SEHR WICHTIG!

TtDf
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    Re: SEHR WICHTIG!

    Masti - 09.12.2007, 03:57

    SEHR WICHTIG!
    Leute... wir haben beschlossen unseren clan name zu ändern....

    whispert mich alle an.... mein nick is

    TtDf]Masti(

    TtDf steht für "The True DotA Freaks"... klingt besser usw... ^^

    Thx...

    Auf ein Wiedersehen =) bis dann ^^



    Re: SEHR WICHTIG!

    Masti - 29.06.2008, 21:46


    http://www.linden-realschule.de/html/verhaltensregeln.html

    Allgemeines
    • Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig, denn dadurch wird das Leben in der Schule für alle angenehmer.
    • Jeder kann seine Meinung frei äußern, aber sie darf nicht verletzen. Beleidigungen oder gar Gewalttätigkeiten führen nie zu vernünftigen Lösungen.
    • Wenn jemand einen anderen absichtlich oder unabsichtlich beleidigt oder geärgert hat, sollte er versuchen, das wieder gutzumachen.
    • Für jeden ist es bitter und verletzend, wenn er in seiner Klasse nicht anerkannt wird. Deshalb darf niemand aus der Klassengemeinschaft ausgeschlossen werden.
    • Die Einrichtungen der Schule sind für uns alle da. Jeder muss dazu beitragen, dass im Schulhaus und im Außenbereich Ordnung gehalten und das Schuleigentum schonend behandelt wird.
    • Wer einen Gegenstand, der allen oder einem Einzelnen gehört, beschädigt oder zerstört, muss ihn ersetzen.

    Unterricht
    • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
    • Das Schulhaus ist für uns morgens ab 07.35 Uhr geöffnet.
    • Bei schlechtem Wetter (Regen / Kälte) dürfen wir auch schon früher die Korridore bis einschließlich des 1. Stockwerks betreten.
    • Fachräume dürfen wir nur zusammen mit Lehrern betreten.
    • Fachraumordnungen sind Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung.
    • Beginnt der Unterricht später, kommen wir erst mit dem Läuten zur Beendigung der vorhergehenden Stunde ins Haus (Vermeidung von Unterrichtsstörungen).
    • Vertretungen und Unterrichtsausfälle werden durch Aushang im Mitteilungskasten im 1. Stock bekannt gegeben. Wir informieren uns dort täglich.
    • Ist unsere Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft, so verständigen die Klassensprecher die Schulleitung.

    Schulweg
    • Wir stellen unsere Fahrzeuge (Fahrrädern, Skate- oder Kickboards etc.) an den dafür vorgesehenen Stellen ab.
    • Wenn wir zum Sportunterricht bzw. vom Sportunterricht zum Schulgebäude gehen müssen, nehmen wir hierfür den vom Lehrer vorgegebenen Weg. Einkäufe sind aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
    • Wenn wir in der Mittagspause nicht nach Hause gehen, können wir uns in den Klassenzimmern 201 und 203 aufhalten. Dabei beachten wir den entsprechenden Aushang.
    • Auf dem Schulweg verhalten wir uns anderen gegenüber rücksichtsvoll. Bei Verstößen, die Rückwirkungen auf die Schule haben, sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möglich.

    Sicherheitsregeln
    • Wir verlassen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit und auch während der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft.
    • Um Unfälle zu vermeiden, steigen wir nicht auf Geländer oder Fenstersimse und werfen auch nicht mit Kastanien, Schneebällen oder anderen Gegenständen.
    • Die Ausgangstüren im Zwischenbau und die Türen zu den Fluchtbalkonen und zum Schulhof an der Südseite des Neubaus dürfen von uns nur im Alarmfall als Fluchttüren benutzt werden.

    Pausenregelungen und Nutzung der Schulhöfe
    • In den Hofpausen verlassen wir zügig die Unterrichtsräume und begeben uns auf den Hof.
    • Die Klassenstufen 5 und 6 dürfen beide Höfe benutzen.
    • Im kleinen Hof ist der Bereich vom Drehkreuz bis zum im Boden eingelassenen Holzbalken der Aufenthaltsbereich der Realschüler.
    • Die Klassenstufen 7 – 10 halten sich auf dem großen Hof auf. Das Betreten der Rampe und des Zugangswegs zur Turnhalle ist verboten.
    • Bei schlechten Witterungsbedingungen ist der Aufenthalt in den Korridoren von Erdgeschoss und 1. Stock des Hauptgebäudes sowie unter den Arkaden erlaubt.
    • Dies gilt auch für die Klassenstufe 5 (Der Aufenthalt im Pavillon ist nicht erlaubt.)
    • Wir hören auf die Anweisungen der Schüleraufsicht der SMV.
    • Sportliche Betätigung auf den Schulhöfen
    • Wir dürfen und sollen die in den Höfen aufgestellten Sportgeräte benutzen. Hierbei ist jedoch zu beachten :
    • Der Unterricht anderer Klassen darf nicht gestört werden.
    • Zum Ballspielen dürfen in den Pausen nur „Softbälle“ verwendet werden.
    • Der Spielbetrieb ist spätestens um 17.20 Uhr einzustellen.
    • Im Schulgebäude ist das Ballspielen nicht erlaubt.
    • Wir dürfen das Wirtemberg-Gymnasium nicht betreten.
    • Unbefugte dürfen das Schulgebäude und das Schulgelände nicht betreten.

    Ordnung und Sauberkeit
    • Jeder sorgt für Ordnung in seinem Bereich.
    • Abfall und Wertstoffe werfen wir in den jeweils dafür vorgesehenen Behälter.
    • Die Klassenordner haben besondere Aufgaben (siehe Aushang).
    • Nach Unterrichtsschluss räumen wir unseren Platz auf.
    • Bücher und sonstiges Material nehmen wir mit nach Hause bzw. wir räumen diese Dinge in die dafür vorgesehenen Schränke.

    Toiletten und Umkleideräume
    • Wir verlassen die Toiletten so sauber, wie wir sie anzutreffen wünschen.
    • Diese Räume sind keine Aufenthaltsräume.
    • Wir gehen nur in den Pausen auf die Toilette.

    Allgemeine Verbote
    • Wir rauchen während der Schulzeit nicht.
    • Gegenstände, mit denen wir andere gefährden können, dürfen wir nicht mit in die Schule bringen.
    • In der Schule kauen wir keinen Kaugummi.
    • Folgende Gegenstände dürfen im Schulgebäude von uns nur in abgeschaltetem Zustand und in der Tasche mitgeführt werden :
    • Musikabspielgeräte aller Art
    • Elektronische Spielgeräte aller Art
    • Mobiltelefone

    Bekleidung
    • Grundsätzlich dürfen wir selber entscheiden, was wir in der Schule tragen, die Kleidung muss aber den Zwecken der Schule entsprechen. Zum Beispiel :
    • Keine unangemessenen Aufschriften oder Symbole
    • Keine zu freizügige Kleidung
    • Wir tragen keine Kopfbedeckung im Unterricht, es sei denn unsere Religion schreibt es uns vor.


    http://www.fvls.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=67

    Verhaltensregeln
    an der Franz-von-Lenbach-Schule
    Wir wollen an unserer Schule nach folgendem Motto verfahren:
    “Respektiere die Rechte der Anderen"
    Die folgenden Grundsätze können dafür sorgen:
    • Ich will ohne Angst zur Schule gehen. Jeder meiner Mitschüler hat denselben Wunsch, deshalb werde ich andere nicht beleidigen, einschüchtern, angreifen oder ausgrenzen!
    • Ich will anerkannt werden, so wie ich bin, egal wie ich aussehe, woher ich komme oder welche Kleidung ich trage. Diese Toleranz können die anderen auch von mir erwarten.
    • Ich will dazu beitragen, dass an unserer Schule ein freundlicher Umgangston herrscht. Schimpfwörter verletzen die Ehre und verhindern jede klärende Auseinandersetzung. Auch Worte wie "bitte", "danke" oder ein freundlicher Gruß sind für mich selbstverständlich!
    • Ich löse Konflikte nicht mit Gewalt, sondern suche nach anderen Möglichkeiten. Wer von anderen angegriffen wird, kann sich auf meine Hilfe verlassen.

    • Ich erwarte, dass mein Eigentum unbeschädigt bleibt. Deshalb werde ich fremdes Eigentum mit Sorgfalt behandeln!
    • Ich habe Spaß am Lernen und möchte mich über gute Noten freuen können! Deshalb arbeite ich meinen Fähigkeiten entsprechend mit. Dieses Recht gestehe ich auch meinen Mitschülern zu.

    • Ich trage Verantwortung für meine Schule. Saubere Räumlichkeiten und ein pfleglicher Umgang mit deren Ausstattung sind Voraussetzungen für ein vernünftiges Arbeiten.
    Alle meine Verhaltensweisen tragen dazu bei, dass auch die Schule ein Ort ist, an dem sich jeder wohl fühlen kann.
    gez. Schulleitung, Personalrat, SMV, Elternbeirat, Schulforum



    http://www.gesamtschule-ruhrort.de/schule-f.htm


    1. Miteinander umgehen
    Grundsatz: Wir gehen freundlich und rücksichtsvoll miteinander um.
    Deshalb gilt für mich wie für jeden an unserer Schule, dass wir
    in einer höflichen und freundlichen Art miteinander sprechen und einander freundlich grüßen.
    niemanden wegen seines Charakters oder Aussehens beleidigen oder beschimpfen.
    niemanden bedrohen oder schlagen.
    Schwächere schützen.
    Streitigkeiten fair und ohne Gewalt austragen.
    helfen, wo es möglich und erwünscht ist.


    2.Der Unterricht
    Grundsatz: Niemand darf beim Lernen und Arbeiten gestört werden.
    Deshalb gilt für mich wie für jeden an unserer Schule:
    Ich werde
    pünktlich zum Unterricht kommen.
    vor dem Unterricht mein Unterrichtsmaterial bereit legen.
    mich an die in der Klasse festgelegten Regeln halten.
    keine unterrichtsfremden Gegenstände wie Handys, Walkman usw. benutzen.
    in Vertretungsstunden Unterricht machen.


    3. Der Klassenraum
    Grundsatz: Unseren Klassenraum pflegen wir so. dass wir dort gerne lernen und uns in ihm wohl fühlen.
    Deshalb gilt für jeden an unserer Schule:
    Ich werde
    meinen Beitrag leisten, dass die Klasse so in Ordnung ist, dass nach der Pause der Unterricht sofort beginnen kann.
    das Essen und Trinken während des Unterrichts unterlassen.
    keine Gegenstände im Klassenraum lagern, die nicht zum Unterricht gehören.
    auf keinen Fall mich in fremden oder leeren Klassenräumen aufhalten.
    nach der letzten Nutzung die Stühle hochstellen, um die Reinigung der Räume zu ermöglichen.
    die besonderen Regeln für die Fachräume beachten.


    4. Die Pausen
    Grundsatz: in den großen Pausen wollen wir uns erholen.
    Deshalb gilt für mich wie für jeden an unserer Schule:
    Vormittagspausen:
    Ich werde
    in den 5-Minuten-Pausen in der Klasse bleiben und mich auf den nächsten Unterricht vorbereiten (Ausnahme Fachraumwechsel).
    in den großen Pausen zügig auf den Schulhof oder in die Mensa gehen.
    auf dem Schulhof nur Spiele spielen, die andere nicht gefährden können ( keine harten Gegenstände und Schneebälle werfen oder schießen)
    Mittagspause:
    - Ich werde
    mich in Ruhe in den Freizeitbereich begeben und die dort geltenden Regeln einhalten.
    mich in der Schule nur dort aufhalten, wo es erlaubt ist.
    Ich weiß, dass Folgendes nicht erlaubt ist:
    das Verlassen Schulgelände, das Rauchen, Alkohol trinken, - Drogen nehmen.
    Außerhalb der Schule verhalte ich mich so, dass Außenstehende keinen Grund zur Beschwerde haben.

    5. Das Eigentum
    Grundsatz: Wir gehen mit unserem Eigentum und dem Eigentum der anderen sorgfältig um.
    Deshalb gilt für mich wie für jeden an unserer Schule:
    Ich werde
    alles, was mir nicht gehört:
    nicht wegnehmen,
    nicht verstecken,
    nicht zerstören,
    die Kleidung anderer nicht beschädigen und nicht beschmutzen,
    das Schuleigentum besonders sorgfältig benutzen (Bücher, Möbel, Spiele, technische Geräte),
    im Sportunterricht die besonderen Regelungen für Wertgegenstände, Schmuck und Geld beachten.

    6. Ordnung und Sauberkeit
    Grundsatz: Wir achten auf Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Schule.
    Deshalb gilt für mich wie für jeden an unserer Schule:
    Ich werde
    Papier und Abfälle unaufgefordert oder auf Anweisung in die dafür vorgesehenen Behälter werfen.
    die Wände nicht verunreinigen.
    die Schulmöbel sauber halten und nicht bemalen oder zerkratzen.
    die Tafel nicht grundlos bemalen.
    übernommene Dienste gewissenhaft ausführen.
    die Toiletten sauber halten und nicht zweckentfremden.
    die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Fachräume beachten.
    Beschädigungen sofort melden, damit der Schaden behoben werden kann.
    nicht auf den Boden spucken, weil es eklig ist.



    Re: SEHR WICHTIG!

    Masti - 02.07.2008, 22:10


    Kaiser Wilhelm II. Erik Papenberg

    Wilhelm II. hieß mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen, er ist am 27. Januar 1859 in Berlin geboren und am 4. Juni 1941 in Doorn (Niederlande) gestorben. Er war der Älteste. Seine Geburt jedoch, war sehr schwierig, denn es war eine Steißgeburt. Er hatte eine linksseitige Armplexus-Lähmung. Er war der Sohn von Kaiser Friedrich dem III. und entstammte der Dynastie der Hohenzollern (bedeutendes Fürstengeschlecht). Sein Abitur machte er am Friedrichsgymnasium in Kassel, danach trat er seinen realen Militärdienst an. Am 22. März 1880 wurde er zum Hauptmann befördert. 1881 heiratete er Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg. Sie hatten 7 Kinder zusammen gezeugt. Zuletzt war er Kommandeur der 2. Garde-Infanterie.



    Er war Deutscher Kaiser und König von Preußen zugleich von 1888 bis 1918. Man nannte das auch die wilhelminische Epoche. Ein Merkmal war das Streben des Kaisers, das Reich als wichtige politische Größe unter den bestehenden Weltmächten zu etablieren (einzurichten). Wilhelm II. legte sehr viel Wert auf internationalen Ruf. Die verschiedenen internationalen Krisen, wie zum Beispiel Krügerdepesche 1896, oder der Doggerbank-Zwischenfall 1904, führten zu einer Destabilisierung der Außenpolitik.
    Er setzte die Sozialpolitik Bismarcks fort und erweiterte diese. Er wollte das Sozialistengesetz abschaffen und suchte den Ausgleich zwischen ethnischen und politischen Minderheiten.

    Wilhelm II. wollte sowohl die Innen- als auch Außenpolitik des Reiches sehr stark beeinflussen. Der Ruf des Kaisers wird heute nachhaltig belastet durch die Erklärung des unbeschränkten U-Boot-Krieges.

    Während des ersten Weltkriegs gab Wilhelm II. die Führung des Reiches an die Oberste Heeresleitung ab, nämlich an die Generäle von Hindenburg und Ludendorff.

    Das Jahr 1888 ging als Dreikaiserjahr in die Geschichte ein. Nach dem Tode Wilhelms I. am 9. März regierte Friedrich III., aber nur 99 Tage, wegen Kehlkopfkrebs. Er starb am 15. Juni in Potsdam. So wurde Wilhelm II. Kaiser aller Deutschen.

    Zitat: … weil die Arbeiter meine Untertanen sind, für die ich zu sorgen habe! Und wenn die Millionäre nicht nachgeben, werde ich meine Truppe zurückziehen und wenn ihre Villen erst in Flammen stehen, werden sie schon klein beigeben! … zu Otto von Bismarck, zur Weigerung Soldaten zur Niederschlagung eines Streiks ins Ruhrgebiet zu schicken.

    Überblick der erlassenen sozialen Reformen
    - 1889: Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni
    - 1890: Aufhebung des Sozialistengesetzes; Gründung von 31 Versicherungsanstalten
    - 1891: Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige + Arbeiter über 70; Arbeiterschutzgesetz mit Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit, Sonntagsruhe und Kinderschutz; Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht.
    - 1892: Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes mit Erweiterungen der Versicherungspflicht.
    - 1895: Verbot der Sonntagsarbeit für das Handelsgewerbe.
    - 1899: Invalidenversicherungsgesetz.
    - 1901: Förderung des Arbeiterwohnungsbaus
    - 1905: Arbeiterausschüsse werden in Bergbaubetrieben zur Pflicht
    - 1908: Höchstarbeitszeit
    - 1911 Reichsversicherungsordnung; Einführung der Hinterbliebenenrente; Versicherungsgesetz für Angestellte; Hausarbeitsgesetz
    - 1916: Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Arbeiter auf 65 Jahre; Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 60 Jahre.


    Am 20. März 1890 entließ Wilhelm II. Bismarck, da er genau das Gegenteil wollte, von dem, was er wollte. (Sozialistengesetz; Verbündete …) Stattdessen stellte er Leo von Caprivi ein.

    In der Öffentlichkeit war Wilhelm II. zunächst sehr populär, doch andererseits wurde er auch bedrohlich empfunden oder sogar verspottet: „Der erste war der greise Kaiser, der zweite war der weise Kaiser, der dritte ist der Reisekaiser.“



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    SEHR WICHTIG! - gepostet von Masti am Sonntag 09.12.2007



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