Fragen zur Garantie ???

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    Re: Fragen zur Garantie ???

    joggybaer - 03.10.2007, 12:35

    Fragen zur Garantie ???
    Hallo ihr Aygo Fahrer/innen,

    Hab da mal eine frage bezüglich der Garantie !

    Meinen kleinen bekomme ich am Dienstag nächster Woche, es ist ein Jahreswagen mit 8500km, das Problem ist das er von einem Nissan Händler an mich geht und von ihm auch eine Jahresinspektion mit Oelwechsel gemacht wird.

    Meine Frage nun muß ich eine Jahresinspektion mit Oelwechsel von einer Toyota Werkstatt mit Stempel im Serviceheft nachweisen um die 3 Jährige Garantie nicht zu verlieren?

    MFG
    joggybaer



    Re: Fragen zur Garantie ???

    Cyberexxflixx - 03.10.2007, 14:09


    Sollte kein Stempel einer Vertragswerkstatt drin sein und es passiert was, dann hast du keinen Garantieanspruch, außer die Kolanz der ansässigen Toyota Werkstatt ist unendlich groß.



    Re: Fragen zur Garantie ???

    MadMaxII - 03.10.2007, 19:05


    Cyberexxflixx hat folgendes geschrieben: Sollte kein Stempel einer Vertragswerkstatt drin sein und es passiert was, dann hast du keinen Garantieanspruch, außer die Kolanz der ansässigen Toyota Werkstatt ist unendlich groß.


    hi,

    bist du dir da sicher, dass toyota so verfährt oder ist es nur deine einschätzung?
    ich habe vor ein paar monaten eine dementsprechende Email an citroen geschrieben. habe spezifisch in richtung peugeotwerkstatt gefragt, da ich dieser vertraue.

    Antwort:

    Code: Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Vertrauen in CITROËN.
    Es trifft zu, dass Sie den Garantieanspruch, auch für die
    Garantieverlängerung, nicht verlieren, wenn Sie die von uns vorgeschriebenen
    Wartungen von einem Peugeot-Partner durchführen lassen. Einzige
    Voraussetzung ist, diese Wartung kann z.B. über eine Rechnungskopie
    nachgewiesen werden. Die eventuell nötigen Garantiearbeiten müssen jedoch
    von einem Citroen-Partner durchgeführt werden, da nur dieser die
    Abrechnungsmöglichkeit mit uns hat.

    Wir wünschen allzeit gute Fahrt.

    Freundliche Grüße aus Köln

    CITROËN DEUTSCHLAND AG
    51170 Köln
    Telefon 02203/44-775
    Telefax 02203/44-655

    Manfred Liese
    Kundenbetreuer


    ich weiss jetzt leider nicht, ob das nur so ist, weil citroen und peugeot beide zum PSA-konzern gehören oder ob man auch ganz woandershin (z.b. zu ner freien werkstätte) fahren könnte. wenn dem so ist, dann liegt der schluss nahe, dass speziell beim C1/107/Aygo auch toyota mit im boot wäre und man somit zu jeder vertretung der drei konzerne fahren könnte und trotzdem die garantie nicht verliert.

    gruß


    Max



    Re: Fragen zur Garantie ???

    HyundaiGetz - 03.10.2007, 19:11


    Danke MadMax das du das hier rein gesetzt hast, da ich sowieso noch einen Brief wegen Probleme mit meiner Citroen Werkstatt habe, werde ich das mit der Peugeot Werkstatt auch mal ansprechen damit ich das Schwarz auf Weiß habe, und dann meine Inspektionen bei Peugeot machen lassen - da wir mit dieser Werkstatt durch unseren Hyundai (Ist ein Hyundai, Peugeot und Mercedes Autohaus) gute Erfahrungen gemacht haben.



    Re: Fragen zur Garantie ???

    Cyberexxflixx - 03.10.2007, 19:39


    Also mein ADAC Mensch, der ein Familienmitglied von mir ist, hat es mir so erklärt.

    Es steht in dem Heftchen drin, dass Inspektionen und Reperaturen nur von Toyota Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen, wenn man die Garantie behalten will.

    Gerade bei Inspektionen. Wenn man zum Beispiel eine Inspektion macht und dann nach 1500 km der Motor wegen eines falsch angeschraubten Ölfilters oder weiß der Kukuk kaputt geht, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man den Schaden als Garantie bekommt, wenn das geschulte PErsonal einer Vertragswerkstatt das durch geführt hat, als eine freie Werkstatt oder eine eines anderen Herstellers.

    Ich weis das ist alles an den Haaren herbei gezogen. Aber mein Werkstattmeister hat es mir auch ähnlich erklärt. Im Falle das etwas kaputt geht und normalerweise eiN Garantiefall wäre, würde man bei einer Inspektion die nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden ist sich auf die fehlende Fachkenntnis dieser Werkstatt berufen und einen Schaden selber zahlen dürfen und nicht über die Garantie laufen lassen können.

    Bei Toyota/Citroen/Peugeot weis ich aber nicht ob man da die Werkstätten auch tauschen kann.

    Bei Nissan wie gesagt wäre ich vorsichtig.

    Bei freien Werkstätten bin ich mir hingegen sicher, dass wenn man da eine Inspektion machen lässt, dass die Garantieansprüche gegen Null tendieren wenn etwas passiert.

    Gruß



    Re: Fragen zur Garantie ???

    Berliner - 03.10.2007, 19:49


    Solange es um die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) geht kann man auch in eine andere Werkstatt gehen, die für herstellerübergreifende Wartungsarbeiten die Ausstattung und das Fachwissen nachweisen kann.

    Für die Garantieleistungen des Herstellers kann der Hersteller die Spielregeln festlegen. Wenn man das dritte Jahr Garantie und in Grenzfällen die Kulanz nicht gefährden will, sollte man die Spielregeln des Herstellers einhalten.



    Re: Fragen zur Garantie ???

    joggybaer - 04.10.2007, 08:31


    Ja,(Berliner, MadMaxII)

    genau so ist es, hab jetzt bei 2 Toyota Betrieben Angerufen und die gleiche Antwort bekommen. Solange die Wartungspläne und vorgaben von Toyota eingehalten werden ist auch nichts gegen eine Inspektion von eine Nissan Werkstatt zu sagen. Natülich müssen auch Toyota Ersatzteile eingebaut werden.

    Aber ich Denke mal bei einer Laufleistung von gerade mal 8500km wird da ausser Oelwechsel und Sichtkontrollen nicht viel zu machen sein.

    Vielen Dank für die Antworten
    joggybaer



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