Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

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    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 17.01.2006, 11:32

    Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)
    Moin zusammen,

    hier we versprochen eine kleine Fallstudie. Das Niveau ist relativ tricky, aber wenn Ihr diese schafft, dann kann Euch in der Klausur nicht mehr hinsichtlich der ESt-Berechnung geschehen (denke ich zumindest)....

    FALLSTUDIE: EINKOMMENSTEUER

    Das konfessions- und kinderlose Ehepaar Kaspar ( im Alter von 43 und 47 Jahren) ist in der BRD unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Frau Kaspar bittet Sie, die Höhe der Einkommensteuer für das Jahr 2005 unter der Voraussetzung einer Zusammenveranlagung der Ehegatten zu berechnen. Des Weiteren sollen sie die eventuelle Einkommensteuerschuld bzw. –erstattung berechnen! Folgende Daten sind gegeben:

    Herr Kaspar ist Kommanditist an dem Blumenhandel „Tulpen KG“. Hieraus entstanden ihm im Jahr 2005 Einkünfte in Höhe von 10.000 €. Des Weiteren arbeitet er als Geschäftsführer für eine Bau-Gesellschaft, an der er ebenfalls beteiligt ist. Für diese Tätigkeit erhält er einen Betrag von 65.000.-- € brutto. Dafür wurden monatlich 962,83 € LSt an das Finanzamt abgeführt. Er ist an 230 Tagen im Jahr mit seinem PKW zu seiner Arbeitsstätte gefahren, die 30 km entfernt liegt. Für seine Arbeit hat er sich in 2004 einen neuen Blaumann mit einem Rechnungsbetrag von 150 € gekauft und zahlte für dessen regelmäßige Reinigung 25 € monatlich. Weiterhin kaufte er sich drei Anzüge im Wert von 2.500 € um die Gesellschaft angemessen repräsentieren zu können.

    Als Dividende flossen 10.000.--€ zu, von denen 2.000.-- € als KESt an das Finanzamt abgeführt worden sind. (Hinweis: Bei der Berechnung werden immer die Ausschüttungswerte angesetzt).

    Vor 3 Jahren hat er einen Sparvertrag geerbt, aus dem ihm in 2005 1.000 € Zinsen zugeflossen sind. Es wurden 250.-- € ZASt (Quellensteuer!!!) abgeführt.

    Frau Kaspar arbeitet als angestellte Rechtsanwältin. In 2005 sind ihr hieraus Einnahmen i.H.v. 60.000 € entstanden. Die Kanzlei liegt 2 km von ihrer Wohnung entfernt. Sie fuhr mit ihrem PKW an 230 Tagen zur Arbeit. Um ihre Kanzlei angemessen repräsentieren zu können, hat sie 2.000 € für Kostüme ausgegeben. Der Arbeitgeber führte für sie 1487,42 € LSt monatlich ab.
    Aufgrund ihrer hohen Qualifikation arbeitet sie nebenberuflich als freie Autorin für die Zeitschrift „Steuer & Studium“. Ihre Honorare in 2005 beliefen sich auf 2.000 €.

    In ihrer Freizeit handelt Frau K. mit Aktien. Sie besitzt 1.000 DaimlerChrysler-Aktien aus denen ihr in 2005 pro Stück 1,50 € an Dividende zu geflossen sind, sowie 1.000 Aktien von Beiersdorf mit einer Dividende von 2,60 € pro Stück. (Vereinfachend wird hier kein Quellensteuerabzug angenommen, sie erhält das Geld in dem Umfang, wie ihr es errechnet). Des Weiteren hat sie folgende Spekulationsgeschäfte getätigt:

    Geschäft Anzahl Aktie Datum Kurs
    Kauf 1000 Daimler Chrysler 09.01.05 23,40
    Verkauf 1000 Daimler Chrysler 27.05.05 32,60
    Kauf 500 Qiagen 20.06.05 8,30
    Kauf 500 Deutsche Bank 20.06.05 75,30
    Verkauf 500 Qiagen 01.12.05 10,60
    Verkauf 500 Deutsche Bank 20.12.05 70



    Das Ehepaar Kaspar besitzt gemeinsam seit Januar 2005 eine vermietet Eigentumswohnung. Im Jahr 2005 betrugen die Mieteinnahmen 5.700 €. Für eine Gebäudeversicherung zahlten sie 800 €. Die AfA (Absetzung für Abnutzung) betrugt 2.800 €. Weil die Wohnung fremdfinanziert ist, musst das Ehepaar Kreditzinsen i. H. v. 3.600 € leisten.

    Zusammen betrugen ihre abzugsfähige Sonderausgaben 12730 €.

    Zusatzaufgabe 1:
    Nach der Erstellung der Einkommensteuerunterlagen sendet Frau Kaspar die Steuererklärung an das Finanzamt. Am Dienstag, dem16.06.06 (lt. Datum des Steuerbescheides) geht ein Brief per Post an die Eheleute Kaspar. Bis wann muss die Nachzahlung erfolgen, wenn die Zahlungsfrist einen Monat beträgt (schaut selbst im Kalender nach, sonst verrate ich ja die Lösung :-)).

    Zusatzaufgabe 2:
    Die Finanzbehörde will die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen, was können die Eheleute Kaspar unternehmen??? Bis wann muss dies geschehen?

    Nehmt bitte nur kurz Stellung…


    P.S.: Benutzt bitte die ESt-Formel des § 32 a EStG!



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    frühling - 17.01.2006, 18:08


    So dann versuch ich doch mal Glück:
    1.Einkünfte aus Gewerbebetrieb:(da H. Kaspar Kommanditist und Gesellschaftler ist!?)
    10000€+65000€=75000€-4140€(km-Pauschale)-150€(Blaumann)-2500€(Anzüge)-300€(deren Reinigung)=67910€
    2.Einkünfte aus selbständiger Arbeit:(da F.Kaspar freie Autorin!)
    =2000€
    3.Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit(da F.Kaspar angestellt!)
    60000€-2000€(Kostüme)-276€(km-Pauschale)-102€(Pauschalbetrag)=57622€
    4.Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    10000€(Dividenden)+1000€(Sparvertrag)-250€(ZASt)+1500€(Daimler-Divi.)+2600€(Beiersdorf-Divi.)+9200€(Daimler-Aktien)+1150€(Qiagen-Aktien)-2650€(DB-Aktien)=22550€-102€(Pauschalbetrag)-2740€(Sparer-Freibetrag)=19708€
    5.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
    5700€(Mieteinn.)-800€(Geb.versicherung)-2800€(AfA)-3600€(Kreditzinsen)= -1500€
    =Summe der Einkünfte: 145740€
    145740€-12730€(Sonderausgaben)=133010€
    =festzusetzende Einkommensteuer
    133010€-11553,96€(LSt-Herr)-17849,04€(LSt-Frau)-2000€(KESt)
    =101607€Abschlusszahlung.???
    ??? 0,45*101607€-8845= 36906,5€ ???
    So und wo sind meine Fehler??? Sind bestimmt einige



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 18.01.2006, 19:02


    Hi!

    Ich hab die AUfgabe noch nicht ganz lösen können,aber ein paar Fragen...

    Beträgt der km-betrag bei Herrn Kaspar nicht 2070€?
    Laut §9Abs.1 Nr.4 berechnet man doch 0,3*30*230=2070€

    Bei der nicht selbständigen Arbeit von Frau Kaspar fallen die 102€ als WK doch weg, da sie doch die Kostüme ansetzt, oder?

    Und werden die Dividenden und Zinsen nicht nur zu 50% angerechnet nach §3Nr.40a???

    Und ist die Lohnsteuerabgabe für mich zur Berechnung der ESt wichtig? Man geht doch immer nur von den Bruttoeoennahmen aus, oder?

    Vielleicht komm ich dann weiter :(



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    frühling - 18.01.2006, 20:15


    Moin Mrs Bluesky,
    also beim ersten Punkt mit dem km-Beitrag gebe ich dir recht, da hab ich mich wohl geirrt. Mit dem Rest komme ich auch nicht so recht weiter... leider. Warten wir doch mal ab was unser "Meister" so zu berichten hat :) .



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 18.01.2006, 22:03


    frühling hat folgendes geschrieben: Warten wir doch mal ab was unser "Meister" so zu berichten hat :) .

    Herr Breithecker postet doch hier garnicht in diesem Forum, wen meint Ihr????? Also wenn ich gemeint sein soll, so ist das zu viel der Ehre. Ich bin nur ein kleiner dummer Student, wie Ihr auch, also in diesem Sinne

    Michael

    P.S.: Am Freitag melde ich mich mal zur Lösung, bis dahin sollt Ihr selber knobeln, vielleicht schafft Ihr es ja, ich glaube fest an Euch, so gut, wie es bisher geklappt hat.



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 18.01.2006, 22:32


    Vielleicht könntest Du uns als unser "Forummeister"
    wenigsten die paar Fragen beantworten...
    Das wäre ganz nett, zeigt doch dass wir uns damit befassen. :wink:



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 18.01.2006, 22:59


    2070 stimmt schon

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 19.01.2006, 14:59


    Vielleicht schaffen wir es ja gemeinsam diese Fallstudie
    zu lösen. Schließlich ist das Forum ja dazu da...

    Habe jetzt herausgefunden, dass die LSt nach
    §38 bei nichtselbständiger Arbeit erhoben wird.
    Das würde aber heißen, dass Herr Kaspars Einkünfte
    als Geschäftsführer, doch nicht unter Gewerbeeinkünfte
    fallen???



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 20.01.2006, 13:28


    Das ist doch mal ein Ansatz, BRAVO Bluesky Lob und Anerkennung vom Forenscheff :wink:

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 23.01.2006, 19:42


    §15 Gewerbebetrieb
    Ehemann Kommandist 10000€

    §18 Selbständige Arbeit
    Ehefrau Autorin 2000€

    §19 Nichtselbständige Arbeit
    Ehemann
    Baugesellschaft 65000€
    ./.WK §9Abs.1
    Fahrkosten 2070€
    Blaumann 150€
    Reinigung 300€
    Ehefrau
    Anwältin 60000€
    ./.WK §9Abs.1
    Fahrkosten 138€
    Kostüme 2000€
    §20 Kapitalvermögen
    Ehemann
    Dividende 1000€
    ./. §3Nr.40 500€
    Sparvertrag 1000€
    ./.§3Nr.40 500€
    Ehefrau
    Daimler 1500€
    ./.§3Nr.40 750€
    Beiersdorf 2600€
    ./.§3Nr.40 1300€
    Daimler 9000€
    ./.§3Nr.40 4500€
    Qiagen 33500€
    ./.§3Nr.40 16750€
    Deutsche Bank 29700€
    ./.§3Nr.40 14850€
    Beide
    ./.WK 102€
    ./.SFb 2740€

    §21 Vermietung und Verpachtung
    Mieteinnahmen 5700€
    ./.Kreditzinsen§9Abs.1Nr.1 3600€
    ./.Versicherung 800€
    ./.Afa 2800€

    Summer der Einkünfte
    167150€
    Gesamtbetrag der Einkünfte
    167150€
    ./. Sonderausgaben §§10-10c 12730€
    ./. Steuerbegünstigung Pauschale 1790€
    Einkommen
    152630€
    z.v.E.
    152630€:2 weil Splittingverfahren=76315€

    Tarif §32a Abs.1Nr.4 0,45*x-8845=25496*2=50992€[/list]



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 23.01.2006, 19:50

    Einkommensteuerschuld
    Tarifliche Einkommensteuer
    50992€
    ./.Anrechnungen§35
    weiß allerdings nicht wie

    festzusetzende Einkommensteuer
    ./.962,83€ LSt Ehemann
    ./.2000€ KESt Ehemann
    ./.250€ ZASt Ehemann
    ./.1487,42€ LSt Ehefrau

    Abschlusszahlung
    46291,75€



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    frühling - 23.01.2006, 21:27

    Fallstudie:ESt
    1.Einkünfte aus Gewebebetrieb:
    Einkünfte H. Kaspar"Tulpen KG": + 10.000 €

    2.Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
    Einkünfte F. Kaspar freie Autorin: + 2.000 €

    3.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:
    Einkünfte H.Kaspar "Bau-Gesellschaft" +65.000 €
    Einkünfte F.Kaspar "ang. Rechtsanw." +60.000 €
    =125.000 €
    (km-Pauschale H.Kaspar: 0,3*30*230) - 2.070 €
    (3 Anzüge H.Kaspar) -2.500 €
    (km-Pauschale F.Kaspar: 0,3*2*230) - 138 €
    (Kostüme F.Kaspar) -2.000 €
    (Blaumann wohl besser nicht :)) =118.292 €

    4.Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Einkünfte aus Dividenden nur zur 1/2 + 5.000 €
    Einkünfte aus Sparvertrag nur zur 1/2 + 500 €
    Einkünfte aus Daimler-Divi zur 1/2 + 750 €
    Einkünfte aus Beiersd.-Divi zur 1/2 + 1.300 €
    Einkünfte aus Daimler-A. zur 1/2 + 4.600 €
    Einkünfte aus Qiagen-A. zur 1/2 + 575 €
    Verlust aus Deutsche Bank-A. voll ? - 2.650 €
    =10.075 €
    ( Pauschalbetrag ) -102 €
    (Sparer-Freibetrag) -2.740 €
    = 7.233 €

    5.Einkünfte aus Vermietung&Verpachtung:
    Mieteinnahmen + 5.700 €
    (Gebäudeversicherung) - 800 €
    (AfA) -2.800 €
    (Kreditzinsen) -3.600 €
    = -1.500 €

    Summe der Einkünfte: =136.025 €
    bzw. Gesamtbetrag der Einkünfte
    Sonderausgaben: -12.730 €

    Einkommen: =123.295 €
    Einkommen laut §32a durch 2 teilen: /2
    Splitting-Verfahren =61647,5€

    Tarif laut §52 Abs.4, von 52152 €an:
    0,42*61647-7914 =17977,74€
    Anrechnungsbeiträge(Lohn-,KE-,ZASt)
    (LohnSt, H.Kaspar mal 12) -11553,96€
    (LohnSt, F.Kaspar mal 12) -17849,04€
    (ZASt) -250 €
    (KESt) -2.000 €
    Erstattungsbeitrag= -13675,26€
    *2
    Summe Herr & Frau Kaspar =-27.351 €

    (Jetzt noch Herr und Frau Kaspar unterschreiben lassen,
    Solidaritätszuschlag anfechten)



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 24.01.2006, 00:43


    Soll ich euch noch versuchen lassen, oder soll ich schon mal anfangen selber einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten??? Aber wenn, dann nur bis zur Summe der Einkünfte

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 24.01.2006, 09:50


    Ich denke es wäre besser, wenn Du uns hier einen
    Lösungsvorschlag reinpostest... :)



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 24.01.2006, 13:28


    Hier schon mal ein paar Tipps vorweg:


    Auch wenn die beiden mehr oder wenig gegeneinander verheiratet sind, müssen die Einkünfte einzeln berechnet werden, mit Ausnahme von §§ 20 und 21 EStG-Einkünften, diese werden gemeinsam berechnet. § 23 Einkünfte werden nur zusammen errechnet, wenn beide ein GEMEINSAMES Depot besitzen. Sollte dem nicht so sein, dann werden auch diese Einkünfte getrennt voneinander ermittelt. Wichtig ist diese getrennnte Berechnung vor allem wegen der Pauschbeträge, da dieses individuelle Sätze sind und nicht automatisch sich mit heirat verdoppeln.

    Zu den Werbungskosten:
    In § 9 EStG heisst es, dass Werbungskosten Kosten sind, die mit einer Einkunftsart direkt in Verbindung gebracht werden können. Über Kleidung kann lang und breit diskutiert werden, allerdings trifft folgende Regel zu: Kleidung, die (auch) privat genutzt werden kann, ist nicht als werrbungskostentechnisch abziehbar swein. Und das kann man Geschäftsführer oder Bankkaufmann sein bis man auf dem Kopp steht und mit den Beinen wackelt, diese sind privat nutzbar (z.B. auf Familienfeiern) und damit nicht abziehbar. Arbteitskleidung wird nicht so stringent behandelt, da geht man von aus, dass Blaumänner oder Kittel oder what ever IMMER im Zusammenhang mit der Einkunftsart im Zusammenhang stehen.

    Zu den Depotgeschäften:
    Dividenden sind nach § 20 I Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Spekulationsgeschäfte sind sonstige Einkünfte und daher nach § 23 EStG zu behandeln! Bitte nicht Äpfel und Birnen in einen Sack werfen.

    Vielleicht hilft Euch das schon mal ein wenig weiter auf dem Weg zur Summe der Einkünfte, ich freue mich auf weiteren Diskussionsstoff :-)

    Michael

    P.S.: Ein kleines bißchen was zum Thema Klausurtechnik:
    Wenn irgendetwas im Gesetz steht, z.B. Spararfreibetrag, dann schreibt auch daneben, dass ihr den in § 20 IV EStG finden könnt
    Wenn ihr was berechnet (z.B. Kursgewinne), dann schreibt auch den Rechenweg in einer Nebenrechnung hin. Je mehr Ihr dokunentiert, desto mehr Punkte bekommt Ihr, auch wenn das Ergebnis falsch sein sollte. ES STEHT FAST ALLES IM GESETZ!!!



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bluesky - 25.01.2006, 01:49


    Hab auch letztes
    semester die übung besucht.
    da wurden die einkünfte auch in einer tabelle getrennt, weiß nur nicht wie hier eine tabelle anzulegen ist ( manchmal bin ich eben doch eine frau :oops: ), also rein technisch nicht...
    vielleicht kann mir jemand einen tipp geben...



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    frühling - 25.01.2006, 18:22


    Einkünfte Herr Kaspar:
    1.Einkünfte aus Gewebebetrieb:
    Einkünfte H. Kaspar"Tulpen KG": +10.000 €

    2.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:
    Einkünfte H.Kaspar "Bau-Gesellschaft": +65.000 €
    Werbungskosten:
    (km-Pauschale H.Kaspar: 0,3*30*230,§9)-2.070 €
    (Blaumann, §9, 6) -150 €
    (Reinigung 25€*12) -300 €
    =62.480 €
    Einkünfte Frau Kaspar:
    1. Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
    (freie Autotin) + 2.000 €
    2. Einkünfte aus nichtselb. Arbeit:
    Einkünfte F.Kaspar "ang. Rechtsanw." + 60.000 €
    (Arbeitnehmer-Pauschale, §9a, Abs.1,1a)- 920 € > km-Pauschale
    =59.080 €
    3. Sonstige Einkünfte:
    Einkünfte aus Daimler-Divi zur 1/2 + 750 €
    Einkünfte aus Beiersd.-Divi zur 1/2 + 1.300 €
    Einkünfte aus Daimler-A. zur 1/2 + 4.600 €
    Einkünfte aus Qiagen-A. zur 1/2 + 575 €
    Verlust aus Deutsche Bank-A. voll - 2.650 €
    = 4.575 €
    Gemeinsame Einkünfte laut §§ 20 und 21:

    1.Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Dividenden nur zur 1/2:10000/2: +5.000 €
    Sparvertrag nur zur 1/2:1000/2: +500 €
    Aktienhandel: Divi.Daimler-Aktie zu50%: +750 €
    Dividende Beiersdorf zu 50%: +1.300 €
    ( Pauschalbetrag, §9a ) -102 €
    (Sparer-Freibetrag §20, Abs.4) -2.740 €
    =4.708 €
    2. Einkünfte aus Vemietung & Verpachtung:
    Mieteinnahmen +5.700 €
    (Gebäudeversicherung) -800 €
    (AfA) -2.800 €
    (Kreditzinsen) -3.600 €
    =-1.500 €

    Summe der Einkünfte Herr Kaspar: =72.480 €
    Summe der Einkünfte Frau Kaspar: =65.655 €
    Gemeinsame Einkünfte: =3.208 €
    Summe der Einkünfte: = 141.343 €
    Sonderausgaben: -12.730 €
    Einkommen: =128.613 €


    Herr Hanke:
    Ich habe versucht Ihre Hinweise so gut es ging aufzunehmen.
    Ist meine Vorgehensweise grundlegend falsch und
    wann veröffentlichen Sie denn Ihre Lösung? Frühlingsgrüße



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 25.01.2006, 21:59


    Nabend zusammen, Ergebnisse gibt es morgen (ich komme gerade erst vom arbeiten und kann nicht mehr gerade denken), Du bist auf jeden Fall auf dem richtigen weg!

    Lass bitte das Sie weg, dann komme ich mir entweder zu alt oder ver*** vor!!!

    Schönen abend, bis morgen

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Anonymous - 26.01.2006, 18:21


    soory micha, altes haus :P



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 27.01.2006, 00:07


    Grüß Euch zusammen, ich stelle euch mal meine Ergebnisse bis zur Summe der EInkünfte vor, der Rest kommt morgen, dann könnt Ihr noch ein wenig nachdenken:

    Frühling hat schon weitestgehend recht, nur ist ein Denkfehler drin: Die Dividenden können nicht bei sonstigen einkünften und bei § 20 Einkünften erscheinen. Wenn man das ales modifiziert, kommt man auf eine S.d.E. von 140.618 Euro, wenn man dann noch den Rest aubzieht (va Sonderausgaben kommt man auf ein z.v.E. von 127.888.-- Vergleicht mal anhand meiner Tipps, Komplettlösung morgen abend, damit ihr noch ein wenig versucht (Ich mach das nicht um Euch zu ärgern, sondern ich will, dass Ihr nachdenkt und Eure Fehler selber sucht, dann wisst ihr es auch in der Klausur besser und könnt Euch in Ruhe mit einer eventuellen Aufgabe beschäftigen)

    Schönen Abend

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 31.01.2006, 12:33


    Nachdem sich hier keiner mehr verewigt hat, die Komplettlösung:

    z.v.E.: 127.888.--

    Tarif nach § 52 Abs. 41 EStG: 37.884.--

    Steuerschuld= Schuld ./. Vorauszahlungen: 37884 - 11553,96 LSt - 2000 KESt - 250 ZASt - 17849,04 LSt = 6231€ Nachzahlung an das Finanzamt.

    Zusatz 1:

    Brief gilt per 19.06.2006 als zugegangen. Einspruchsfrist verstreicht am 19.06.06. Eigentlich auch die Zahlung, aber drei Tage bis Säumniszuschläge fällig werden. Also 22.07.Zahlung 22. ist ein Samstag, also Verlängerung bis Montag, 24.07.2006

    Zusatz 2:
    Einspruch in Schriftform an das Finanzamt bis zum 19.07.2006. Wenn bis dahin nicht geschehen, ist der Steuerbescheid rechtskräftig und kann nur noch in sehr sehr sehr sehr seltenen Fällen geändert werden (dazu mehr im Hauptstudium Steuern VÍI).



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 02.02.2006, 18:50


    frühling hat folgendes geschrieben:
    3. Sonstige Einkünfte:
    Einkünfte aus Daimler-Divi zur 1/2 + 750 €
    Einkünfte aus Beiersd.-Divi zur 1/2 + 1.300 €
    Einkünfte aus Daimler-A. zur 1/2 + 4.600 €
    Einkünfte aus Qiagen-A. zur 1/2 + 575 €
    Verlust aus Deutsche Bank-A. voll - 2.650 €
    = 4.575 €
    Gemeinsame Einkünfte laut §§ 20 und 21:

    1.Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Dividenden nur zur 1/2:10000/2: +5.000 €
    Sparvertrag nur zur 1/2:1000/2: +500 €
    Aktienhandel: Divi.Daimler-Aktie zu50%: +750 €
    Dividende Beiersdorf zu 50%: +1.300 €
    ( Pauschalbetrag, §9a ) -102 €
    (Sparer-Freibetrag §20, Abs.4) -2.740 €
    =4.708 €

    Die Beiersdorf Dividende hat nichts bei den § 23 Einkünften zu suchen!!! Und die Daimler Dividende auch nicht. Eine Einkunft kann auch nur in einer Einkunftsart zu finden sein...

    Liebe Grüße

    Michael

    P.S.: Oder habe ich da was falschj verstanden??? Verstehe ich Euren Lösungsansatz nicht und ICH habe mich verrechnet. Stellt Eure Probleme mal ausführlich dar!!!



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    frühling - 03.02.2006, 17:52


    Moin Michael.
    Vorab: Liegt mein einzigster Denkfehler bei den Dividenden?
    Weiter:Mir ist klar, dass eine Einkunft nur in einer Einkunftsart erscheinen darf,schuldigung mein Fehler.
    Nun ein Versuch der ausführlichen Problemdarstellung:
    Frage:Werden die Einkünfte von§20 und 21 gemeinsam berechnet?
    Nun ein paar Zitate die mir kopfzerbrechen bereiten:
    "Zu den Depotgeschäften: Dividenden sind nach § 20 I Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Spekulationsgeschäfte sind sonstige Einkünfte und daher nach § 23 EStG zu behandeln!" Frage: Wie werden den 23er Einkünfte behandelt(das Gesetz sagt mir nichts)?
    Mein Fazit: Die Dividenden von Ehemann & Frau zusammen bei §20 errechnen. Die Spekulationsgeschäfte von Ehefrau bei §23.
    Falls du meine Probleme nicht verstehst/siehst/was auch immer, so mach doch bitte den Lösungsweg bis zur S.d.E. publik(samt allen relevanten§§)! freundliche frühlingsgrüße



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Bitzza - 05.02.2006, 23:29


    also ich hab das jetzt hin u her gerechnet aber ich komme nicht auf 127.888€. komme immer auf 126.563....

    ich u bestimmt einige anderen auch wären für eine "komplette komplett lösung" dankbar ;-) @michael hanke



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Anonymous - 06.02.2006, 21:38


    ja, bitte :cry:



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 12.02.2006, 01:21


    A´lso from the very beginning, wie der Franzose sagt:

    Hr Kaspar:

    10.000.-- aus § 15 (KG)

    62.480.-- aus § 19 (Geschäftsführetätigkeit)

    Frau Kaspar:

    59.080.-- § 19 (Rechtsanwältin

    2.000.-- aus § 18 (Schriftstellerin)

    Bis hierhin sind wir noch alle zusammen, weiter gehts

    § 23 EStG Fr. Kaspar

    + 9200 Euro Daimler
    + 1150 Euro Qiagen
    - 2650 Euro Deutsche Bank
    = 7700 Euro
    : 2 (wegen Halbeinkünfteverfahren)
    = 3850 (verdammt, ich habe nen Zahlendreher drin echt großes sorry, scheißt mich zusammen)
    Bei mir waren 7700 durch zwei 3350 Euro, daher waren wir nicht beieinander, ich hoffe Ihr könnt mir verzeihen!!!

    § 20: Eheleute Kaspar:
    +10.000 aus GmbH
    + 1500 Dividende Daimler
    + 2600 Dividende Beiersdorf
    = 14.100
    : 2 (wegen Halbeinkünfteverfahren
    =7050
    + 1000 (aus Sparvertrag (KEIN HALBEINKÜNFTEVERFAHREN!!!)
    =8050
    - 102 Werbungskostenpauschbetrag
    - 2740 Sparerfreibetrag
    = 5208 Euro

    § 21: Hier sind wir wieder beieinander:#

    -1500

    = Summe der Einkünfte
    = 141.118
    - 12730 Sonderausgaben

    = 128388 z.v.E.

    Nach oben



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 12.02.2006, 01:22


    Bitza hatte die Spareinkünfte durch zwei geteilt, deshalb kam er auf ein 500 € kleneres Ergebnis als ich. Congratulations, noch mal sorry wegen dem rechnen, aber manchmal sollte man nicht im Kopf rechnen, sondern den Taschenrechner benutzen, tut mir echt leid, dass ich Euch so in die Irre geführt habe, icgh hoffe, dass Ihr es mir nicht all zu böse nehmt!!! (bin halt auch im Klausurstress!!!!)

    Liebe Grüße

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Anonymous - 17.02.2006, 13:39


    Kannst du bitte nochmal erklären, wie man die GewSt anrechnet? Es ist kein Hebesatz gegeben.



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 17.02.2006, 15:56


    ich habe keine gewSt angerechnet, beschreibe kurz, was du meinst, vielleicht kann ich dann helfen

    Lg

    Michael



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    Anonymous - 27.02.2006, 20:44


    HI, gibt es hier keine 1,8-fache Anrechnung der gewst auf die Est?



    Re: Die GROSSE Fallstudie (Die Fünfte)

    michael hanke - 28.02.2006, 13:01


    M.W. gibt es keine GewSt-Anrechnung im Grundstudium. Ist erst Thema im Hauptstudium, aber wo willst du es denn enrechnen, es sind ja keine Daten aus der KG gegeben und eine Anrechnung bei der GmbH wird schwer, da im Gesetzestext steht: ... als Mitunternehmer ... und das ist bei ner GmbH ausgeschlossen.

    Liebe Grüße

    Michael



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