Eine Runde Spielverbot bei Outing?

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    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 20:11

    Eine Runde Spielverbot bei Outing?
    Eo macht heute noch einen Thread auf!

    Ich bin dafür, dass wir es als Regeln einführen, dass ein Outing eine Runde Spielverbot mit sich zieht, denn sonst bringt die Regel des Spielverbots ja nichts.

    Natürlich erst ab nächster Runde, es wäre unfair diejenigen, die sich diesmal geoutet haben, zu sperren, immerhin wussten sie das zu dem Zeitpunkt nicht...



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 20:15


    Klares Ja. Das würde vielleicht auch gleich unser Problem mit der Geistlichen eindämmen, sollte diese zu "übermütig" werden. ;)

    Ab wann etwas als Outing gilt steht aber noch zur Frage - ich finde jedoch, das sollte dann die jeweilige Macht entscheiden und denjenigen dann erst per Pn zum Editieren auffordern, wird das nicht befolgt oder es kommt erneut vor fliegt man aus dem Spiel und erhält eine Runde Verbot. Ich bin jetzt einfach mal ganz hart, weil das wirklich das Spiel zerstören kann.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    diemeli1987 - 29.05.2008, 20:18


    Ich bin auch dafür, aber auf der einen Seite haben wir zwei Runden Spielverbot, wenn man besonders inaktiv ist - wären dann nicht auch zwei für ein offensichtliches Outing angebracht?

    Man könnte sagen: 1 Verwarnung bei kleinen Outings (ich hoffe ihr versteht was ich meine - grenzwertiges) und bei der 2. zwei Runden Spielverbot. Bei einem richtigen Outing gleich 2 Runden Spielverbot.

    Oder ist das zu hart?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 20:20


    Hmm...nein, ist es nicht. Dafür würde ich aber die Rundenzahl bei Inaktivität auf eine herabsetzen - das ist nur fair.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 20:21


    Das mit den Wahlen scheint ja neuerdings so weit zu klappen, ich finde dass wir die Sperre da auch auf eine reduzieren können.

    Zum Outing, ich denke dass es erst eine Runde Sperre gibt, hatte man dann schonmal eine Runde Sperre, erhält man beim nächsten Mal zwei und fortan immer zwei Runden "frei".



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    diemeli1987 - 29.05.2008, 20:22


    Das fänd ich nen guten Kompromiss.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 20:23


    Okay, damit bin ich auch zufrieden.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 20:25


    Wenn damit alle zufrieden sind formulier ich dann mal eine Regel und stelle sie im Regelsubforum zur Diskussion.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Mailin - 29.05.2008, 20:27


    Finde es auch gut.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Elenaor - 29.05.2008, 20:27


    Jo :)



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 21:14

    [Diskussion zu neuer Regel] Outingspielsperre
    Sollte sich ein Spieler bewusst outen, steht es in der Pflicht der Macht, den Betreffenden per Pn auf sein Outing hinzuweisen und gegebenenfalls um Änderung bei manchen Stellen zu bitten. Sollte der Post älter als 10 Minuten bzw. eine (oder mehrere) Antwort(en) besitzen, ist keine Änderung von Nöten, da dies nur Fragen aufwerfen würde. In diesem Falle tut es ein einfacher Hinweis der Macht. Ist das Outing so formuliert, dass die Rolle klar daraus hervorgeht, erhält der Spieler einen Spielverweis und eine weitere Runde Spielverbot. Sobald er diese Runde ausgesetzt hat, darf er ohne weitere Einschränkungen wieder spielen, sollte sich der Outingfall jedoch wiederholen, gibt es nun zwei Spiele Sperre anstelle einer. Fortan erhält der Spieler nun 2 Spiele Spielverbot bei einem Outing.

    Alle zufrieden oder Verbesserungsvorschläge?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 21:24


    FAST zufrieden :D Ich find nur die Formulierung hier komisch:

    Zitat:Ist das Outing so formuliert, dass die Rolle klar daraus hervorgeht, erhält der Spieler einen Spielverweis und eine weitere Runde Spielverbot.

    Wieso "eine weitere Runde"?

    Ach, und vielleicht sollten wir noch dazuschreiben, dass es auch eine Spielsperre gibt, sollte der Spieler trotz Ermahnung den Beitrag nicht editieren bzw. einen weiteren Outingbeitrag schreiben.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 21:26


    Also, mit der weiteren Runde hatte ich jetzt gemeint den Rest der laufenden und die nächste Runde, kann sein dass es etwas doof formuliert ist.

    Und ääääh, das mit dem erneuten Beitrag bzw nicht editieren hab ich vor lauter Ausformulieren jetzt vergessen :rolleyes:



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Mailin - 29.05.2008, 21:29


    Ich hatte das verstanden mit weiterer Runde :D



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 21:31


    Na ja, dass man in der Runde schon gesperrt wird hatte ich nicht bedacht, weil das ja eigentlich eine Strafe für die Macht ist :D



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 21:35


    Eowyn hat folgendes geschrieben:Na ja, dass man in der Runde schon gesperrt wird hatte ich nicht bedacht, weil das ja eigentlich eine Strafe für die Macht ist :D
    Wieso, einer weniger den man zum Wählen pfeifen muss :D



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 21:37


    Und wenn es jemand ist, der immer verlässlich wählt? :D Außerdem, wer sagt, dass der Ersatzspieler besser ist?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 21:38


    Eowyn hat folgendes geschrieben:Und wenn es jemand ist, der immer verlässlich wählt? :D Außerdem, wer sagt, dass der Ersatzspieler besser ist?
    Sofern es einen gibt :p

    Da bin ich nämlich noch am Überlegen. Aber ich denke, Ersatzspieler wäre nur fair, oder?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 21:39


    Auf jeden Fall. Es wäre den anderen Spielern, auf welcher Seite auch immer, gegenüber unfair wenn sie plötzlich einen weniger hätten, nur weil der nicht die Klappe halten konnte.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Mailin - 29.05.2008, 21:40


    Das Problem ist nur:

    Wenn das Outing echt offensichtlich war und auch länger da gestanden hat - dann kennt jeder die Rolle. Was bringt da ein Ersatz? Entweder er wird sofort geplankt oder gemeutert, je nach Rolle.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 29.05.2008, 21:42


    Hm, stimmt, das ist ein Problem. Was kann man da sonst machen? Die Rolle einfach wegfallen lassen und bei einer Sonderrolle einem beliebigen Matrosen zulosen?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Mailin - 29.05.2008, 21:46


    keine Ahnung ich hab noch nicht drüber nachgedacht :D



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    natt i nord - 29.05.2008, 21:51


    Eowyn hat folgendes geschrieben:Hm, stimmt, das ist ein Problem. Was kann man da sonst machen? Die Rolle einfach wegfallen lassen und bei einer Sonderrolle einem beliebigen Matrosen zulosen?
    Find ich gut.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Mailin - 09.08.2010, 18:16


    Auch hier die Frage: Soll es in die Regeln rein? gut, erübrigt sich fast bei dem Umfrageergebnis.
    Aber: Wir haben für inaktive Spieler eine Sperre von 2 Runden festgelegt. Da würde ich bei einem Outing nicht weniger nehmen, eher eine mehr. Und zwar, weil ein inaktiver Spieler recht problemlos ersetzt werden kann. Okay, wenn es in einer Runde mehrere Leute sind ist es ätzend. Aber nach einem Outing ist die Macht machtlos ( :D ), ein Ersatz hilft da auch nix. Es ist für mich einfach ein viel größerer Eingriff ins Spiel.

    Edit: So, ich hab mal zwei Threads zu dem Thema zusammengefügt. Da gab es diesen Vorschlag für die Regeln
    Zitat:Sollte sich ein Spieler bewusst outen, steht es in der Pflicht der Macht, den Betreffenden per Pn auf sein Outing hinzuweisen und gegebenenfalls um Änderung bei manchen Stellen zu bitten. Sollte der Post älter als 10 Minuten bzw. eine (oder mehrere) Antwort(en) besitzen, ist keine Änderung von Nöten, da dies nur Fragen aufwerfen würde. In diesem Falle tut es ein einfacher Hinweis der Macht. Ist das Outing so formuliert, dass die Rolle klar daraus hervorgeht, erhält der Spieler einen Spielverweis und eine weitere Runde Spielverbot. Sobald er diese Runde ausgesetzt hat, darf er ohne weitere Einschränkungen wieder spielen, sollte sich der Outingfall jedoch wiederholen, gibt es nun zwei Spiele Sperre anstelle einer. Fortan erhält der Spieler nun 2 Spiele Spielverbot bei einem Outing.

    Wobei sich halt auch hier die Frage stellt - nur eine weitere Runde beim ersten Mal?



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Eowyn - 09.08.2010, 20:18


    Ich würd schon sagen, beim ersten Mal nur eine Runde, beim zweiten Mal dann aber auf drei Runden erhöhen. Besonders bei Neulingen ist ihnen denk ich mal bei Sonderrollen nicht sonderlich klar, wie sie die Rolle richtig andeuten sollen, ohne dass es ein Outing ist.



    Re: Eine Runde Spielverbot bei Outing?

    Kicker - 19.07.2011, 17:42


    Also... Ich finde es zwar gut, dass es etwas gegen das Outing unternommen wird, aber teilweise ists dann vielleicht auch zu arg finde ich. Weil gerade diese lustigen Situationen à la "Ich bin der Geistliche und XY meutert" und "Stop. XX meutert! Er tut so als hätte er meine Rolle!" machen das Spiel ja teilweise gerade so lustig. Und ich fände es extrem schade, wenn diese Situationen aus dem Spiel wegfallen würden. Bei anderen Sonderrollen - okay, da machts vlt Sinn. Aber beim Geistlichen würde ich das irgendwie anders handhaben...



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