Wie die Justiz rechnet

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    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 30.03.2012, 12:43

    Wie die Justiz rechnet
    http://www.ksta.de/html/artikel/1333017956151.shtml

    Zu 15 Jahren Gesamtstrafe ist ein Kölner vor dem Düsseldorfer Landgericht verurteilt worden. 13 Jahre hatte das Gericht bereits wegen des Mordes am Schulfreund seiner Frau verhängt, dazu kamen zwei Jahre wegen schwerer Vergewaltigung.

    Zitat: Das Gericht verhängte fünf Jahre Haft wegen der Vergewaltigung und bildete die Gesamtstrafe von 15 Jahren.

    Also 13+5 macht bei mir 18!
    Ich weiss bei 15 Jahren ist in DE idR Schluss ......
    Insofern bekommt fast Jeder Straftäter einen Tatendiskont!
    Wenn dieser Mann jetzt noch ein Auto gestohlen hätte oder irgendwas anderes in der Art, wäre er trotzdem bei 15 Jahren geblieben.
    In den USA wird das alles schön addiert. So kommen dann koriose Verurteilungen von manchmal über 100 Jahren zusammen!
    Das Beste an der Sache ist dann, dass diese Leute dann im Knast ja weiter die Gerichte bemühen und dann hier und da ein Urteil aufgehoben wird oder Sie für eine Tat begnadigt werden.
    Dann sind es halt "nur" noch 80 Jahre oder so! :twisted:



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Attila - 30.03.2012, 13:44


    15 Jahre sind eine lange Zeit und in dieser können sich Menschen ändern und dann hätte die Strafe ihren Zweck erfüllt.
    Auch kann man nach 15 Jahren bewerten ob jemand geläutert ist oder nicht.Ist er weiter ein Gefahr für andere gibt es ja noch die Sicherheitsverwahrung.

    Das Opfer wird so oder so nicht mehr lebendig , ob der Täter 100 Jahre einfährt oder "nur " 15 - es ändert nichts daran.
    Auch die Tatsache dass das Opfer durch eine vorsätzliche Handlung getötet wurde statt "nur " durch eine Fahrlässigkeit (Unfallverursachung ) macht am Ende für das Opfer keinen Unterschied nur aber für den Täter.

    Das US Rechtsystem ist in meinen Augen pervers und letztendlich auch durch wirtschaftliche Interessen der Gefängnisindustrie dominiert.

    Ich bin nicht für Schmuskurse mit brutalen Verbrechern aber irgendwann muss auch die Menschlichkeit wieder einsetzen.

    Könnte da auch was von Jesus schreiben , aber da kennen sich andere besser mit aus wegen seiner Vergebung und Barmherzigkeit.....
    Aber das gilt scheinbar nicht für die US Justiz in einem Land das fast fanatisch christlich religiöse erscheint.



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 30.03.2012, 14:19


    Vielen Dank Atti, das Du mich mit Jesuszitaten verschonst, das ist wahrlich gnadenvoll! :twisted:

    Zitat: Das US Rechtsystem ist in meinen Augen pervers und letztendlich auch durch wirtschaftliche Interessen der Gefängnisindustrie dominiert.

    Als das Rechtssystem der USA etabliert worden ist, gab es noch keine "Gefängnisindustrie".
    Also wieder mal ein netter (falscher) Spruch von Dir.
    Dann kennst Du ausser vom Fernsehen und ein paar in den Medien breitgetretenen Fällen doch rein gar nichts von der US Justiz!
    Also wieder einmal ein typisches Kneipenurteil!



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Attila - 30.03.2012, 15:51


    Republikflüchtling hat folgendes geschrieben: Vielen Dank Atti, das Du mich mit Jesuszitaten verschonst, das ist wahrlich gnadenvoll! :twisted:

    Nö, ich habe gerade keine griffbereit. :D

    Aber es wird ja heuer wieder gerade aktuelle, die Barmherzigkeit und Gnade Jesu der am Kreuz starb und vergeben hat.

    Zitat:
    Als das Rechtssystem der USA etabliert worden ist, gab es noch keine "Gefängnisindustrie".

    Nicht ganz, da gabs ja noch die Sklaven die ja gehalten werden mußten auf den Plantagen, aber das waren ja keine Gefangenen.

    Aber wann das Rechtsystem etabliert wurde ist doch uninterssant, viel wichtiger ist doch was man heute daraus gemacht hat.

    Zitat:
    Dann kennst Du ausser vom Fernsehen und ein paar in den Medien breitgetretenen Fällen doch rein gar nichts von der US Justiz!
    Also wieder einmal ein typisches Kneipenurteil!

    Ach unterschätze mich doch micht immer.
    :D

    Eine Meinung bildet sich auch aus vielen Einzelberichten und wenn die deckungsgleich sind können die nicht falsch sein.
    Einfach mal googeln und die Zahlen sprechen für sich

    Hier was aus dem Jahre 2007
    http://www.heise.de/tp/artikel/26/26902/1.html


    Zitat: In den USA oszillierte die Zahl der Gefängnisinsassen nämlich bis 1970 immer – abgesehen von den beiden Weltkriegen – um 200.000 Personen. Dann zog die Schraube der Gefängniseinlieferungen dramatisch an und ihre Zahl ist bis heute um den Faktor 11 angestiegen. Die Abschreckung scheint also auszubleiben. Sind die US-Bürger heute tatsächlich elfmal so kriminell wie vor 35 Jahren?

    Aber im Grunde mach ich es doch so wie Du:

    Auch Du bringst Einzelfälle aus der deutschen Justiz die Du über den großen Teich via Internet verfolgst wie hier und beklagst Dich.Na denn gleiches Recht für uns beide .

    :D



    Re: Wie die Justiz rechnet

    MiBö - 30.03.2012, 16:08


    "Lebenslang" heißt nach meinem Verständnis lebenslang, und nicht 15 Jahre.
    Da finde ich es zynisch, davon zu sprechen, daß Mordopfer eh' nicht mehr lebendig werden. Mit dieser Feststellung kann man alles begründen.

    Und oft genug haben die Mordopfer Angehörige. Versuche mal (bspw.) Eltern, deren Kind vergewaltigt und ermordet wurde (Emden ist ein Beispiel), zu erklären, daß der Täter ja vielleicht nach 15 Jahren geläutert ist. Da sch.... ich drauf. Immerhin war er in der Lage ein Leben zu nehmen, dann soll er wenigstens lebenslang dafür büßen. :evil: :evil: :evil: :evil:



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Attila - 30.03.2012, 18:04


    Den Zynismusvorwurf kannst Du stecken lassen.
    Ich sage es nur wie es ist und "begründet " hab ich gor nix.

    Ich habe nicht gesagt dass der Täter nicht bestraft werden soll, aber Du willst die Vernichtung des Täters und blanke Rache.
    Wir leben aber nicht mehr in einer Primitivgesellschaft oder in einer islamistischen Gesellschaft sondern sind ein Stück weiter.

    Hier bitte lesen ehe Du mir Zynismus unterstellst !!!!Erst schlau machen und danach die User anpöbeln, klar ?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzug

    Zitat: § 2 Aufgaben des Vollzuges
    Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.


    Zitat: § 3 Gestaltung des Vollzuges
    (1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.
    (2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
    (3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

    Für Mord gibt es lebenslänglich, bei gefährlichen nicht resozialisierbaren Tätern oder besonderer Schwere der Tat (Brutalität, Zahl der Opfer ) auch die Anordnung anschließende Sicherheitsverwahrung.Das ist dann fast echtes "Lebenslänglich "
    Bei Sexualmord oder Kindesmord wie in Emden kann das ein Thema sein, muss es aber nicht.Es kommt immer wieder auf die Umstände an.


    Bei Totschlag siehts schon anders aus und die Abwägung trifft ein unabhängiger Richter.
    Den Unterschied Mord und Totschlag muss ich wohl nicht erklären ?


    Die Frage ist aber was bringt es einen jungen Täter über 70 Jahre bis zu seinem Tod zu inhaftieren, wen hilft das ausser Deinem Rachegefühl oder dem der Angehörigen ? Und wie soll ein Täter dann auch auf zivilrechtlicher Basis für den Schaden aufkommen wenn er lebenslänglich sitzt ?
    Wie soll er durch Arbeit seine Schuld begleichen können wenn er nicht resozialisiert wird ?
    DAS wäre für Angehörige besser als das Gefühl der Rache das nämlich nach Jahren verblaßt.


    Ich denke hier müßten Hemo und Lusumi was sagen können.


    Übrigens , der Jugendliche in Emden war es nicht, er wurde entlassen aber ein Mob hat sich zusammengerottet ujnd wollte ihn lynchen.
    Aber er war es nicht......



    http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/facebook-mob-wollte-verdaechtigen-lynchen-article1424773.html


    http://www.abendblatt.de/region/article2234164/Lena-in-Emden-beerdigt-Tatverdaechtiger-frei-Kritik-an-Polizei.html



    Re: Wie die Justiz rechnet

    hemo - 30.03.2012, 18:13


    Haben die Amis nicht "mehrmals lebenslänglich"? Was soll der Unsinn? Oder leben die bei Euch paarmal pro Leben?



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 30.03.2012, 18:15


    Wer hat denn meinen Beitrag gelöscht??



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 30.03.2012, 18:20


    hemo hat folgendes geschrieben: Haben die Amis nicht "mehrmals lebenslänglich"? Was soll der Unsinn? Oder leben die bei Euch paarmal pro Leben?

    Kein Unsinn, hier wird jede Straftat einzeln bestraft.
    Einen Diskount wie in DE gibt es nicht.
    Sprich hat der Bankräuber schon mal eine Geiseln erschossen macht es strafrechtlich auch nichts mehr Jemand zu vergewaltigen.
    Bei 15 Jahren ist ja eh das Mass voll.

    Mehrmals Lebenslänglich ist auch nicht falsch, denn er kann ja für eine Tat begnadigt werden oder Rechtsansichten ändern sich ja auch im laufe von Jahren. So ist sichergestellt das ein Verbrecher die vollen Früchte seiner Taten geniessen darf.



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Attila - 30.03.2012, 18:53


    Zitat: Bei 15 Jahren ist ja eh das Mass voll.

    Nicht ganz denn es wird auch die "Schwere der Schuld " berücksichtigt und dann ist mit 15 Jahren Essig.

    Lies mal den Abschnitt "gesetztliche Regelungen "

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

    Es gibt eben keinen Automatismus dass einer nach 15 Jahren entlassen wird aber es gibt auch keine automatische echte lebenslängliche Freiheitstrafe.
    es kommt immer auf die Umstände und die Person des Täters an.


    Ach ja , man sollte mal den Eintrag "Vorbereitung eines Angriffskrieges lesen "... nur so mal als Erinnerung.

    :roll:



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 30.03.2012, 18:59


    Das ist mir schon klar Attila aber idR ist das meistens so und wurde die Sicherheitsverwahrung nicht vom EU Gerichtshof als unzulässig erklärt?
    Zumindestens sollte man in DE den Begriff "Lebenslänglich" abschaffen.



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Attila - 30.03.2012, 19:52


    http://www.n-tv.de/politik/Das-Urteil-zur-Sicherheitsverwahrung-article3252246.html

    Es geht wohl mehr um nachträgliche Anordnungen die im ersten Urteil noch nicht standen.Die wären eben Rechtswidrig.

    Wenn jetzt sofort eine solche Schwere der Schuld festgestellt wird dann geht das wohl wieder in Ordnung.Gefährliche Täter oder unheilbare Sextäter bleiben wohl trotzdem drin.

    So wie lese darf die Sicherheitsverwahrung eben auch nicht einfache Weiterführung des bisherigen Strafvollzuges sein sondern muss humanere Bedingungen anbieten.

    Ich würde ja gerne mal was von Hemo oder Lusumi hören.

    Hier noch was:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung

    Zitat: Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG [Bearbeiten]

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied mit Urteil vom 17. Dezember 2009, dass es gegen Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße, wenn ein Sicherungsverwahrter, der unter Geltung des früheren § 67d Abs. 1 StGB a.F. mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen musste, nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 67d Abs. 3 StGB) zu Sicherungsverwahrung bestimmt wird.[13][14] Art. 7 EMRK normiert das Rechtsprinzip „Keine Strafe ohne Gesetz“. Entscheidend bei diesem Urteil ist die Auffassung des Gerichtshofs, dass eine Sicherungsverwahrung als eine „Strafe“ anzusehen sei. Er begründete diese damit, dass sie sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheide. Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde. Am 13. Januar 2011 hat der EGMR in einer weiteren Entscheidung einstimmig beschlossen, dass auch die im Jahre 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Art. 5 § 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) verstoße.[15][16]



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Lusumi2 - 31.03.2012, 10:07


    Mit der Thematik des Strafzusammenzuges und der Gesamtstrafenbildung bin ich nur am Rande betroffen. (Ich berechne nur die Reststrafen anhand der verhängten Urteile und der verbüßten Zeiten.)
    Hier gab es in den letzten Jahren auch Änderungen.

    Tatsächlich ist in D die längste zeitige Strafe 15 Jahre.
    Ich habe aber Akten vor mir liegen, bei denen es in der Addition von mehreren Strafen auf zu 20 und mehr Jahren kommt - nämlich dann, wenn die Strafen und Urteile keine zeitlichen oder inhaltlichen Zusammenhänge aufweisen und die Einzelstrafen deswegen nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

    Im vorliegenden Fall wurde eine Gesamtstrafe gebildet weil der Mord und die Vergewaltigung zusammenhängend waren.

    Begeht dieser Mann jetzt eine neue Straftat, gehe ich davon aus dass die weitere Strafe extra zu verbüßen ist.
    (Also nicht etwa für weitere Verbrechen straffrei davon kommt.)

    Zur SV hat Atti alles richtig geschrieben.



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 31.03.2012, 12:55


    Zitat: Ich habe aber Akten vor mir liegen, bei denen es in der Addition von mehreren Strafen auf zu 20 und mehr Jahren kommt - nämlich dann, wenn die Strafen und Urteile keine zeitlichen oder inhaltlichen Zusammenhänge aufweisen und die Einzelstrafen deswegen nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

    Wie oft gibt es so etwas?



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Lusumi2 - 31.03.2012, 23:57


    Schwer zu beziffern, zumal ich mit den Langstrafen nur wenig zu tun habe. Allenfalls im letzten Jahr vor der voraussichtlichen Entlassung.
    Sicherlich müssen da zeitlich unabhängige Straftaten begangen worden sein.
    Ich habe heute noch mit einer jungen Kollegin gesprochen. Die meinte, dass dies heute tatsächlich nicht mehr so wäre.
    Dies glaube ich allerdings nicht.
    Da würde ja jeder mit 15 Jahren (oder Jugendliche mit 10 Jahren) einen Freibrief für alle Straftaten haben.
    Ich meine, dass da einfach eine oder mehrere Anschlusshaften notiert werden.

    Das interessiert mich jetzt selbst. Ich werde mich da kommende Woche mal schlau machen.



    Re: Wie die Justiz rechnet

    Republikflüchtling - 01.04.2012, 01:48


    Lusumi2 hat folgendes geschrieben: ...Da würde ja jeder mit 15 Jahren (oder Jugendliche mit 10 Jahren) einen Freibrief für alle Straftaten haben....
    Ich würde es eher Strafrabatt nennen.



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