Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

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    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Republikflüchtling - 18.04.2012, 17:43

    Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.
    Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld

    In den letzten Tagen haben viele Mitglieder des Forum Waffenrecht einen Anhörungsbogen als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Kreispolizeibehörde Gütersloh bekommen und sich hilfesuchend an die Geschäftsstelle gewandt. Nach Rücksprache mit dem dortigen Sachbearbeiter hat sich herausgestellt, dass sich das Verfahren vornehmlich gegen den Hersteller und Vertreiber von Reduzierhülsen richtet. Die Herstellung und der Vertrieb über das Internet erfolgten mutmaßlich ohne die erforderliche Waffenherstellungs- und Handelserlaubnis und ohne die vorgeschriebene Prüfung durch ein Beschussamt oder Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

    Hierzu möchten wir Folgendes bemerken:

    Einsteckläufe und Reduzierstücke sind weiterhin gem. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 2a für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Erlaubnispflicht freigestellt; d. h.: solange die für die Reduzierhülse erforderliche Grundwaffe rechtmäßig besessen wird, darf diese ohne Eintragung in die WBK erworben und besessen werden. Jeder berechtigte Waffenbesitzer, der diese Voraussetzungen erfüllt, muss daher aus unserer Sicht keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.

    Da in diesem Fall jedoch eine für ein Reduzierstück vorgeschriebene Beschuss- oder Bauartprüfung nicht stattgefunden hat, ist das Schießen oder die Weitergabe an Dritte selbstverständlich verboten (vgl. § 12 BeschG).

    Zudem weist die Kreispolizeibehörde Gütersloh darauf hin, dass wegen der nichterfolgten beschussrechtlichen Prüfung von diesen Gegenständen auch Gefahren für den Besitzer und Dritte ausgehen können. Aus diesem Grund bittet die Polizei um Rücksendung der streitgegenständlichen Reduzierhülsen.

    Wir raten daher unseren Mitgliedern sich kooperativ zu verhalten. Erklären Sie gegenüber der Kreispolizeibehörde, dass Sie über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und Grundwaffe verfügen. Aus unserer Sicht können auch unproblematisch der Kaufbeleg und eine Kopie der WBK Ihrer Antwort beigefügt werden.

    Das bisher in diesen Verfahren von unseren Mitgliedern gezeigte besonnene und kooperative Verhalten wird vom zuständigen Sachbearbeiter ausdrücklich anerkannt und lobend erwähnt.

    Selbstverständlich steht Ihnen aber auch das Recht der Aussageverweigerung zu, insbesondere da das Anschreiben den Adressaten auch als Beschuldigten bezeichnet.

    Um zukünftig solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir unseren Mitgliedern ihre Waffen bei bekannten und seriösen Herstellern und Händlern, zum Beispiel den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), zu erwerben und beim Kauf von Privatpersonen immer auf die erforderlichen Prüfzeichen und Zertifikate zu achten.

    Wir danken allen unseren Mitgliedern, die durch Ihr umsichtiges Handeln Ihre Zuverlässigkeit und das in sie als Waffenbesitzer gesetzte Vertrauen immer wieder aufs Neue beweisen.







    Um sich an unseren Newsletter abzumelden, senden Sie uns bitte eine email an info@fwr.de mit dem Betreff "Newsletter Abmeldung".

    Impressum:

    Dieser Newsletter wird betrieben von:

    Forum Waffenrecht e.V.
    An der Pönt 48
    40885 Ratingen

    Tel. 02102-5595740
    info@fwr.de

    www.fwr.de

    Vorsitzender: Hans-Herbert Keusgen

    Herausgeber und verantwortlich im Sinne des Presserechts:
    Rechtsanwalt Frank Göpper, Geschäftsstellenleiter FWR.

    Das Forum Waffenrecht e.V. ist ein beim
    AG Berlin-Charlottenburg eingetragener Verein.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Republikflüchtling - 18.04.2012, 18:01


    Meine Meinung dazu ist, dass der LWB in DE generell jegliche Zusammenarbeit verweigern sollte wo es legal ist.
    Da die Herren eh jederzeit ins Haus schneien können um eine Überprüfung durchzuführen kann es nicht mehr schlimmer werden!
    Also wenn Sie dann eine Antwort auf ein Schreiben wo man als "Beschuldigter" antwortet, wird wieder die mitlerweile in DE übliche Staatsvergewaltigung begangen!
    Denn der Beamte muss auch von der Unschuldsvermutung ausgehen.
    Also muss der Beamte davon ausgehen, dass der LWB eine entsprechende Waffe besitzt und nicht mit der Reduzierhülse im deutschen Geltungsbereich seine Waffe abfeuert.
    Es kann durchaus angenommen werden, dass der LWB diese Reduzierhülse in zB Polen oder einem anderen Land auf der Jagt benutzt.
    Insofern dem LWB einen Gesetzesverstoß zu unterstellen ist eine Frechheit.

    Auch muss man die Sache doch einmal von der praktischen Seite sehen: Je länger der Staat mit so einer Sache beschäftigt ist, solange hat der Staat keine Zeit andere Staatsvergewaltigungen vorzunehmen.

    Die deutschen Waffenbehörden haben ein im Gesetz ausgedrücktes Ziel: Den Waffenbesitz in DE nach besten Möglichkeiten zu reduzieren.
    Der deutsche LWB sollte daher so viel zivilen Ungehorsam ausüben wie möglich, denn er kann seine Behörden nur als staatliche Unterdrückung sehen.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Attila - 18.04.2012, 18:38


    Zitat: Die deutschen Waffenbehörden haben ein im Gesetz ausgedrücktes Ziel: Den Waffenbesitz in DE nach besten Möglichkeiten zu reduzieren.

    Ah daher Reduzierhülsen . :D

    Aber Spaß beiseite: Was sind Reduzierhülsen und zu was braucht man diese ?


    Zitat: Der deutsche LWB sollte daher so viel zivilen Ungehorsam ausüben wie möglich, denn er kann seine Behörden nur als staatliche Unterdrückung sehen.

    Bin ich ganz anderer Meinung:

    Nicht dass man auf das nötige Selbstbewußtsein verzichten sollte und seine Rechte auch wahrnimmt, aber wozu Krieg machen den man am Ende nicht gewinnt ?

    Die Behörde sitzt hier am längeren Hebel, am verdammt langen Hebel sogar, die kann mir mehr Schwierigkeiten machen als ich ihr.
    Ich bin meist Antragsteller und will was und selbst wenn ich was am Ende mit Anwalt und Gericht durchsetze sind es MEINE Nerven die hopp gehen und der Behördenmitarbeiter kann um so mehr seinen Arbeitsplatz rechtfertigen.

    Ich werde immer kooperativ sein ohne dass ich auf Rechte verzichte, aber ich mach das nicht schwerer als nötig... und mein SB ist selber Sportschütze.Was besseres kann mir nicht passieren.

    Der tut im Rahmen des Gesetztes alles für mich was möglich ist, berät mich gerne und gut und warum soll ich dem das Leben schwer machen ?

    Die Behörde kann nicht dafür für die Gesetzte die in Berlin verzapft werden.


    Und wie ist es in den Staaten ?

    kannst Du gegenüber dem US Behörden den dicken Max machen ?
    Wahrscheinlich noch weniger als bei uns.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Republikflüchtling - 18.04.2012, 19:46


    Attila hat folgendes geschrieben: ...Was sind Reduzierhülsen und zu was braucht man diese ? ...
    Da kannst Du zB aus einer 30.06 eine .308 machen oder einer 12ga eine .22.

    Attila hat folgendes geschrieben: ...und mein SB ist selber Sportschütze.Was besseres kann mir nicht passieren.

    Der tut im Rahmen des Gesetztes alles für mich was möglich ist, berät mich gerne und gut und warum soll ich dem das Leben schwer machen ?

    Die Behörde kann nicht dafür für die Gesetzte die in Berlin verzapft werden...
    Nee, können Sie nicht aber man kann Gesetze zu beiden Seite auslegen und die meisten Behörden machen es gegen den LWB.
    Siehe wie hier, man ist nicht einfach Zeuge oder "Die Behörde warnt vor Gefahr"; nee der LWB ist direkt "Beschuldigter.
    Da weiss man bei dieser Behörde wie der Wind weht.
    Dein SB wäre wahrscheinlich eher den freundlichen Weg gegangen.
    Aber genau das ist ja uA mein Punkt, der Bürger ist unterm Beamten und das ist falsch.
    Der Beamte wird von Steuergeldern bezahlt und somit ist der Bürger wie ein Kunde und nicht lästiger Bittsteller!

    Attila hat folgendes geschrieben: ...Und wie ist es in den Staaten ?
    kannst Du gegenüber dem US Behörden den dicken Max machen ?
    Wahrscheinlich noch weniger als bei uns.
    Wenn eine Behörde in den USA über die Strenge springt dann geht man zu einem Anwalt und der verklagt die Behörde dann.
    In diesem Fall wäre so ein Schreiben eine "Civil Rights" Verletzung und würde dem Klagenden uU $100.000 bringen.
    Die Summe würde dann von 12 Geschworenen festgelegt und die können recht großzügig sein, denn Schadenfreude und Neid sind in den USA verpönt.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Attila - 18.04.2012, 21:48


    Zunächst Danke für die Info betreffend Reduzierhülsen.
    Kaliber 308 in 30.06 ja das geht, ist ja beides 7,62 mm

    Was allerdings der Sinn sein soll, außer billigere Patronen ?
    Na egal.


    Was die Behörde anbetrifft: Klar gibt es Behörden die gegen die LWB arbeiten aber dein Aufruf richtet sich ja allgemein gegen alle und da will und kann man nicht folgen weil man jeden SB auch im Einzelfall sehen soll.

    Es gibt solche und es gibt solche.

    Meiner ist ein prima Zeitgenosse , selber Schütze und LWB und auch mit dessen Vorgänger der dann in Ruhestand ging verstand ich micht gut.Wir haben wenn ich mal dort was zu erledigen hatte oft über Waffen gefachsimpelt und lange gequatscht wenn nicht gerade Kundschaft gewartet hat.
    Der hat sämtliche Schützenvereine im Kreis gekannt, viele Schützenfeste und Veranstaltungen besucht... kurz er war Kumpel für alle.
    Und kannte natürlich auch die schwarzen Schafe aber das war kein Fehler.
    Ich habe nie Schwierigkeiten bekommen, im Gegenteil man war stets kulant und zuvorkommend und hat geholfen und beraten, nicht bekämpft.

    Ich hatte zum Beispiel damals vor Jahren nicht gewußt dass man bei einer vollen WBK einfach eine weitere beantragt.Den Rat gab mir mein Sachbearbeiter.Er hätte auch einfach nichts sagen müssen.

    Wurde ich doch zum Beispiel auch informiert dass meine Sprengerlaubnis( Pulverschein ) demnächst ablaufen wird und ich bitte eine Verlängerung beantragen soll. Hätten die nicht machen müssen aber ich hätte dann einen neuen Lehrgang gebraucht und viel Gebühren berappt.
    Da gabs Rundschreiben wegen Unfälle beim Wiederladen und Sicherheitsempfehlungen usw... kurz die Behörde dient mir schon und wahrscheinlich mehr als sie müssen.
    Oder Ratschläge zum Pulverlagerstandort...
    Die legen die Gesetzte zu meinen Gunsten aus, da habe ich keine Sorge.

    Warum soll ich mit denen Krieg führen wenn meine Kugeln dann Freunde treffen ?
    Und was gewinne ich denn in einem solchen Krieg -nichts .
    Sinnlose Kriege scheint wohl eine US Spezialität zu sein.

    Es gibt hier sicher auch Behörden mit denen ich im Clinch gelegen habe etwa mit Bau oder Umweltbehörden und auch zur Zeit läuft ein Widerspruch zu einem Bescheid ( nicht Waffenthema ), aber ich vermute nach einem persönlichen und guten Gespräch wird auch dem abgeholfen.


    Man soll sich nicht verstecken wenn man im Recht ist, aber Krieg um jeden Preis jeder gegen jeden bringt nichts.
    Im konkreten Beispiel wegen die Reduzierhülsen muss man sich wehren, aber nur dort wo es erforderlich ist.

    Auch der Umstand dass sie mir als Steuerzahler "dienen macht die Behörde nicht unbedingt zu einem Kindergarten.Ich bin zwar nicht Bittsteller sondern "Antragsteller" aber die Behörde ist auch staatliche Autorität mit gewisser Machtbefugnis ob das einem jetzt paßt oder nicht.
    Bei der Polizei (behörde) randalieren wir doch auch nicht ?


    Ich sage immer : die dort arbeiten sind auch nur Menschen die ihren Job nach besten Wissen und Gewissen tun wollen , sie könnten sogar mein Nachbar sein und sie haben oft auch Anweisungen von oben.
    Idioten gibt es überall, auch in der Wirtschaft und mit denen muss man sich selektiv auseinandersetzen.

    Nö ich streite mich nicht und wenn die bei mir Hausbesuch machen wollen wegen Aufbewahrung serviere ich noch Kaffee.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    hemo - 06.07.2012, 10:48


    Hat hier im Forum schon jemand Besuch von der Waffenbehörde bekommen?



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Attila - 06.07.2012, 11:20


    Nö, bei mir nicht hier in Sachsen habe ich noch nichts gehört,zumindest nicht im Umfeld meines Vereines.

    Mein SB hat ein Foto von den Waffenschränken und das reicht ihn wahrscheinlich.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    buko - 06.07.2012, 20:28


    :D
    Ja.
    Hatte die Aufbewahrungskonntrolle vor zwei Monaten. Hatten sich eine Woche vorher schriftlich angemeldet.
    Dienstellenchef selbst mit einer jungen verdammt hübschen und lieben Inspektorin :wink:
    War total entspannt, hatte ein paar Tage vorher mit der Lady ein nettes Gespräch in ihrem Büro :wink: ich Glaube die ist in mich verliebt :oops:

    :D :D
    Habe ihnen noch eine Tasse Kaffee gekocht, war eine schöne halbe Plauderstunde noch.
    Habe ein Kompliment bekommen über die vorbildliche Aufbewahrung und sind gegangen mit der Bemerkung;
    Wenn es doch alle so vorbildlich hätten.


    Jetzt will meine Frau die zwei mal im Jahr anrufen das sie kontrolliern kommen. :roll:

    nur weil ich vorher meine Knallbude so super aufgeräumt hatte :o



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    MiBö - 07.07.2012, 09:36


    Bisher noch alles entspannt. Sollte vor Jahren mal die Aufbewahrung mittels Foto v. Typenschild des Schrankes (im Zuge einer Waffenbefürwortung) mitschicken. Seither war noch nix.

    Kaffee gibt's bei mir aber nicht, wenn jemand zur Kontrolle kommt. Vertrage keinen Kaffee. Stattdessen gibt's dann stilles Wasser.
    Btw: Habe sehr nette SBin.



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    hemo - 08.07.2012, 18:15


    .....na denne...



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Attila - 08.07.2012, 18:40


    Das Lustige bei meinem Waffenschrankfoto will ich auch mal erwähnen, denn es war gar nicht so beabsichtigt.

    Als damals das WaffG geändert wurden und Repertierflinten "Pumpguns"
    eine bestimmte Länge nicht unterschreiten durften wollte man einen Nachweis haben wie lang das Ding denn ist. ( es war lang genug, nebenbei...)

    Da habe ich meine Flinte an den Waffenschrank gelehnt und einen Zollstock daneben und das Ganze abgelichtet, das Bild an den SB übermittelt. "Aha,da haben wir ja gleich den Waffenschrank noch im Bild, sehr gut"

    Solche SB muss man erst finden, der Mann ist eigentlich ganz patent.Es geht eben auch gut kooperativ mit Behörden und warum soll man sich mit solchen Leuten streiten .Der macht nur seinen Job und ansonsten hilft er mir als Bürger.
    :big_ok



    Re: Newsletter des Forum Waffenrecht e.V.

    Lusumi2 - 09.07.2012, 21:48


    buko hat folgendes geschrieben:
    ...Jetzt will meine Frau die zwei mal im Jahr anrufen das sie kontrolliern kommen. :roll:

    nur weil ich vorher meine Knallbude so super aufgeräumt hatte :o

    Hahaha... der ist gut!



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