen sie auch wählen?

    Mit dem Wachtturm (WT) vom 01.11.1999, S.28-29, erläutert die Wachtturm-Gesellschaft in Form einer ‘Frage von Lesern’ - eine von der ‘Leitenden Körperschaft’ der Zeugen gern gewählte Form zur Erörterung von Zweifelsfragen - ihre Einstellung zu politischen Wahlen, die damit als ‘Speise zur rechten Zeit’ die für Jehovas Zeugen (JZ) verbindliche Ansicht wiedergibt. Nachdem einführend gesagt wird, die Bibel enthalte ‘eindeutige Grundsätze für den richtigen Standpunkt in dieser Angelegenheit’, fährt der Verfasser fort: ‘Jeder Zeuge Jehovas entscheidet selbst auf der Grundlage seines durch die Bibel geschulten Gewissens und des Verständnisses seiner Verantwortung gegenüber Gott und dem Staat, ob er einem zur Wahl stehenden Kandidaten seine Stimme gibt oder nicht.’ Ferner wird über das Aufsuchen der Wahllokale in Ländern, in denen dazu keine gesetzliche Pflicht besteht, bemerkt: ‘Es mag zwar Personen geben, die daran Anstoß nehmen, wenn sie beobachten, dass einige Zeugen Jehovas bei einer Wahl in ihrem Land die Wahlkabine aufsuchen.....Doch man sollte bedenken, dass jeder Christ in einer Gewissensangelegenheit wie dieser seine eigene Entscheidung vor Jehova Gott treffen muß.’

    Es geht aus dem Artikel für einen unbefangenen Leser nicht hervor, dass hier eine Änderung eingetreten ist, so weit sie das Aufsuchen des Wahllokals betrifft, und vielleicht wollte man einen solchen Eindruck auch vermeiden. Für jeden Zeugen ist die Änderung aber offensichtlich, und wer sollten auch die Personen sein, die Anstoß nehmen, wenn ein Zeuge das Wahllokal aufsucht? Bestimmt nicht Außenstehende, dagegen wohl andere Zeugen auf Grund ihres von der WTG bisher in anderer Weise ‘biblisch geschulten’ Gewissens!

    Hintergründe

    Man erinnere sich, dass durch das deutsche Bundesverwaltungsgericht lt. Pressemitteilung 29/1997 vom 26.6.97 der Antrag der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas mit Sitz in Berlin auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) abgelehnt wurde. Die endgültige Entscheidung vor der Berufungsinstanz ist noch anhängig. Das Gericht begründete seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass man von einer Korporation, die solche Rechte beantrage, in Bezug auf den Staat ein Mindestmass von (gegenseitigem) Respekt erwarten müsse und dass sie die Grundlagen der staatlichen Existenz nicht prinzipiell in Frage stellen dürfe. Die Antragstellerin lehne aber (für ihre Gläubigen verbindlich) die Teilnahme an den staatlichen Wahlen ab; das Gericht sprach von einem Verbot der Wahlteilnahme.

    Außerdem waren Nachrichten in Umlauf, wonach in Frankreich - vielleicht bedingt durch die dort eingetretenen steuerrechtlichen Schwierigkeiten - JZ in ihren Königreichssälen von Ältesten wie auch von reisenden Vertretern der WTG aufgefordert worden seien, zur Wahl der französischen Deputierten zu gehen. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der WTG in einem von France 3 ausgestrahlten Fernsehinterview. Daher wurde unter JZ schon geraume Zeit von vielen eine Stellungnahme der WTG in dieser Sache erwartet.

    Was der Artikel aussagt

    Der Artikel überlässt zwar jetzt jedem einzelnen Zeugen die Entscheidung, ob er zum Wahllokal gehen möchte. Für Länder mit Wahlrecht wird jedoch mit dem Hinweis ‘Natürlich gehen in einigen demokratischen Ländern bis zu 50 Prozent der Bevölkerung am Wahltag nicht zur Wahl’ eine für Zeugen deutliche Empfehlung gegeben, eine Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht.

    Aber immerhin: der Zeuge muss nicht mehr befürchten, wegen ‘Verletzung der Neutralität’ von den Ältesten ‘befragt’ zu werden, wie das von ihnen in solchen Fällen gemäß den Anweisungen in ihrem Handbuch ‘Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde’, auf den S.90,94, bisher erwartet wurde.

    Damit ist - formal - wohl auch die Vorhaltung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils entkräftet, JZ sei die Wahlteilnahme ‘verboten’. Die Vermutung liegt nahe, dass dies Bestreben das wichtigste Ziel des Artikels gewesen ist, neben der damit einhergehenden erneuten ‘biblischen Gewissensschulung’, wie ein Zeuge das ‘politische Wählen’ anzusehen habe. Ein wesentliches Hindernis beim Erlangen der beantragten Körperschaftsrechte scheint ausgeräumt.

    Dürfen Jehovas Zeugen auch wählen?

    Angesichts der auch in dem besagten WT-Artikel erwähnten Tatsache, dass jeder in der Wahlkabine allein und unbeaufsichtigt ist - der WT schreibt: ‘Was er [der Zeuge] in der Wahlkabine tut, ist eine Sache zwischen ihm und seinem Schöpfer’ -, erscheint die Frage seltsam. Wenn man jedoch die Einstellung der Zeugen gegenüber ihrer ‘Leitenden Körperschaft’ kennt - sie wird betrachtet als Vertreterin des ‘treuen und verständigen Sklaven’ (Matth. 24,45-47), als Gottes Kanal, als Gottes kollektiver Prophet usw., ihr Wort als Gottes Wille -, ferner um die Anerkennung der unbedingten Lehrautorität einschließlich aller aufkommenden Änderungen weiß, dann ist die Frage keineswegs abwegig.

    Der WT-Artikel bespricht anschließend nämlich 5 Punkte, was JZ bei der Frage des Wählens zu berücksichtigen haben, und die alle darauf hinauslaufen, dass ein ‘wahrer Christ’ durch das Wählen seine von Gott geforderte Neutralität verletzen und sich zu einem ‘Teil der Welt’ machen würde. Auf diese Weise wird das Gewissen der Zeugen ‘biblisch geschult’ - oder sollte man sagen ‘auf WTG-Linie’ gebracht? Nach der Lektüre dieser Punkte braucht niemand in der Wahlkabine dabei zu sein; der Zeuge entscheidet ‘nach seinem Gewissen’, denn er weiß, was die ‘richtige’ Entscheidung ist, wenn er Schuldgefühle und ein schlechtes Gewissen vermeiden will.

    Bestätigt werden obige Gedanken durch eine Pressemitteilung der ‘Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas’, Region Bayern, vom 14.9.1999 über ‘politische Neutralität, in der das Verhalten von JZ umschrieben wird als basierend auf den Grundsätzen der Bibel und damit als nicht abänderbar.

    Was kann man daraus anderes schließen als: ‘zum Wahllokal gehen, das kann jeder selbst entscheiden; empfehlenswerter jedoch ist, gar nicht erst zu gehen; eine gültige Stimmabgabe aber, also wählen?’ Ich denke, dass jeder, der den WT-Artikel liest, dessen Aussage, Absicht und Ziel versteht.

    Fragen

    Es stellen sich angesichts der Ausführungen der WTG doch einige Fragen; nicht die Fragen bezüglich der Richtigkeit der Auslegung von ‘Neutralität’ und von ‘kein Teil der Welt sein’ und ob diese Auslegungen wirklich biblisch sind, sondern ganz konkret situationsbezogene Fragen:

    Meinte das Gericht in seinen Ausführungen nur eine ‘Erlaubnis, das Wahllokal aufzusuchen’ oder - für eine KdöR - eine Änderung der Einstellung zum Staat und zur Gesellschaft, eine ‘gemeinschaftstragende’ Einstellung?
    Darf man von einer ‘KdöR’, die von eben diesem Staat Vorrechte in Anspruch nehmen will, nicht eine andere Einstellung zum Staat und zu den Grundrechten und Freiheitswerten der Bürger erwarten, eine Einstellung, an der die Bibel sie wahrlich nicht hindert?

    Die WTG hat sich und ihre Einstellung nicht geändert, und JZ wissen, was sie zu tun haben. Sollen etwa die Gerichtsbehörden durch ein ‘formales’, aber inhaltsleeres Zugeständnis ‘über den Tisch’ gezogen werden?

    ‘Theokratische Kriegslist’ - man darf gespannt sein, ob sie erfolgreich ist! Genügen den Gerichten formale Zugeständnisse oder kommt es auf die Inhalte an? Von außen sind die Becher poliert, die Mauern getüncht! Aber am Inhalt hat sich nichts geändert (Matth. 23:25-28).

    Matth. 24:45-51

    Die ‘Leitende Körperschaft’ von JZ sieht sich als Vertreterin des ‘treuen und verständigen Sklaven’. Zumeist werden in ihren Schriften dazu die Verse 45-47 von Matth. 24 angeführt. Wenn man dort aber weiterliest, heißt es: ‘Wenn aber jener ... Sklave’ (das heißt also derselbe wie in den Versen 45-47, kein anderer) ‘in seinem Herzen sagen sollte: mein Herr bleibt noch aus ...’

    Die ‘Leitende Körperschaft’ und mit ihr die WTG verkünden mit der Zunge, mit dem Mund seit 100 Jahren die unmittelbare Nähre des Endes, Harmagedons. Aber wie ist es in ihrem Herzen? Auch der übel gesinnte Sklave dachte ja nur ‘im Herzen’ anders als er redete! Man kann nur aus den ‘Früchten’ schlussfolgern! Das intensive Bemühen um Körperschaftsrechte in einer Welt, ‘deren Untergang doch unmittelbar bevorsteht’, wie auch viele andere, hier nicht zu besprechende Großprojekte der WTG könnten die Meinung aufkommen lassen, dass im Herzen des ‘Sklaven’ nicht die gleiche Überzeugung ist, die so viele einfache Zeugen täglich an die Türen tragen: die Botschaft vom dicht, ja unmittelbar bevorstehenden Ende. Eine KdöR in der ‘Neuen Ordnung’?

    Gewiss, der Herr, Christus, wird kommen! Wann auch immer, wir alle werden Ihm Rechenschaft geben müssen!



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