Probleme die zu Früh- bzw. Fehlgeburten führen können

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    Re: Probleme die zu Früh- bzw. Fehlgeburten führen können

    cherryk78 - 24.11.2005, 19:42

    Probleme die zu Früh- bzw. Fehlgeburten führen können
    Aus eigener Erfahrung kann ich von 2 Problemen reden. Ich habe eine Muttermundsschwäche, das heisst ich muss bei jeder erneuten Schwangerschaft den Muttermund zugenäht bekommen, da sich mein Muttermund zu früh (meist ab der 16.SSW) anfängt zu öffnen, aus diesem Grunde habe ich mein 1 Kind in der 19.SSW verloren. Zum anderen habe ich ein Folsäuremangel, welches sich auf den Mutterkuchen austrägt und somit die Versorgung meiner Kinder nicht gegeben ist, ich muss das 10 fache mehr an Folsäure einnehemen, als eine Schwangere die keinen Mangel hat.
    Folsäure ist ein Stoff aus der Vitamin-B-Gruppe.
    Die tägliche Zufuhr an Folsäure sollte mindestens 0,4 mg betragen.

    Folsäure ist für die Blutbildung und für den Aufbau des Nervengewebes erforderlich. Sie ist maßgeblich an der Reifung der verschiedenen Blutzellen beteiligt.

    Folsäuremangel zählt bei uns zu den häufigsten Vitaminmangel-Erscheinungen. Die Symptome umfassen Müdigkeit, Energie- und Antriebslosigkeit oder auch Entzündungen im Mund. Ein Folsäuremangel während der Schwangerschaft kann zu Missbildungen beim Neugeborenen führen.

    Folsäure-Mangel tritt einerseits durch Mangelernährung oder Störungen der Vitaminaufnahme im Darm ein, andererseits durch einen erhöhten Verbrauch an Folsäure. Ein erhöhter Folsäurebedarf besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit, bei Einnahme der Antibabypille, während der Langzeitbehandlung mit einigen Arzneistoffen oder bei übermäßigem Alkoholkonsum.

    Dieser Folsäure Mangel hat bei meinem 2. Kind leider dazu beigetragen das er zum einen 16 Wochen zu früh geboren wurde und dann auch noch eine Woche zurück entwickelt war. Leider hat er es nicht überlebt. Wäre er normal entwickelt gewesen, hätte er vielleicht überlebt.
    Man sollte bereits bei Kinderwunsch anfangen Folsäure zu nehmen. Die Folsäure muss man leider selbst bezahlen, besteht allerdings ein Risiko kann es von den Kassen übernommen werden.
    Die aktuelle Gesundheitsreform, die in Form des GKV-Modernisierungsgesetztes (GMG) am 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist,
    hat auch im Arzneimittelbereich zu einer Reihe von Veränderungen geführt.

    So hat der Gesetzgeber verfügt, dass Ihnen Ihr Arzt im
    Allgemeinen nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel
    zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung – d. h. auf Kassenrezept - verordnen darf.
    Davon ausgenommen sind einige nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Ihnen der Arzt weiterhin auf Kassenrezept verschreiben kann,
    sofern diese Arzneimittel in einer so genannten „Ausnahme-Liste“
    enthalten sind.

    Um auf diesen „Ausnahme-Liste“ zu gelangen, fordert der
    Gesetzgeber, dass die Arzneimittel bestimmte Voraussetzungen
    erfüllen müssen:

    Sie müssen der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen dienen,
    Sie müssen als Therapiestandard zur Behandlung dieser Erkrankungen gelten.
    Erstattungsfähigkeit von Folsan® 5mg
    In der " Ausnahme-Liste"sind Präparate mit den Vitaminen
    B1, B6, B12 und vor allem Folsäure zur Therapie von schwerwiegenden Vitaminmangelzuständen, die nicht durch entsprechende Ernährung
    behoben werden können, verzeichnet mit ausdrücklicher Nennung von Folsäure in der 5mg Dosierung.

    Damit ist Folsan® 5mg bei der Therapie des Folsäuremangels
    mit oder ohne verbundener Anämie (zu wenig rote Blutkörperchen)
    weiterhin erstattungsfähig!



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