Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frage!

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    Re: Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frage!

    Tinchen - 01.11.2007, 22:46

    Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frage!
    Hier sind doch einige Juristen/Anwaltsgehilfen und ähnliches unterwegs, oder?

    Ich habe nun einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, die haben mir so einen Wisch zugeschickt, den ich jetzt ausfüllen soll.

    Da steht am Ende folgendes drin:

    Zitat: Abtretungserklärung
    Mit dem Erhalt der Käuferschutzsumme trete ich in gleicher Höhe alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des Artikels mit der oben genannten eBay-Artikelnummer an die eBay International
    AG ab.

    was genau heißt das? welche rechte aus dem vertrag mit dem verkäufer stehen mir denn ohne die abtretung zu? den artikel darf ich doch dann schon behalten, oder?



    Re: Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frage!

    deichkind - 01.11.2007, 22:49

    Re: Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frag
    Tinchen hat folgendes geschrieben: Hier sind doch einige Juristen/Anwaltsgehilfen und ähnliches unterwegs, oder?

    Ich habe nun einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, die haben mir so einen Wisch zugeschickt, den ich jetzt ausfüllen soll.

    Da steht am Ende folgendes drin:

    Zitat: Abtretungserklärung
    Mit dem Erhalt der Käuferschutzsumme trete ich in gleicher Höhe alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des Artikels mit der oben genannten eBay-Artikelnummer an die eBay International
    AG ab.

    was genau heißt das? welche rechte aus dem vertrag mit dem verkäufer stehen mir denn ohne die abtretung zu? den artikel darf ich doch dann schon behalten, oder?

    Es kann Die passieren, das Du den Artikel zur Prüfung einschicken mußt. Dann ist er futsch....

    Si ist das bei meiner Schwägerin abgelaufen, die mal eine gefälschte Fendi Tasche bekommen hat, statt dem ersteigerten "Original".



    Re: Käuferschutz: Abtretungserklärung, eine juristische Frage!

    Tinchen - 01.11.2007, 22:52


    ja, meine tasche ist aber nicht gefälscht...sie hat einfach zwei löcher. bei gefälschten sachen kann ich das verstehen...kann mir das dann auch passieren? ich will sie ja behalten eigentlich...kann ich mich, wenn sie sagen "schicken sie uns die tasche zu" sagen, ich weigere mich und verzichte auf alles?



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