OVG-Beschluss

Berufsfeuerwehren Deutschland
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    Re: OVG-Beschluss

    timtaler - 23.04.2008, 18:28

    OVG-Beschluss
    Hier die Presseerklärung des RA´s

    http://bv-feuerwehr.de/index.php?option=com_content&task=view&id=78&Itemid=80


    Vier Beamte der Hamburger Feuerwehr streiten mit ihrem Dienstherrn über den aktuellen Dienstplan, der seit dem 01.01.2008 gilt. Sie haben im Dezember 2007 gegen den neuen Dienstplan Widerspruch eingelegt. Darüber hat die Feuerwehr noch nicht entschieden. Sie haben sich mit einem Eilantrag an die Verwaltungsgerichte gewandt. Heute hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ihren Antrag auf Stopp des Dienstplanes formell abgelehnt. Der Beschluss des OVG zeigt aber auf, dass der derzeitige Dienstplan im Hauptsacheverfahren nicht bestehen wird und wirft dazu eine Vielzahl von rechtlichen Zweifelsfragen auf.

    Die vier Beamten haben gerügt, dass der Dienst bei ihnen erhebliche Gesundheitsgefahren und konkrete Gesundheits-schädigungen hervorruft, wenn sie, wie es derzeit der Fall ist, 24-Stunden-Dienste ohne Mindestruhezeit von 11 Stunden, 36-Stunden-Dienste innerhalb von 48 Stunden und 72-Stunden-Dienste innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen leisten müssen. Verschärft wird ihre Situation durch die Ausdünnung von Rettungswagen in der Nacht und der zu knappen personellen Besetzung der Einsatzfahrzeuge.

    In seiner Abwägung führt das OVG aus:

    Die im Rahmen des Verfahrens über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anzustellende Interessen-abwägung rechtfertigt es nicht, dem Antrag stattzugeben. Auch wenn, wie oben ausgeführt, eine Vielzahl von rechtlichen Zweifelsfragen besteht, führt das nicht dazu, dass das Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegt. Auf Seiten des Antragstellers streiten keine konkreten Gesundheitsschädigungen oder Gesundheitsgefahren für eine vorläufige Aussetzung der Dienstplananordnung. Auch wenn der Antragsteller, wie oben ausgeführt, ein geschütztes rechtliches Interesse daran hat, dass die Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheits-schutz bei der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden, kann im vorliegenden Verfahren nicht festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist. Dem Risiko des Antragstellers, dass sich im Hauptsacheverfahren ein Verstoß gegen die Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheits-schutz bei der Arbeitszeitgestaltung herausstellt und der Antragsteller damit für die Dauer des Hauptsache-verfahrens der latenten Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit über das zulässige Maß hinaus ausgesetzt war, steht gegenüber, dass bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung die Antragsgegnerin im Ergebnis verpflichtet sein dürfte, die gesamte Dienstplangestaltung des Einsatzdienstes der Feuerwehr Hamburg grundlegend zu ändern…

    Damit sind die vier Beamten zwar für den Dienstplanzeitraum vom 01.01. bis 30.04.2008 im Eilverfahren nicht erfolgreich gewesen, doch wird das Hauptsacheverfahren bei der Prüfung der vom OVG aufgeworfenen vielen und erheblichen rechtlichen Zweifel an dem vorliegenden Dienstplan dazu führen, dass im Ergebnis die Feuerwehr erheblich mehr für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und von europarechtlichen Vorschriften bei der Arbeitszeit der Feuerwehr erheblich mehr tun muss. So hat das OVG auch in Zweifel gezogen, ob die vielen Ausnahmen von der Europarechtlichen Gesundheitsschutzrichtlinie, die auch für Feuerwehrbeamte gilt, zulässig und begründet sind. Das OVG zweifelt auch daran, ob die zwischen der Feuerwehrleitung und dem Personalrat getroffene Dienstvereinbarung z. B. über die Nachtarbeit mit dem Europarecht übereinstimmt.

    Dazu führt das OVG aus:

    Auch diesen rechtlichen Zweifelsfragen kann der Senat (des OVG) wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung nicht durch Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nachgehen. Dies wirkt sich, wie die Zweifel hinsichtlich der Nachtarbeitereigenschaft des Antragstellers zu seinen Ungunsten aus.

    Die vier Beamten gehen im Ergebnis davon aus, dass der Dienstherr diese ernsten rechtlichen Bedenken des OVG unverzüglich aufgreift und den Dienstplan auf eine rechtliche Grundlage stellt, bei denen nicht mehr Zweifel bestehen und die Gesundheit der Beamten gefährdet wird. Sie erwarten eine zügige Bearbeitung ihres Hauptsacheverfahrens und werden ggf. in Kürze eine Untätigkeitsklage einreichen. Sie prüfen auch die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Weiterhin können sie auf der Grundlage der Entscheidung des OVG dem nachfolgenden Hauptverfahren den Europäischen Gerichtshof erreichen, der schon einmal die Dienstzeit der Feuerwehrleute auf 48 Stunden je Woche begrenzt hat. Es geht den Beamten um ihre Gesunderhaltung.

    Die vier Beamten möchten auch klarstellen, dass es ihnen nicht um die Gefährdung der Einsatzfähigkeit der Hamburger Feuerwehr geht. Aber nur gesunde und nicht überbelastete Beamte können ihren Dienst im Interesse der Bevölkerung optimal erfüllen.

    Aktenzeichen des OVG, 1 Bs 13/08

    Hamburg, den 23.04.2008

    Walter Wellinghausen
    Rechtsanwalt



    Re: OVG-Beschluss

    Pro24 - 23.04.2008, 21:29

    Lasste uns unsere 24er
    ... und die 4 Kollegen machen uns mit aller Gewalt die dringend benötigten 24er kaputt.

    Anstatt endlich Ruhe zu geben.

    Wenn diese Klage nicht gewesen wäre, hatte wir mit großer Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr wieder mehr 24er gehabt. Mit etwas mehr 24ern hätten wir einen vernünftigen Dienstplan bekommen.
    Aber das geht natürlich nur. wenn nicht ständigt einer gegen alles klagt.

    Ich appelliere an die Kläger : Bitte lasst es eindlich sein. Ihr handelt nicht im Sinne der Hamburger Berufsfeuerwehrleute.

    Ich befürchte, dass es mit dieser Klage noch viel viel schlimmer kommt.

    Ich hoffe das beste für uns aber ich glaube nicht mehr dran..



    Re: OVG-Beschluss

    JanHH - 23.04.2008, 21:43


    @Pro24: Woher willst du wissen, das diese 4 Leute nicht im Sinne der Hamburger Berufsfeuerwehrleute handeln ? Meinem Eindruck nach gibt es keine allgemeingültige Ansicht mehr unter euch, jeder sieht das Problem anders. Und deswegen werden auch jetzt wieder etliche Diskussionen losgehen, im Endeffekt wird ausser einem zerstrittenem Haufen nicht viel übrig bleiben.

    Ich finde es wirklich echt bedauerlich, wie sich viele von euch gegenseitig fertig machen und keiner den Arsch hochkriegt. Wie schon so oft gesagt: wo sind die ganzen Nörgler wenns mal ans eigemachte geht ?



    Re: OVG-Beschluss

    däumling - 23.04.2008, 21:50


    @ JanHH:

    kann ich dir sagen...warum sich keiner organisiert. Es könnte ja einen negativen Vermerk in der Beurteilung geben und die Beförderung könnte sich hinauszögern... traurig aber wahr.

    Lieber sind die Kollegen so dämlich, dass sie sich gesundheitlich eher kaputt machen lassen, als die Klape zu öffnen.
    Kein Sch...z äh Ar.s.c.h in ne Büx. Armselig!!



    Re: OVG-Beschluss

    Müller-Meier - 23.04.2008, 22:09


    Zugegeben, am Anfang habe ich es auch nicht begrüßt.
    Aber nur so bekommt man es auch mal von juristischer Seite geklärt, ob 24er unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. So hat man es evt. schwarz auf weiß und sie können sich nicht mehr rausreden. Sie werden dann doch sicherlich nicht versuchen einen Richter für dumm zu verkaufen, wie alle anderern juristischen Personen in der Vergangenheit (z.B.: die "Büronagestellte in Brüssel) ;). Die 48 Stundenwoche hat die Behörde doch auch nicht richtig ausgelegt und dem PR wurde Recht gegeben.
    Ansonsten werden eh andere klagen, die der Meinung sind, dass 24er rechtswidrig sind.

    Die 4 Kollegen haben ja auch schon erwähnt, dass es nicht gegen die 24er geht, sondern die 12er davor und die 72 Stundenwoche. Die 24er würden sie gerne selber wieder regelmäßig haben.

    @janhh und däumling
    Kann mich Euch da nur anschliessen



    Re: OVG-Beschluss

    Schwabe - 24.04.2008, 06:47


    Bald arbeiten wir in 3 Schichten mit 8h Diensten... 1 Tag in der Woche frei...



    Re: OVG-Beschluss

    däumling - 24.04.2008, 06:57


    @ Schwabe:

    Wunschdenken? Eine Wachabteilung (Pool) und jeden Tag zum Dienst!!!



    Re: OVG-Beschluss

    ich - 24.04.2008, 09:07


    @pro24

    Sauber hat ja bei dir anscheinend gewirkt was die F-Führung und PR gestreut hat.
    Der Dumme F Paul glaubt es auch noch das die 4 Kollegen an allem schuld sind.

    Mann Wacht endlich auf.

    Es muß jetzt erst mal ne rechtliche Grundlage geschaffen werden.
    Dann kann man über alles weitere streiten.

    Ich kann nur sagen hochachtung auf die 4, das sie so mutig sind und gegen F vorgehen, und nicht nur dumm labern.

    mfg ICH


    P.s. @forumbetreiber, hast mal darüber nachgedacht ein forum auf deine seite zu stellen (z.b. das wbb) damit die besch. werbung ein ende hat.











    .



    Re: OVG-Beschluss

    Skeletor - 24.04.2008, 09:23


    @ Pro24:

    ich hat Recht!!!! Die Kollegen klagen nicht gegen die 24er, es geht hier erst einmal um eine rechtliche Grundlage!!!! Und die ist nötig, um alles weitere zu regeln. Ich weiß von einem der Kläger, dass sie nicht gegen 24er klagen. Und ich glaube ihm.

    Ich ziehe meinen Hut vor den 4 Kollegen und bin enttäuscht, dass sich nicht mehr Kollegen hinter diese 4 stellen. Aber die Anwesenheitsmenge auf der Personalversammlung zeigt ja, wie die Kollegen zusammenhalten. Armutszeugnis sag ich nur. Statt sich zu Solidarisieren nur Egoisten. Wie wirkt das wohl auf die Öffentlichkeit?



    Re: OVG-Beschluss

    aetsch - 24.04.2008, 10:41


    Die geringen Teilnehmerzahlen an den Personalversammlungen müssen dem Arbeitgeber aber auch zeigen, wie seine Mitarbeiter den Betrieb sehen und zu ihm stehen.


    PS: Ich war auch nicht da, da ich privat verhindert war und dieser Termin sich nicht drehen lies.



    Re: OVG-Beschluss

    Hochleistungsbrandmeist0r - 24.04.2008, 16:34


    Vor allem:
    Lest Euch nicht die Presseerklärung durch, sondern das ganze Gerichtsurteil.
    Steht auch auf der Seite.
    Wenn Ihr da mal genau nachlest, stellt Ihr fest, das das Gericht einige Sachen bestätigt, die wir wollen.
    Zum Beispiel, daß ohne Probleme 24er gemacht werden können, wenn die
    entsprechende Ausgleichszeit danach gegeben ist.
    Ist das nicht die Aussage die wir hören wollen?
    Ich habe die Klage zu Anfang auch für vollkommen daneben gehalten.
    Aber ich glaube, als Nichtjurist, langsam den Sinn dahinter zu erkennen.

    MfG

    Hochleistungsbrandmeist0r



    Re: OVG-Beschluss

    Schwabe - 24.04.2008, 16:53


    Hochleistungsbrandmeist0r hat folgendes geschrieben: Vor allem:
    Lest Euch nicht die Presseerklärung durch, sondern das ganze Gerichtsurteil.
    Steht auch auf der Seite.
    Wo?



    Re: OVG-Beschluss

    Hochleistungsbrandmeist0r - 24.04.2008, 17:17


    Beschluß des OVG hier:

    http://bv-feuerwehr.de/download/beschluss_ovg.pdf



    Re: OVG-Beschluss

    Schwabe - 24.04.2008, 17:32


    Hochleistungsbrandmeist0r hat folgendes geschrieben: Beschluß des OVG hier:

    http://bv-feuerwehr.de/download/beschluss_ovg.pdf

    Danke, hatte nur die PM gefunden.


    Edit: Immer wieder lustig, wie man in einerm PM ein Urteil für sich interpretieren kann... *g*


    Abgesehen davon: der interessanteste Punkt is wohl, dass nicht nur die "zunehmend am Wochenende stattfindenden Großveranstaltung" sondern auch "die Möglichkeit für die am Sonntag nicht im Dienst befindlichen Mitarbeiter eine Entlastungs- und Regenrationmöglichkeit zu schaffen" als Gründe für "dringende diesntliche Erfodernisse" gezählt wird (Ende Seite 6, Anfang Seite 7). Damit dürfte die Rechtfertigung für mehr 24h-Dienste gegeben sein.

    Mal schauen, was das Hauptverfahtren dazu sagt.



    Re: OVG-Beschluss

    Hochleistungsbrandmeist0r - 24.04.2008, 19:10


    Japp, denke ich auch.
    Und wenn es das ist, was die Klage bezwecken wollte, nämlich diese Aussage, dann denke ich, haben viele Leute ganz falsch über diese Klage
    gedacht. Auch ich.

    Allerdings hat das Gericht wohl das Thema mit dem 3 Schichtsystem und dem 2 Schichtsystem falsch verstanden, da die dazu irgendwas von 8 Stundenschichten und mehr Nachtschichten als bei einem 2 Schichtsystem schreiben.Gut.. Ottonormalbürger denkt dabei nun mal in 8 Stundenschichten, aber das is ja bei uns ein anderer Fall.

    MfG

    Hochleistungsbrandmeist0r



    Re: OVG-Beschluss

    timtaler - 24.04.2008, 21:27


    Also, wenn das OVG alles mit Genehmigungen rechtfertigt und es für rechtens erachtet,
    dann gibt es keinen Grund mehr nicht wieder das System 8 16 und 24 zu fahren.
    Jetzt ist der PR an der Reihe bei den neuen Dienstplanverhandlungen unsere Interessen endlich wahrzunehmen.
    Los her mit den Ausnahmegenehmigungen des Personalamtes.
    Gruß Tim



    Re: OVG-Beschluss

    Schwabe - 24.04.2008, 21:52


    Hochleistungsbrandmeist0r hat folgendes geschrieben: Allerdings hat das Gericht wohl das Thema mit dem 3 Schichtsystem und dem 2 Schichtsystem falsch verstanden, da die dazu irgendwas von 8 Stundenschichten und mehr Nachtschichten als bei einem 2 Schichtsystem schreiben.

    Die bezogen sich auf die Schichten allgemein. Dass wir durch 8h Schichten öfter zum Dienst müssen. War nicht nur auf Nachtschichten bezogen.



    Re: OVG-Beschluss

    BwiFe - 24.04.2008, 22:57


    Auszug vom Beschluss des OVG (S. 12, unterer Absatz):

    DIe Begründung der obersten Dienstbehörde hierzu enthält Ausführungen dazu, weshalb erhebliche dienstliche Belange abweichende Regelungen erfordern (§ 5 Abs. 3 Salz 2 HmbArbZVO). Es bederf im vorliegenden Eilvertahren keiner Entscheidung, ob bei der Ausführung der Tatbestandsmerkmale "erhebliche dienstliche Belange erfordem" der
    obersten Dienstbehörde. wovon die Antragsgegnerin ausgeht, ein Beurteilungs- und/oder Ermessensspielraum hinzukommt. Denn selbst wenn diea nicht der Fall ist. iso:t den Begründungen der Ausnahmeentscheidungen zu entnehmen, dass es ohne Einrichtung eines
    Zwei-Schichtensystems zu erheblichenen Mehrbelastungen der Beamten kommen würde, der ordnungsgemäße Dienstbetrieb gefährdet sein könnte und die infolge des Zwei-Schichten Modells erforderlichen Freizeitausgleiche dazu führen, dass den Beamten häufigere
    und längere Freizeitausgleiche zukommen. Außerdem ist die Erwägung, dass es bei einem klassischen Drei-Schichten- System zu je 8 Stunden bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden zu zusätzlichen Schichten für die Beamten kommen würde und damit zu einer erheblichen Mehrbelastung , nicht von der Hand zu weisen. Bei dieser Sachlage sieht der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass erhebliche dienstliche Belange die getroffene Ausnahmeregelung
    hisichtllch der Dauer der Nachtschichten erfordern.

    Ah ja, da wo sie es brauchen geht es. Und der jetztige DP führt zu keiner Mehrbelastung??? Wenn sie doch soooo besorgt sind, geht doch noch mehr!!! Ist ein hoher Krankenstand keine erhebliche Dienstliche Belange??
    Fragen über Fragen



    Re: OVG-Beschluss

    Erinnye - 26.04.2008, 10:36


    Hamburger Abendblatt Sa/So 26./27.04.2008


    ohne Worte!!


    http://www.abendblatt.de/daten/2008/04/26/874175.html



    Re: OVG-Beschluss

    timtaler - 26.04.2008, 11:53


    Hab ich gelesen,
    25 Std.???????????
    Keine Ahnung, aber Artikel schreiben.
    Schreibt doch Leserbriefe ans Abendblatt, hat schon mal was gebracht.
    Meiner ist schon raus.
    Gruß Tim



    Re: OVG-Beschluss

    Skeletor - 26.04.2008, 12:08


    hier ein Bericht aus der BILD HAMBURG 26.04.2008:

    Zitat:


    Feuerwehrstreit um Dienstpläne

    St. Georg - Der Streit um die Feuerwehr-
    Dienstpläne geht in die nächste Runde! Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat das umstrittene Arbeitszeit-Modell
    vorläufig bestätigt, wies den Eilantrag eines Beamten zurück.
    Er hatte unter anderem gegen die 24-Stunden-Dienste im neuen Dienstzeitmodell (gilt seit 1. Januar) geklagt. Eine Entscheidung
    in der Hauptsache wird für die kommenden Wochen erwartet.
    SPD-Innenexperte Andreas Dressel forderte eine politische Lösung:
    "Wir müssen jetzt im Innenausschuss mit allen Beteiligten reden, nach einer tragbaren Lösung suchen."

    Zitatende



    Ich denke, wenn er meint mit allen Beteiligten, sollten wir dies weiter verfolgen und bei der nächsten Innenausschusssitzung mit diesem Punkt wieder anwesend sein, was meint ihr?
    Schließlich sind wir ja wohl die am meisten an dieser Situation beteiligten!!!



    Re: OVG-Beschluss

    Polle - 27.04.2008, 22:39


    @Skeletor
    Wenn ich bis dahin wieder gesund bin .Dann bin ich auf jeden Fall wieder dabei.
    Gruß Rainer



    Re: OVG-Beschluss

    BwiFe - 28.04.2008, 11:28


    Ich gehe mal davon aus, dass Frau Möller (Innenexpertin der GAL) weiterhin hinter uns steht und etwas Hoffnung besteht, dass sich hier, durch die Koalition, auch etwas tun kann. Vielleicht sollte man wieder mal darüber nachdenken Aktionen zu fahren, wie im letzten Jahr????



    Re: OVG-Beschluss

    entejenny - 28.04.2008, 12:10

    Präsenz auf der Innenausschusssitzung
    Ich halte es für eine gute Idee, wenn wir die Präsenz auf den Innenausschusssitzungen wieder aufnehmen und damit zeigen, dass wir weiterhin an eine Lösung glauben und diese fordern!

    Es wäre schön, wenn da dann wieder immer mehr Teilnehmer wären, s wie letztes Jahr... Das hat gewirkt!!!


    Kann jemand die Termine nennen?



    Re: OVG-Beschluss

    Erinnye - 28.04.2008, 12:40


    @ entejenny:

    ich habe mal nachgesehen, es stehen aber noch keine Termine für die Öffentlichkeit bereit. Vermute einmal, dass die warten, bis die Koalitionsbildung abgeschlossen ist.



    Re: OVG-Beschluss

    Stimme aus dem Untergrund - 29.04.2008, 13:33


    Ich bin denn auch dabei... :evil: :!:



    Re: OVG-Beschluss

    Hochleistungsbrandmeist0r - 29.04.2008, 22:11


    Wenn´s soweit ist, bin ich auch wieder dabei.

    MfG

    Hochleistungsbrandmeist0r



    Re: OVG-Beschluss

    Erinnye - 29.04.2008, 22:24


    ... ich natürlich auch. Ist doch Ehrensache!!!



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