GEZ wird noch Geldgieriger

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    Re: GEZ wird noch Geldgieriger

    Uggi - 09.01.2006, 04:41

    GEZ wird noch Geldgieriger
    GEZ Gebührenpflicht fuer Handys

    laßt die Gebühren zu uns kommen


    Multimedia-Handys

    wie die GEZ (Gebühreneinzugszentrale im Dienst des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilte, gilt fuer Handys, die techn. in der Lage sind Livestreams (Audio / Video) der Telekommunikationsanbieter zu empfangen, nach der derzeit gueltigen Fassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags bereits schon jetzt eine Meldepflicht, da es sich bei ihnen nach Ansicht der GEZ um sog. "neuartige mobile Rundfunkempfangsgeräte" handelt. Somit sind dafür ab dem 1.1.2007 unter Umständen monatlich 17,03 Euro Rundfunkgebühr zu entrichten.

    UMTS-Handys

    ähnliches gilt für UMTS-Handys. Diese sind darüber hinaus nicht nur Meldepflichtig sondern auch bereits jetzt schon Gebührenpflichtig. Nach Ansicht der GEZ und der Rundfunkanstalten von ARD und ZDF ist der Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS naemlich kein Empfang über Internet. Ein UMTS-Handy ist somit kein "neuartiges mobiles Rundfunkempfangsgerät" sondern ein mobiles Rundfunkempfangsgerät nach aktuell gültigem Recht. Die Mobilfunkbetreiber betrachten ihr Mediaangebot zwar nicht als Rundfunk, das ficht die Hüter und Bewahrer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jedoch in keiner Weise an. Besitzer solcher Handys werden deshalb unter Umständen schon jetzt mit einer monatlichen Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro zur Kasse gebeten.


    Wohlgemerkt: Es ist dabei völlig unerheblich, ob man die multimedialen Fähigkeiten der neuen Handys nutzt oder ob ein dementsprechender Vertrag mit einem Provider überhaupt geschlossen wurde. Allein die Tatsache, das ein Handy grundsätzlich techn. dazu in der Lage ist, die neuartigen Dienste der Provider zu nutzen, begründet bereits die Melde- und ggf. Gebührenpflicht.


    Zwar sind auf den derzeitigen Meldeformularen Handys noch nicht konkret erwaehnt, das dürfte sich aber in den naechsten Auflagen ändern - spätestens zum Januar 2007. Dann naemlich tritt die schon 2004 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossene Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags vollständig in Kraft, die auch Internetfähige und / oder mit Tuner ausgestattete PCs sowie die besagten "neuartigen mobilen Rundfunkempfangsgeräte" (Handys, verbindungsfähige PocketPCs und PDAs, ...) in die Gebührenpflicht mit einbezieht.


    Wer soll zahlen ?
    Privathaushalte, die heute bereits pflichtgemäß Rundfunkgebühren für ein TV-Gerät entrichten (derzeit 17,03 Euro/Monat) unterliegen zwar der Meldepflicht, müssen jedoch für Handys und Computer keine zusätzlichen Gebühren zahlen.

    Aber:
    wer bisher nur die Gebühr für ein Radiogerät entrichtet (derzeit monatlich 5,52 Euro) und

    • ein Handy besitzt, das als "neuartiges mobiles Rundfunkempfangsgerät" eingestuft wird, muß ab dem 1.1.2007 ebenfalls die volle Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich entrichten.


    • ein UMTS-Handy besitzt, muß bereits jetzt die volle Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich entrichten.


    oder wer als Jugendlicher mit eigenem regelmäßigem Einkommen bei den Eltern wohnt und mangels eigenem Radio/TV bisher keine Rundfunkgebühren zahlt und statt dessen bei / mit den Eltern fern sieht, muß, sofern er/sie ein eigenes entsprechendes Handy besitzt, künftig (oder im Falle von UMTS auch jetzt schon) die volle Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 17,03 Euro an die GEZ überweisen.

    Als schwacher Trost sei angemerkt, die "Radiogebühr" ist dabei dann schon darin enthalten.


    Anders bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und selbständig Erwerbstätigen, auch Ich-AGs.
    Sie sollen ab dem 1.1.2007 für PCs und Handys, die als "neuartige Rundfunksempfangsgeräte" gelten, jeweils die volle Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich zahlen. Für UMTS-Handys ist diese Gebühr bereits jetzt in vollem Umfang fällig.


    Ausblick
    GEZ-Fahnder (amtlich: Gebührenbeauftragte) werden also künftig an der Haustür (oder auch per Telefon ?) nicht mehr nur nach noch nicht gemeldeten Radio- und TV-Geräten fragen sondern sich ganz beiläufig (und verfänglich) auch nach den Vorlieben in Bezug auf Mobiltelefone erkundigen.

    Quelle: www.nscp.de



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