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Alle Beiträge und Antworten zu "Personalratswahlen"
Re: Personalratswahlen
zwilling - 21.10.2007, 14:06Personalratswahlen
Ich hoffe zwar dass wir nicht so lange warten müssen, aber:
Wann wären die nächsten regulären PR Wahlen?
Wann ist die nächste Personalversammlung?
Hamburgisches
Personalvertretungsgesetz
(HmbPersVG)
§ 52
Einberufung
(1) Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr eine Personalversammlung
einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
(2) Der Personalrat ist berechtigt und auf Wunsch der Dienststelle oder eines Viertels
ihrer Angehörigen des öffentlichen Dienstes verpflichtet, eine Personalversammlung
einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die
Tagesordnung zu setzen.
LG zwilling
Re: Personalratswahlen
revoluzzer - 21.10.2007, 15:55
@ zwilling
ich weiss nicht ob deine infos zur einberufung von personalversammlungen aktuell sind.
nach einem telefonat mit dem pr, vor ca 2 wochen,
teilte der mir mit das nach dem neuen personalvertretungsgesetz (die cdu hat dieses ja geändert...)
nur noch eine versammlung pro jahr abgehalten werden darf.
es sei den es ergeben sich wichtige änderungen.
wobei die einführung eines neuen dienstplanes eine solche wäre...
Re: Personalratswahlen
Raubritter - 21.10.2007, 16:06
Habt ihr euch denn schon mal Gedanken gemacht wie DIE Personalversammlung aussehen würde?
Da dürften dann mehr grüne…äh, Verzeihung… mehr blaue sein als rote _oops
Jaja! Sonst überlebt der PR die Sitzung wahrscheinlich nicht lange _jaaa
Re: Personalratswahlen
zwilling - 21.10.2007, 20:27
@ revoluzzer, du hast recht. Es scheint so als hätte ich tatsächlich etwas altes ausgegraben, war so auf der Seite vom DBB zu finden.
Sorry
LG zwillinng
Re: Personalratswahlen
Erinnye - 21.10.2007, 22:35
revoluzzer hat geschrieben:
Zitat: nur noch eine versammlung pro jahr abgehalten werden darf.
es sei den es ergeben sich wichtige änderungen.
Frage: sind das jetzt keine wichtigen Veränderungen? Also dürfte doch jetzt noch einmal eine Personalversammlung einberufen werden, oder?[/b]
Re: Personalratswahlen
Raubritter - 21.10.2007, 22:53
Der "arme" PR :twisted:
Re: Personalratswahlen
Polle - 22.10.2007, 11:14
Für alle nochmal z.K
§ 28
Ausschluss und Auflösung
(1) 1 Ein Viertel der Wahlberechtigten, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft und die Dienststelle können beim Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung der Aufgaben oder Befugnisse oder grober Verletzung der Pflichten nach diesem Gesetz beantragen. 2 Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Personalrat beantragt werden.
(2) Ist der Personalrat aufgelöst, nimmt bis zur Neuwahl der Wahlvorstand nach § 21 oder § 22 die Aufgaben und Befugnisse des Personalrats wahr.
Ist doch schon was oder :?: :?: :?:
und noch was
§ 52
Einberufung
(1) Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderjahr eine Personalversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
(2) 1 Der Personalrat ist berechtigt und auf Wunsch der Dienststelle oder eines Viertels ihrer Angehörigen des öffentlichen Dienstes verpflichtet, eine Personalversammlung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Teilversammlungen nach § 51 Absatz 1 Satz 3 .
Quelle Hamburgisches Personalvertretungsgesetz
(HmbPersVG)
Re: Personalratswahlen
Raubritter - 22.10.2007, 14:23
Yiehaa!
PR AUGEN AUF UND LESEN!!!
Wir kriegen Sie ALLE!
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