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Re: Urheberrecht und Quellenangabe
webmaster - 02.10.2007, 01:19Urheberrecht und Quellenangabe
Urheberrecht und Quellenangabe:
Bitte beachte auch, dass du nur Texte, Fotos u.a. ins Forum einstellst, die dein geistiges Eigentum sind oder von denen du weist, dass du sie einstellen darfst. Denn in erster Linie bist du als User für den Inhalt deines Beitrages verantwortlich und Haftbar. In diesem Zusammenhang bedenke bitte auch, stets die Quelle mitanzugeben, von der du hier bei uns etwas einstellst. Solltest du etwas von einer anderen Internetseite benutzen, verlinke stets auf die ganze Seite. Auf keinen Fall einfach einen Link setzten, wo dann sofort (auf der anderen Seite) etwas heruntergeladen wird.
Wir vom Team achten natürlich auch im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf, dass die Rechte anderer nicht verletzt werden und behalten uns daher die Entfernung von Inhalten vor, sofern wir als juristische Laien einen Verstoß feststellen können.
Bist du dir nicht sicher, ob du etwas einstellen darfst oder nicht, frage uns ruhig! Hier ist Vorsicht besser als Nachsicht! Das nicht-Einstellen von gewaltverherlichenden, Links- oder Rechtsextemen, pornographischen u.ä. versteht sich dabei hoffentlich von selbst
Urheberrecht bei copyrightgeschüzten Bildern
Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien. Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeitsrechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (z. B. Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung sowie das Verbot der Einstellung in Internetseiten für Kommerzielle und nichkommerzielle Zwecke.
Zu unterscheiden vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten, das in Deutschland im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt ist.
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).
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