Internet & Recht

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    Re: Internet & Recht

    Anonymous - 21.01.2006, 19:47

    Internet & Recht
    Alles über Copyright, Nutzungsrechte, Lizenzen u.v.m. Wichtig: Hierbei handelt es sich um keine verbindliche (entgeltliche) Rechtsberatung, sondern lediglich um Meinungs- und Erfahrungsaustausch ohne Übernahme jeglicher Verantwortung!


    1"§ Punkt

    Die Link - Gefahr.Alles über Diese Gefahr.


    Es gibt einen Bereich, in dem sich viele Administrator tummeln, ohne sich der konkreten Gefahr bewusst zu sein, welche tatsälichen Risiken sich dahinter verbergen. Wer kennt sie nicht, die Verlinkung zu Webseiten, die einen erotischen Hintergrund beinhalten. Teil gewollt, teils ungewollt verbergen sich dahinter vielfältige Angebote, die oftmals miteinander verlinkt sind und auf Folgeseiten weiterlinken. Das beginnt schon bei den bekannten grossen Anbietern, wie etwa t-online. Mag auch der Inhalt der direkt verlinkten Seiten harmlos sein und sich im Rahmen des - normalen - erotischen Angebotes halten, so ist doch die Kontrolle der auf den verlinkten Seiten weiterführenden Links nicht zu realisieren. Es kommt daher oftmals, vom Linkenden teils ungewollt zu weiteführenden Seiten, die einen pornografischen Inhalt haben.

    Nun, was habe ich damit zu tun, denkt sich der geneigte Administrator . Vieles! Denn seit der fast schon legendären Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 1999 ist der Verlinkende aus seiner Position heraus für den Inhalt der verlinkten Seiten insoweit verantwortlich, als er deren Inhalte kennen kann oder sich in zumutbarer Weise hätte Kenntnis verschaffen können. Sicherlich ist damit nicht stets die Gefahr verbunden, für den Inhalt direkt verantwortlich zu sein, die Kritik an der Entscheidung des LG Hamburg ist sicherlich berechtigt und deren Inhalt zumeist zutreffend. Dennoch wird eine Gefahr bei der Verlinkung sexuell orientierter Seiten übersehen. Denn nicht allein der Inhalt der Seiten wird ja verlinkt, sondern es werden auch vom Verlinker nicht zu kontrollierende Popups, auch Pop-Up-Windows genannt, einbezogen. Enthalten diese Seitenlinks solcher anderer Anbieter, von wo immer auch, pornografische Elemente, so macht sich der Administrator der verlinkenden Seite im Regelfall strafbar.

    Warum, ist eine berechtigte Frage, insbesondere, wenn der Jugenschutz ggf. nicht tangiert wird. Die Antwort ist schnell gefunden: § 184 StGB schützt nicht nur Jugendliche, sondern auch Menschen, die mit Pornografie nicht in Berührung kommen wollen.

    § 184 StGB (Auszug)
    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1. (...),
    2. (...),
    3. (...),
    3a. (...),
    4. (...),
    5. (...),
    6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
    7. (...),
    8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    9. (...),
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Folglich ist unter Strafe gestellt, die Präsentation oder Zugänglichmachung von pornografischen Bestandteilen einer Seite, auf die der Administrator gar keinen Einfluss haben kann; dennoch ist die Weiterleitung als - an einen anderen gelangen lässt, ohne hierzu aufgefordert worden zu sein - anzusehen. Die Verlinkung pornografischer Elemente, egal ob auf einer Seite oder in einem fremden Frame, u.U. auch weiteren Seite, ist damit ein potentielles Risiko strafbaren Handelns, dass nicht zu unterschätzen ist. Jeder Link auf eine Seite mit erotischem Inhalt beinhaltet dabei die Gefahr der Strafverfolgung. Dies ist nicht zwingend, aber ein relevantes Risiko. Denn wenn eine Person sich über einen solchen erotischen Link, den er vielleicht bewusst und gewollt anklickt, zu einer Seite mit erotischem Inhalt begibt, ist darin nicht das Einverständnis zum Kontakt mit pornografischen Elementen zu sehen.

    Nicht weil viele Administrator es praktizieren ist es auch legal. Dieser Gefahr sollten sich Administrator bewusst sein, wenn sie aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten solche Links ausbringen.


    Es gibt einen Weg dieser Gefahr zu entgehen, aber alles wird hier nicht nicht verraten. :wink:



    Re: Internet & Recht

    sugarcube - 21.01.2006, 19:53


    also...ich denke schon das du alles verraten solltest...denn wenn du schon sowas schreibst dann doch bitte alles :D



    Re: Internet & Recht

    Anonymous - 21.01.2006, 19:56


    Du bist Mir so einen Kleine :D mal sehen,wenn ich mal zeit,Habe dann werde ich Es dir mal senden paar-E-mail Ok.Dort steht,dann Alles Drine.Den ich habe das Hier Von Dene Aus Ihren Buch ja.



    Re: Internet & Recht

    sugarcube - 21.01.2006, 19:57


    oh fein, du bist ein schatz :) danke dir schonmal dafür :)



    Re: Internet & Recht

    Anonymous - 21.01.2006, 20:02


    Pssssssstttttttt Lasse es,dein Mann Nicht lesen,den Satz Oben :schilol



    Re: Internet & Recht

    sugarcube - 21.01.2006, 21:38


    wieso nicht? :P



    Re: Internet & Recht

    Anonymous - 22.01.2006, 03:29


    Hehe Dann Bekomme Ich Haue :oops: :oops: Nee Nee Finger Weg Lieber Dragon :D



    Re: Internet & Recht

    sugarcube - 22.01.2006, 09:24


    erstmal bekommst du keine haue und wenn dann höchstens von mir wenn du dich nicht bald mal wie ein erwachsener mann benimmst...du bist doch keine 14 mehr ;)



    Re: Internet & Recht

    Anonymous - 03.02.2006, 01:46


    sugarcube mich haben schon einige Frauen geschlagen...Ups aber Nur Im kampfsport :D Nee Ich lasse Mich nicht schlagen..Ach Noch was Hier ist ein neues Foto Von Mir den in März,Bin ich Für 6 wochen In Der schweiz Bern :D


    Hier Bin ich Beim Einen Seit Kick....



    Re: Internet & Recht

    sugarcube - 03.02.2006, 10:19


    6 wochen nur? da hatte ich aber was anderes verstanden....



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