Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange

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    Re: Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange

    Petwa - 26.11.2007, 15:43

    Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange
    Hat jemand schon Erfahrung mit Abrechnung von Spangen wenn die Kasse ablehnt aber dem Patient eine Emmertplastik vorschlägt die ein Chirurg machen soll.Oder Arbeitet Ihr mit einem Arzt zusammen? Wie geht Ihr überhaupt mit dem Problem um ?


    Über eine Info würde ich mich freuen.



    Re: Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange

    podoweber - 15.02.2008, 19:34

    Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange
    Hallo Petwa,
    ich rechne seit vielen Jahren mit den Krankenkassen die Ortonyxie-Spangen ab. Voraussetzung für die Genehmigung ist, ein vom Arzt ausgestelltes Rezept das mit einem Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht wird. Ich habe in meiner Praxis kaum eine Ablehnung, da die Kassen hier keinen Arzt nennen können der der Orthonyxie macht. Die Orthonyxie steht als ärztliche Leistung in den Kassenverträgen, die mit der Ordinationsgebühr abgegolten ist. Es ist also für einen Arzt eine Leistung, für die er nichts bezahlt bekommt. Der Patient muss nicht zwingend einer Operation zustimmen, er kann sich auch für eine Spangenbehandlung entscheiden. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Ärzten im Umfeld und eine gute Arbeit die Vertrauen schafft. Also nur Mut.
    Ich hoffe ich konnte helfen
    Podoweber



    Re: Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange

    podoweber - 16.02.2008, 16:28

    Re: Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange
    podoweber hat folgendes geschrieben: Hallo Petwa,
    ich rechne seit vielen Jahren mit allen Krankenkassen die Ortonyxie-Spangen ab. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept, das mit einem Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht wird. Ich habe in meiner Praxis kaum eine Ablehnung, da die Kassen hier keinen Arzt nennen können der der Orthonyxie macht. Die Orthonyxie steht als ärztliche Leistung in den Kassenverträgen, die dem Arzt aber mit der Ordinationsgebühr abgegolten wird. Es ist also für einen Arzt eine Leistung, für die er nichts bezahlt bekommt. Der Patient muss nicht zwingend einer Operation zustimmen, er kann sich auch für eine Spangenbehandlung entscheiden. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Ärzten im Umfeld und eine gute Arbeit die Vertrauen schafft. Also nur Mut.
    Ich hoffe ich konnte helfen. Solltest du jedoch noch Fragen haben, dann lass was von dir hören.
    Podoweber



    Re: Abrechnung Orthonyxie- Nagelkorrekturspange

    Petwa - 24.02.2008, 12:44

    Spange
    Danke für die Antwort :D , melde mich über pn
    lg petwa



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