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Re: Höhe und Grund der Abfindung
Georg - 08.11.2005, 20:16Höhe und Grund der Abfindung
Also:
die Mercedes Car Group Deutschland unter dem DaimlerChrysler Konzern möchte im Rahmen eines Sparpakets 8500 Stellen in Deutschland streichen. Die Mitarbeiter sollen alle durch Abfindungen gegangen werden. Im Rahmen des Sparprogramms sollen unter aderem auch Mitarbeiter mit einer Wiedereinstellungszusage ein Angebot erhalten, um auf diese Zusage zu verzichten.
Hier mal eine Übersicht über die Höhe (stark beschränkt auf das was für uns relevant ist):
BZ=Betriebszugehörigkeit:
<=3 Jahre = Abfindung 10.000€ (wird am ehesten das sein was wir bekommen)
4 Jahre = 10.000€ + 2 Brutto Monatseinkommen
5 Jahre = 10.000€ + 4 Brutto Monatseinkommen (falls die Zeit der Freistellung auch mit angerechnet wird betrifft uns das)
Beschäftigte mit Wiedereinstellungszusage erhalten die gleichen Abfindungen, wie Beschäftigte mit einer Ausscheidungsvereinbarung.
Deshalb gilt auch die Turboregelung:
Wird bis zum 31.12.2005 die Verzichtserklärung unterschrieben, wird die Abfindung nochmal um 10% aufgestockt, mindestens aber um 17.500€
Wird bis zum 31.03.2006 die Verzichtserklärung unterschrieben, wird die Abfindung nochmal um 5% aufgestockt, mindestens aber um 8.750€.
Wer sich also schnell für die Abfindung entscheiden sollte, kann entsprechend:
10.000€ + 17.500€ = 27.500€ absahnen.
Da das ganze vermutlich nicht steuerfrei ist, muss das ganze als Einkommen versteuert werden (Achtung! Damit überschreitet man den Einkommenssteuer freien Höchstsatz von 7.680€ + Werbungskosten und damit wären z.B Kindergeldansprüche nichtig!) Den genauen Steuersatz hab ich jetzt nicht gesucht, aber unter der Annahme das etwa 40% an Vater Staat geht, wären noch 27.500 * 0,6 = 16.500€ übrig.
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Anonymous - 09.11.2005, 09:29Re
Ich hätte da noch ne Frage, also wenn ich mich recht erinnere, dann sind wir am 11 September 2000 eingestellt worden, und aufgehört hab ich zumindest soweit ich das weiß nach dem 11. September 2003 somit sind wir doch länger als 3 Jahre (wenn auch nur 1-2 Woche) da gewesen. Wenn die uns schon los haben wollen dann sollen die wenigstens noch die Abfindung für 4 Jahre zahlen, glaubt Ihr da kann man handeln.
Wa sich nciht glaub ist das wir das Geld für 5 Jahre bekommen da wir ja Studieren und ned Betriebszugehörig in der Zeit sind.
Gruß
Hannes
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Georg - 09.11.2005, 10:59
Was auf dem Zettel leider nicht steht ist <= 3 Jahre und dann 3 - 4 Jahre. Aber mit dem Zeitraum hast du recht, wir sind bis Ende September angestellt gewesen. Demnach sind es 3,05 Jahre oder so.
Verhandeln werd ich auf jeden Fall. Auch wenns nur 27.500 wären, würde ich sagen 28.000 hören sich viel runder an.
Re: Höhe und Grund der Abfindung
maruu23 - 10.11.2005, 00:12Re
So seh ich das doch auch mal!
Wenn die uns los haben wollen dann muss da was rausspringen.
Hast Du da schon angerufen zwecks Termin, und wenn ja wann machst Du?
Gruß
Hannes
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Georg - 10.11.2005, 09:32
Ich hab angerufen. Ich bin am 15. von 15 - 16 Uhr dabei und so viel ich weiß der Andi L beim ersten Termin am 15.
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Anonymous - 10.11.2005, 10:49Re
So ich hab jetzt auch einen am 22.11 um 8:30Uhr!
Naja dann woll mer mal schauenw as dabei raus kommt. Georg, wo warst Du nochmal nach der Ausbildung beschäftigt?
Auch als Schlosser?
Gruß
Hannes
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Anonymous - 10.11.2005, 11:37Re
So ich nochmal!
Also hab mal bei meinem Kumpel nachgefragt dessen Bruder (dessen Tante kennt eine deren Mann einen Hund hat der schonmal am Postboten eines Steuerberaters... was laber ich da*g*) ist Steuerberater.
Anscheinend gibt es einen Abfindungsfreibetrag, der ligt in unserem Fall bei 7200€.
So nun rechnen wir mal. ich hab in diesem Jar dann verdient:
+ Bruttogehalt(Praxissemester): ca. 3200€
+ Abfindung: 27500€
- Abfindungsfreibetrag
---------------------------------------------
= 23500€
So wenn man nun 35% Steuern zahlen muss dann wären das so ca 8000€ also bleiben von der Abfindung npch ca 19500€
Hoffe ich hab richtig gerechent, Werbungskososten oder was ihr sonst noch verdient müsst ihr natürlich abziehen.
Gruß
Hannes
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Georg - 10.11.2005, 13:35
Könnte hinkommen, mit deiner Rechnung.
Habs grad nochmal gegoogelt:
"In § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz - EStG sind Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu einer Höhe von 7.200 Euro von der Steuer freigestellt."
Aber heißt das, das ich die 7200€ wirklich einfach so abrechnen darf?
Re: Höhe und Grund der Abfindung
Anonymous - 12.11.2005, 20:10
ich glaube schon. deine Freibeträge kannst vom gesamten abziehen und dann hast deinen neuen zu versteuernden betrag.
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