Generalstreik 20-10

F R O N T e.V.
Verfügbare Informationen zu "Generalstreik 20-10"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Markus Giersch - lil'Floffm069 - Sadiya
  • Forum: F R O N T e.V.
  • Forenbeschreibung: -> zur Homepage bitte hier klicken
  • aus dem Unterforum: Wirtschaft
  • Antworten: 5
  • Forum gestartet am: Donnerstag 27.07.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Generalstreik 20-10
  • Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 6 Monaten, 20 Tagen, 17 Stunden, 1 Minute
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Generalstreik 20-10"

    Re: Generalstreik 20-10

    Markus Giersch - 01.10.2007, 18:24

    Generalstreik 20-10
    so, ich habe heute mal wieder die faxen dicke bekommen.

    ich arbeite, ja, vollzeit!!! mehr als 40 Std. in der woche...
    aber heute, heute ist mir mal wieder der kragen geplatzt...

    um was geht es?

    ich habe heute wieder mehr geld ausgegeben um arbeiten zu können als ich mit der arbeit verdient habe...

    wie geht das?

    ganz einfach:
    2 x 3,55€ = 7,10€ Netto Fahrtkosten
    1 x 50€ = 50€ Netto für eine PRIVATE Hose die während der Arbeit kaput gegangen ist (normalerweise muss der Arbeitgeber für Berufskleidung sorgen)
    1 x 5,20€ Mittagessen in der Kantine (vom Flughafengelände zu gehen wärend der Pause ist zwecklos, da a) Pause zu kurz b) sowieso kein Supermarkt in der Nähe ist)

    Macht einen Aufwand ca. 62,30€ Netto

    dann musste ich ungeschlagene 2,5 Std. warten bis ich arbeiten durfte.
    Arbeitsbeginn laut Einsatzanweisung 8:00 Uhr Tor 3.
    Tatsächlicher Arbeitsbeginn: 9:45 Uhr (die halbe Std. die ich früher da war zählt ja sowieso nicht). Die Diffenrenz von 1,75 Std (ca. 14€ Brutto) werden mir von meinen Überstunden abgezogen (wobei die Warterei am Empfang des Flughafens nicht grade Freizeit war). Nun ja, zahlen tut es mir niemand...

    Verluste insgesamt ca. 70€ Netto

    Was habe ich verdient? Arbeitszeit von 9:45 - 15:45 (minus 30 Min. Pause) = 5,5 Std. = 38,50€ Brutto

    Gewinn insgesamt ca. 38,50€ Brutto

    So, wer arbeitet wird arm
    wie wahr, wie wahr...

    Was hat das mit Generalstreik zu tuen?

    ICH WILL IHN
    ICH FORDERE IHN
    ICH HALTE MEINEN KOPF HIN

    wie ich dazu komme?
    ganz einfach, wir hatten schon mal ne diskusion:
    http://www.iphpbb.com/board/ftopic-34344166nx49222-6.html

    wie ich jetzt auf die idee komme das zu stämmen und auch zu überleben?
    abwarten... erklärung kommt noch



    Re: Generalstreik 20-10

    lil'Floffm069 - 01.10.2007, 18:44


    Oh Mann.
    Ich weiß was du meinst.



    Re: Generalstreik 20-10

    Markus Giersch - 01.10.2007, 18:48


    Zitat: Generalstreik

    Politischer Protest in Form von Arbeitsniederlegung, Einstellung von Handel und Verkehr, Schließung der Geschäfte, dem sich große Teile der Bevölkerung anschließen.

    Dazu braucht man allerdings KEINE gewerkschaft,
    sondern eine breite masse.

    Zitat: Arbeitskampf

    Konflikthafte Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Organisationen zur Durchsetzung kollektiver Interessen, insbesondere der Höhe der Löhne und Gehälter, der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Die beiden wichtigsten Formen des A., Streik und Aussperrung, sind verfassungsrechtlich geschützt (Art. 9 Abs. 3 GG). Arbeitnehmer, die aufgrund von A. arbeitslos geworden sind, haben bis zur Beendigung des A. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitsförderungsgesetz § 116).

    naja, müssen halt alle zur gleichen zeit krank werden...
    und jeder weis doch, eine Sehnscheidentzündung kann man nicht nachweisen :-)
    und wenn man krank ist darf man auch nicht gefeuert werden.

    Zitat: Tarifvertrag

    Ein T. ist eine schriftlich fixierte Vereinbarung zwischen den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und den Arbeitgeberverbänden. Im T. sind Mindestnormen festgelegt, von denen nur

    dann abgewichen werden darf, wenn es den Arbeitnehmer begünstigt (z.B. im Rahmen von Haus-T., Betriebs- oder einzelvertraglichen Vereinbarungen). Der T. legt z.B. die Höhe des Entgelts in den jeweiligen Lohn- oder Gehaltsgruppen fest (Entgelt-T.), indem er bestimmte Tätigkeitsmerkmale definiert; weiterhin werden Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche etc. im Rahmen-T. bzw. Mantel-T. festgelegt. Entgelt-T. haben eine zeitliche Dauer von (i.d.R.) einem Jahr. Für alle übrigen T. sind längere Laufzeiten üblich. T. haben nur Gültigkeit für Arbeitsverhältnisse, die mit Arbeitgebern abgeschlossen wurden, die Mitglied einer T.-Partei oder selbst Tarifvertragspartner sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat auf Antrag einer T.-Partei die Möglichkeit, T. für allgemeinverbindlich zu erklären, d.h. dass die getroffenen tarifvertraglichen Regelungen auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen Gültigkeit haben. T. werden üblicherweise für bestimmte Branchen (Branchen-T.) und Gebiete (Flächen-T., in D oft ein Bundesland) abgeschlossen. Das Interesse an T. besteht seitens der Gewerkschaften in der Schutzfunktion solcher Verträge für die Arbeitnehmer; das Interesse der Arbeitgeber bezieht sich auf die Wahrung des Betriebsfriedens, der damit verbundenen Kalkulierbarkeit und Stabilität der Arbeitsbeziehungen und einer (teilweisen) Einschränkung der Konkurrenz um (Fach-)Arbeitskräfte
    braucht heute kein mensch mehr.
    die tarifverträge sind mitlerweile die gehaltsobergrenze.
    früher war damit eher die gehaltsuntergrenze gemeint.
    aber welche firma zahlt schon mehr als man "muss"?!?

    Zitat: Kollektivvertrag

    1) K. ist eine Sammelbezeichnung für Vertragsformen, die im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen für eine ganze Anzahl bzw. bestimmte Typen oder Gruppen von Arbeitsverhältnissen Gültigkeit haben. K. werden z.B. in Form von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abgeschlossen.

    2) K. bezeichnet einen multilateralen, d.h. einen zwischen mehr als zwei Staaten abgeschlossenen Vertrag.
    mal im duden nachschauen was das war...

    Zitat: Arbeit

    A. ist eine spezifisch menschliche - sowohl körperliche als auch geistige - Tätigkeit, die vor allem dazu dient, die zur Existenzsicherung notwendigen Mittel zu beschaffen. Sie stellt aber auch immer eine technisch-kulturell geprägte Form der Auseinandersetzung mit der jeweiligen Umwelt dar. A. ist insofern ein gestaltender, schöpferisch-produzierender und sozialer, zwischen Individuen vermittelnder Akt. A. ist von zentraler Bedeutung für die Verteilung individueller Lebenschancen, das Selbstwertgefühl und die Stellung des einzelnen in der Gesellschaft.

    Eine engere, ökonomische Definition bindet den Begriff A. ausschließlich an die zur Herstellung von Gütern und Dienstleistungen - über Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt - vermittelte und entlohnte Erwerbs-A. Im politisch-ökonomischen Sinne ist A. der wichtigste Produktionsfaktor, der als Grundlage zur Entwicklung der Faktoren Boden, Kapital und technischer Fortschritt dient.

    Aus dieser Sicht wird auch zwischen Produktions- und Reproduktions-A. unterschieden und letztere traditionell insbesondere Frauen zugewiesen. Die Reproduktions-A. wird ausschließlich oder parallel zur Erwerbs-A. als Haus-, Familien-, Erziehungs- und Pflege-A. unentgeltlich ausgeübt. Die Unterscheidung nach selbstständiger und unselbstständiger A. zielt auf das Über- und Unterordnungsverhältnis (Weisungsbefugnis) im A.-Prozess und auf die Verantwortung für das Ergebnis der A. Die A.-Leistung selbst kann allerdings nicht von der jeweiligen Person des A.-Leistenden getrennt werden und ist erheblich von den gegebenen, durch Planung, Organisation und soziale Überlegungen beeinflussbaren A.-Bedingungen abhängig.

    Das typische, moderne Industriegesellschaften charakterisierende Normalarbeitsverhältnis (z.B. Achtstundentag, Fünftage

    woche, Jahresvollzeitbeschäftigung, Dauerarbeitsvertrag) gilt heute nurmehr als normativer Bezugspunkt zur Festlegung geringfügiger bzw. atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Geringfügige Beschäftigung wird als Erwerbs-A. definiert, die bezogen auf A.-Zeit und -Entgelt unterhalb der im Sozialgesetzbuch (SGB IV/I § Cool festgelegten Versicherungsgrenzen bleibt (2005=400 _). Atypische Beschäftigung tritt vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf. Häufigste Form ist die Teilzeit-A., die überwiegend von Frauen und in Form niedrig qualifizierter und niedrig entlohnter Tätigkeit ausgeübt wird. Seit der Deregulierungspolitik der 1980er Jahre ist das Angebot von (bezogen auf Befristung und Entlohnung) atypischen Beschäftigungsverhältnissen rechtlich legalisiert. Damit nehmen auch Formen sog. Neuer Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit zu.

    Atypische Beschäftigung und das Entstehen neuer Formen der Erwerbs-A. sind insofern problematisch, als sich das gesamte System der sozialen Sicherung in D weitgehend aus den Beitragsleistungen bezahlter Erwerbs-A. finanziert und das Normalarbeitsverhältnis hierfür die Grundlage bildet.
    naja, am thema arbeit wurde ja genug herumgeschraubt.
    durch die eu stehen mitlerweile alle arbeitnehmer im nationalen arbeitskampf mit der internationalen arbeitskraft.
    will der einheimische zuviel (oder genug zum leben) wird eijnfach etwas billiges importiert...
    das ist wohl auch nurnoch ein relikt der vergangenheit.
    Zitat:
    Politischer Streik

    von der DKP Hamburg
    hier klicken:
    http://www.dkp-dulsberg.de/hintergruende/politischerstreik/index.html
    ja, das wird mal richtig zeit dafür...
    Zitat:
    Ist ein Generalstreick verboten?
    Streiken verboten:
    http://www.jungle-world.com/seiten/2004/17/3023.php
    ja, ein egeneralstreik in deutschland ist verboten weil:
    Der politische Streik sei von der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes (Art. 9, Abs. 3, Satz 3 GG), aus welcher sich das Streikrecht ableitet, nicht gedeckt und somit rechtswidrig.

    konsequenzen bei verstößen:

    Das hat fatale Folgen für die Gewerkschaft, die für die Produktionsausfälle haftbar gemacht und zu enormen Entschädigungszahlungen herangezogen wurde.

    konsequenzen für einzelne personen:
    keine

    also, ein egeneralstreik ist "verboten" weil er nicht vom gesetz gedeckt wird,
    aber bei einem generalstreik wird nur die gewerkschaft platt gemacht,
    nicht die protestierenden.

    jetzt müsste jeder verstehen, warum nicht zu einem generalstreik aufgerufen wird...

    WEIL DIE GEWERKSCHASFT SCHISS HAT!
    GANZ EINFACH!
    DIE WOLLEN IHR GELD HORTEN
    wie schaut es aus, wenn eine gewerkschaft gegründet wird, die nur eins zum ziel hat:
    GENERALSTREIK
    und danach feierabend... laden dicht machen

    wer muss dann seinen kopf hinhalten?
    NIEMAND

    und falls doch, dann bin ich gerne bereit alle folgekosten zu übernehmen...
    weil mir isses scheis egal ob ich 1000€ minus habe wo ich nicht rauskomme,
    oder 1,5 billionen euros aus denen ich nicht rauskomme...

    in beiden fällen würde ich ein insolvenzverfahren in kauf nehmen...
    das heist, ich hätte die 1,5 billionen euros innerhalb von 7 jahren von der backe... UND DAS NACH DEUTSCHEN RECHT

    und, ist es verboten?
    nein -> gesetzeslücke :twisted:



    Re: Generalstreik 20-10

    Sadiya - 03.10.2007, 02:13


    Ich hab fürs erste gestimmt, die Politik in Deutschland muss sich radikal ändern und wieder auf Volk und Staat und nicht auf die EU oder sowas ausgerichet werden. Die wirtschaftliche Situation wird eh schlechter, weil keine vernünftige Politik gemacht wird. :roll:



    Re: Generalstreik 20-10

    Markus Giersch - 06.10.2007, 20:01


    ich habe mich mal schlau gemacht:
    also, wenn die gewerkschaft (die wir nur gründen würden um den generalstreik durch führen zu können) zu dem generalstreik aufruft, wird erstmal die gewerkschaft haftbar für den entstandenen wirtschaftsschaden gemacht. wenn die allerdings pleite geht, kann man die auch nicht verklagen - ist wie sterben.
    dann könnte es allerdings pasieren das die vorstände zur kasse gebeten werden. nun ja, und dann kommt da die private insolvenz ins spiel - man muss eben nur eine bedingung erfüllen: man muss ca. 30.000€ schulden haben glaube ich. und ein generalstreik ist wohl etwas kostenspieliger.
    auf jedenfall ist man dann 7 jahre später schuldenfrei.
    und man wird ja auch nicht ins gefängniss gesteckt,
    denn generalstreik ist vom grundgesetz erlaubt.
    und betrug ist es auch nicht, denn es ist ja alles legal.
    ich nenne das kapitalismus nutzen.
    was die manager machen, das können wir auch.
    kontrollieren - aber keine verantwortung tragen...



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum F R O N T e.V.

    Mitgliederliste freischalten? - gepostet von Markus Giersch am Dienstag 19.06.2007
    Studiengebühren - gepostet von administrator am Freitag 28.07.2006
    Klima-Gedenkminuten - gepostet von Karl am Mittwoch 31.01.2007
    Bierfrage klären - gepostet von Major am Freitag 06.10.2006



    Ähnliche Beiträge wie "Generalstreik 20-10"