VNR vom 11.10.2005

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    Re: VNR vom 11.10.2005

    profiseller - 11.10.2005, 13:36

    VNR vom 11.10.2005
    Tipp des Tages:
    Kommunikation: Selber machen oder Platz machen für den, der es besser kann?

    Grundregel, wenn Sie jemanden kritisieren: Geben Sie ihm (oder ihr) die Chance, den Fehler selbst wieder gut zu machen. Dazu braucht er (sie) Ihre Geduld, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Treffen Sie über alle 3 Punkte klare Absprachen. Erst wenn der Betroffene es auch dann nicht schafft, sollte er Platz machen für jemanden, der es kann.

    Wenn Sie selbst kritisiert werden: Vermeiden Sie einen Problemstau. Bitten Sie um Hilfe, wenn Sie sich überfordert fühlen. Schauen Sie dem Helfer dann beim Helfen zu, um Ihre Lernbereitschaft zu demonstrieren.

    Bin ich schon wieder dran ?
    oh, ha ? schon wieder Kehrwoche! Das leidige Treppenhaus ist dran. Richtig lustgesteuert werden vermutlich nur wenige den Feudel in die Hand nehmen, um den gemeinsamen Treppenabsatz zu putzen. Aber kann der Vermieter überhaupt verlangen, dass Sie "Ihre" Treppe wischen? Radio Eriwan würde hier vorsichtig antworten: "Im Prinzip ja." Ihr Flurnachbar hat dagegen bei Ihnen überhaupt nichts "zu meckern", wenn er meint, dass Sie die Stiege nicht gut genug machen.

    Rechtlich ist das mit der Kehrwoche nämlich so eine Sache, wie das Magazin "Mein Rechtschutzbrief" kürzlich berichtete. Juristisch gesehen sei das Reinigen von Gemeinschaftsräumen zunächst einmal Sache des Eigentümers. Der kann seine Reinigungspflicht allerdings durch Mietvertrag auf den oder die Mieter übertragen.

    Wenn ein Mieter sich entgegen der vertraglichen Regelung weigert, seine Reinigungspflicht zu erfüllen, kann ihn der Vermieter gegebenenfalls daraufhin verklagen und die geschuldete Reinigung auf Kosten des Mieters durch eine Fremdfirma vornehmen lassen.

    Das Selberputzen kann er Ihnen aber grundsätzlich nicht aus der Hand nehmen. Umgekehrt haben Sie nämlich – unjuristisch ausgedrückt – eine Art Anspruch darauf, den Flur selber machen zu dürfen. Sogar wenn alle übrigen Mieter sich dafür aussprechen sollten, das Treppenhausputzen an eine Fremdfirma zu vergeben, dürfen Sie alleine weiterhin vor Ihrer eigenen Tür selbst kehren. Jedenfalls hat das Amtsgericht Magdeburg (Az. C 66/02) so geurteilt. Jeder Mieter müsse die Chance haben, die Reinigung selbst zu übernehmen. Natürlich muss das Ergebnis der Reinigung in Ordnung sein, sonst könnte Ihnen der Vermieter nach Abmahnung kündigen.

    Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Reinigung der Gemeinschaftseinrichtungen von einer Fremdfirma erledigt wird, können die Kosten selbstverständlich vom Eigentümer als Neben- oder Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Aber auch hier gibt es Grenzen der Sauberkeit: Lässt ein Vermieter beispielsweise 2-mal pro Woche das Treppenhaus von einer Putzkolonne reinigen, darf er die Kosten dafür nicht komplett auf die Mieter umlegen, stellte das Amtsgerichts Regensburg (Az.: 11 C 3715/03) fest. Es reicht nach Ansicht des Gerichts wirtschaftlich aus, das Treppenhaus nur 1-mal wöchentlich zu reinigen. Entsprechend müssen die Mieter auch nur für die einmalige Reinigung zahlen.

    So weit, so gut. Aber was ist, wenn der Flurnachbar ständig an Ihrer Putzleistung herum nörgelt, falls Sie selbst mehr schlecht als recht die "Treppe machen". Lassen Sie ihn "meckern". Als Mieter hat er nämlich – laut Magazin "Mein Rechtschutzbrief" – keinen Anspruch auf eine korrekte Reinigung des Treppenabsatzes durch Sie. Er kann nur gegen den Vermieter vorgehen, denn dieser ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache und der Gemeinschaftsräume verantwortlich. Allerdings könnte der Nachbar mit Mietminderung drohen, falls Sie wirklich in der Kehrwoche ständig "schludern" sollten und der Vermieter nichts dagegen unternimmt.

    Virenwarnung: Klassentreffen? Ja, aber mit Vorsicht!
    Ein gefährlicher Wurm ist derzeit im deutschsprachigen Internet-Bereich im Umlauf. Der "Klassentreffen-Wurm" verbreitet sich explosionsartig via E-Mail. Sober.Q ködert seine Opfer mit einem vermeintlichen Foto eines Klassentreffens. Im Anhang befindet sich eine Zip-Datei mit dem Namen KlassenFoto.zip, die den Schadcode enthält.
    Ein weiterer Wurm, der sich über Spamlisten verteilt, enthält im Anhang die Datei Privat-Foto.zip. Dabei handelt es sich um einen so genannten Dropper, der Sober.Q ausführt.
    Wird die Datei ausgeführt, zeigt der Wurm ein gefälschtes Error-Meldungsfenster. Wie seine Vorgänger enthält die aktuelle Form des Wurms Sober.Q eine eigene SMTP-Engine, mit der er bestimmte Dateisendungen des befallenen Rechners nach Email-Adressen absucht. Ist er fündig geworden, verschickt er sich automatisch an die Adressen weiter, berichtet das Antivirus-Unternehmen. Die E-Mails weisen in der Betreffzeile "FWD: Klassentreffen" auf und werden an alle deutschsprachigen Domains verschickt.
    Auf infizierten Systemen trägt sich der Wurm in die Registry ein, so dass er bei jedem Windows-Neustart automatisch geladen wird. Außerdem durchsucht der Schädling eine Vielzahl lokaler Dateien nach E-Mail-Adressen und versendet sich über eine eigene SMTP-Engine an diese, um sich so zu verbreiten. Dazu werden die Absenderadressen gefälscht, so dass der eigentliche Versender der Wurm-E-Mail nicht ohne weiteres ermittelt werden kann.

    Geschäftsidee: Werbekosten-Sparberater
    Haben Sie als Unternehmensgründer diese Erfahrung auch schon machen müssen: Teure Anzeigenkampagnen, an denen sich nur die Agentur bereichert hat? Ein Internet-Auftritt, den kein Kunde im Netz findet, geschweige denn versteht? Für teure Werbeagenturen fehlt Ihnen aber das Geld? Hier bietet das Wiener Unternehmen "Der Werbetherapeut" Abhilfe.
    Die Agentur setzt auf die Grundsätze der Low-Budget- und Guerilla-Werbung. Und bietet dazu ein Coaching an, das die Analyse der bisherigen Werbewege und Vorschläge für neue, wirksamere Kampagnen umfasst.

    Die "Therapiestunden" bei dem Werbeexperten können Unternehmen einmalig, wöchentlich oder monatlich buchen. Wenn es um die Umsetzung der neu entwickelten Konzepte geht, bespricht der Fachmann mit dem Kunden entweder die Vorschläge von dessen eigener Agentur oder bietet die Dienste der Ideenmanufaktur an, mit der er kooperiert. Ein Lizenz-System ist im Aufbau.

    Restaurant: Wie essen Sie eine Orange mit Obstbesteck?
    Wenn eine ganze Orange als Nachtisch gereicht wird, wird es schwierig – wie isst man diese unhandliche Frucht stilgerecht? Sie haben beim Verzehr verschiedene Möglichkeiten, schreibt "Stil & Etikette":
    Vorbereitung: Mit dem Messer des Obstbestecks ritzen Sie die Schale 6- bis 8-mal senkrecht ein und lösen sie anschließend mit demselben Instrument ab. Entfernen Sie die weiße Innenhaut auch mit dem Messer und halten die Orange dabei in der Hand.
    Einige Restaurants servieren statt des Obstmessers einen speziell geformten Orangenschäler: Das Ritzen der Schale entfällt.
    Die einfache Variante: Trennen Sie die Apfelsinenspalten mit der Hand voneinander, eventuell mithilfe des Messers. Führen Sie die Fruchtstücke auch mit der Hand zum Mund. Wischen Sie die Hände an einer Papierserviette ab oder reinigen Sie Ihre Finger in einer Fingerschale.
    Ohne Fingerberührung: Zerteilen Sie die Frucht mit Messer und Gabel. Führen Sie die Stücke, eventuell noch einmal halbiert, mit der Gabel zum Mund.



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