§8 Verlassen der Gilde

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    Re: §8 Verlassen der Gilde

    Myríel - 12.11.2007, 15:48

    §8 Verlassen der Gilde
    Solltet ihr von euch aus oder durch Ausschluss die Gilde verlassen, so steht es euch nur unter besonderen Umständen frei zurückzukehren. Die Türen des Gildenhauses bleiben für euch verschloßen, es sei denn ihr könnt euch das Vertrauen wieder verdienen.



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    §8 Verlassen der Gilde - gepostet von Myríel am Montag 12.11.2007



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