Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

Belgium Scene
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    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Focus - 21.02.2006, 22:53

    Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006



    :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 21.02.2006, 22:58


    Wat is datt denn? NOS Flasche steht bei A... mhhh, cool..dann pack ich mir ab heute mal ein paar Kilogramm NOS rein *ggggg*



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 21.02.2006, 23:02


    Luftfahrwerk immer noch nicht erlaubt :-?

    und die Einarmwischer jetzt wohl so wie ich das verstehe?
    hmm wär ich später zum Tüv gefahren hät ich sie nicht abmontieren müssen :roll:
    naja ist ja nichtmehr mein Problem



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 21.02.2006, 23:03


    2 fast hat folgendes geschrieben: Wat is datt denn? NOS Flasche steht bei A... mhhh, cool..dann pack ich mir ab heute mal ein paar Kilogramm NOS rein *ggggg*
    lies mal weiter unten

    NOS ist nicht erlaubt :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Focus - 21.02.2006, 23:04


    Ja die widersprechen sich da irgendwie selber, in Kategorie A steht NOS-Flasche und bei nicht Zulässige Änderungen steht das auch. Das ist aber auch mit den anderen nicht zulässigen Sachen so, die stehen auch in den Tabellen.

    Denke mal die Liste mit den nicht ¨zulässigen Sachen ist denen erst später ins Hirn geflogen... :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 21.02.2006, 23:12


    KLASSE A: NOS FLASCHE
    BELEUCHTUNG AM ODER UNTER DEM FAHRZEUG
    SPURVERBREITERUNG
    MOTORTUNING
    SCHEIBENWASCHBELEUCHTUNG


    UND DAN VERBOTEN : NOS FLASCHE
    BELEUCHTUNG AM ODER UNTER DEM FAHRZEUG
    SPURVERBREITERUNG
    MOTORTUNING
    SCHEIBENWASCHBELEUCHTUNG
    :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!:

    WISSEN DIE ÜBERHAUPT WAS DIE WOLLEN ?

    2 FAST WIRD WOLL NICHTS MIT JEDE MENGE NOS *G*G*G*G*G*G*G*



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 21.02.2006, 23:12


    Von wo hast Du das denn? Also hätte nicht übel Lust mit ner 25 Kg NOS Pulle beim Tüv vorzufahren mit der Kippe auf der Nase und dann : "Ja warten se mal, ich dreh mal auf, dann können se kontrollieren... muhaaaa



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 21.02.2006, 23:48


    Wie wärs mit einer 100kg pulle und wenn die fragen haben
    einfach sagen LPG für tuner :| :| :| :|



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 21.02.2006, 23:58


    was meinen die den mit Audioinstalation? Kofferraumausbau?
    Die haben doch en vogel , die eine Schraube vom Lenkrad dafür mach ich mir kein Stress das änder ich dann flott :lol:

    Können die auch was gegen Zusatzinstrumente sagen?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 22.02.2006, 13:18


    wie also theoretisch müsste ich jetzt zum tüf wegen dem speigel und motorhaube?
    obwohl ich erst im oktober fahren müsste, ich kapier das nicht



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Osiris - 22.02.2006, 14:25


    Ja das mit der Stereoanlage würde mich auchmal interessieren ..



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Carstyler - 22.02.2006, 15:16


    coupe83 hat folgendes geschrieben: wie also theoretisch müsste ich jetzt zum tüf wegen dem speigel und motorhaube?
    obwohl ich erst im oktober fahren müsste, ich kapier das nicht

    Was meinst Du was in in diesem Land alles nicht kapiere...

    Ich hab auch ein Beispiel für europäisch-belgisches Geplänkel

    Hab am 7.1. ja geheiratet wie alle wissen. Sie: jugoslawische Staatsbürgerin, 18 Jahre in Deutschland lebend, mit sämtlichen Genehmigungen, durfte arbeiten, durfte reisen wohin sie wollte. Und jetzt hat sie mich in Belgien geheiratet, wohnt bei mir und darf plötzlich nach 18 Jahren Freiheit weder arbeiten noch das Land Belgien verlassen, geschweige denn ihre kranke Mutter in Jugoslavien besuchen. Sie wird - obwohl sie mit einem EU-Bürger verheiratet ist als Asylantin geführt, mit einem Aufenthaltsrecht von 5 Monaten.
    Ihre große Tochter geht in Aachen in die Schule was sie normalerweise auch nicht mehr dürfte, da sie ja ebenfalls das Land nicht mehr verlassen darf. Der Witz, wenn ich sie in Deutschland anstatt in Belgien geheiratet hätte, hätte man ihr direkt den gleichen Status geben müssen wie mir. Soviel zu Belgien in Europa

    Jetzt ihr



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 22.02.2006, 18:59


    @Carsy: :shock: wenn Du das einem erzählst, dser sagt...AAaaah wat, gibt es doch garnicht.... Aber ich weiß das es wirklich so ist... Hab ne Schülerin der ist das gleiche passiert....



    Also Thema Tüv: War heute den Bomber vorfahren (der muß ja alle 6 Monate hin, wegen Fahrschule)... hab da mal gefragt: Da sagt der mir ja es ist so wie ich oben beschrieben habe. Er selber hat einen Ibiza mit EVO Kit (original von Seat), aber er darf die Frontstoßi nicht mehr fahren, wegen der scharfen Kante oben. Ebenso wird der Twingo keine Tüv mehr bekommen, bzw. wieder enttüvt werden, da er die kleinen Wings (wie Murphy) dran hat. Dann hat er mir geraten mit meinem Auto möglichst flott vorzufahren, damit es keinen Stress bei der Bullerei gibt. Es ist wie Coupe sagt: Du knallst Dir heute nen Spiegel dran, Du mußt zum Tüv...und bezahlen..Dann nen Monat später kaufst Du Dir nen Spoiler..ab zum Tüv... Belgien hat dem Wunsch der Tuner nachgegeben und somit sich natürlich reicher gemacht.... und das beste istt, die Wallonen jubeln und sagen,Danke Herr Minister..... es ist wie 1933, einer jubelt und sie sehen nicht wirklich was passiert

    Wartet mal ab, bis die Bullen sehen, was läuft. Die ziehen jeden von uns raus und schleppen ihn zum Tüv. Scheißegal ob der Wagen 3 Tage vorher da war oder auch neu ist. Coupé wird denke ich mal keine 3 Wochen mehr mit seinem Flügel rumfahren und Daumloader mit seinem fast originalen Astra (nicht böse gemeint) darf dann locker mal flott zum Tüv fahren wegen einer Angel Eyes.. Kontrollstaat Belgien. Ich jedenfalls besorg mir entweder ne deutsche Nummer oder verkauf den Hobel... irgendwann ist Schluß mit lustig.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 22.02.2006, 21:09


    ja da leck mich doch am Arsch!

    ich glaub die spinnen hier...

    mehr fällt mir dazu nicht ein, sowas ist einfach unbeschreiblich! :twisted:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 22.02.2006, 22:27


    die t9icken doch nicht richtig!
    man ohh man! is ja eigentlich immer die gleiche leiher... aber das nervt mich extrem!
    in deutschland die kiste anmelden und alles eintgaen lassen wär bestimmt auch nicht schlecht!!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    privator_one - 22.02.2006, 23:28


    da fällt mir nur ein kommentar ein: LOOOOOOOOOOOOOOL

    das is ja mal krass! frag mal nen deutschen tuner in welsches land der am liebsten ziehen würde wegen dem tuning. ich wette die meisten werden sagen belgien `weil da is ja alles erlaubt *g

    scheint ja nicht so zu sein, da bin ich doch froh das ich beim tüv eintragen lassen kann, obwohl mit teilegutachten 50€. nen shogun spoiler ohne alles kann dan schonmal 250Tacken kosten! da is das halt so"haste geld kanste tunen" hier gibt es firmen die tragen für nen gewissen preis alles ein! da kommt es mir dan auch so ziemlich hoch...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 22.02.2006, 23:31


    Zitat: hier gibt es firmen die tragen für nen gewissen preis alles ein!

    Und genau solch eine such ich privator_one... kannst Du mir sagen, wo ich mein Lufti und so eingetragen bekomme?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    privator_one - 22.02.2006, 23:45


    hast post...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Focus - 23.02.2006, 00:33


    Also das mit der Audioanlage geht sich darum das die den Stromkabel von der Batterie zum Verstärker kontrollieren, wegen Brandgefahr und sone Sachen, hab da mal angerufen... Die meinen damit das man den Kabel ordentlich vom Innenraum zur Batterie verlegt, und nicht z.B. am Türrahmen vorbei, durch den Kotflügel zum Motorraum oder sone Scherze.

    @ Coupé: Spiegel musst de extra hinfahren und Papiere davon haben, Motorhaube ist bei der jährlichen Kontrolle.

    Scheiss Paragraphen-Kacke! :twisted: :twisted: :twisted:

    Egal, im großen und ganzen ist das ja noch durch zu stehen, aber wenn man da schon en Airraide drin hat ist's schon scheisse. Da lässt sich dann aber bestimmt auch ne Lösung für finden...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    privator_one - 23.02.2006, 00:36


    wie sieht es den bei euch mit prüfzeichen aus? weil meine m3 spiegel haben nen e-zeicehn und sind somit (soweit ich weiß) in der eu eintragungsfrei!!!???



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Focus - 23.02.2006, 00:50


    Ja wenn en E-Zeichen drauf ist müsste das funktionieren, war zumindest bei allen anderen Sachen immer so, wie Rückleuchten usw.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    necromant - 23.02.2006, 01:23


    was soll der scheiss?? nichtmal andere stabis oder stahlflex-bremsleitungen??
    motor-tuning immer noch nicht??
    was für pisser! egal, ich lass mir nich vor den karren spucken, wird schon irgendwie passen...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 23.02.2006, 11:00


    Zitat: egal, ich lass mir nich vor den karren spucken, wird schon irgendwie passen...

    Soooo, hab mal Antwort einer Firma aus D zum Thema Tüv:

    Zitat: Hallo Roger

    Sicher kann ich dir Helfen bei deinem Fahrzeug.

    Bitte Sende mir doch ein paar Bilder zu so dass ich mir einen Einblick verschaffen kann.

    Ich kann dir jedoch sofort sagen das du mit deiner summe von 1000 Euro schon nahe an der Kostengrenze stehen würdest.

    Lexani-Felgen ohne Papiere und ISO.: kosten der Prüfung 300.- Euro

    Wenn der Body-kit von Starline-Extra ist kann ich ihn dir für 199 Euro eintragen, da diese Firma eng mit uns zusammen arbeitet. Andere Body-kits : 348 bei bis 6 Teilen, ohne Aerodynamik-teile wie Flügel

    Airride-Fahrwerk : Bitte Kontaktadresse des Herstellers beifügen, da wir in der Regel nur Chassis-Tech und HPS prüfen. Aufgrund des hohen Prüfungsaufwandes kann ich nur von einem CA Preis machen bis du den Hersteller-Nachweis darlegen kannst und wir dort nach Technischen Daten anfragen können. Faktor liegt bei ca 300 euro

    Flügeltüren: 99.- euro mit Unterlagen, ohne unterlagen 138.-

    Bitte bedenke das du noch einen neuen Brief beantragen musst, die Unterlagen für die Erstellung können wir dir Ebenfalls machen, Enthalten wäre hier die übliche HU-Untersuchung (normalkosten 48 euro) und Dokument zur Erstellung eines EU-Fahrzeugbriefes (25.- Euro) So wie die AU-Untersuchung (Abgasuntersuchung 30 .-)



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    privator_one - 23.02.2006, 13:19


    sag ich doch ;) aber super die tragen recht günstig flügeltüren ein dan werde ich meine vieleicht doch noch zuende bauen! *freu



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 23.02.2006, 13:43


    versteh ich nicht!
    kannste dennd amit in belgien durch fahren oder wie?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 23.02.2006, 13:50


    also für die spiegel hebe ich auch keine papiere aber eine E-Zeichen ist drauf.

    naja ich fah erstmal zum tüf wenn ich muss im oktober



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 23.02.2006, 15:07


    also mein eorginalen sind in ein paar minuten wieder drauf!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 23.02.2006, 16:17


    @ 2fast wenn ich das richtig verstanden habe, tragen die sämtliche Tuningteile (incl Airride) in den EU Papieren ein?

    das würde dann doch heissen das man das Fahrzeug so wie es in den EU-Papieren dann steht auch in Belgien Fahren dürfte..verstehe ich das richtig?

    oder geht diese Firma davon aus, dass du ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hast?!

    wär ja echt geil wenn das auch in Belgien funktionieren würde 8)



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    necromant - 23.02.2006, 17:07


    zitat von how2tune.be:

    Zitat:

    Wenn Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug durchgeführt wurden, müssen diese in der ausländischen Zulassung (z.B. Fahrzeugbrief) eingetragen sein. Diese dürfen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen stehen, die in der Website aufgeführt sind.

    also eher nicht.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 24.02.2006, 21:43


    CATEGORIE A

    CARROSSERIE

    Pare-choc avant/arrière
    Aileron avant/arrière
    Aileron de coffre
    Ailerons de toit et de fenêtre
    Allongement du capot moteur
    Masques de phares - Wings
    Capot moteur synthétique → INTERDIT
    Serrures du capot moteur
    Charnières du capot moteur
    Portes
    Serrure portes et poignées
    Serrure coffre et poignées
    Vitres latérales arrière
    Vitre arrière
    Vitres latérales avant → FILM INTERDIT
    Bande pare-soleil et lettrage sur le pare-brise
    Rétroviseur intérieur
    Topchops → INTERDIT
    Baguettes latérales et emblêmes
    Essuie-glaces
    Protection carter
    Trappe à essence
    Plaque d'immatriculation officielle

    INTERIEUR

    Tapis en matériau dur
    Pédales - Surface de contact
    Tableau de bord et instruments
    Eclairage intérieur
    Pommeau de vitesse
    Fond du compteur
    Bouton de démarrage
    Extincteur
    Bouteille NOS → INTERDIT

    FEUX & SIGNALISATION

    Feux arrières
    Feux indicateurs de direction
    Troisième feu stop
    Phares antibrouillard avant
    Phare(s) antibrouillard arrière
    Feu de recul
    Eclairage de la plaque d'immatriculation
    Eclairage lave-glaces → INTERDIT
    Eclairage sous et/ou autour du véhicule → INTERDIT

    ROUES - FREINS - SUSPENSION

    Pneus et jantes → FIXATION DE ROUE CENTRALE INTERDIT
    Elargisseurs de voie → INTERDIT
    Système de freinage
    Etrier de freins
    Surbaissement
    Suspension pneumatique - Airride → INTERDIT
    Silent-blocs → INTERDIT
    Barre de stabilisation → INTERDIT

    AUTRES TRANSFORMATIONS

    Filtre à air
    Tuning moteur → INTERDIT
    Boîte de vitesse




    Zu dämlich Air Ride zu schreiben, aber verbieten....



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 28.02.2006, 15:11


    Komm ich jetzt mit einem Endschalldämpfer von Bosima und der passenden Abe Durch den Tüv oder nicht?? Weil mit dem selbst umgebauten(zerbohrten) Orginalen komm ich ja warscheinlich nicht durch oder ?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 28.02.2006, 16:56


    wenn man papiere hat kommt man mit allem durch so wie ich das verstehe



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 28.02.2006, 19:50


    Habe auf der BS Seite mal eine Reglement Abteilung gemacht.. schaut einfach mal rein.. ein paar schöne Beispiele :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 28.02.2006, 23:34


    so wie ich das verstehe wird die erste prüfung sehr teuer, weil wenn du das erstemal zum tüf musst mit den schon vor längeren angebauten sachen müssen die ja auch einzelt abgenommen werden und das heisst für jedes 6 euro, oder wie?

    und in dem text von 2 fast steht wir sollen uns nichts gefallen lassen, was können wir denn tun wir sind doch nur kleine tuner und haben nichts zu kamellen :cool:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 01.03.2006, 00:21


    http://johndvd.free.fr/upload/up/form1.htm

    Zum ersten gibt es diese Petition an den Minister, zum 2. kann man wenn man sich ungerecht behandelt fühlt (setzt natürlich ein gewisses Grundkentniss der Regeln voraus) an Unternehmen wie Test achat oder auch die VSZ auf der Neustrasse gehen. Außerdem kann man an den Goca Hauptsitz schreiben und und und... natürlich ist Dein Gedanke der erste coupe...aber wenn alle so denken wird es ja niemehr wa. Da muß man halt kämpfen um sein Recht.. wie im Rest des Lebens :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 01.03.2006, 10:33


    ICH HABE NUR DIESE EINE LEIDENSCHAFT, UND WERDE SIE MIR NICHT VON DIESEN KLEINEN SESSELFURZER NEHMEN LASSEN, WENN ES SEIN MUSS WERDE ICH MICH BEIM TUV UNBELIBT MACHEN !!!!!!!!!


    MURPHY IST EIN KÄMPFER !!!!!! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 01.03.2006, 11:17


    Eine klare Aussage Murphy. Ich meine man soll jetzt nicht zum Tüv mit ner Bombe oder so reinplatzen. Aber wenn ich schon die Art und Weise gewisser grau-mellierter Herrn sehe. Im ganzen Leben nix auf die Reihe bekommen, aber dann dort den dicken machen. Womöglich weil deren Kinder es nicht schaffen ein seriöses Auto auf die Beine zu stellen. Aber es ist wie immer: Wo sie einen gebraucht haben, damit die Puten den Schein bestehen war die Schleimspur nicht groß genug. Und jetzt einen auf Miste Superschlau machen...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 01.03.2006, 11:29


    ICH SAGE NUR DAS IST EINE GELD SACHE !!!

    Die wollen uns doch nur auf "LEGALE" weise das geld aus der tasche ziehen!

    In was für einer welt leben wir? die 8 Rechte der menschen sind

    1) sie haben das recht die fresse zu halten
    2) sie müssen ja sagen
    3) sie können nein sagen, aber siehe 2
    4) sie Dürfen bezahlen
    5) der staat hat immer Recht
    6) und wenn er im unrecht ist : siehe 5
    7) der tüv ist heillig, die prüfer sind die Priester
    8) die tuner sind die hühner zum Rupfen



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 01.03.2006, 13:27


    mit recht kenn ich mich noch nicht aus werde mich aber in der hinsicht etwas schlauer machen.

    denn ich lass mir wie murphy meine trâume vom super coupe nicht kaput machen.

    das bedeutet Krieg :twisted:

    @2fast : hast dir echt mühe gegeben mit dem text ist echt gut :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 01.03.2006, 14:16


    @coule: man dankt..werddas ganze natürlich meine Informationen entsprechend erweitern



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 01.03.2006, 17:22


    Ich verstehe leider kein Wort von dem was in dieser Petition steht :(



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 01.03.2006, 18:39


    Kann man seinen Namen da unten eintragen oder ist es besser das mit den Unterschriften zu machen???? :roll:
    Gibt es den Text auch auf deutsch ?? :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 01.03.2006, 19:49


    Man kann seinen Namen eintippen oder es ausdrucken oder wie auch immer. Im groben geht es in dieser Petition um den Unsinn der aus den Regeln resultiert. Beispiele wie : "Beim Sicherungshalterwechsel ab zum Tüv" stehen da drin



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 02.03.2006, 11:17


    Ich bin mal vor ca. 6 jahren mit einen honda civic vtec
    mini lenkrad, schallensitze, tiefergellegt ( 5 cm ) bodenfreiheit, in Antwerpen ( Geel) voorgefahren. Habe sogar mit hilfe vom tüv-prüfer die
    frontstosstange abgebaut weil das auto nicht auf der bremsprüfbank ging

    Habe ohne probleme die grüne karte bekommen, nach dem moto,
    solange das auto sicher ist, ist für uns kein problem!


    Und hier, HALLO! , HALLO! erde ruft Tüv, wir leben in 2006, es wird mal zeit denn kalender vom Honneker abzuhängen, wird sind in ein freies land
    auch wenn es nicht ganz danach aussieht! Und bindet die kravaten los, das lässt das gehirn besser durchbluten und erhöt das denkvermögen !

    WIR WOLLEN NUR UNSERE AUTOS TUNEN UND NICHT UNS UMBRINGEN!!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    coupe83 - 02.03.2006, 13:01


    MURPHY hat folgendes geschrieben: Ich bin mal vor ca. 6 jahren mit einen honda civic vtec
    mini lenkrad, schallensitze, tiefergellegt ( 5 cm ) bodenfreiheit, in Antwerpen ( Geel) voorgefahren. Habe sogar mit hilfe vom tüv-prüfer die
    frontstosstange abgebaut weil das auto nicht auf der bremsprüfbank ging

    Habe ohne probleme die grüne karte bekommen, nach dem moto,
    solange das auto sicher ist, ist für uns kein problem!


    Und hier, HALLO! , HALLO! erde ruft Tüv, wir leben in 2006, es wird mal zeit denn kalender vom Honneker abzuhängen, wird sind in ein freies land
    auch wenn es nicht ganz danach aussieht! Und bindet die kravaten los, das lässt das gehirn besser durchbluten und erhöt das denkvermögen !

    WIR WOLLEN NUR UNSERE AUTOS TUNEN UND NICHT UNS UMBRINGEN!!

    das nenne ich mal ein text, kurz und schmerz los :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 02.03.2006, 22:06


    Zitat: Und hier, HALLO! , HALLO! erde ruft Tüv, wir leben in 2006, es wird mal zeit denn kalender vom Honneker abzuhängen, wird sind in ein freies land
    auch wenn es nicht ganz danach aussieht! Und bindet die kravaten los, das lässt das gehirn besser durchbluten und erhöt das denkvermögen !

    Der Murphy... hammer der Typ.... *gggggg* Suuuuper



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Slater.Ch - 03.03.2006, 15:48


    Die Spinnen....

    25€ mehr latzen

    für 'nen kleinen Verstärker

    Demnächst am Besten noch wenn nicht das Original Radio drin ist...
    glaube, ich baue mir die Anlage um so dass man nichts mehr sieht...

    und dann gefiel denen mein Pott nicht....
    E-Bescheinigung... habsch net... :-S jetzt kann ich laufen... :-S



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    DJ Schaïn - 27.03.2006, 12:09


    Soooo, Komme grade vom tüv her...und

    :käse

    -Ich war zu spät: 5euro (sollte vor 26.03.06) :|
    -Kontrole: 25euro
    -Tunning bericht: 6euro
    -Tunning kat B oder C: 24.50euro
    -Umwelt: 3euro

    Ja macht 63,50 euro :-?

    Naja wenigstens habe ich die scheinwerfer, rückleuchten und böse blick eingetragen...

    Der witz:
    -Allu fussmatten, weil die Hart sind...
    -originalen vom Golf 4 R32 Pedal set!!!!! also echt :roll:
    -und voll der witz Schaltknupel :|

    Damit brauche ich die anderen jahren nicht mehr zu bezahlen...ausser bestimmt wenn andere tunningteile dazu kommen.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 27.03.2006, 14:14


    Papa Staat hat Geld gestohlen und ist wieder mal der Gewinner..traurig, traurig...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    DJ Schaïn - 27.03.2006, 23:33


    Jo allerdings... :roll: :-?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 28.03.2006, 16:35


    was? fussmatten? tuning?
    hab ich da was falsch verstanden...
    die können doch nicht am ihnenleben rum kassieren!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    2 fury - 28.03.2006, 17:43


    scheibar schon...genauso wie Sitze, schaltknauf, lenkrad,....



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 28.03.2006, 18:06


    haha... bald reichts aber....

    ich kauf mir enn 2ten fofi mim gleichen motor und fahr mit dem durch...
    die bullen schauen doch eh nie nach den gestanzten nummern...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 28.03.2006, 23:17


    Die haben doch echt nen Ratsch im Kappes!

    Ist bestimmt eine supergefährliche Tuningmassnahme wenn man sich Alufussmatten ins Auto legt...man man man eh wenn ich sowat hör :twisted: :-?



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    DJ Schaïn - 29.03.2006, 00:15


    ehhmm ich glaub das ist nur wegen die Scheinwerfer vorne. Die sind in der kategorie B und damit muss ich 24.90 bezahlen...und das bericht noch was ich alles dran habe 6euro.

    Hier nochmal kat B



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 19.05.2006, 19:12


    mal algemein ne frage, ich kann eventuel tieferlegungsfedern für meinen
    berlingo haben 35mm mit deutschem Tüv gutachten komme ich damit in belgien durch ? oder nicht ? oder Vielleicht ? oder vielleicht auch nicht ?
    könnte möglich sein ? unmöglich? Ohne probleme ? Auf keinen Fall ?
    usw........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................... :shock: :shock: :shock: :shock:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 19.05.2006, 20:02


    einfach vor dem tüv umbauen! so einfach is dat! ;-)



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 20.05.2006, 08:49


    Der Radis hat das raus... scheiß doch auf das Wirrwar und die Willkür des Frittenstaats...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 20.05.2006, 09:27


    ne, dann lass ich das lieber, denn das umbauen ist nicht mein ding, aus dem alter bin ich raus !



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 20.05.2006, 09:44


    Denke mal mit 30er oder 35er Federn wird Dir niemand etwas böses, wenn Du vielleicht vorher mit schicker schwarzer Farbe die Teilchen "veränderst". machen gewisse Garage in Eupen auch um keine probleme zu bekommen :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    X - 20.05.2006, 10:27


    ich werde es mir überlegen, denn ich denke mal das die farbe teuer wird als die federn hehe!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    privator_one - 20.05.2006, 10:55


    ach so federn zu lackieren kosted doch nichts... eben sandstrahlen und lack drauf....... notfalls selber machen!



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Dimension - 21.05.2006, 17:07


    wie sieht das eigentlich jetzt reel mit sportsitzen aus???
    darf man die einbauen??? unter welchen bedingungen???



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 21.05.2006, 23:08


    mit den federn kannst du auch mal den dag fragen der macht dat weil selber einbauen darf man glaub ich eh nicht mehr! und der baut auch "fremde" federn ein !mit abe! :roll:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 22.05.2006, 14:11


    JAAA noch jemand der durch den Tüv ist !!!!!! :laola
    War janz loocker hat keiner Stress gemacht oder so einfach reinfahren rausfahren und grüne Karte abholen!!!!
    Beweis:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 22.05.2006, 14:13


    Hast DU kein Papier zeigen müssen? Seit 15. Mai ist ja wieder ne Gesetzesänderung gewesen. Weiß nur nicht genau was drin steht...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    ACID20 - 22.05.2006, 21:09


    Hallo zusammen,

    bin erst frisch im Forum. Habs gefunden wegen diverser Probs beim belgischen TÜV die mir wirklich die Sprache verschlagen haben....

    Wenn ich die Änderungsliste ansehe, am Anfang vom Posting, dann müssten doch "andere" Rad/Reifen Kombinationen in die Kategorie A fallen. Sind die dann auch "Abnahmefähig"?

    Wir haben eine 18 J alten 944. Der ist seit 14 Jahren in Belgien angemeldet. Seit 14 Jahren die gleichen Räder/Reifen.

    Jetzt haben wir ihn für 3TEUR instandsetzen lassen und plötzlich sagt der TÜV: nö, so nicht.

    Wir wissen echt nicht weiter. Angeblich müssen wir neue Felgen und Reifen kaufen. Angeblich gab es den Wagen (vor 18 J) nur mit einer (1!) original Felgen/Reifengröße.

    Was können wir denn nun machen?

    In D kann ich geänderte Felgen/Reifen doch beim TÜV vorführen und wenn alles ordentlich paßt dann wird es genehmigt.
    Geht das in Belgien nun überhaupt nicht mehr?

    Vielen Dank für Tips oder Erfahrungen.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 22.05.2006, 21:15


    willkommen im Forum

    normalerweise müsstest du mit anderen Felgen/Reifen durchkommen wenn die nicht mehr als (2% glaube ich) von der original Grösse abweichen.

    aber am besten du Fragst Dag Biber hier aus em Forum, er ist Geschäftsführer von einem Reifen/Felgen-Handel hier in Eupen



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    ACID20 - 22.05.2006, 21:20


    Hallo gonzaga,

    werde Deinen Vorschlag gerne aufgreifen, Danke.

    Sonst müssen wir auch noch passende Felgen auftreiben....

    Woher holt der belg.TÜV die Information, welche Rad/Reifen Kombination "original" ist?

    Danke.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 22.05.2006, 21:23


    Hallo Acid20

    erst einmal willkommen. Also mit den Rädern ist es so, das wenn sie den Gesamtumfang der Original Rad Reifen Kombi um nicht mehr als 2% über oder unterschreiten sie normalerweise erlaubt sind. In der Breite dürfen sie nicht mehr als 1,5 % abweichen. Ich schreibe normalerweise, weil man hier in dem Land niemals sicher sein kann. Man kann nicht die Autos so schnell umbauen wie die Gesetze ändern. In Deinem Fall rate ich Dir auf die Seite von Goca zu gehen.: www.goca.be. Dort gibt es einene Kalkulator speziell für Dein Fahrzeug, der Dir sagt, ob die Reifen zulässig sind oder nicht.

    http://www.goca.be/banden/pvg_f.asp

    Wenn der sagt ok, dann drucke das Blatt mit dem Ergebnis aus und zeige es dem Stationsvorsteher. Der Rest der Truppe hat eh keien Ahnung. Teil mir wohl mal das Ergebnis mit. Interessiert mich. Vor allem da ich vor kurzem erst in die Willkür der Tüvmühlen geraten bin.[url][/url]



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    ACID20 - 22.05.2006, 21:28


    Danke. Werde jetzt mal öfter hier vorbeischauen.

    Der Link ist hoffentlich sehr hilfreich.

    Werde sicher berichten was sich ergeben hat.

    Vielen Dank schonmal.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 22.05.2006, 21:31


    Kein Problem. Einfach wieder melden. Es gibt schon noch ne Lösung. Aber die dann per PM :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 26.05.2006, 09:40


    jetzt hab ich zwar vergessen wers miur gesacht hatte aber egal!
    also die regeln wie 6 euronen oder so pro box hinten drin oder pro verstärker... sagte er wird notiert udn auch ausgedruckt! aber muss man nix bezahlen.. soll halt nur so ein wisch sein für de bullen udn so!
    ein kleiner anfang wie in deutschland?
    währe ja nichtsc hlecht wenn man langsa,m alles draf, es halt nru eintragen lassen muss...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Chris Moran - 30.05.2006, 17:30


    Letztes Jahr bin noch durch gekommen, obwohl ich viel zu grosse reifen drauf hatte...jetzt bin ich mal gespannt auf dieses jahr,muss bis zum 16. Juni vorgefahren sein....das wird ein Spass...finden dann bestimmt wieder solche scherze wie: Radaufhängung kaputt oder so...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    YodaEJ9 - 07.07.2006, 13:22


    Hi,

    wie sieht ads eigentlich mit einem Bremsscheiben-Swap aus. Hab im Moment Trommelbremsen hinten, und würde evtl. auf Scheibenbremsen swapen. Muss ich das dann als Kategorie C mit großem TamTam eintragen lassen (die Teile sollen aus einem Wagen gleichen Herstellers nur anderer Motorisierung übernommen werden wobei das mit den Papieren dann echt schwer wird) oder fällt das unter Kategorie A?

    Gruß



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    2 fury - 07.07.2006, 19:46


    vielleicht fällts dem tüv nicht auf...*g*

    ne mal die Fachmänner hier fragen..



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 07.07.2006, 19:53


    Ich denke mal damit kommst du garnicht durch den Tüv,wirste bestimmt auch nicht eintragen können...

    Also für mich fällt sowas zumindest nicht unter Tuning.

    Geh einfach mal beim Tüv selber Nachfragen



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    cecel - 07.07.2006, 20:14


    ein bekannter von mir hat sein Auto umgebaut und auch von trommel auf scheibe gewechselt, die hatten nichts zu beanstanden besser gesagt haben nicht mal was gemerkt.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Daumloader - 07.07.2006, 20:23


    Ich hab da eh kein richtigen durchblick mehr !!! Der Tüv spinnt doch eh die regeln ändern jede Woche!!! Mal muss man fast 70€ bezahlen ein Tag später nur noch 6€ und jetzt nix mehr, bekommt aber auch kein Tuningreport mehr und keine Ahnung was noch kommt!
    Aber wenn es ihnen nichtb auffällt dann ist es ja eh egal!! :lol:
    Mann braucht ja auch kein Schildchen "Nicht orginal!" dran zuhängen :lol:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 08.07.2006, 09:31


    Zitat: Mann braucht ja auch kein Schildchen "Nicht orginal!" dran zuhängen


    Genau das Daumi, genau das.... ich denke mal die checken das eh nicht am Tüv...



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    cecel - 26.02.2007, 16:24


    kleine frage, meint ihr es ist erlaubt bei nem 5-türer die hinteren türen zu cleanen, also griffe raus un zuschweißen? Müssen dann umklappbare vordersitze verbaut werden? Die türen können von innen wie gewohnt und von außen per fernbedienung entriegelt und geöffnet werden.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Roger - 26.02.2007, 17:07


    Klare Antwort: Verboten.....



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    gonzaga - 26.02.2007, 17:55


    les mal hier: http://www.how2tune.be/main.php?cat=4&subcat=6



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    cecel - 26.02.2007, 18:02


    okayy danke für die antworten. hab da mal auf die seite geschaut. kurzum. entweder sitze raus, und die bleiben draußen, oder keine cleanen türen... :(



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    mecki - 27.02.2007, 07:20


    oder ganz einfach zwei andere türen für den tüv besorgen und die zum vorfahren montieren. soviel arbeit ist das nicht die umzubauen. ist zwar ein kleines risiko wegen der bullerei aber die interessiert das eh kaum. nur wenn de immer auffällig bist.



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    cecel - 02.03.2007, 21:32


    jo das wär auch ne idee aber das problem ist, WENN jetzt mal einer in die Karr knallt und es sollte was passieren muss ja nichts schlimmes sein, ich glaub dann kracht es zum zweiten mal und das nicht am blech sondern bei mir. nehm ich denn mal an :wink: na gut wenns aber keine möglichkeit gibt, außer die rückbank auszubauen dann wird es halt sein gelassen :mrred:

    *hättichdochbloßnen2türergekauft* wobei ich dann probleme mit den nicht klappbaren sportsitzen kriegen würde, was sich ja aufs gleiche rauskommt->rückbank weg ODER pech gehabt :cool:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    Radis - 03.03.2007, 09:07


    an deiner stelle würd ich die sitze raus werfen! Brauch doch eh kein mensch!
    alle autos die ich hatte hatten so ne rückbank nicht!
    aber zu erst den füherschein machen wa liebe... :wink: :wink: :wink:



    Re: Übersetzung der Tuningregeln ab 15.02.2006

    cecel - 03.03.2007, 15:32


    jo da muss ich dir recht geben :wink: :wink: aber jetz kann man noch schön relax paar sachen machen, steht ja im moment nur in der garage rum.



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