Verfügbare Informationen zu "Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Aryss - GingerAle - Anonymous Forum: IVS FORVM GRAZ Forenbeschreibung: Inoffizielles Forum der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich aus dem Unterforum: Einführung in das Recht Antworten: 7 Forum gestartet am: Donnerstag 03.11.2005 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 4 Monaten, 31 Tagen, 1 Stunde, 51 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht"
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
Aryss - 18.11.2005, 22:02Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
Huhuu Leutz!
Kann mir jemand die Interessenstheorie, Subjektstheorie und Subjektionstheorie erklären? Weiß zwar ungefähr, was sie besagen...aber naja...eben nur ungefähr :lol:
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
GingerAle - 19.11.2005, 06:55Theorien
Interessenstheorie: steht die Rechtsnorm im Interesse des Einzelnen oder der Allgemeinheit
Subjekttheorie: ist ein Rechtssubjekt (Vertragspartner) mit Hoheitsgewalt ausgestattet
Subjektioinstheorie: richtet sich nach der Über- und Unterordnung der Partner
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
Anonymous - 19.11.2005, 17:56Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches R
Aryss hat folgendes geschrieben: Huhuu Leutz!
Kann mir jemand die Interessenstheorie, Subjektstheorie und Subjektionstheorie erklären? Weiß zwar ungefähr, was sie besagen...aber naja...eben nur ungefähr :lol:
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
Bei welcher Vorlesung war das dabei, wenn man fragen darf?
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
GingerAle - 19.11.2005, 20:03
Bei der Vorlesung von Prof. Legat!
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
Aryss - 22.11.2005, 02:02
@gingerale THX für die Antwort!
Uiii, du bist ja ein regelrechter Frühaufsteher, was?!
(-> Antwortposting um 5:55 Uhr *puh*) :P
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
GingerAle - 22.11.2005, 11:29
Aryss hat folgendes geschrieben: @gingerale THX für die Antwort!
Uiii, du bist ja ein regelrechter Frühaufsteher, was?!
(-> Antwortposting um 5:55 Uhr *puh*) :P
Normal eh nicht, aber am Sa hab ich arbeiten gehn müssen!
*gg*
Re: Theorien zur Unterscheidung Privatrecht - Öffentliches Recht
Aryss - 22.11.2005, 14:25
na, dann bin ich ja beruhigt :)
Ich muss leider jeden Sonntag und Feiertag bereits um 5 Uhr aufstehen -> verkaufe neben dem Studium Semmeln beim Martin Auer :P Was tut man nicht alles, um sein "Haushaltsbudget" etwas aufzubessern?!? *seufz*
Welchen Job hast du?
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