Ist die Wachtturm-Gesellschaft liberaler und toler

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    Re: Ist die Wachtturm-Gesellschaft liberaler und toler

    Xantos - 05.01.2008, 23:33

    Ist die Wachtturm-Gesellschaft liberaler und toler
    Ist die Wachtturm-Gesellschaft liberaler und toleranter geworden?

    Im Zusammenhang mit dem Bestreben der Wachttum-Gesellschaft (WTG), Körperschaft des Öffentlichen Rechts zu werden, ist von einigen Personen, darunter auch von solchen, die sich in der Materie für Fachleute halten, die Ansicht vertreten worden, die WTG habe sich in den vergangenen Jahren 'geändert', sie sei 'liberaler und toleranter' geworden; dabei wird nicht nur auf die Äußerungen von den Vertretern der WTG Bezug genommen ein wahrhaft 'zweifelhaftes' Beweismittel, – so beweiskräftig wie die 'Demokratiebeweise' mancher Staaten der dritten Welt –, sondern auch z.B. auf den Wachtturm (WT) vom 01.08.2001.

    Deshalb wird hier dieser WT auf seine Aussage hin unter die Lupe genommen. Um schon den Gesamteindruck vorwegzunehmen: man muß sich fragen, ob die Leute, die mit dem WT die obige Ansicht über die Entwicklung der WTG begründen wollen, ihn überhaupt gelesen haben und wie sie ihn gelesen haben; oder wollte man ihn so lesen, dass man das 'herausliest', was man als Ergebnis erzielen möchte? Aber betrachten wir seine Aussage selbst! Seine Thematik beschäftigt sich im wesentlichen mit dem Glauben. Schon der erste Artikel trägt die hervorgehobene Überschrift 'Das Recht auf eine persönliche Überzeugung'. Dass im Druck in solcher Stärke hervorgehobene Thema scheint der Meinung der o.a. Personen in ihren Schußfolgerungen Recht zu geben; den Ausführungen des Artikels muß man zustimmen; auch das zweite Thema auf S.4 'Warum glauben Sie das, was sie glauben?', in welchem erläutert wird, dass viele Menschen nur auf Grund ihrer Erziehung und Belehrung oder auf Grund der Beeinflussung durch die Medien ihren Glauben entwickelt oder gestaltet haben, ist beachtenswert geschrieben; der Schlußfolgerung, man solle doch von seinem 'Recht auf eine persönliche Überzeugung' Gebrauch machen und nach dem in der Apostelgeschichte 17:11 erwähnten Beispiel der Beröer handeln, nämlich in den Schriften Glaubensinhalte zu überprüfen, bevor man sich auf bestimmte Glaubensansichten festlegt, kann man nur zustimmen. Sie klingt liberal und tolerant, und wer nicht weiterliest, mag zu dem oben erwähnten – trügerischen – Ergebnis kommen.

    Doch nun wird im letzten Absatz auf S.6 der Zweck und auch die Zielgruppe für diese beiden Artikel klar; dort heißt es:
    Jehovas Zeugen würden sich freuen, Ihnen dabei zu helfen. Selbstverständlich bleibt es Ihrer Entscheidung überlassen, was Sie glauben möchten.
    Also: diese beiden Artikel sind an Außenstehende – nicht an Jehovas Zeugen (JZ) selbst – gerichtet, man tritt für das Recht Außenstehender auf eine persönliche Überzeugung ein, denn diese sollen ja 'missioniert', 'bekehrt', zu Jehovas Zeugen gemacht werden; daher auch das Hilfsangebot, um die entstehende persönliche Überzeugung schon entsprechend beeinflussen zu können. Daher das Eintreten für das Recht auf eine persönliche Überzeugung! Aber ist das schon tolerant und liberal? Spricht das schon für eine Änderung in der Haltung der WTG? Keineswegs! Die Auffassung, dass Bürger von ihrem Recht auf eine persönliche Überzeugung und sogar von ihrem Recht auf einen Religionswechsel Gebrauch machen dürften und sollten, war immer schon eine der Grundaussagen der WTG, wenn es Andersgläubige betraf. Aber wie steht es damit für JZ selbst?

    Diese Artikel gelten für die Gläubigen als 'Speise zur rechten Zeit', als 'Geistige Nahrung', die von dem 'treuen und verständigen Sklaven', der Organisation Gottes kommt und daher auch entsprechend aufgenommen wird. Was sagen diese beiden für JZ bestimmten Artikel zu dem Thema des Rechts auf eine persönliche Überzeugung?

    Im ersten Artikel wird auf S.12, Abs.19 gesagt:
    Wir sollten lernen, jedesmal, wenn wir vor einer Entscheidung stehen, unser Denkvermögen zu gebrauchen, um zu erkennen, welche biblischen Grundsätze eine Rolle spielen und wie sie angewandt werden sollten. Entwickeln wir die Gewohnheit, in den biblischen Veröffentlichungen nachzuforschen, die der ,treue und verständige Sklave' zu Verfügung stellt!
    Hier ist nicht die Rede vom Aufbau einer 'persönlichen Überzeugung' etwa durch das Lesen von der Bibel selbst und von Bibelkommentaren, nicht einmal vom unabhängigen 'Gebrauch des Denkvermögens' gemäß der 'persönlichen Überzeugung, sondern vom maßgeblichen und entscheidenden Gebrauch der Schriften der WTG und ihrer Auslegungen!

    Im zweiten Artikel wird das Ziel der Aussagen des WT noch deutlicher! Auf S.14, Abs.8 sagt er:
    Erstens muß ein reifer Christ [gemeint ist damit ein reifer Zeuge Jehovas! Der Verf.] soweit es den Glauben und die Erkenntnis betrifft, mit Mitgläubigen in Einheit und in vollem Einklang sein, weil die Einheit aufrechterhalten werden soll. Er pocht weder auf seine eigene Meinung, noch hegt er private Vorstellungen, was das biblische Verständnis angeht, sondern er vertraut voll und ganz der von Jehova Gott durch seinen Sohn Jesus Christus und den "treuen und verständigen Sklaven" geoffenbarten Wahrheit.

    Die Mittel dazu sind, wie der Absatz weiter ausführt, die in den Zusammenkünften und auf Kongressen zur rechten Zeit bereitete geistige Speise.

    Hier ist keine Rede mehr von einer 'persönlichen Überzeugung', keine eigene Meinung, keine privaten, d.h. persönlichen Vorstellungen und Überzeugungen, vielmehr muß die Überzeugung mit derjenigen anderer – das heißt letztlich mit der Lehre der WTG – in vollem Einklang sein, der Einheit wegen. Keine Rede, dass man sich nicht einfach verlassen soll auf Erziehung, Belehrung oder auch auf den Einfluß der 'Medien' - hier der 'WTG-Medien' – im Gegenteil –, hier wird die vertrauensvolle Aufnahme und Annahme der Lehren der WTG gefordert. Wovor Außenstehende massiv gewarnt werden – die Übernahme der Überzeugung anderer, wie z.B. die ihrer Eltern, Freunde, Kirchen oder anderer Gruppierungen – von JZ wird das gefordert.

    Auf S.14 Abs.9 heißt es dann weiter:
    Zweitens bezieht sich der Ausdruck "Glaube" nicht auf die Überzeugung des einzelnen Christen, sondern auf die Gesamtheit dessen, was wir glauben, ... Wie könnte ein Christ mit Mitgläubigen in Einheit sein, wenn er sich nur einen bestimmten Teil des "Glaubens" zu eigen macht oder akzeptiert?... Wir sollten vielmehr alles nutzen, wofür Jehova durch seine Organisation sorgt ...'.

    Der Glaube eines Zeugen Jehovas ist also nicht die Überzeugung des einzelnen; dazu hat er wegen der Einheit der Organisation nicht einmal ein Recht. Die persönliche Überzeugung bleibt hier völlig auf der Strecke, es sei denn, sie stimme zufällig mit der WTG überein. Die eigene Meinung, auch mit Überzeugung vertreten, würde nur die Einheit bedrohen und Unruhe stiften.

    Die ZJ die vielleicht meinen, das Recht auf eine persönliche Überzeugung gelte auch für sie, sollten sich keinen Illusionen hingeben. Nein, die 'persönliche Überzeugung' der Zeugen hat in der 'Gesamtheit dessen, was wir glauben', zu bestehen; 'wir', das ist in diesem Fall die WTG, die ja auch das Recht hat, Glaubensinhalte zu wechseln oder auszutauschen – sogenanntes 'Neues Licht' – und damit die 'persönliche Überzeugung' von Millionen von JZ gleichsam 'durch Knopfdruck' zu verändern.

    Im Gegensatz zu der Meinung, der WT vom 01.08.2001 deute auf zunehmende Liberalität und Toleranz in der WTG hin, zeigt er deutlich, dass sich bei der WTG nichts geändert hat, soweit es die Inhalte ihrer Lehre und ihrer Politik gegenüber ihren Mitgliedern betrifft, vielleicht hat sie gelernt, die Repräsentanten der Öffentlichkeit geschickter zu täuschen. JZ haben kein 'Recht auf eine persönliche Überzeugung'; dieses Recht wird in dem genannten WT nur für Außenstehende gefordert; auch das ist keineswegs neu.

    Der WT macht deutlich, was für die Menschen in Bezug auf Meinungs- und Redefreiheit zu erwarten wäre, wenn autoritäre und intolerante Gruppierungen wie die WTG entscheidenden Einfluß bekämen. Man sollte hoffen, dass die Glieder beratender Gremien von Kommissionen und Gerichten in der Lage sind, die Zweigleisigkeit – um nicht zu sagen 'Doppelzüngigkeit – in der WTG-Politik zu erkennen; einer solchen Organisation die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuerkennen, wäre wahrlich kein Dienst an den Bürgern unseres Landes.



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