Namensrecht

Verliebt in Südamerika
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    Re: Namensrecht

    alegria - 09.11.2007, 12:56

    Namensrecht
    Hallo!

    An alle Verheirateten oder Bald-Verheirateten. :-)

    Ich habe mich entschlossen, seinen Namen anzunehmen. Als ich auf dem Zivilstandsamt war, bin ich dann aber etwas erschrocken, weil ich feststellen musste, dass unser Namensrecht das dortige nicht unterstützt und ich also seinen Doppelnamen annehmen "muss". Ich wollte eigentlich nie einen Doppelnamen tragen, aber meinen behalten möchte ich auch nicht.
    Nun trag ich also in Zukunft seinen. die Kombination ist von dem her ganz lustig, weil sein Grossvater Chinese war und somit die Leute denken werden, dass ICH auch Spanien bin und einen Chinesen geheiratet habe. :-)
    Im Alltag werden wird dann nur den ersten verwenden, aber eben im Ausweis stehen dann beide.

    Also, nun zu meiner Frage: wie macht ihr das mit der Unterschrift? Habt ihr mehrere, je nach Zweck: Alltag, Bank, offizielle dokumente? Unterschreibt ihr mit beiden Namen?

    Ich würde eigentlich gerne zwei verschiedene haben. Eine für den Alltag mit einem Namen und eine Unterschrift fürs Offizielle mit beiden. Geht das?



    Re: Namensrecht

    alegria - 13.11.2007, 11:36

    Niemand?
    Hat niemand Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? :big_cry

    Na, vielleicht kommt ja doch noch was. :big_faulenz



    Re: Namensrecht

    Chilena Loca - 13.11.2007, 11:46


    Nee..
    Ich kann dir dazu leider nix sagen..

    wenn ich meinen Schatz heiraten sollte... ist das eh so'ne sache... in Chile behält gewöhnlich die Frau ihre Nachnamen und der Mann auch...
    Und die Kinder erhalten dann jeweils von beiden Elternteilen den ersten Nachnamen...

    Ich hatte das anfangs ja garnicht gerafft wie das funktioniert.
    Zumal.. ich will meinen Nachnamen eigentlich loswerden falls ich ihn heirate.. und seinen übernehmen..
    Klingt nämlich viel schöner..
    Oder es wird auch ein Doppelname bei mir.. aber darauf hab ich mal garkeine Lust..
    aber damit beschäftige ich mich dann wenn es wirklich mal soweit kommen sollte..

    In Deinem Fall denke ich, kannst du dir sicher aussuchen, welchen Namen du annehmen möchtest.. und ob es ein Doppelname wird oder nicht..
    Unterschriften tätigt man ja eigentlich immer mit dem ersten Namen soweit ich weiß.. oder mit beiden zusammen...
    aber wie gesagt... kenne mich da echt so garnicht aus..
    Am besten fragst du des mal auf dem Standesamt nach..
    die sollten das wissen..

    Gruß Nadine



    Re: Namensrecht

    alegria - 13.11.2007, 13:11


    Du wirst aber in der genauen gleichen Lage sein wie ich.

    Es gibt dann keine Auswahl mehr zwischen Doppelnamen oder nicht. Sondern nur Doppelname ODER Dreifach-Name.

    Nimmst du seinen an, wird es ein Doppelname, weil das unsrige Recht, das spanische Namensrecht nicht akzeptiert.
    Auf dem chilenischen, peruanischen oder was auch immer Konsulat wird dann der Name aber nach dortigem Recht geführt, also:

    "lediger Name der Frau" + de "1. Name des Mannes"

    Naja, vielleicht kommen ja noch Erfahrungsberichte von anderen. :-)



    Re: Namensrecht

    Anonymous - 13.11.2007, 13:50


    Hallo Alegria,
    habe folgenden Text auf der HP der peruanischen Botschaft in D gefunden:

    quote: Peruanische Staatsangehörige können ihren Geburtsnamen nicht ablegen, es sei denn durch Beschluss eines peruanischen Gerichts. Aus diesem Grunde kann weder der peruanische Ehemann noch die peruanische Ehefrau ausschließlich den Familiennamen des ausländischen Ehegatten führen.

    Für verheiratete Frauen gibt es zwei Formen der Namensführung: Sie können ihre Geburtsnamen ohne jegliche Änderung beibehalten (diese Form der Namensführung in der Ehe besteht auch in Deutschland) oder sie können den Familiennamen ihres Ehegatten mit der Präposition „de" an ihre beiden eigenen Familiennamen anfügen.

    Männer können ihre Familiennamen nur durch Beschluss eines peruanischen Gerichts ändern.

    Beispiele: Fräulein María Pérez Quispe kann bei Heirat mit Herrn Müller bestimmen, dass ihr Familienname in der Ehe weiterhin Pérez Quispe lautet oder in Pérez Quispe de Müller geändert wird. Sie kann nach peruanischem Recht ihren Namen nicht in Frau María Müller ändern, auch wenn der deutsche Standesbeamte ihr dies vorschlagen sollte.

    Herr Juan Ramirez Gonzales behält bei Heirat mit Frau Schmidt seine eigenen Familiennamen – Ramirez Gonzales -. Er kann nach peruanischem Recht nicht den Namen Schmidt annehmen oder seinem eigenen Familiennamen in irgendeiner Form beifügen.

    Sollten Sie sich dennoch zu einer Namensführung nach deutschem Recht oder dem Recht eines anderen Staates entschließen, sind die peruanischen Konsulate im Ausland nicht in der Lage, eine solche Namensänderung in den peruanischen Dokumenten vorzunehmen.

    Aber das wußtest du sicher auch schon, gell? Ansonsten hab ich hier leider auch keine Erfahrung :-(.

    Grüße
    Kerstin



    Re: Namensrecht

    Anonymous - 13.11.2007, 21:33


    Also meine mutter ist Spanierin und mein Vater Deutscher.Meine Mutter muste damals Ihren Namen behalten +den Nachnamen meines Vaters.
    Jetzt hat sich das Spanische gesetz geändert und sie trägt den gleichen Nachnamen wie mein Vater also wie Wir.
    Dabei hat Ihr Nachname mir viel besser gefallen als der meines Vaters und nun habe ich so einen Deutschen Nachnamen und einen Deutschen Vornamen obwohl ich mich mehr meiner Spanischen wurzeln hingezogen fühle.Und mein Bruder der total Deutsch ist und nur Bier auf spanisch sagen kann,hat einen spanischen Namen bekommen supi!
    So ist das :big_bye



    Re: Namensrecht

    Anonymous - 13.11.2007, 23:11


    also bei uns ist es so, dass ich seinen Namen annehmen kann. In Haiti ist es eigentlich so, dass man die Frau nach der Hochzeit auch "die Frau von....."anspricht.
    Wusste gar nicht das es da Unterschiede in den Herkunftsländern gibt. Meine Mutter war vor meinem Papa mal mit nem Italiener verheiratet. Die hatte auch seinen Namen.

    Ich glaub aber, wenn du nicht grad was auf nem Amt unterschreiben ist, ist es egal, wie du unterschreibst!?



    Re: Namensrecht

    Anonymous - 14.11.2007, 10:18


    Das Stimmt schon,wenn Du so etwas Unterschreibst dann spielt das nicht so die Rolle,es muß dennoch der gleiche Name wie auf deiner Ec Karte oder Kreditkarte sein.
    Dennoch bei buchungen von Urlaub ist es wichtig!
    Meine Mutter hat über den Nachnamen meines vater gebucht,hätte fast nicht fliegen dürfen da in Ihrem Ausweis noch Ihr Familienname stand!
    Saludos mel



    Re: Namensrecht

    alegria - 14.11.2007, 10:43


    Ich seh schon, das wird kompliziert. :-) :big_kaffee



    Re: Namensrecht

    Anonymous - 14.11.2007, 11:07


    Nein,mache Dir kein Kopf,

    beso melie :big_blume



    Re: Namensrecht

    brujita77 - 28.11.2007, 00:07


    Ich weiss ich bin etwas spät mit Antworten, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass hier in Deutschlan der Nachname nicht aus drei Namen bestehen darf. Mein EX ist Ecuadorianer und besitzt daher einen Doppelnamen, den seines Vaters und seiner Mutter. Als wir in Dänemark geheiratet haben, habe ich dort angegeben, dass ich meinen Mädchennamen behalten möchte und seinen Namen zusätzlich, sozusagen einen Doppelnamen. Hier in Deutschland wurdem mir dann gesagt es ginge nicht, entweder seinen Namen oder meinen Mädchennamen. Ich habe dann seinen kompletten Namen annehmen müssen. Auf meinem Perso habe ich nur mir dem Nachnamen seines Vater unterschrieben und so konnte ich alle Dokumente und Schreiben mit nur einem Namen unterschreiben. Es kommt darauf an, wie Du auf deinem Perso unterschreibst.



    Re: Namensrecht

    alegria - 30.11.2007, 10:31


    ah, okay danke für die Antwort. Wir werden unser Alltagsleben auch nur mit dem ersten Nachnamen führen. Denn Doppelnamen fand ich noch nie toll.



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