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Re: Muss ich mein Cabrio-Verdeck beim Parken schießen?
kadett aero - 19.09.2012, 22:34Muss ich mein Cabrio-Verdeck beim Parken schießen?
Muss ich mein Cabrio-Verdeck beim Parken schießen?
Das sagt der Gesetzgeber dazu:
§ 14 StVO: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verlässt der Führer sein Fahrzeug, so muss er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Ja, es kann tatsächlich sein das vom Ordnungshüter dafür ein Bußgeld ausgestellt werden kann.
Es kann als Verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sagt hier:
Zu Absatz 2: „…wenn das Verdeck geöffnet bleibt, ist das nicht zu beanstanden.“
Also ist ein abgesperrtes Cabrio mit geschlossenen Fenstern und offenen Verdeck kein Problem.
Das sagt die Versicherung dazu:
Es müssen bei geparkten Cabrios bei offenem Dach die Fenster und Türen verschlossen sein, damit der Diebstahlschutz der Kasko-Versicherung greift.
Hier ist aber nur das Fahrzeug versichert, nicht jedoch eine Lederjacke die im Fahrzeug zurückgelassen wurde.
Wenn man das Fahrzeug beispielsweise nachts offen längere Zeit in einer einsamen Straße stehenlässt, kann es Probleme mit dem Schadensachbearbeiter geben, wenn das Fahrzeug geklaut wurde.
Hoffentlich konnte ich euch hier etwas Klarheit verschaffen. :wink:
Re: Muss ich mein Cabrio-Verdeck beim Parken schießen?
aerokadett - 20.09.2012, 00:31
Klarheit :lol: .
Das ist wie immer Auslegungssache und kommt auch auf die Versicherung oder dem Sachbearbeiter an :roll: .
Gruß Dirk
Re: Muss ich mein Cabrio-Verdeck beim Parken schießen?
kadett aero - 20.09.2012, 00:32
Genau so ist es! :wink:
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