FINANZPROKURATUR (Justiz)

E Euphorium Bruno Mayer
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    Re: FINANZPROKURATUR (Justiz)

    brunowanderer - 18.12.2012, 22:16

    FINANZPROKURATUR (Justiz)
    Politik/Inhalt EU FINANZ FISCHER °JUSTIZ° ÖVP ORF SPÖ Justiz-Zitate Politik Zitate

    ZITATE-Online FINANZAMT - WORDPRESS KELAG
    ] - DIENER des STAATES
    - DRIVE - Heinrich Gross
    AKTIONEN ANTENORIA EUPHORION J°U°S°T°I°Z KUNST LITERATUR POLITIK ZEITUNG

    http://bonitos.typepad.com/ https://sites.google.com/site/chmelirkomplott/ https://sites.google.com/site/zeitdokumente/ https://sites.google.com/site/bresofsky/
    http://finanzprokuratur.bmf.gv.at/ Peschorn post.fpcc.fpr@bmf.gv.at http://news.orf.at/stories/2126845/2126866/ http://de.wikipedia.org/wiki/Finanzprokuratur https://www.facebook.com/www.Gerechtigkeit.de http://www.oevp.at/ http://www.facebook.com/Volkspartei https://twitter.com/oevppk https://twitter.com/jungeoevp https://twitter.com/oevpwien_presse
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    Post.A Post.B

    • 2015-08-26 16 https://brunomayer40.wordpress.com/2015/08/26/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

    • 2013-10-09 15 45 Jahre lang Inhaftierter erwirkte Zwangsversteigerung gegen die Republik Österreich !

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10200871753778556&set=a.2280877983853.2116642.1305918708&type=1&theater
    https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/JUSTIZ?noredirect=1#5934941712989545362
    https://plus.google.com/u/0/photos/110755859271321809326/albums/5685964381423123665/5934941712989545362
    https://twitter.com/BrunoWanderer/status/390114894214750208/photo/1
    Quellen: https://sites.google.com/site/husarenstueck/ http://www.format.at/articles/1309/930/353723/alpine-bau-anwalt-republik-banken-vorerst-abfuhr
    Langzeithäftling Juan Carlos Bresofsky-Chmelir schlägt die Republik Österreich schlechthin "kabarettreif".
    -- Zur Vorgeschichte, die in Österreich mittlerweile zu eine Lachnummer wurde: Der Rekord-Häftling erhob ende 2011 Klage auf Schmerzengeld gegen die Republik Österreich, weil er trotz einer Bandscheibenoperation in der Strafanstalt Graz-Karlau u.a. schweren Arbeiten unter erheblichen Schmerzen und Gefährdung seiner Gesundheit verrichten musste.
    -- Daraufhin verschickte das Zivilgericht Graz ein Zahlungsbefehl an die Finanzprokuratur Wien auf Zahlung des vom Rekord-Häftling geforderten Schmerzengeld in der Höhe von € 7.000,-- plus Zinsen und räumte der Finanzprokuratur eine 6-wöchige Frist der Rechtsmittel ein.
    -- Kein geringerer als der Leiter der Finanzprokuratur Wien selbst, Dr. Paul Liebeg, verschlief die Frist auf Rechtsmittel, so dass der Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde.
    -- Da sich die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur Wien nichtsdestotroz zu zahlen weigerte, beantragte der Rekord-Häftling erfolgreich ein Exekutionstitel gegen die Republik Österreich.
    -- Unter anderem wurde die Zwangsverteigerung von Liegenschaften der Wiener City genehmigt, darunter der Amtssitz des Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer "Hofburg" oder die Spanische Hofreitschule etc, siehe Beschluss auf Anhang 8.
    -- Die Republik Österreich erhob gegen den richterlichen Beschluss auf Zwangsversteigerung in allen Instanzen erfolglos Rechtsmittel - nun muss sie zahlen oder die Zwangsversteigerung findet statt. https://sites.google.com/site/husarenstueck/

    • 2013-03-14
    Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
    "JUSTIZ KURISITÄTSGROTESKE Gericht bewilligt für Häftling Versteigerung von Staatsgütern. – Dem Salzburger Vergewaltiger (Heribert B. Hundetrainer Strafe 6 Monate zu Hause mit Fußfesseln) werden heute die die Fußfessel nach 4 Monat entfernt."
    Weil Republik ihm Geld schuldet will Häftling Hofreitschule zwangsversteigern lassen
    -- Juan Carlos C., der sich gern Gefängnis-Methusalem nennen lässt, hat einen Sieg gegen die Republik Österreich errungen. Die Geschichte: Österreichs Rekord-Häftling steht wegen eines kuriosen Versehens Schmerzensgeld zu. Noch bizarrer: Weil die Republik die 7.000 Euro noch nicht bezahlt hat, will er nun Hofburg und Hofreitschule zwangsversteigern lassen.
    -- Alles von Anfang an: Juan Carlos C. (64) sitzt seit 34 Jahren hinter Gittern - wegen eines tödlichen Raubüberfalls und der Entführung und Vergewaltigung einer Frau nach einem Gefängnisausbruch. Von März bis November 2009 arbeitete der Häftling in der Anstalt Graz-Karlau als Hausarbeiter. Wegen einem Bandscheibenvorfall und "massiven Schmerzen" bei "körperlich anstrengender Arbeit", die er gegen seinen Willen ausgeübt hätte, reichte sein Anwalt für C. Klage ein. Da beginnt die unglaubliche Geschichte.
    -- Die Klage beinhaltete eine Arbeitsvergütung über 900 Euro, die vom zuständigen Gericht abgewisen wurde. In der Klage war aber auch eine Schmerzensgeldzahlung über 7.000 Euro enthalten, die das Gericht als bedingten Zahlungsbefehl erließ. Hätte die Republik Einspruch erhoben, wäre diese vom Tisch gewesen und ein Verfahren hätte begonnen. Der Akt wurde aber liegengelassen, weil ein Bearbeiter diesen Punkt einfach übersah - die Schmerzensgeldzahlung wurde also rechtskräftig.
    -- Eine Wiedereinsetzung scheiterte, weil das Gericht entschied, dass der zuständige Jurist den Zahlungsbefehl nicht übersehen hätte dürfen. Da die Republik aber bis heute das Schmerzensgeld nicht gezahlt hat, wurde nun der Exekutor eingeschaltet und vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine "Zwangsversteigerung von Liegenschaften" bewilligt. Diese beinhaltet etwa die Liegenschaften Ballhausplatz 1 (Hofburg), Josefsplatz 1 (Nationalbibliothek) und Michaelerplatz 1 (Hofreitschule). http://www.heute.at/news/oesterreich/art23655,858884

    • 2012-12-14 DIE SKURILITÄT DER FINANZPROKURATUR DES FEKTER FINANZAMTES http://finanzprokuratur.bmf.gv.at/
    Wer bezahlt den Schaden von 7.916,15€ in der causa, "Juan Carlos Bresofsky-Chmelir", dem Versäumnisdelikt Ihrer Finanzprokuratur ? Der Präsident Wolfgang Peschorn ? Bei Stillschweigen die Allgemeinheit.
    Dr. Wolfgang Peschorn, seit Mai 2006 Präsident der Finanzprokuratur, ist seit 1991 im Anwaltsdienst der Finanzprokuratur tätig. Er hat sich unter anderem einen Namen als Experte im Insolvenz-, Abgaben- und Wirtschaftsrecht gemacht. Der 41-jährige Jurist ist mit einer Ärztin verheiratet und Vater dreier Töchter. Darüber hinaus ist der ausgebildete Klarinettist langjähriger Leiter des Orchesters „Wiener Akademische Philharmonie“. http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2007/05_06/files/Juristischer_Workshop.pdf
    • -12 DIE SKURILITÄT DER FINANZPROKURATUR DES FINANZAMTES Chemlir und Peschorn


    -- Haller als Retter von angeklagten Naziverbrecher – er attestierte ihnen Verhandlungsunfähigkeit, auch dem NS Massen-Kindermörder Heinrich Gross mit dessen Gutachten er noch praktiziert. -

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=4113545959407&set=a.1745008267445.2095619.1305918708&type=3&theater

    -- Sie ist der Rechtsanwalt der Republik mit dem Präsidenten Dr. Wolfgang Peschorn post.fpcc.fpr@bmf.gv.at und mit über 40 Rechtsanwälten versehen. Sie wird als Behörde qualifiziert, ihre Funktion als Anwalt und Berater ist jedoch privatwirtschaftlicher Natur. Wer aber haftet für den Schäden die diese sogenannte Elite unter den Rechtsberatern fahrlässig verursacht hat Herr Peschorn ? In Ihrer Selbstdarstellung sollte sie auch zugleich ein Garant dafür sein, dass nur solche Verfahren geführt werden, die im Interesse des Staates sachlich geboten sind und sich nicht bereits im Vorhinein als aussichtslos oder wirtschaftlich unvertretbar darstellen.
    -- Das Unglaubliche passierte; eine von Anwalt Dieter Zaponik eingereichte Klage wurde von der Finanzprokuratur erst gar nicht wahrgenommen. Auch die Mahnklage ist schlichtweg übersehen worden, dies bestätigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Graz. Die Berufungs- bzw, die Widerspruchsfrist wurde versäumt. Dadurch ist es bedeutungslos ob die Klage juristisch vertretbar war oder nicht, der Streitwert von 7000€ Schmerzensgeld und 916,15€ Lohn ist zu bezahlen.
    -- Der Nutznießer von dem Versäumnisdelikt dieser Eliteanstalt ist der Raubmörder und Vergewaltiger, Juan Carlos Chemlir im 34. Jahr seiner Haft und somit der am längsten inhaftierte Gefangene in Österreich. Die Ursache seiner Republikklage war: Er musste trotz eines Bandscheibenvorfalls gegen seinen Willen in der Strafanstalt Karlau als Hausarbeiter werken. Quelle: Oe24 2012-11-12 Seite 14 (mud) http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/7-000-Euro-fuer-Rekord-Haeftling/87802838
    http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/CSI-Hypo-Chef-ueber-Ermittlungen-Mir-geht-alles-zu-langsam;art15,508869 http://pressemitteilung.ws/node/354270
    DR. DIETER ZAPONIG Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen eingetragener Treuhänder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer juristischer Mitarbeiter: UNIV.-PROF. DR. GERHART WIELINGERÄUSSERUNG:
    1. Die beklagte Partei begründet ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wesentlichen damit, dass der bedingte Zahlungsbefehl des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 29.12.2011 samt dem Beschluss auf Zurückweisung der Klage vom 29.12.2011 der beklagten Partei zu Handen der Finanzprokuratur am 03.01.2012 zugestellt worden sei. Auf Grund des Spruchs des Beschlusses vom 29.12.2011 sei der Prokuraturanwalt, Dr. Paul Liebeg, davon ausgegangen, dass die gesamte angehängte Mahnklage zurückgewiesen worden sei, weshalb er dieses Poststück zum Akt genommen und keiner weiteren Bearbeitung zugeführt habe.
    -- Es sei letztlich übersehen worden, dass mit dem Beschluss nur ein Teil des Klagebegehrens zurückgewiesen worden sei. Dieser Umstand sei nicht nur auf die Aufmachung des Beschlusses, sondern auch auf einen vermehrten Arbeitsaufwand des Prokuraturanwaltes, Dr. Paul Liebeg, in der ersten Jännerwoche 2012 zurückzuführen. Davon ausgehend stelle der von der beklagten Partei geschilderte Sachverhalt ein unvorhergesehenes bzw. unabwendbares Ereignis dar, auf Grund dessen sie an der Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl vom 29.12.2011 gehindert worden sei. Die Versäumung sei auf kein Verschulden, sondern allenfalls auf ein Versehen minderen Grades zurückzuführen.
    2. Dieses Vorbringen wird vom Kläger ausdrücklich bestritten und ist in diesem Zusammenhang auszuführen, dass Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ist. Unvorhergesehen iSd herrschenden Rechtsprechung ist ein Ereignis, das die Partei nicht einberechnet hat und dessen Eintritt sie unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnte. Unabwendbar ist ein Ereignis hingegen, wenn es die Partei mit den, einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht verhindern konnte. Im vorliegenden Fall verkennt die beklagte Partei, dass bereits auf Grund der Aufmachung der ersten (!) Seite des Beschlusses vom 29.12.2011 ersichtlich ist, dass nur ein Teil des Klagebegehrens zurückgewiesen wird, zumal der Streitgegenstand eindeutig mit EUR 7.916,15 samt Anhang (Schadenersatz/Gewährleistungsanspruch) bezeichnet wird. Der Rechtsvertreter der beklagten Partei hätte sohin lediglich die erste Seite des Beschlusses mit der notwendigen Aufmerksamkeit durchlesen müssen und er hätte Kenntnis davon erlangt, dass die Mahnklage nicht nur auf Zahlung von EUR 916,15 gerichtet war.
    -- Die beklagte Partei vermittelt in ihrem Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand jedoch eher den Eindruck, dass der Rechtsvertreter der beklagten Partei die Zurückweisung weniger aufgrund der „Aufmachung des Beschlusses“ missverstanden hat, sondern tatsächlich auch die erste Seite des Beschlusses nicht gelesen und das Poststück ausschließlich auf Grund des ins Auge springenden Wortes „zurückgewiesen“ zum Akt genommen und keiner weiteren Durchsicht bzw. Bearbeitung zugeführt hat.
    -- Das Nichtlesen eines Beschlusses, insbesondere wenn dies durch einen rechtskundigen berufsmäßigen Parteienvertreter geschieht, kann jedoch keinesfalls als unvorhergesehenes bzw. unabwendbares Ereignis im Sinne des § 146 Abs. 1 ZPO angesehen werden kann, welches eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde. Beweis: dg. Beschluss vom 29.12.2011 samt Beilagen.
    3. Doch auch wenn es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um ein solch unvorhergesehenes bzw. unabwendbares Ereignis handeln würde, wäre dem Wiedereinsetzungsantrag darüber hinaus nur dann stattzugeben wäre, wenn dem Wiedereinsetzungswerber lediglich ein Fehler in Form eines minderen Grades des Versehens unterlaufen ist. Eine solche leichte Fahrlässigkeit liegt aber nur dann vor, wenn ein Fehler begangen wird, der gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterläuft.
    -- Der Wiedersetzungswerber bzw. sein Vertreter darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, er darf somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihn nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt nicht in diesem Sinne außer Acht gelassen haben. Für einen beruflichen rechtskundigen Parteienvertreter ist in diesem Zusammenhang nach hRsp jedoch ein strengerer Maßstab anzulegen, als an Rechtsunkundige oder bisher noch nie an gerichtlichen Verfahren beteiligte Personen. War die Versäumung sohin voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten abgewendet werden können, ist die Wiedereinsetzung zu verweigern (9 ObA 1999/90).
    -- Im vorliegenden Fall ist daher offensichtlich, dass der rechtskundige Parteienvertreter der beklagten Partei den Beschluss vom 29.12.2011 tatsächlich nicht gelesen hat, geschweige denn der angeschlossenen Mahnklage bzw. dem bedingten Zahlungsbefehl Beachtung geschenkt hat, sondern diese ohne weitere Bearbeitung abgelegt hat. Es kann daher nicht mehr von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden kann, sondern ist im Sinne der für berufliche rechtskundige Parteienvertreter geltenden strengeren Rechtsprechung jedenfalls von einer allfallenden Sorglosigkeit des Vertreters der beklagten Partei auszugehen, welche der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen steht.
    4. Schließlich wäre auch der Umstand, dass nach Angabe der beklagten Partei in der ersten Jännerwoche 2012 aufgrund eines eingeschränkten Personalstandes ein erhöhter Arbeitsmehraufwand aufgetreten sei, welcher eine gewissenhafte Bearbeitung der behördlichen Poststücke durch den Prokuraturanwalt verhindert habe, auf eine mangelhafte Organisation durch die beklagte Partei zurückzuführen, welche wiederum ein grobes Verschulden des Wiedereinsetzungswerbers darstellen und eine Wiedereinsetzung ausschließen würde (8 ObA 61/02g). Beweis: wie bisher.
    5. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor, weshalb der Kläger den hiemit gestellten ANTRAG, dem Antrag der beklagten Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 16.03.2012 keine Folge zu geben, in der anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wiederholen wird. Graz, am 29.03.2012/81/V Juan Carlos Chmelir http://pressemitteilung.ws/files/08%29%20Gegen%C3%A4u%C3%9Ferung%2029.3.2012.pdf

    Vom Heimkind zum Staatsfeind Österreichs "Der Rebell und der Staat" oder "Der Rebell und die gehobene Dame". http://montevideopaz.files.wordpress.com/2009/09/gutachten-dr-burtscher.pdf
    -- Man kann ihn durchaus als politisches Opfer Österreichs bezeichnen, sowohl wegen seiner spektakulären und politischen Prodestaktionen als auch im Zusammenhang mit der Gattin eines hohen Staatsbeamten. Es kam zu einem Geheim Politprozess in dem sämtliche Beweis- und Verteidigungsrechte unterdrückt wurden. Obwohl er und das vermeintliche Opfer in Wirklichkeit ständig in Kontakt zur Außenwelt standen AZ6 Vr 1998/89, Hv 5/90 Landesgericht Graz, (in Bauermhäusern, in Gastronomielokalen, in Lebensmittelgeschäften u.s.w.), wurde am 28.61991, in einem nichtöffentlichen Prozess, in wenigen Stunden wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Kerker verurteilt. In Wirklichkeit ist die Gattin des hohen Staatsbeamten, ab einem gewissen Zeitpunkt, freiwillig mit ihm mitgegangen.
    Nach großen Mühen und Umwegen aus der Karlau heraus geschmuggelt.
    -- „Ich begrüße zunächst die Menschen der freien Welt, die über meine Person lesen und die sich natürlich auch Fragen stellen. Und bedanke mich bei allen, die mir in dieser Situation Jahrzehnt langer Haft helfen wollen. Aller erstens gebe ich zu Bedenken, das ich nach über 31. Jahre Haft nicht in der Situation bin mit den letzten Jahren meines Lebens Späßchen zu betreiben oder aus irgendwelchen Gründen auch immer Unwahrheiten zu behaupten und zu verbreiten, womit ich mir letztendlich selber schaden würde. Was ich schreibe und sage ist allen ernstes und u.a. mit behördlichen Protokolle belegbar und erkennbar. Deswegen habe ich auch die österr. Justiz und Öffentlichkeit des Öfteren aufgefordert, diese zu veröffentlichen. Da sie es bis jetzt nicht von selbst taten wird derzeit von Personen an die Digitalisierung der Kopien der Original-Gerichtsakten und Zeitungsartikeln gearbeitet, die dann im vollen Umfang im Internet gestellt werden. Diese haben allerdings mehreren hundert Seiten und so dauert es noch. Sie können jedenfalls davon ausgehen, dass das bisher geschriebene den Tatsachen entspricht. Sei es meine Vorgeschichte in den staatlichen Erziehungsheimen und Jugendgefängnisse, sei es der spektakulären Protestaktionen mitten aus dem Gefängnis heraus sowie betreff der behördlichen Willkürlichkeiten und fragwürdigen Gutachter im Zusammenhang der Verfahren wegen Entlassung aus der Haft. In dem Internetberichte wird aus den mehreren Schreiben, die ich aus dem Gefängnis rausschmuggeln ließ, richtig zitiert. Ich bin in Kenntnis darüber über meine Frau und anderen Vertrauenspersonen, gelegentlich auch über Gefängnisaufseher, die im Dienstzimmer per Computer im Internet herum surfen. Das zitieren meiner Ausführungen über die Gattin des hohen Politbeamten stimmen ebenfalls. Diese Geschichte möchte ich so beschreiben: „Ein Gefängnisausbrecher kapert eine hohe Dame der Gesellschaft, verführt sie und schickt sie anschließend zur Polizei mit einer falschen Selbstanzeige, um sie zu schützen, gleichzeitig auch mit einer politischen Manifestation gegen die Staatsjustiz wegen deren Nazi-Praktiken in den Gefängnisse.“ ....................................... http://www.onlinezeitung24.de/article/2111
    -- Auch wenn es Österreich abstreitet, Juan Carlos Chmelir ist eindeutig ein politischer Häftling, den die Justiz aus mehreren Gründen im Gefängnis sterben lassen will.
    -- Juan Carlos Bresofsky-Chmelir zählt zu den großen Vergessenen im österreichischen Haftalltag. Er behauptet - wohl nicht zu Unrecht: Die österreichische Staatsjustiz will ihn wegen seiner früheren justizpolitischen Agitation und wegen des Prozesses im Zusammenhang einer Politikerfrau aus Graz aus Vergeltung im Gefängnis sterben lassen und verhängte über ihn Zensur.
    -- Geboren wurde Juan Carlos Chmelir, geb. Bresofsky am 8. Juni 1949 in Rocha/Uruguay. Da sein Vater Sohn eines Juden war, floh seine Familie aus Österreich in den 1930er Jahren dorthin. Im Juni 1962 wanderte seine Familie wieder nach Österreich (Wien) zurück. Er war 13 Jahre alt und die “Verpflanzung” aus seiner Geburtsheimat und die unmittelbar danach folgende Trennung von der Familie in staatlichen Heimen, empfindet er heute noch als Grund für seine fatale Entwicklung, da er in den Heimen durch Misshandlungen und Erniedrigungen schwer traumatisiert wurde.
    -- Der Fall Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wirft auf die Justiz in Österreich wahrlich kein gutes Licht ab. Die Justiz schweigt nach außen hin, nach innen hin setzt sie allerdings alle Hebeln in Bewegung, um den Häftling in der Öffentlichkeit totzuschweigen. Das macht sie von selbst verdächtig.
    -- 1. Er ist heute 61 Jahre alt und durchgehend seit 31 Jahren in Haft. Sein Delikt war, dass er in den 70er Jahren einige Bank- und Postüberfälle begangen hat. Bei einem gab es einen Schusswechsel und ein Postbeamter starb nach 8 Tagen an den Verletzungen.
    -- Weltbekannt wurde er mit seinem “Protestsitzstreik” auf dem hohen Dach der Gefängniskirche der Justizanstalt Garsten vom 31. Mai bis 1. Juni 1983. Nationale und internationale Medien berichten vom Häftling, der mit seinem zweitätigen „Sitzstreik“ gegen die Haftbedienungen in Österreich Justizanstalten protestiert. Zwischen 1983 und 1992 war seine “politische Phase” in der er durch weitere spektakuläre Protestaktionen Schwächen des Justizvollzugs aktiv aufzeigte. Er sah sich geistig von der “RAF” inspiriert.
    -- 2. Am 2. August 1989 gelang ihm ein Ausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau und die Flucht. Auf der Flucht kaperte er jedoch akkurat das Auto der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung. Zwei Tage später schickte er die Frau in Klagenfurt mit einem falschen Geständnis und einer politischen Manifestation zur Polizei.
    --„Mit dem falschen Geständnis und mit der politischen Manifestation wollte ich die Öffentlichkeit Aufrütteln und auf die Nazi-Praktiken in den österreichischen Gefängnisse aufmerksam machen. In Wirklichkeit hat sich mit der Politikerfrau ganz anders abgespielt. Die Justiz nützte die Gelegenheit aus, um mich wegen meiner politischen Agitation künstlich abzutöten. In Wahrheit habe ich die Frau verführt, wollte sie aber nicht bloßstellen. Die haben mir ein Prozess ähnlich der Nazizeit gemacht“ http://pressemitteilung.ws/node/166655
    --Obwohl der Angeklagte - der u.a. wegen versuchten politische Erpressung des Staates beschuldigt wurde - auch in mehrere öffentlichen Einrichtungen und selbst in Gasthäuser und Kaffeehauslokale mit der Politikerfrau weilte, wurden keinerlei Taterhebungen vorgenommen und Zeugen eruiert. Auch sonstige entlastende Beweisanträge wurden ihm vom Gericht ebenfalls und kategorisch abgelehnt. Die Integrität und Ansehen des Politikers und diese seiner Ehegattin wurden mit aller Justizgewalt geschützt – auf Kosten des Angeklagten. Es gab 18 Jahre Zusatzstrafe am LG Graz.
    -- 3. Eine Verlegung 1991 in ein anderes Hochsicherheitsgefängnis folgte - nach Krems-Stein. In Stein beteiligte er sich Juni 1992 an eine Gefängnisrevolte, die tagelang andauerte. Das nationale Sicherheitsrat musste einberufen werden und das Militär der Kremser Kaserne wurde in Alarmbereitschaft versetzt, da eine Eskalation befürchtet wurde. Er verfasste Dokumentationen über den Alltag in den österr. Gefängnisse, die in großer Aufmachung veröffentlich wurden. http://rosinaverde.blogspot.co.at/2009/08/ein-spektakularer-haftling-juan-carlos.html
    Journalisten dürfen Chmelir zwar in der Justizanstalt Stein besuchen, schreiben dürfen sie aber nicht darüber. Wer ihn zitieren will, muss mit ihm telefonieren.
    -- Anfechten der psychiatrischen Gutachten. Auch die beiden Gutachten über seinen Geisteszustand will Chmelir anfechten. Das erste erstellte der renommierte Psychiater Friedrich Haller 2007, das zweite fertigte der Psychologe Werner Brosch 2011 an. "Katastrophal", nennt Chmelir sie beide, die Ärzte würden irren. Der Psychologe und Gerichtsgutachter Klaus Burtscher gibt ihm recht.
    -- Brosch habe Chmelir eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert - ein Krankheitsbild, das es ab 2013 gar nicht mehr gibt, sagt Burtscher. Dann erscheint die neue Ausgabe jenes Buchs, in dem die US-amerikanische Psychiatrie-Gesellschaft geistige Störungen beschreibt - die narzisstische Persönlichkeitsstörung wird darin nicht mehr enthalten sein.
    -- Beide Gutachter hätten veraltete Tests benutzt und mit Chmelir keine systematischen Interviews geführt. Die seien aber nötig, um eine multiple Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren, sagt Burtscher. Hallers Gutachten bezeichnete er 2010 sogar als "Kunstfehler", Haller klagte. Das Verfahren ist immer noch anhängig. Seit seiner Verurteilung kommt ihn seine Lebensgefährtin wöchentlich besuchen, sie lernten sich 1978 kennen.
    http://derstandard.at/1319181720894/320000-Euro-gefordert-Rekordhaeftling-kaempft-um-Entlassung http://www.facebook.com/karloellinger/posts/190984097647262
    Am 2. August 1989 gelang dem Raubmörder Juan Carlos Bresofsky-Chmelir trotz strengster Sicherheitsvorkehrungen die Flucht aus Karlau. Nach drei Einbruchsdiebstählen, bei denen er Nahrung für seine Flucht erbeutete, entführte er das Auto samt der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung und nötigte die Frau mit vorgehaltenem Messer bis nach Klagenfurt zu fahren, wo er sie gehen ließ und verhaftet wurde. Chmelir war nach Karlau gekommen da es ihm in der JA Garsten gelang, bis auf das Dach der Gefängniskirche vorzudringen und dort zwei Tage lang im Sitzstreik auszuharren um die Schwächen des Justizvollzugs aufzuzeigen. Nach einem Aufenthalt in der Justizanstalt Stein, befand er sich von 2004 bis 2009 wieder in der Justizanstalt Garsten und wurde anschließend mit 11. Februar 2009 wiederum in der Justizanstalt Graz-Karlau untergebracht. Mit über 30 Gefängnisjahren ist er einer der am längsten in Österreich inhaftierten Verurteilten. http://de.wikipedia.org/wiki/Justizanstalt_Graz-Karlau#Besondere_Ereignisse



    Re: FINANZPROKURATUR (Justiz)

    brunowanderer - 20.12.2012, 23:58

    Republik Unschuldsvermutung
    1v2Finanzprokuratur 2v2Republik-Unschuldsvermutung
    GROSS.HEINRICH Spindelegger Witwe-zugemauert Fekter Kopf Berlakovich PARLAMENT



    Für die Republik Österreich gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung
    -- Rekord-Häftling klagt auf 200.000 €, 63-Jähriger geht gegen Republik vor - „Staat machte mich zum Mörder“. Langeweile oder berechtigter Vorwurf? Rekord-Häftling Juan Carlos Bresofsky Chmelir sorgt wieder für Aufregung: Er will jetzt 200.000 Euro von der Republik einklagen.
    -- Der verurteilte Mörder und Vergewaltiger sitzt seit sage und schreibe 45 Jahren hinter Gittern – und schuld soll die Republik Österreich sein, für die natürlich auch die Unschuldsvermutung gilt.
    -- Der prominente Stein-Häftling klagt jetzt an, dass er als Heimkind in den 1960er-Jahren in der staatlichen Erziehungsanstalt „Lindenhof“ in Eggenburg wiederholt schwer misshandelt, erniedrigt und gequält worden sei. Deswegen wurde er erst kriminell ...
    -- Etliche Klagen von der Zelle aus gestartet. Nicht die erste skurrile Klage, mit der der Rekord-Häftling für Aufsehen sorgte – insgesamt hat er über ein Dutzend solcher Klagen laufen. Und siehe da, die vergangene hat er sogar „gewonnen“.
    -- Wie berichtet, musste der dienstälteste Häftling trotz eines Bandscheibenvorfalls als Hausarbeiter im Gefängnis arbeiten. Gegen seinen Willen, da er „massive Schmerzen“ bei „körperlich anstrengender Tätigkeit“ hatte. Weil die Finanzprokuratur die Widerspruchsfrist versäumt hat, kassierte der 63-Jährige 7.000 Euro.
    Nun wartet er auf eine richterliche Entscheidung
    Eine dritte Klage hat der Rekord-Häftling indessen in erster Instanz verloren. Gegner: Wieder einmal die Republik Österreich. Grund: Weil er nie die Möglichkeit auf ein Resozialisierungs-Programm bekommen haben soll.
    -- „Mein Mandant hatte also auch nie die Möglichkeit, einen Antrag auf eine frühzeitige Entlassung zu stellen“, so sein Anwalt Thomas Fritzsche zu 
ÖSTERREICH: „Denn für so einen Antrag war ein Resozialisierungs-Programm nötig.“
    -- Der Rekord-Häftling wartet nun auf die Entscheidungen der zuständigen Gerichte. Zeit zum Warten hat er. http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Rekord-Haeftling-klagt-auf-200-000-Euro/88623473

    Im Gefängnis seit 30 Jahren verschwunden Justizrache und Gnadenlosigkeit 26.09.2008 20:57:17 eingesandt von martina für OnlineZeitung 24.de
    -- Justizrache und Gnadenlosigkeit: In Österreich mussten nicht einmal NAZI-Massenmörder solange ins Gefängnis - unglaubliche Geschichte Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
    TOTSCHWEIGEN UND IM GEFÄNGNIS STERBEN LASSEN
    -- Ich leite hier einen Hilferuf eines Strafgefangenen aus der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich weiter, der bereits über dreißig Jahren ununterbrochen im Gefängnis einsitzt und der offenbar aus Justizrache nicht entlassen wird, wie er plausibel behauptet - siehe kostenlose mehrseitige „Leseprobe“. Juan Carlos Bresofsky-Chmelir machte schon zwischen 1983 und 1992 mit aufsehenerregenden und spektakulären Gefängnisvorkommnissen auf sich aufmerksam, die Europaweit mediale Aufsehen erregten, wie z.B. der zweitätige Protestsitzstreik auf einen hohen Dach der Gefängniskirche in der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich vom 31.Mai bis 1.Juni 1983, darüber damals weltweit berichtet wurde. Es folgten August 1989 ein politisch motivierter und spektakulärer Gefängnisausbruch im Zusammenhang der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung sowie eine Gefängnisrevolte Juni 1992 in der Justizanstalt Stein in Niederösterreich, die er minuziös vorbereitete.
    -- Juan Carlos Bresofsky-Chmelir hat bewusst und gezielt – und nach eigenen Angaben von der RAF Bewegung geistig motiviert – zwischen 1983 und 1992 gegen Missstände in österreichischem Gefängnisse politisiert und hierbei mit unglaublicher Courage und Intelligenz mit dem Gefängnispersonal Katz und Maus gespielt. Und zwar mit beachtlichen medialen und politischen Erfolg, da seine Aktionen zu Enthüllungen und Reformen im österreichischen Vollzugssystem führten. Bresofsky-Chmelir beging in den 70er Jahren mehreren Bank- und Postüberfälle, schoss einen Postbeamten an, der acht Tagen später an den Folgen verstarb. Er sagt, dass sein trauriges Schicksal schon in halbwüchsigem Alter in Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse durch Erniedrigungen und Misshandlungen von der Justiz negativste geprägt wurde. Er versteht und meint es nicht als Entschuldigung für seine Straftaten, sondern als Erklärung.
    -- Die österreichische Staatsjustiz will ihn im Gefängnis sterben lassen und verhängte über ihn Zensur. Offensichtlich auch in bedenken, das betreff eines geheimen Prozesses im Zusammenhang der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz äußerst peinliche Enthüllungen der Öffentlichkeit bekannt werden könnten, so z.B. das Bresofsky-Chmelir zu einer 18jährigen Zusatzhaftstrafe verurteilt worden ist, obwohl er zur Sache Selbstanzeige erstattet hatte und mit der Zeugin die überwiegende Zeit in Kontakt zur Außenwelt stand, wie unter anderem in belebten Orten und Städte, in mehreren Bauernhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Gast und Kaffeehauslokale, was im Vorverfahren und im Prozess vertuscht wurde, so dass er die hohe Strafe als Justizrache sieht wegen seiner politischen Initiativen gegen die seinerzeit in den österreichischen Gefängnisse herrschenden Missstände, als auch um die Integrität der Zeugin und diesem seines Ehemannes als Oberregierungsrat zu retten.
    -- Es liegen protokollarischen Aussagen und Angaben vor sowie entsprechend anderen Beweisen vor, die seine Anschuldigungen gegen die österr. Justiz konkret untermauern, als auch das Bresofsky-Chmelir von der Staatsjustiz offensichtlich bewusst und gezielt zu wesentlichen Fakten der Anklage unschuldig verurteilt wurde, siehe kostenlose „Leseprobe“ bei www.xinxii.com unter Belletristik/Biografien und Erinnerungen „Todeskandidat in der Zelle – im Gefängnis für immer verschwunden.
    -- Justizanstalt Garsten, Am Platzl 1, 4451 Garsten, Österreich (Austria) Ich bin seit dem 20.Junit 1978 ununterbrochen in Haft - die Todesstrafe muss humaner sein!
    -- Offenbar aus Justizrache sollte ich keine Chance mehr auf Leben in Freiheit bekommen, weil ich während der Haft zwischen 1983 und 1992 mit spektakulären Aktionen, wie unten ausgeführt, gegen schwere Missstände in österreichischem Gefängnisse wiederholt und erfolgreich protestiert habe.
    Statement zu meiner Person (persönlich geschrieben)
    -- Ich bin am 8.Juni 1949 in Rocha/Uruguay geboren inmitten einer flachen Präriegräser-Landschaft mit wenigen, weit verstreuten Nachbarn - und dort mit meiner Mutter und sechs weitere Geschwister bis zu meinem 13.Lebensjahr aufgewachsen. Unserem Vater, der Halbjude war und deshalb in den späten 30er Jahren wegen der Nazis aus Österreich fliehen musste, bekamen wir in der Kindheitszeit selten zu Gesicht. Gemessen an der so genannten Modernen Industriewelt, wuchsen wir unter ärmlichen Verhältnisse auf in einen kleinen Haus aus Mörtelziegeln mit Lehmboden und ohne Fließwasser und Strom. Ich besuchte nur die ersten drei Volksschulklassen. Meine Kindheit und diese meiner Geschwister verliefen trotzdem sehr glücklich und in voller Freiheit mit der Natur Juni 1962 wanderte unsere Familie dann abrupt nach Wien/Österreich aus.
    -- Dies ging der Tatsache voraus, das mein Vater seine im Nachkriegswirrnis tot geglaubte Mutter wieder gefunden hatte, die in Wien u.a. ein Hotel betrieb, das, das Hotel, meinen Vater als Erbschaft in Aussicht gestellt wurde, weswegen er uns über Nacht die Koffer packen ließ, AZ 4 Vr 861/64 des Jugendgerichtshof Wien, AS 233-236). Die abrupte Verpflanzung nach Österreich, sozusagen aus vertrauter Umgebung und Lebensgewohnheiten rausgerissen in eine völlig andere Welt einer Millionenstadt war für mich, meiner Mutter und meine Geschwister ein schock. Vom ersten Tag an fühlten wir uns in Österreich nicht wohl und wurden wegen der klimatischen unterschiede, Bewegungs- und Verständigungsmangel und ungewohnter Nahrung öfters krank.
    -- Ende August 1962 dann, wurden meine Schwestern Christina, Anna und Martha und ich in einen Heim für Fremdenkinder in Judenau bei Tulln/NÖ gebracht. Diesem war ein Streit unserer Großmutter mit unserem Vater vorausgegangen. Der Verwirrungen der abrupten Verpflanzung, wechselte nunmehr – nach kaum drei Monate Aufenthalt in Österreich - in ein regelrechtes Trauma für mich und meine Geschwister. Ich wurde in dem Knabentrakt untergebracht, meine Schwestern gemeinsam in dem Mädchentrakt. Die strikte Trennung der Knaben und Mädchen erlaubte es nicht, das ich meine Schwestern sehen durfte. Ich sollte sie erst viele Jahre später wieder sehen. Zwei davon als Prostituierte, die mir u.a. ihrem Pein in dem Heim erzählten, wovon sie öfters ausgerissen waren und u.a. von Männern und Zuhälter aufgegriffen, vergewaltigt und ausgenutzt wurden. Auch ich versank in die tiefsten Sümpfe Österreichs und immer tiefer in die Kriminalität. Ich verlor nicht nur den Kontakt zu meiner Familie, sondern wurde sie mir zudem durch die jahrelange Trennung und innerliche Zerstörung fremd. Erziehungsanstalten und Gefängnisse mit allen negativen Aspekten wurden meine Heimat, inbegriffen Misshandlungen und serienweise Selbstbeschädigung als Protest.
    -- Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte ich, wie oben kurz ausgeführt, noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter.
    -- Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und Kriminalität ebnete. Als Zeitzeuge und gleichzeitig auch Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen. Was anfänglich mit verzweifelten Entweichungen aus Heimen und kleinen Diebstählen zu überleben begann, skalierte und endete 1978 mit Bank- und Postüberfälle und Mord.
    -- 1980 wurde ich in die Justizanstalt Garsten mit einer Lebenslangen Haftstrafe im Gebäck überstellt. Mittlerweile genoss ich großes Ansehen in der Wiener Unterwelt und in der Gefängnispopulation. Die katastrophalen Zustände in der Justizanstalt Garsten, erschreckten mich derart, das in mir allmählich der Plan zur Revolte oder zu anderen Methoden des Widerstandes reifte, teils auch inspiriert von Buchinhalte des Wiener Psychiaters Friedrich Hacker, der aktuellen Aktivitäten der Roten Brigade in Italien und der RAF in Deutschland. Und da in Verbindung meiner Erinnerungen der Erniedrigungen und Misshandlungen in dem staatlichen Erziehungsheime und der vorgehenden Gefängnisaufenthalte sowie der Überzeugung, dass mein Leben und Schicksal schon im jüngsten Alter in Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse von der Justiz negativste beeinflusst wurde.
    -- Irgendwie wurde es für mich auch zu einer persönlichen Kampfansage gegen die Justiz, zumal ich in der Isolation die Nazigeschichte Österreichs genauer durchlas und Parallelen zur Gegenwart sah. Ich erinnerte mich auch, das mein Vater Halbjude war und wegen der Nazis fliehen musste. In mir wuchsen von Tag zu Tag die Kraft und Überzeugung, in meinen Leben erstmals was Positives zu tun, wenn ich das inhumane System und Praktiken im Gefängnis angreife. Die Repression im Gefängnis war aber so immens, das ich schnell merkte, dass die meisten Häftlinge zu viel Angst hatten und viele der Kollaboration mit der Justizwache bevorzugten.
    -- So beschränkte ich mich fürs erste der massiven Schreibinitiativen durch Beschwerden und Strafanzeigen mit kleinen erfolgen, was mir aber gleichzeitig Repressalien und Isolationshaft einbrachte, letzteren stärkte noch mehr meine Überzeugung und Wille. Mai 1983 startete ich mit einem zweiten Häftling einen nahezu unmöglichen Fluchtversuch, der zwar scheiterte, aber ich hatte schon vorher mit der zweiten Variante spekuliert, nämlich auf dem hohen Dach der JA Garsten angrenzende Kirche zu klettern und dort eine Protestaktion zu starten und die Öffentlichkeit aufzurütteln – und so kam es auch.
    -- Mein Gefährte und ich saßen zwischen den 31.Mai u. 1. Juni 1983 eineinhalb Tage lang am hohen Dach der Kirche, LG Steyr GZ 8a E Vr 511/83, und zogen Journalisten und TV-Teams in Scharen an, die sogar mit ihren Kameras auf die Lücken der Kirche stiegen. Das ganze wurde zu einem medialen Spektakel weit über die Österr. Grenzen hinaus, was in der Folge erstmals zu einer öffentlichen Politisierung der Angelegenheit „Strafvollzug“ führte, war dieser Begriff bis dahin in Österreich ein Tabuthema. Erstmals begannen Journalisten als Folge meiner spektakulären Dachaktion über die wahren Praktiken der Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu berichten und die Justiz geriet im höchsten maßen in Misskredit. Alle Medien anzuführen ist unmöglich, weil es ein regelrechter Medienspektakel war, siehe in archiven der Journalisten. Ich wiederum geriet wieder einmal in Isolationshaft, diesmal als Staatsfeind, wie der „Kurier“ vom 25.5.1986 auf Seite 14 erwähnte.
    -- Am 2.August 1989 gelangt mir dann ein Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau. Ich geriet während der Flucht in Panik, hielt ein Auto an in das zufällig die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung saß. Zwei Tage später schickte ich sie dann mit einer Selbstanzeige und Protestschreiben gegen die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zur Polizei. Bei meiner Festnahme dann in Klagenfurt gab ich u.a. an, „aus dem Gefängnis ausgebrochen zu sein, um in Ausland österr. Botschaftsangehörige zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei im Gefängnis zu beenden“. Diese Absicht hatte ich zwar nicht, sondern wollte ich damit nur Schlagzeilen machen, um die Angelegenheit „Strafvollzug“ wiederholt medial zu politisieren, was mir auch reichlich und selbst im Club 2 des ORF gelang. Siehe z.B. auch „Steirer Krone, 20.8.1989, Seite 16-17, „Wiener Stadtzeitung“, 15.8.1989, Seite 13, und „Kurier“, 20.8.1989, Seite 5 und 17.
    -- Mai 1992 verfasste ich dann im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein eine Tonbanddokumentation über die Missstände, ließ es der Redaktion des Nachrichtenmagazins „Profil“ von einen entlassenen Mithäftling zukommen (Redakteur Hr. Buchacher, Ausgabe 23, 1.Juni 1992, „Stein ist die Hölle – Häftlinge vor Revolte“ auf die Titelblatt und Seite 22 bis 27) und die Angelegenheit „Strafvollzug“ wurde wiederum zu ein öffentlichen Politikum, zumal wir Häftlinge in der JA Stein in der Folge eine Woche lang revoltierten (Nachrichtenmagazin „Wiener“, Septemberausgabe 1992, „Hölle Stein“„Seite 242-243, „Täglich Alles“ Zeitung, 24.Juni 1992 „Blutbad in Stein während Revolte“ und in vielen anderen Medien.
    -- Ich landete neuerlich in lange Isolationshaft, konzentrierte mich aber nunmehr auf mein Leben und schriftliche Memoiren, beendete endgültig meine Initiativen und Protestaktionen. Ich hatte einfach genug, zumal der Vollzug mit TV-Geräte, Computer, Kocher, Kühlschränke etc. etc. humanere Züge anzunehmen begann. Nichtsdestotrotz werde ich nunmehr ab September 2004 in der JA Garsten hinter den Kulissen wieder als Feindbild behandelt.
    -- Anfangs September 2004 wurde ich nämlich über Nacht in die JA Garsten verlegt, weil ich mich im Zusammenhang des mysteriösen Todesfalles des Schwarzafrikaners Edwin Ndupu vom 19.8.2004 in der Justizanstalt Stein bei der Polizei Krems und Amnesty International Wien als Zeuge gemeldet hatte. Diesbezüglich wurde ich auch Ende Dezember 2004 vom Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger der Grünen Partei hier in der Justizanstalt aufgesucht, was bei der Vollzugsbehörden und Justizwache für internen Aufruhr führte.
    -- Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, 14.September 2008, JA Garsten/Oberösterreich Am Platzl 1, 4451 Garsten 03.Juni 2008 An das Bundes-Verfassungsgerichtshof Wien Zu Zl. B 646/08-6
    Sachverhalt Darstellung in die gegenständliche Beschwerdesache:
    -- Am 12. Februar 2007 stellte ich beim LG Steyr den Antrag auf bedingter Entlassung meiner Person nach nunmehr 29 Jahren ununterbrochener Haft und insgesamt über vierzig Jahren Gefängnisaufenthalte in Österreich. Ich musste bei der Gerichtsanhörung quasi mit leeren Händen auftreten, weil mir die Vollzugsbehörden der Teilnahme an Re- Sozialisierungsmaßnahmen nach §§20 Abs.1 und 56 Abs.1 StVG ständig verweigerten, in der JA Garsten selbst der Teilnahme an einen Arbeitsprozess. Ich konnte nur vortragen, dass ich aus eigener Kraft meine negative Vergangenheit aufgearbeitet und bewältigt habe und nunmehr die letzten Jahre meines Lebens in Ruhe und in Frieden entweder gemeinsam mit meiner wartenden Exfrau in Wien oder in meinen Heimatland Uruguay verbringen möchte.
    -- Der Leiter und hohen Direktionsbeamten der JA Garsten waren sofort und mit persönlichen Eifer gegen eine bedingte Entlassung meiner Person und argumentierten dahingehend, das die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind und das ich an keinen Entlassung- Vorbereitungsmaßnahmen oder Arbeitsprozess teilgenommen hätte, letzteren jedoch ohne zu erwähnen, das sie meiner Person der Teilnahme an solchen permanent verweigerten.
    1. Aus Vergeltung wegen meiner spektakulären Aktionen und justizpolitisch subversives Verhalten in der 80er bis Anfang der 90er Jahren gegen das Gefängnispersonal wegen der seinerzeit herrschenden Missstände hinter Gittern, wie im Gerichtsgutachten Seite 19 – 24 dokumentiert, LG Steyr AZ 18 BE 70/07 g.
    2. Weil ich Angesicht dreißig Jahren ununterbrochener Haft erstaunlich normal geblieben bin und die Vollzugsbehörden und die Justizwache – in Ansehung Punkt 1, das ich schon einmal subversiv vorgegangen bin - bedenken haben, das ich nach einer Entlassung meine Jahrzehnte lange Insiderkenntnisse über den österreichischen Vollzug der breiten Öffentlichkeit herantragen könnte, zumal ich meine Memoiren zu schreiben angekündigt hatte Was ich sozusagen wegen Altersgründen als Zubrot zur Lebensunterhalt meinte, ohne der Absicht der Verunglimpfung von Personen oder Behörden, wurde vom Gefängnispersonal offenbar als Bedrohung eigener Interessen verstanden.
    3. Weil die Gerichtsbehörden im Zusammenhang der Ehegattin eines seinerzeit amtierenden Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung auf einen schrecklichen Akt sitzen, AZ 6 Vr 1998/89, der offenbar mit allen Mitteln weder aufgeschnürt noch neu aufgerollt und schon gar nicht in Detail der breiten Öffentlichkeit bekannt werden darf, weil ich in der Strafsache, in der ich Selbstanzeige erstattet hatte, bewusst und gezielt und unter Unterdrückung entlastender Umstände und Fakten in mehreren Anklagepunkte unschuldig verurteilt worden bin, offensichtlich im Übereifer und Überreaktion wegen der Integrität der geschädigten Person und um diese ihres seinerzeit politisch tätigen Ehemannes als Oberregierungsrat.
    -- Ich persönlich hatte nie die Absicht alte Strafsachen und andere Dinge wieder aufzuleben und in die Gegenwart zu transportieren, weil das niemanden was bringt. Am allerwenigsten mir persönlich, die letzten Jahren meines Leben mit alten Verfahren und anderes herum zu prozessieren etc. Ich bin eigentlich nur davon ausgegangen, das ich mit knapp 30 Jahre ununterbrochener Haft entsprechend gebüßt hätte, dass der Rechtsstaat stark ist und mir ein faires Verfahren und eine Chance geben wird, die letzten Jahre meines Lebens in Freiheit zu verbringen, wie grundsätzlich auch allen anderen zu Lebenslang verurteilten Gefangenen ihre Chance bekommen, darunter selbst vorbestraften, nicht zuletzt der Doppel Frauenmörder Wallner Franz aus Salzburg, der Juli 2007 nach nur 13 Jahre Haft aus der JA Garsten bedingt entlassen wurde.
    -- Im Zuge des Verfahrens wegen bedingter Entlassung beim LG Steyr bin ich aber auf eine eisige und gnadenlose Mauer der Ablehnung und Verfahrenswidrigkeiten gestoßen, nicht zuletzt durch das höchst fragwürdige Gutachten des Gerichtssachverständigen Prof.Dr. Reinhard Haller zementiert, das im Grunde mehr Zweifel und Fragen aufwirft und ein Beigeschmack hinterlässt, als es eigentlich für einen Rechtsstatt würdig und zulässig ist. Es bleibt der Gesellschaft und der Rechtsstatt unbenommen die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen auszusprechen oder abzulehnen, dies sollte aber auf Grundlage eines korrekten und fairen Verfahrens geschehen.
    -- In meinen Fall jedenfalls erbringe ich in die gegenständliche Beschwerdesache den Beweis, das die Vollzugsbehörden mit Täuschung und unrichtigen und unvollständigen Fakten und mit Interventionen meiner ohnehin beschränkten Rechte als Strafgefangener aushebeln und meine Person als Freiwild behandeln - unter anderem und in weitesten Sinne auch mit entsprechend negativer Auswirkung auf die richterliche Entscheidung vom 11.03.2008 im Verfahren wegen bedingter Entlassung beim LG Steyr. Alle entsprechenden und relevanten Schriftstücke werden durch meinen bestellten Rechtsanwalt nachgereicht (Gerichtsgutachten, psychiatrische und psychologischer Stellungnahme der JA Garsten, Beschluss des LG Steyr zu AZ 18 BE 70/07, Protokolle des Verfahren beim LG Graz zu AZ 6 Vr 1998/89 etc. etc.). Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, 03.Juni 2008, Justizanstalt Garsten (Vermerk: es liegt noch keine Entscheidung des BVG Wien vor) http://www.onlinezeitung24.de/article/681
    http://www.onlinezeitung24.de/article/713 http://www.onlinezeitung24.de/article/732 http://www.onlinezeitung24.de/article/855

    JUSTIZ 05.08.2010 Urteil zu scharfer Kritik an Haller-Gutachten
    -- Laut einem Urteil des Landesgerichts Innsbruck darf ein Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller als "Kunstfehler" bezeichnet werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur APA. Haller hatte gegen diese Bezeichnung geklagt.
    -- Das 28 Seiten umfassende Urteil des Landesgerichts Innsbruck liegt der APA vor. Sachverständiger sprach von "Kunstfehler" Haller hatte für einen Langzeithäftling eine Gefährlichkeitsprognose erstellt, auf deren Basis die bedingte Entlassung des seit 31 Jahren im Gefängnis sitzenden Juan Carlos Chmelir abgelehnt wurde.
    -- Der klinische Psychologe und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Klaus Burtscher bezeichnete Hallers Gutachten im Juli 2009 gegenüber der Wochenzeitung "Die Furche" als "Kunstfehler" und kritisierte es scharf.
    -- Haller klagte Burtscher, dem er die fachliche Qualifikation zur Beurteilung der von ihm, Haller, verwendeten Tests abspricht, auf Unterlassung und Widerruf seiner Behauptungen.
    -- In erster Instanz wurden Hallers Anträge nun zur Gänze abgewiesen. Dem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesgerichts Innsbruck zufolge darf behauptet werden, bei dem Gutachten handle es sich um einen "Kunstfehler".
    -- Untersuchungsmethoden "völlig veraltet" Burtscher behauptete weiter, das Gutachten weise "schwere Mängel auf", da sich Haller Untersuchungsmethoden bedient habe, die "völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft sind". Haller habe bei der Begutachtung Chmelirs "keine international abgesicherten Verfahren für Persönlichkeitstests durchgeführt".
    -- Es gehe vorerst nicht darum, ob Burtscher mit seiner Kritik recht gehabt habe, heißt es in dem Urteil. Gericht: Beklagter hatte "Anhaltspunkte" Das Erstgericht stellte in seiner Entscheidung grundsätzlich fest, es sei vorerst nicht zu klären, ob die Aussagen Burtschers den Tatsachen entsprechen.
    -- Richter Andreas Stutter hält es jedoch für "bewiesen, dass es für den Beklagten durchaus Anhaltspunkte gegeben hat und gibt, seine Ansicht, die vom Kläger eingesetzten Tests seien 'völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft', sei richtig", heißt es im Urteil.
    -- Juan Carlos Chmelir Der heute 61-jährige Chmelir, über den Haller das gegenständliche Gutachten erstellte, hat 1978 bei einem Postüberfall einen Mann erschossen und ist inzwischen der am längsten einsitzende Häftling Österreichs.
    -- Anwalt empfiehlt Haller Berufung Hallers Anwalt Michael Rami hält das Gerichtsurteil für "rechtlich verfehlt": "Das Gericht hat sich geirrt. Wir haben daher unserem Mandanten empfohlen, Berufung einzulegen." Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck auseinandersetzen.
    -- Haller sagte aus, er habe das Gutachten nach den Regeln der Kunst erstellt, und dieses sei auch richtig. Haller: "Als Hilfsbefunde aussagekräftig"
    Haller hatte Chmelir unter anderem mit dem Baumzeichen-Test und dem sogenannten Wartegg-Zeichen-Test (WZT) einer testpsychologischen Untersuchung unterzogen.
    -- Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 1999 festgestellt Aktenzeichen 1 StR 618/98, dass diese Tests "keine wissenschaftlich fundierten Verfahren" darstellen.
    -- Haller hielt dem im von ihm angestrengten Verfahren entgegen, die Tests seien "in ihren Grenzen, also als Hilfsbefunde aussagekräftig". Sie dienten nur dazu, "etwas leicht abzurunden, zu vervollständigen".
    -- Für die forensische Psychiatrie entscheidend wären nicht diese Tests, sondern die Exploration, die Anamneseerhebung und die Psychopathologie. Er habe sein Gutachten "nach den Regeln der Kunst erstellt", und dieses sei auch "richtig", betonte Haller in seiner gerichtlichen Befragung, deren Protokoll der APA vorliegt.
    -- Tests laut Gericht wissenschaftlich umstritten In seinem Urteil hält der Richter demgegenüber fest: "In zahlreichen Publikationen werden die vom Kläger eingesetzten projektiven Tests, nämlich der Wartegg-Zeichen-Test und auch der Baumtest, als außerhalb der wissenschaftlichen Psychologie stehend bezeichnet, sodass es seit Jahrzehnten keine Neuauflagen mehr gebe".
    -- Die Validität sei umstritten, ebenfalls die Reliabilität und die Objektivität. "Die Gesamteinschätzung des Beklagten" sei "gerechtfertigt, dass international abgesicherte Persönlichkeitstests nicht zum Einsatz gekommen sind", so die Schlussfolgerung der ersten Instanz. Burtscher erhebt weitere Vorwürfe Burtscher erhob gegenüber Radio Vorarlberg außerdem den Vorwurf, Haller habe Tests abgerechnet, die er gar nicht durchgeführt habe. Dazu laufe bereits ein Verfahren, so Burtscher.
    -- Anwalt plant neuen Enthaftungsantrag Für den Rechtsvertreter des betroffenen Häftlings hat die Causa eine weit über den Einzelfall hinausreichende Tragweite. "Professor Haller hat im Lauf des Verfahrens angegeben, insgesamt 10.000 Gutachten und mehrere hundert Prognosegutachten erstellt zu haben und dass alle seine Gutachten unrichtig wären, wenn der Wartegg-Zeichen-Test und der Baumtest mangelhafte Gütekriterien aufweisen würden", so der Salzburger Rechtsanwalt Helmut Schott gegenüber der APA.
    -- Folge man dem vorliegenden Urteil, "dann ermöglichen es diese überholten Tests bei Prognosegutachten dem Psychiater, willkürlich zu befinden, ob jemand gut oder böse ist. Das ist ein Skandal für jeden betroffenen Häftling." Schott will nun für Juan Carlos Chmelir einen neuerlichen Enthaftungsantrag einbringen. Zugleich kündigte er eine Schadenersatz-Klage gegen Haller an. http://vbgv1.orf.at/stories/460848
    http://bonitos.typepad.com/files/05-juan-chmelir-16.10.89.pdf
    http://pressemitteilung.ws/files/amtsrat%20holzbauer.pdf
    http://www.xinxii.com/gratis/105621dir1255646324.pdf
    http://pressemitteilung.ws/files/antrag%20rechtsanw%C3%A4ltin.pdf

    (Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, läßt am 8. Oktober 2008 dem Journal zu seiner gescheiterten Entlassungsverhandlung folgenden Brief zukommen:
    -- Sehr geehrter Herr Marcus Oswald! Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, ob ich die Angelegenheit ernst nehmen sollte oder mit Humor. Sagen wir so, ich nehme es so in der Mitte. Die bedingte Entlassung ist wieder mit der Begründung abgelehnt worden, dass ich zuerst an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen muss – genauso wie am 11. März 2008.
    Der Ball wird wieder hin und her geschoben.
    -- Außer schöne Grüße aus Montevideo war nichts. Die Anstaltsleitung und der psychologische Dienst haben damit argumentiert, dass ich die Teilnahme an der Councelling-Gruppe verweigern würde. Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner und ich konnten eindeutig den Beweis erbringen, dass ich nichts verweigert habe. Wir wurden in der Anhörung aber nicht berücksichtigt, quasi übergangen.
    -- Ressourcenmangel in Garsten In der Folge hieß es dann, dass ich zwar nichts verweigert hätte, viel richtiger sei, dass ich auf der Warteliste stehen würde, weil vorläufig keine therapeutischen Ressourcen frei wären. Tatsache ist allerdings, das ich seit den letzten sechs, sieben Jahren auf der Warteliste stehe, obwohl ich mich stets um Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen bemühte, um eben bei Anhörungen wegen bedingter Entlassung was vorlegen zu können.
    -- Die Verschleppungstaktik von Seiten der Justizwache und Anstaltsleitung wird ganz einfach fortgesetzt und ihre Vorgangsweise wird vom Gericht bedauerlicherweise hingenommen.
    -- Unwahrheiten Die unwahre Behauptung der Anstaltsleitung, wonach ich therapeutischen Maßnahmen verweigert hätte, erhärtet den Verdacht erheblich, dass in meinem Fall mit persönlichem Eifer und Rachsucht vorgegangen wird, sei es wegen der Ehegattin eines Oberregierungsrates im Zusammenhang des Strafurteils beim LG Graz, 6 Vr 1998/89 oder wegen meiner früheren Protestaktionen gegen Missstände in den Gefängnissen.
    -- Es kam nicht einmal eine Frage auf über mein soziales Umfeld oder über Möglichkeiten, die vorliegen könnten, um in Freiheit Fuß fassen zu können (Exfrau, das Vorhandensein einer Wohnung und finanzielle Unterstützung von Seiten meiner Angehörigen und Verwandte oder über Sicherheits- und Bewährungsauflagen etc., etc.).
    -- Variante Schub Auf Anraten von Direktionsbeamten habe ich sogar die Zurücklegung der Österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, da ich Doppelstaatsbürger bin, um zumindest in meinen Heimatland Uruguay abgeschoben zu werden. Aber auch hier kam nichts Konkretes heraus, obwohl der Reihe nach ausländische Straftäter abgeschoben werden.
    -- Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner riet mir ab Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, weil es nur Verzögerung bedeuten würde. Ich sage Ihnen offen und bei allem Respekt vor Frau Dr. Braunsberger-Lechner, ich habe nicht den Eindruck, das sie mir ordentlich hilft, sei es weil sie sich nicht so richtig traut oder aus Mangel an Erfahrung.
    -- Abschließend frage ich mich, welche starken Kräfte stecken dahinter, das selbst nach über dreißig Jahren ununterbrochener Haft einer Entlassung meiner Person offenbar mit allen Mitteln entgegengewirkt wird. Mit freundlichem Gruß Juan Carlos Bresofsky-Chmelir http://haftwien.wordpress.com/2008/10/08/juan-carlos-bresofsky-ball-wird-hin-und-her-geschoben/
    http://www.news4press.com/Offener-Brief-von-United-Anarchists-an-d_482954.html
    http://pressemitteilung.ws/files/rechtsmittel%20dr.schott.PDF

    Von einer Österreicherin über die SS-Alpenrepublik Österreich, Titel: Prof. Reinhard Haller - der verdeckte Nazigeist Von Rosinaverde
    -- Pfui Teufel, kann man nur sagen. Gut, das Österreich ein Zwerg ist und nie mehr eine Chance haben wird je wieder ernsthaft Weltpolitik zu betreiben oder überhaupt ernsthaft mitzumischen. Anschleimen tut es sich überall,aber es wird beim „Schleimen“ dabei bleiben.
    -- Jetzt schmorrt es mit seinem Nazigeist im eigenen Land, wie der Kindervergewaltiger Josef Fritzl in der Zelle. Gut so.
    -- Diese Mischung aus Nazigeist, Gefälligkeit und Korruptheit zieht sich durch die Nachkriegskarriere Österreichs bis zur höchsten geistigen Ebene.
    Österreich redet offensichtlich mit gespaltener Zunge. Nach außen hin „Human und Modern“ und nach innen hin „Heil Hitler“, siehe hierzu auch Artikel: http://rosinaverde.blogspot.com/
    -- Wenn man davon ausgeht, das REINHARD HALLER heute zu einer der renommiertesten Psychiater des Landes gehört und fortgesetzt an Nazi-Gutachten festhält, so kann man sich leicht vorstellen, das er schlimmer ist als seine Vorgänger Ringel, Strotzka, Sluga, Hacker, Spiel, Frankl, Gabriel, Rudasch, alle diese Welterklärer Österreichs, die „nur“ aus Kollegialität schwiegen.
    -- Auf die Anfrage von ausländischen Journalisten, warum hierzulande Punkto Nazi-Verbrecher derart korrumpiert, gemauert, geschwiegen, vertuscht und gelogen wurde und wird, antwortete Dr. Werner Vogt: „Unser unschuldiges Land will keine schuldigen Täter.“ Siehe u.a. Artikel http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=6576
    -- Er kritisiert weiteres, dass Gross beim Prozess „verkleidet als ein Häuflein Elend“ erschienen war und verhandlungsunfähig erklärt wurde. Auch seine österreichischen Kollegen schont er im Rückblick nicht: „Jawohl, die Psychiatrie. Ringel, Strotzka, Sluga, Hacker, Spiel, Frankl, Gabriel, Rudasch, alle diese Welterklärer haben Gross mit kollegialem Schweigen beschützt“.
    -- Für seine Forschungen an den teils aus der NS-Zeit stammenden KINDERHIRNEN erhielt der NS-Arzt Heinrich Gross den Theodor-Körner-Preis. Das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“ wurde ihm 1975 verliehen. Verschwiegen wurde, dass dieses „einmalige Material“ größtenteils von den getöteten Kindern aus der NS-Zeit stammte. Getötet u.a. von Heinrich Gross http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross
    -- Die österreichische Justiz verschleppte mit allen Mitteln über Jahrzehnte lang eine Anklage gegen Heinrich Gross und beschäftigte den Kindermörder stattdessen als Gerichtspsychiater. Als die Öffentlichkeit wind davon bekam und der Druck zu groß wurde, sprang der Vorarlberger Psychiater REINHARD HALLER ein und erklärte Heinrich Gross für Verhandlungsunfähig und ließ als Erinnerung von Heinrich Gross ein Freundschaftsfoto schießen http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=1367
    -- Als der geflüchtete und in Österreich lebende, mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Milivoj Asner, nach Kroatien ausgeliefert werden sollte, sprang REINHARD HALLER ein und erklärte Milivoj Asner für Verhandlungsunfähig und mokierte in der Wiener Zeitung: „Wenn ein Sun-Reporter schreibt, dass Asner bei klarem Verstand erscheint, dann ist das noch kein Sachverständigen-Gutachten“, so Haller, der im übrigen keine Detailangaben zu seinen früheren Gutachten machen wollte http://de.wikipedia.org/wiki/Milivoj_Ašner http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4753&Alias=wzo&cob…
    -- Weil der Gefängnisleiter Dr. Minkendorfer aus Österreich den Eiskalten und brutalen Mörder Helmut Frodl ans Herz geschlossen hat, schrieb REINHARD HALLER 2007 ein positives Gutachten für Helmut Frodl und dieser wurde kurz darauf entlassen http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Regisseur_Frodl_bald_wieder_frei_…
    -- Da Dr. Minkendorfer den Strafgefangenen Juan Carlos Bresofsky-Chmelir den Schmach vor dutzenden Journalisten nie vergessen hat, den er ihn 1983 während einer spektakulären Protestaktion auf einen hohen Kirchendach bescherte, als Bresofsky-Chmelir ihn von der Dachluke mit der Äußerung wieder runter schickte:“Sie verschweigen die Missständen und die Nazi-Praktiken in der Anstalt genauso mit. Mit Ihnen gibt es da nichts zu sprechen. Sie können wieder runter steigen“, schrieb REINHARD HALLER 2007 nach einer Kaffeepause mit Dr. Minkendorfer –und gestützt auf ein Gutachten des Nazi-Psychiaters Heinrich Gross von 1978 – ein negatives Gutachten gegen Bresofsky-Chmelir und dieser schmorrt nach über 31 Jahren durchgehender Haft weiterhin in der Zelle. http://pressemitteilung.ws/node/165568
    http://pressemitteilung.ws/node/169816http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-b…http://pressemitteilung.ws/node/142382
    -- Erstaunlicher weise muss man den Strafgefangenen Juan Carlos Bresofsky Chmelir mit seiner Kritik gegen Österreich http://pressemitteilung.ws/node/143934 und http://pressemitteilung.ws/node/144964 in vieler Hinsicht recht geben. Der Mann hat Mut und sagt es Österreich glatt ins Gesicht.
    -- In der Tat hat Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg keine Psychotherapie gemacht,obwohl es für sein Gewissen und Gewissenlosigkeit der Ermordung 100.000-tausender Menschen bitter nötig gehabt hätte. http://www.freegermany.de/rosinaverde/prof-reinhard-haller-verdeckter-nazigeist.html
    Anmerkung: Pflichtverdeitiger Gisulf Konrad http://bonitos.typepad.com/files/1-rechtsanwalt-1.pdf Vernehmung des Beschuldigten
    Frau des Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung Ina Premm http://bonitos.typepad.com/files/02-ina-premm-9.8.89.pdf Freilassungsgesuch http://bonitos.typepad.com/files/12-ina-premm-brief.pdf http://bonitos.typepad.com/

    Dekadentes Justizgutachter-Kartell in Österreich
    -- Mittlerweile ist HALLER nach eigenen Angaben - Eingabe vom 20.02.2010, 26 St 1/10k der Staatsanwaltschaft Innsbruck - wegen Überlastung von Psychopharmaka abhängig, verrichtet jedoch seine Gerichtsgutachtertätigkeit unter Psychodrogen fort, mittlerweile über 10.000 Tausend Gerichtsgutachten, siehe Anhang 2 Seite 1 unten und Anhang 6 Seite 16 Mitte.
    -- Als Retter in der Not für angeklagten Naziverbrecher – er attestierte den Nazis stets Verhandlungsunfähigkeit, beharrt er heute noch auf die Anerkennung der Gutachten des Nazi-Psychiaters Prim. Dr. Heinrich Gross, der während der Nazi-Ära in Wien mit dutzenden Kindern Experimentierte und ihnen dann die Todesspritze verpasste.
    -- Bemerkenswert und Aussagekräftig ist hier die Tatsache, dass Heinrich Gross von der österreichischen Justiz nicht nur Jahrzehnte lang gedeckt wurde, sondern weiterhin als Gerichtsgutachter tätig sein durfte. Der Skandal wurde erst in den späten 80er Jahren aufgedeckt. Zum Prozess kam es aber nie, weil Reinhard HALLER Heinrich Gross Verhandlungsunfähigkeit attestierte.
    Gross: Neues Gutachten Nach einem TV-Interview des angeblich verhandlungsunfähigen früheren NS-Arztes Heinrich Gross wird nun ein Zweitgutachten beantragt. Einen im Fortschreiten begriffenen Hirnabbau attestierte der psychiatrische Gutachter Prim. Reinhard Haller vor dem Wiener Geschworenengericht am 21. März dem 84-jährigen früheren NS-Arzt und späteren gerichtlichen Parade-Psychiater Heinrich Gross, berichten die Salzburger Nachrichten. Unmittelbar nach Platzen des Prozesses gab Gross einer ORF-Journalistin in einem Kaffeehaus ein Interview, wobei er nach Ansicht vieler Beobachter keineswegs einen verwirrten Eindruck hinterließ. http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=1367 http://pressemitteilung.ws/node/348672



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