Juristenwitze

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    Re: Juristenwitze

    Mai - 29.11.2007, 22:05

    Juristenwitze
    Der Richter fragt die Angeklagte: "Ihr Alter?"
    Angeklagte: "Der wartet draußen!"


    Eine Befragung vor Gericht:
    Anwalt: "Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?"
    Arzt: "Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr."
    Anwalt: "Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?"
    Arzt: "Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere."
    Anwalt: "Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?"
    Arzt: "Nein."
    Anwalt: "Haben Sie den Blutdruck gemessen?"
    Arzt: "Nein."
    Anwalt: "Haben Sie die Atmung geprüft?"
    Arzt: "Nein."
    Anwalt: "Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?"
    Arzt: "Nein."
    Anwalt: "Wie können Sie so sicher sein, Doktor?"
    Arzt: "Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand."
    Anwalt: "Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?"
    Arzt: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte."


    Richter zum Zeugen: "Wie weit waren Sie von der Unfallstelle entfernt?"
    Zeuge:"19,26 Meter."
    Richter:"Wieso können Sie das so exakt angeben?"
    Zeuge:"Ich habe sofort nachgemessen, weil ich dachte, irgend ein Idiot wird mich sicher danach fragen!"


    Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, bekommen Sie 20.000 Euro von mir."
    Nach dem Prozeß meint der Anwalt: "Das war aber ein wirklich hartes Stück Arbeit! Die wollten Sie doch glatt freisprechen..."


    Bei der Gerichtsverhandlung gegen den Exhibitionisten geling es dem flinken Angeklagten, sich blitzartig vor der jungen Richterin zu entkleiden.
    Die Dame wendet sich an den Staatsanwalt und ordnet an: "Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt!"


    "Pflegt Ihr Freund Selbstgespräche zu führen, wenn er allein ist?", fragt der Vernehmungsrichter die junge Zeugin.
    "Ich weiß nicht, Herr Richter, ich war noch nie bei ihm, wenn er allein war."



    Re: Juristenwitze

    Mai - 29.11.2007, 22:14


    Richter:"Ich spreche Sie hiermit frei von der Anklage, sie hätten die 10.000 DM gestohlen." Angekl.:"Prima. Darf ich das Geld dann
    behalten?"


    Ein Anwalt gewinnt seinen Prozeß und telegrafiert seinem Mandanten: "Die Gerechtigkeit hat gesiegt!". Der Mandant
    telegrafiert zurück: "Sofort berufen!".


    Richter: "Wo waren Sie in der fraglichen Nacht zwischen 1 Uhr und 4 Uhr?"
    Angeklagter: "Im Bett."
    Richter: "Zeugen?"
    Angeklagter: "Ich habs versucht."


    Der Richter zornig:
    "Angeklagter, warum erzählen Sie heute einen ganz anderen Sachverhalt als gestern?" Der Angeklagte: "Sie haben mir gestern ja nicht geglaubt!"


    Eine Zeugin erscheint
    nicht vor Gericht, da sie kurz vor der Entbindung steht. Drei Tage später teilt
    ihr Anwalt mit: "Frau Schmidthuber hat entbunden. Sie kann jetzt wieder
    geladen werden."


    Fragt der junge Richter seinen ergrauten Kollegen: "Ich habe da einen Schwarzbrenner, der Zwetschgengeist produziert hat, wieviel soll ich ihm wohl geben?" "Auf keinen Fall mehr als fünf Mark pro Liter!"



    Re: Juristenwitze

    Mai - 29.11.2007, 22:18


    Der Richter fragt:"Herr Verteidiger, haben Sie noch etwas zugunsten des Angeklagten vorzubringen?" "Ja, Euer Ehren, mein Mandant ist schwerhörig und kann daher auch nicht die Stimme seines Gewissens hören!"


    Vorsitzender: "Erkennen sie in dem Angeklagten den Mann wieder,
    der Ihnen Ihr Auto gestohlen hat?" Zögert der Zeuge: "Nach der Rede des Herrn Verteidigers bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich überhaupt jemals ein Auto besessen habe."


    In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine
    Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren
    und versicherte diese dann, unter anderem, gegen
    Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er
    die Zigarren vollständig auf und forderte die
    Versicherung auf, den Schaden zu ersetzen. In
    seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus,
    dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner
    Feuerschäden" vernichtet worden

    Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit
    der einleuchtenden Argumentation, dass er die
    Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe. Der
    Rechtsanwalt klagte .... und gewann!
    Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein,
    dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich
    aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren
    gegen jede Art von Feuer versichert seien und
    Haftungsausschlüsse nicht bestünden.
    Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie
    selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt
    ein langes und teueres Berufungsverfahren
    anzustrengen akzeptierte die Versicherung das
    Urteil und bezahlte 15.000$ an den Rechtsanwalt,
    der seine Zigarren in den zahlreichen
    "Feuerschäden" verloren hatte.

    Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung
    eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag wegen
    24 Fällen von Brandstiftung verhaftet... Unter
    Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine
    Angaben vor Gericht wurde er wegen vorsätzlicher
    Inbrandsetzung seines versichertem Eigentums zu
    24 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und
    24.000$ Geldstrafe verurteilt.



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