Verwaltungsrecht

networxxx' Community
Verfügbare Informationen zu "Verwaltungsrecht"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: dammer - Anni
  • Forum: networxxx' Community
  • Forenbeschreibung: Willste Vampir werden?
  • aus dem Unterforum: Ausbildung - Verwaltungsfachangestellte
  • Antworten: 3
  • Forum gestartet am: Montag 24.10.2005
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Verwaltungsrecht
  • Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 4 Monaten, 8 Tagen, 6 Stunden, 30 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Verwaltungsrecht"

    Re: Verwaltungsrecht

    dammer - 11.12.2005, 21:24

    Verwaltungsrecht
    Verwaltungsrecht mal anders :lol:



    Re: Verwaltungsrecht

    dammer - 11.12.2005, 21:51


    Wenn erin Beamter splitternackt
    die Sekretärin auf den Schreibtisch packt
    und dann xxxxxxx bis es knackt -
    ja, das ist ein "Verwaltungsakt"!

    Ruft sie jedoch zuvor: "HALT!"
    nennt man das "Widerrufsvorbehalt".

    Benutzt sie ein Kissen als Unterlage
    spricht man vom "VA mit Auflage"

    Wenn sie vorher sagt: "Ich bleib´höchstens bis zehn",
    kann man von einem "VA mit Befristung" ausgeh´n.

    Verlangt sie Gehaltserhöhung zuvor,
    liegt ein "VA mit Bedingung" vor.

    Wenn man sie es trotz aller Müh nicht restlos schafft,
    war der Verwaltungsakt "fehlerhaft".

    Schläft sie jedoch gleich darauf ein,
    wird er "fehlerfrei" gewesen sein.

    Ist sie vorher unter dem Kleid schon nackt,
    so ist es ein "begünstigender Verwaltungsakt".

    Wiegt er 3 Zentner, dann ist ihr schnell klar,
    dies ist ein "belastender VA"!

    Klappt es beim ersten Versuch nicht recht,
    wäre ein "feststellender VA" nicht schlecht.

    Ist er danach noch immer der Lahme,
    bleibt ihr nur die "Ersatzvornahme".

    Reizt sie ihn schon wochenlang,
    droht ihr der "unmittelbare Zwang".

    Reicht ihr das Gehalt nicht aus zum Leben,
    wird sie hinterher ein "Zwangsgeld" erheben.

    Im Regel-Fall, dass ist ja klar,
    genügt ein "mündlicher VA".

    Wenn er fast jeden Tag mit ihr möchte,
    beruft er sich auf "Gewohnheitsrechte".

    Wenn er sie nebenbei in die rechte Backe kniff,
    war dies ein "unbestimmter Rechts-Begriff".

    Überlegt er sich´s vorher trotz ihrer aufreizenden Kleidung,
    spricht man von "Ermessensentscheidung".

    Wenn er den Akt vorzeitig abgeschlossen,
    hat er gegen den "Gleichheitsgrundsatz" verstoßen.

    wenn er eine schwierige Stellung erfand,
    verlangt sie "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand".

    Kann er ihn kaum noch in die Hose zwängen,
    wird er auf "sofortige Vollziehung" drängen.

    Verharrt er mal länger in ruhiger Lage,
    droht ihm sehr bald eine "Untätigkeitsklage".

    Kriegt er ihn aber nicht hoch sogleich,
    ist eine "Feststelungsklage" aussichtsreich.

    Verliert er plötzlich die Lust, kommt nur in Frage,
    die Erhebung der "Verpflichtungsklage".

    Und schenkt sie mal später einem Sprössling das Leben,
    wird er sicher "Anfechtungsklage" erheben.

    Das alles klingt doch gar nicht so schlecht;
    siehst du, so einfach ist Verwaltungsrecht!



    Re: Verwaltungsrecht

    Anni - 11.12.2005, 22:02


    looooool das ist echt gut +kicher+



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum networxxx' Community



    Ähnliche Beiträge wie "Verwaltungsrecht"

    Verfassungs- und Verwaltungsrecht I (A) - cecily (Donnerstag 12.04.2007)