Erwerb von Grund und Boden in der TR- ben malimi bilirim!

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    Re: Erwerb von Grund und Boden in der TR- ben malimi bilirim!

    Anonymous - 29.11.2005, 17:07

    Erwerb von Grund und Boden in der TR- ben malimi bilirim!
    Mit Erleichterung hat der Bausektor und der Verband türkischer Makler die bevorstehende Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Immobilienerwerbs für Ausländer aufgenommen.
    Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist am Montag ins türkische Parlament eingereicht worden. Der Verkauf von Immobilien ist vorübergehend seit dem 25. Juli gestoppt, weil das Verfassungsgericht eine Neuregelung vom türk. Parlament binnen 3 Monaten gefordert hatte.

    Nach der uneingeschränkten Freigabe des Erwerbs von Immobilien am 19. Juli. 2003 hatten Grossinvestoren aus Israel, Syrien und anderen benachbarten Staaten über hunderte von Hektar Land in südöstlichen Grenzgebieten gekauft, weshalb die Opposition das Verfassungsgericht aufrief, geeignete Massnahmen im Sinne der nationalen Sicherheit zu treffen.

    Im Zuge der weiteren Angleichung an EU- Richtlinien liegt nun folgender Gesetzesentwurf vor, der in den nächsten Tagen zur Verabschiedung kommen soll. Die Grundbuchämter sind mittlerweile angewiesen worden, Verkäufe an Ausländer wieder anzunehmen und in Warteposition zu verweilen, bis ein entsprechendes Zirkular das Inkrafttreten bestätigen wird.

    Die Neuregelung sieht folgende Änderungen vor.

    • Der Grunderweb für natürliche Personen soll auf 10.000m2 begrenzt
    werden
    • Der Grunderwerb für ausl. Firmen soll auf max 50.000m2 begrenzt
    werden.
    • In bestimmten Gebieten von strategischer Bedeutung dürfen keine
    Verkäufe genehmigt werden.
    • Das Verfahren zur Liegenschafts- und Identitätsprüfung soll
    beschleunigt werden, welches zuletzt bis zu 5 Monate in Anspruch nahm.



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