N°E°W°S (EU)

E Euphorium Bruno Mayer
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  • Forum: E Euphorium Bruno Mayer
  • Forenbeschreibung: Was betrübt, was beglückt in Worten ausgedrückt
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    Re: N°E°W°S (EU)

    brunowanderer - 06.12.2012, 12:48

    N°E°W°S (EU)
    Politik/Inhalt °EU° FINANZ FISCHER JUSTIZ ÖVP ORF SPÖ Zitate
    °° / WÖRTERBUCH/LEXIKA°°

    ZITATE-Online KELAG - DIENER des STAATES
    - DRIVE - Heinrich Gross
    °Denkmal° ANUSGLOSSAR E°U FISCHER POLITIK
    http://de.wikipedia.org/wiki/Nabucco-Pipeline http://europa.eu/index_de.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union NEWS-EU-Google http://www.facebook.com/buergerforum.europa Europäische Union https://www.facebook.com/pages/European-Union-EU/12088416071 https://twitter.com/euHvR https://twitter.com/BarrosoEU https://twitter.com/EU_Commission @EU_Commission
    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Post.A Post.B

    20151213 EUROPEAN CENTRAL BANKROTT
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10205673267493398&set=a.1340145586131.2047496.1305918708&type=3&theater
    https://plus.google.com/u/0/+BrunoEuphorion/posts/NHfTVoPXgF8 https://twitter.com/BrunoWanderer/status/676031615307501568

    1116.
    Zitat: „Der Krieg ist
    das lukrativste
    Geschäft des
    Kapitalismus
    und der
    Diktatur“


    01.° Die politischen Marionetten der Bilderberger und der Illuminaten sind mit der Waffenindustrie, die Ursache für diese EU Flüchlingsschwemme. Aus Angst vor den Fliehenden floriert bereits auch der Schusswaffen Verkauf, die Ernährung und die Unterkunft dieser Menschenmassen steigert die Konsumartion gewaltig. Mit dem TTIP Freihandelsabkommen wird man billige aber minderwertige amerikanischen Waren einführen. Die EU liefert mit dem Syrien Boykott ihren Beitrag, weil die Nabucco-Pipeline scheiterte will man sich nun über Syrien von Russland unabhängig machen. Ein Wirtschaftskrieg an dem Auch dias Emirat, Ölscheichs und Israel beteiligt sind.

    0627. EU Panoramafreiheit
    Was ist eigentlich Panoramafreiheit? Die Panoramafreiheit erlaubt in Österreich und einigen anderen Ländern das Fotografieren und Filmen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden und dauerhaften Installationen. Veröffentlichen darf man diese Aufnahmen nur, wenn sie von einer öffentlich zugänglichen Straße oder einem öffentlichen Platz aus entstanden sind. Das Gesetz zur Panoramafreiheit verbietet den Einsatz von Hilfsmitteln, um den Blickwinkel zu verändern. Das schließt auch eine normale Leiter ein.
    Anstatt die Panoramafreiheit in der gesamte EU zu auzudehnen, soll sie mit dem Vorschlag von Jean-Marie Cavada von den Liberalen, abgeschafft werden. Die Christdemokraten, Liberalen und Sozialdemokraten stimmten im Rechtsausschuss seiner Version zu. Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner gegen Einschränkungen im öffentlichen Raum. Am 9. Juli wird das Plenum des Europaparlaments über den Bericht zur Urheberrechtsreform abstimmen. Das ist die letzte Chance für die Abgeordneten, eine Änderung der Passage zur Panoramafreiheit zu diskutieren und zu beschließen.
    Österreich
    Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), § 54 Abs. 1 Ziff. 521 Die Panoramafreiheit ist in § 54 Abs. 1 Ziff. 5 geregelt. Unter der Überschrift „Freie Werknutzungen an Werken der bildenden Künste“ ist geregelt, dass es zulässig ist, Werke der Baukunst oder andere Werke der bildenden Kunst, welche dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen und zu verbreiten, (...). Gemäß § 3 Abs. 1 zählen zu den Werken der bildenden Künste auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes). Weitere Konkretisierungen der Werkarten nimmt das Gesetz nicht vor. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Werke der Baukunst nicht nur auf ihre Außenansicht beschränkt sind und danach zu ihnen auch die Innenarchitektur gezählt werden kann22. Nach dieser Entscheidung können auch Abbildungen von Einrichtungsgegenständen (eigentlich Werke der bildenden Kunst) unter die Ausnahme der Panoramafreiheit fallen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Raum abgebildet werden. Auch zweidimensionale Werke werden im Gesetz nicht ausdrücklich benannt. Werke der bildenden Kunst können sowohl zwei- als auch dreidimensional sein. Dieser Begriff wird in § 54 Abs. 1 Ziff. 5 ausdrücklich genutzt. Die Aufzählung in § 3 Abs. 1 wirkt nicht ausschließend, sondern erklärend. Dies wird durch die Formulierungen „(...) zählt zu den Werken der bildenden Künste auch (...)“ deutlich.
    Konkrete Werkarten Gebäude: Ja (als Werke der Baukunst) 2D-Kunstwerke: Ja (als Werke der bildenden Künste) 3D-Kunstwerke: Ja (als Werke der bildenden Künste) Text: Nein (sind als Sprachwerke literarische Werke gem. § 2 Nr. 1 und werden in der Norm nicht genannt) 3/4
    Öffentlicher Raum (Innenraum) Die Panoramafreiheit gilt laut Wortlaut der Norm für „Werke, welche dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden“. Der „öffentliche Ort“ wird weder durch Beispiele beschrieben, noch wird die Formulierung „der Öffentlichkeit zugänglich“ verwendet. Daher ist nicht deutlich ob diese Regelung Außen- sowie Innenräume umfasst. Wie oben bereits beschrieben, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass für Werke der Baukunst deren Außen- und Innenansicht unter die Anwendung der Norm fällt. Zur Innenansicht werden laut Obersten Gerichtshof auch Einrichtungsgegenstände gezählt, sofern sie in Zusammenhang mit dem sie umgebenden Raum abgebildet sind. Danach gilt die Panoramafreiheit eingeschränkt auch in Innenräumen. 0,5/1
    Art der Nutzung In §54 Abs. 1 Ziff. 5 ist die Rede von „vervielfältigen und verbreiten“. Ob darunter auch eine kommerzielle Nutzung der Werke verstanden wird, ist nicht ausdrücklich geregelt, wird aber auch nicht ausgeschlossen. In der Überschrift ist von „freier Werknutzung“ die Rede. Dies lässt auf eine ebenso weite und damit auch kommerzielle Nutzung im Rahmen des Merkmals „verbreiten“ schließen. 1/1
    Rechtsprechung Oberster Gerichtshof: OGH 4 Ob 106/89; 80/94; 62/07g
    Besonderheiten Gemäß §54 Abs. 1 Ziff. 5, 2. HS ist das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik ausdrücklich ausgenommen.
    Gesamtpunktzahl Österreich: 4,5 / 6
    § 3 UrhG
    (1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes).
    § 54 Abs. 1 Ziff. UrhG Gesetzestext
    (1) Es ist zulässig:
    5. Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.

    Wikipedia INITIATIVE für die PANORAMAFREIHEIT - Leserinformation - Panoramafreiheit.at - https://www.jusline.at/54_UrhG.html
    https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography - https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography/sponsors/new
    https://twitter.com/hashtag/saveFoP?src=hash
    https://juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/ Fordert den Gesetzgeber der EU auf sicherzustellen, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet ist;
    EU Vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte;
    Auf den ersten Blick erscheint eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nicht kommerzielle Zwecke nur ein Problem für Unternehmen zu sein, die durch den Verkauf von Bildern öffentlicher Gebäude Geld verdienen wollen. In Wirklichkeit ist die Unterscheidung zwischen kommerziell und nichtkommerziell aber sehr viel schwieriger.

    Wenn du ein Urlaubsfoto auf dein Facebookprofil lädst, verdienst du damit kein Geld. Du stimmst allerdings den Nutzungsbedingungen von Facebook zu, in denen steht, dass du Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung deiner Bilder einräumst (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen von Facebook) und dass du alle nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1). Das bedeutet, dass du nach einer Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Zwecke für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist (das heißt, ob der Architekt oder die Künstlerin vor mehr als 70 Jahren gestorben ist) und wer heutzutage die Rechte an diesem Werk besitzt. Dann musst du mit dem Rechteinhaber oder der verantwortlichen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag abschließen, der die kommerzielle Nutzung des Bilds durch Facebook ausdrücklich erlaubt, bevor du es bei Facebook hochladen darfst. Das gleiche gilt für andere soziale Netzwerke oder kommerzielle Fotoplattformen, die ihre Nutzungsbedingungen für gewöhnlich so gestalten, dass sie vor Haftung geschützt sind. Eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzungen würde also Millionen von Europäerinnen und Europäerin in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen, wenn sie ihre völlig harmlosen, alltäglichen Gewohnheiten im Umgang mit Urlaubsfotos nicht fundamental ändern. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinweisen, dass urheberrechtliche Forderungen nicht immer auf das Zivilrecht beschränkt sind und unter Umständen auch das Strafrecht berührt sein kann (was in der Praxis unterschiedlich konsequent durchgesetzt wird).

    Grundsätzlich ist es viel leichter, die Einschränkungen einer Lizenz zu verletzen, die nur nichtkommerzielle Nutzung erlaubt, als das den meisten bewusst ist. Zum Beispiel gibt es widersprüchliche Einschätzungen seitens verschiedener Gerichte darüber, ob werbefreie öffentlich-rechtliche Rundfunksender Werke nutzen dürfen, die nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben sind. Wenn es zu dieser Frage überhaupt einen Konsens gibt, dann den, dass die Schwelle zur gewerblichen Nutzung viel früher überschritten ist, als zu dem Zeitpunkt, wo jemand anfängt Profite zu machen. So kannst du zum Beispiel davon ausgehen, dass deine persönliche Website schon dann als kommerziell gilt, wenn du dort Werbung geschaltet hast oder einen Micropayment-Dienst wie Flattr nutzt. Dafür ist es unerheblich, ob das so eingenommene Geld auch nur reicht, um die Kosten des Betriebs deiner Website zu decken. In einer Zeit, in der neue Wege zur Vergütung kreativer Werke erprobt werden und die Grenzen zwischen Konsument*innen und Produzent*innen verschwimmen, sind Einschränkungen der Nutzungsrechte auf nichtkommerzielle Zwecke ein Rückschritt, weil sie die Entwicklung und Verbreitung von innovativen Vergütungslösungen wie Micropayment behindern.

    Einige Rechtsexperten meinen, dass schon das Veröffentlichen eines Fotos auf Facebook eine gewerbliche Nutzung darstellt, da Facebook ja eine kommerzielle Plattform ist. Abmahnanwälte sind bekanntermaßen findig.
    http://meedia.de/2015/06/26/sorge-um-panorama-freiheit-drohen-abmahnugen-wegen-urlaubsfotos-bei-facebook/


    Versorgungs- oder Entsorgungsmandate ? Die Qual der EU-Wahl Satire 2014
    -- Nur 45,5 Prozent gaben ihre Stimme ab 25. Mai 2014, 21:18 Nichtwähler erneut stärkste Fraktion unter den 6,4 Millionen Wahlberechtigten. http://derstandard.at/2000001538203/Nur-455-Prozent-gaben-ihre-Stimme-ab

    20140521
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    0321. Rollentausch diesmal Österreich, mit Ärztearbeitszeit von 72 Std. / Woche, am Schildbürger - Pranger Mediziner in österreichischen Spitälern sind oft 72 und mehr Stunden pro Woche im Dienst, die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt aber nur 48 Stunden. Eine Klage vor dem EuGH droht. Durchgehende Dienste dauern oft 32, an den Wochenenden sogar 49 Stunden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt aber nur noch Dienste von maximal 25 Stunden am Stück und eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich höchstens 48 Stunden. Lediglich in Niederösterreich und in einigen Spitälern in Wien werden diese Vorgaben größtenteils eingehalten, in allen anderen Bundesländern stehen 32-Stunden-Dienste und Arbeitszeiten von bis zu 80 Stunden in der Woche an der Tagesordnung. Sollte sich Österreich daher nicht bis Ostern an die EU-Richtlinien anpassen, droht dem Land eine Klage. http://diepresse.com/home/leben/gesundheit/1577814/EUMahnung_Aerzte-arbeiten-zu-viel?from=gl.home_panorama

    20131218 EU Beherzter Schritt in Richtung Bankenunion FinanzNewsforum
    -- In harten Verhandlungen haben sich die EU-Finanzminister in der Nacht auf Mittwoch auf die Bedingungen für einen EU-weit einheitlichen Schutz von Privatkunden bei Bankenpleiten geeinigt. Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro sollen demnach „ohne Wenn und Aber tabu“ sein und die Sparer im Krisenfall schneller zu ihrem Geld kommen. Damit geht die EU beherzter in Richtung einer echten Bankenunion, als ihr Skeptiker zugetraut haben. Schon beim EU-Gipfel am Donnerstag sollen die Vorhaben auf Schiene gebracht werden. Ein bisschen Überzeugungsarbeit bei Deutschland scheint allerdings noch nötig. http://orf.at/stories/2210831/2210832/

    1006.
    DENATURRIERTE EU (GESUNDHEIT)> http://www.iphpbb.com/board/ftopic-88737338nx56623-595.html

    20130823 Leopold Radauer.at EU Protokollchef: Teppich ausrollen für die Politiker "Die angeschwollene Diktion in Diplomaten und Beamtensprache war ohne konkrete Aussage. Er lobte seinen Ex Chef Faymann und seinen jetzigen Chef Rompuy über die Gebühr. Auch die EU Beamten verdienen ihm zu wenig sogar weniger wie in Österreich. Ob er wohl den WDR Film und seine "Gedanken über Europa" in Ö1 für Gottes Lohn gemacht hat ist fraglich. In den Film jedenfalls zeigt er sich als unangebrachter Wichtigmacher." ORF- NewsFORUM--> http://www.iphpbb.com/board/ftopic-88737338nx56623-300.html

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10200567871501689&set=a.1976350050845.2107031.1305918708&type=1&theater
    (PICASA) https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/EU?noredirect=1#5915463330758826802
    https://twitter.com/BrunoWanderer/status/371041630607785984/photo/1
    http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2012/1128/protokollchef.jsp
    http://oe1.orf.at/programm/346821


    0705. “Revolution für Europa”
    -- In Zeiten der zunehmenden Krise des Kapitalismus, war es nur eine Frage wann das erste Buch rauskommt, in dem verschiedene europäische Linke ihre Meinung zu Europa erklären. Ein Buch, welches sich gegen die Diktatur des Finanzkapitals, die Politik der Troika und für einen Neustart positioniert. http://diefreiheitsliebe.de/buchrezension/revolution-fur-europa

    0420. Pensionierung im Alter von 50 mit mehr als 9000 Euro pro Monat für EU-Beamte wurde genehmigt! .....Was soll dieser Wahnsinn, wann werden wir uns dagegen wehren ?? Lasst uns gemeinsam für unser Recht, eine angepasste Pension und ein neues funktionierendes Sozialsystem für alle kämpfen!!!! http://www.avaaz.org/de/petition/Pensionierung_im_Alter_von_50_mit_mehr_als_9000_Euro_pro_Monat_fuer_EUBeamte_wurde_genehmigt/?fbWbyeb&pv=9

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    (Affen)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/AFFEN?noredirect=1#5773303648022734962
    (Affen-Banken)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/AFFEN?noredirect=1#5399564650384052642
    (Bankenhochzeit)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/HOCHZEITBUCH?noredirect=1#5893922422097486978
    (Hochwasserförderung)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/Wasser#5886786440056625202
    (Lachtal)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/SchildaImLachtal?noredirect=1#5474962025910510322
    (Schildamacht)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/SCHILDA?noredirect=1#5547985808555286674
    (Ulrichsberg)--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/WALLFAHRT?noredirect=1#5463431619567031090



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