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Re: Gewerbliche Autoreparaturwerkstätten
ESW - 30.12.2007, 17:05Gewerbliche Autoreparaturwerkstätten
Gemäss Abklärung mit der kant. Feuerpolizei Aargau, sind Autoreparaturwerkstätten während der Arbeitszeit, feuergefährdet und ausserhalb der Arbeitszeit unterhalb einem Meter ex- gefährdet.
Das bedeutet, dass sämtliche Installationen in diesen Räumen mit 300mA FI geschützt werden müssen. Gibt es einen schriftlichen Bescheid der meine Aussage widerlegt?
Re: Gewerbliche Autoreparaturwerkstätten
kanter - 30.12.2007, 18:58
Hallo ESW
Da eine gewerbliche Garage während der Arbeitszeit duch das gelegentliche öffnen der Tore genug gelüftet wird kann sich kein Ex-Gemisch ansammeln.
Ausserhalb der Arbeitszeiten ist dies in Bodennähe möglich (Benzindämpfe sind schwerer als Luft).
Es gibt nun die Möglichkeit nichts unter einem Meter zu installieren oder dann durch einen Hauptschalter ausschalten zu lassen, z.B. mit dem Licht.
FI-Schalter sind nicht von den Normen NIN gefordert, aber hier kommt das UVG (Unfallgestz) zur Anwendung. Dies Verlangt, dass der Arbeitgeber alles zum Unfallschutz vorzukehren hat.
Bei Neuinstallationen sind daher alle Steckdosen bis 32A mit FI 30mA zu schützen. Bei bestehenden Installationen ist der Betrieb durch den Kontrolleur darauf aufmerksam zu machen und den FI-Schutz dringend zu empfehlen. Ob er die FI nachrüstet ist in der Verantwortung des Betriebsinhaber.
Feucht-, Nass-, Korrosive und Ex-Räume sind nach NIN zu installieren, Auch Ausseninstallationn.
Gruss Kanter
Re: Gewerbliche Autoreparaturwerkstätten
böffli - 28.03.2008, 20:04
Hallo EWS
Ja das ist ein brisantes Thema.
Die Feuerpolizei hat den Raum als Feuergefährlich eingestufft. Das bedeutet, dass gemäss NIN 4.7.2.3 sämtliche Installationen über einen 300mA Fehlerstromschutzschalter zu führen sind.
Für mich gilt die Einteilung der Feuerpolizei und danach die NIN.
Somit ist in diesem Falle ein Fehlerstromschutzschalter erforderlich.
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