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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: michael hanke - michael henke - Anonymous - Bluesky Forum: Steuertutorium der Universität Duisburg-Essen, Standort Duisburg aus dem Unterforum: Aufgaben Antworten: 22 Forum gestartet am: Freitag 02.12.2005 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Die erste Fragerunde Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 3 Monaten, 27 Tagen, 23 Stunden, 30 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Die erste Fragerunde"
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 17.12.2005, 13:43Die erste Fragerunde
Hallo alle zusammen!
Ich stelle heute schon einmal die Fragen für die nächste Woche herein:
1) Nennt und beschreibt die Hauptaufgaben der bettriebswirtschaftlichen Steuerlehre!
2) Was ist die Abgrenzung zur Steuerrechtswissenschaft und zur Finanzwissenschaft?
3) Schematisert, beschreibt und grenzt die Begriffe: Abgaben, Beiträge, Gebühren und Steuern voneinander ab!
4) Was ist der Unterschied zwischen Äquivalenz- und Opfertheorie?
5) Was sind direkte und indirekte Steuern? Bitte beschreibt den Unterschied!
6) Beschreibt den Unterscheid zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz!
7) Ist es möglich, dass Grenz- und Durchschnittssteuersatz identisch sind? Wenn ja, formuliert bitte ein Bespiel. Wenn nicht, dann beschreibt dafür die Ursache!
8 ) Der A und der B treffen aufeinander. Der A sagt: "Mein Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer beträgt ca. 25 %", darauf erwiedert der B: "Mein Durchschnittssteuersatz beträgt auch ca. 25%!". Frage: Wer zahlt mehr Steuern? Kann man eine solche Aussage begründen? Welche Aussagekraft hätte dieser Dialog bei einem proportionalen Tarif?
9) Nennt ein Beispiel für einen verfassungsrechtlich unzulässigen Steuertarif und versucht zu beschreiben, welche Verfassungsnorm verletzt wird.
10) Beschreibt den Unterschied zwischen direkter und indirekter Progression!
Viel Spass beim Lösen!!!
Michael
Re: Die erste Fragerunde
michael henke - 19.12.2005, 14:02Lösung Aufgabe 1
Dann mach ich mal den Anfang..
1) Nennt und beschreibt die Hauptaufgaben der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre!
Die BWSL hat vier Hauptaufgaben inne.
1.) Steuernormendarstellung:
Sie soll die notwendigen Erkenntnisse im Steuerrecht vermitteln.
2.) Bwsl.Steuerwirkunslehre:
Soll die Einflüsse der Besteuerung auf das betriebliche Geschehen beschreiben und analysieren.
3.) Bwsl. Steuergestaltungslehre:
Soll Hinweise zu steueroptimalen Entscheidungen fürs Unternehmen liefern.
4.) Normative BWSL:
Steuerrechtliche Regeln sollen kritische Würdingung finden.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 19.12.2005, 14:48Aufgabe 9
Ist bei Aufgabe 9 nur gemeint,
dass degressive, regressive und fixe Tarife nicht im deutschen Steuersystem vorkommen,
da sie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit wiedersprechen?
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 19.12.2005, 15:14
@bluesky: Genau in diese Richtung ist es abgezielt.... Das Ganze kann man dann noch mit Artikel 3 GG begründen, dass alle Menschen nach Ihrer Leistungskraft beurteilt werden müssen. Wenn dies nicht geschieht ist das Gleichheitspostulat des Grundgesetzes verletzt.
In diesem Sinne
Michael
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 19.12.2005, 15:21
Danke!!!
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 19.12.2005, 21:16
soweit ich weiss hat die steuerlehre aber 3 Hauptaugaben
Hr. Hahnke oder???
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 19.12.2005, 23:19
Die Steuernormendarstellung ist ein Streitfall der Wissenschaft: Die Einen sagen man kann keine Aufgaben darstellen ohne die Grundbegrifflichkeiten zu kennen; die Anderen sagen, dass die Definition der Grundbegrifflichkeiten selber eine Aufgabe darstellen.- Hr. Breithecker beschreibt in seinem Buch lediglich drei Aufgaben, damit dürfte seine Position ja klar sein....
In diesem Sinnne
Michael
P.S.: Ein freundliches Du tut es auch, wenn Du allerdings auf das Sie bestehtst, dann bitte HANKE und nicht hahnke
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 20.12.2005, 01:20Lösung Aufgabe 3
3) Schematisert, beschreibt und grenzt die Begriffe: Abgaben, Beiträge, Gebühren und Steuern voneinander ab!
Abgaben ist der Oberbegriff für alle Kraft öffentlicher Finanzhoheit erhobenen Zahlungen zur Erzielung von Einnahmen.
Beiträge sind Abgaben, die für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Einrichtungen erhoben werden aus diesen ein dauerhafter Vorteil entsteht.
Ob der Vorteil überhaupt in Anspruch genommen wird, spielt dabei keine Rolle.
Gebühren sind Abgaben, die für die tatsächliche Nutzung besonderer Einzelleistung der öffentlichen Hand erhoben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistunmg freiwillig oder gezwungenermaßen in Anspruch genommen wird.
Steuern sind einseitige Transaktionen ohne Gegenleistung. Dabei gilt der Grundsatz der Non-Affektation d.h der Verbot der Zweckbindung (§ 3 (1) AO)
Re: Die erste Fragerunde
michael henke - 20.12.2005, 18:00
4) Was ist der Unterschied zwischen Äquivalenz- und Opfertheorie?
Steuern folgen der Opfertheorie, Gebühren und Beiträge der Äquivalenztheorie.
Nach der Opfertheorie zahlt der Einzelne Steuern als Opfer für die Gemeinschaft (Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Bei der Äquivalenztheorie herrscht Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung. (Gebühren: Prinzip der individuellen Kostendeckung; Beiträge: Prinzip der Gruppenmäßigen Kostendeckung)
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 21.12.2005, 14:12
Das hört sich ja schon ganz gut an, es dürfen sich auch ruhig mehr Leute daran beteiligen :-)
Michael
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:37Aufgabe 2
Aufgabe 2:
Die STEUERRECHTSWISSENSCHAFT befaßt sich mit der rechtlichen Odnung der Besteuerung,
mit der Besteuerung als Rechtsvorgang;
zu den Aufgaben gehören u.a. die Methodenlehre als wissenschaftliche Fundamentierung der rechtsanwendung,
die rechtliche Gestaltungsberatung und die Kritik des geltenden Steuerrechts.
Die FINANZWISSENSSCAHFT beschäftigt sich mit dem Einsatz bzw. Verwendung der Einnahmen und Ausgaben des Staates,
wobei die finanzwissenschaftliche Steuerlehre die spezielle Einnahmekategorie Steuern umfasst.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:39Aufgabe 5
Aufgabe 5:
Bei den DIREKTEN STEUERN wird die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
einer Person oder Sache unmittelbar
erfasst.
Bei den INDIREKEKTEN Steuern hingegen
wird die wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit nur mittelbar erfasst.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:42Aufgabe 6
Aufgabe 6:
Der GRENZSTEUERSATZ bezeichnet den Steuersatz,
der auf die oberste Stufe der Steuerbemessungs-
grundlage des jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten ist.
Der DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ entspricht
dem Einkommenssteuersatz, mit dem das
zu versteuernde Einkommen
durchschnittlich besteurt wird.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:44Aufgabe 7
Aufgabe 7:
Es ist möglich, dass Grenz-und Durchschnitts-
steuersatz identisch sind.
Dies ist beim proportionalen Tarif der Fall,
wie z.B. bei der Umsatzsteuer.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:48Aufgabe 10
Aufgabe 10:
Die DIREKTE PROGRESSION kommt durch steigende
Steuersätze offen im Tarifaufbau zum Ausdruck.
Die INDIREKTE PROGRESSION äußert sich nicht
offen im Tarifaufbau, sondern wird durch Zu- und Abschläge
bei Steuerschuld oder Bemessungsgrundlage
in einen anscheinend proportionalen Tarif eingebaut,
i.d.R. durch Freibeträge.
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 16:55Aufgabe 8
Aufgabe 8:
Bei einem progressiven Tarif zahlt A mehr Steuern.
Würde der Dialog auf einem proportinalen
Tarif angewand, würden beide gleich viele Steuern zahlen.
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 21.12.2005, 18:33
@ bluesky: die letzte Lösung ist nicht richtig, versuche es ein wenig zu präzisieren, dann kann es richtig werden....
Lg, Michael
Re: Die erste Fragerunde
Anonymous - 21.12.2005, 21:08
wann kommt die 2. Runde würde gerne auch mitmischen :D
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 21.12.2005, 21:37
Du darfst auch gerne jetzt noch mitmischen.
@ all: Lockt Euch doch bitte ein, damit ich mal einen Überblick bekomme, wie viele hier mitmischen.
Lg Michael
Re: Die erste Fragerunde
Bluesky - 22.12.2005, 13:49zu Aufgabe 8
Da das hier ein Tutorium sein soll, fände ich es ganz nett, wenn mir jemand bei Aufgabe 8 helfen könnte?!
:oops:
Im Diskussionsforum funktioniert es doch auch...
Grüße...
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 22.12.2005, 18:59
ich halte mich da erst einmal fein raus, melde mich zu den lösungen immer eine woche zeitverzögert...
Re: Die erste Fragerunde
michael hanke - 27.12.2005, 12:25
Moin zusammen! Wegen den Weihnachtsfeiertagen diese Woche sie Lösungen erst am Dienstag. Alle Aufgaben wurde zu meiner Zufriedenheit gelöst, wenn auch nicht alle richtig (nur Aufg. 9 nicht). ich freue mich, dass Ihr Euch rege beteiligt und dass Ihr versucht die Lösungen selber zu erarbeiten...
Hier die Lösung der neunten Aufgabe:
Da der Durchschnittssteuersatz prinzipiel unter dem Grenzsteuersatz - bei einem progressiven Tarif - liegt, muss derjenige mit dem 25%-igen Durchschnittssteuersatz mehr Steuern zahlen (Der Grenzsteuersatz ist hier wesentlich höher).
Bei einem proportionalen Tarif kann über die Höhe der Steuerschuld KEINE Aussage über Durchschnitts- und Grenzsteuersatz gemacht werden, da beide immer identisch sind, egal, ob die Steuerschuld 20.000.- € beträgt oder 100.000.- €. Beispiel:
A und B sind beide juristische Personen in Form einer GmbH und müssen KSt zahlen. Der Steuersatz beträgt nach § 23 KStG 25 %. A hat eine Bemessungsgrundlage (BMG) von 100.000.- €; B eine BMG von 500.000.-- €. Steuerschuld bei A: 25.000.-- €; bei B 125.000.--. Bei A und B beträgt der Surchschnittssteuersatz 25%. Da keine Progression bei der KSt existiert, ist der Grenzsteuersatz ebenfalls 25%.
Bei nicht Verstanden haben bitte nochmal posten, hoffe es Euch logisch erklärt zu haben.
LG
Michael
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