VNR Bericht vom 10.10.2005

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    Re: VNR Bericht vom 10.10.2005

    profiseller - 11.10.2005, 13:00

    VNR Bericht vom 10.10.2005
    Tipp des Tages:
    Zeitmanagement: Setzen Sie Zwischenziele
    Lassen Sie sich nachprüfbare Zwischenergebnisse vorlegen. Vereinbaren Sie bei langfristigen Arbeiten immer einen Zeitplan mit mehreren Stationen. Bei einer 14 Tage dauernden Arbeit dürfen Sie sich nicht erst einen Tag vor dem vereinbarten Liefertermin melden. Beispiel: Das Bett muss nach einer Woche fertig sein zum Lackieren. Wirksamen Druck können Sie ausüben, indem Sie ankündigen, Sie kämen nach einer Woche in die Werkstatt, um sich das unlackierte Bett anzusehen.

    Schrumpfen mit Verstand
    gewöhnlich nicken wir nur mit dem Kopf, wenn die Rede auf "schrumpfende Städte" kommt. Die bekannten Phrasen sind schnell ausgepackt: "Überalterung, leere Wohnungen, leere öffentliche Kassen und sterbender Handel. Wohin das führen wird, ist ja klar." – Über die enormen, ökonomischen Chancen, die sich aus der Veränderung unserer Städte auch ergeben könnten, spricht man hingegen so gut wie nie. Das Magazin "Trendletter" hat sich mit dem Niedergang der Städte genauer befasst und kommt zu dem Ergebnis: Wo Städte schrumpfen, entsteht auch Raum für neue Ideen und neue Geschäfte.

    "Pilzfarm GmbH" steht beispielsweise am Eingang eines Plattenbau-Hochhauses in Gera. Die Büros der Geschäftsführung sind im Erdgeschoss – und in den Stockwerken 1 bis 15 werden Pilze gezüchtet. Richtig: Pilze. Genauer gesagt: Champignons und Austernpilze

    Christian Lange, Kommunikationsdesigner in Berlin, hatte vor zwei Jahren entdeckt, dass Speisepilze in den feuchten Plattenbauten gut gedeihen – und machte eine Geschäftsidee daraus. Eine passende "Platte" fand er in Gera. Das Hochhaus liegt nahe der Autobahn und dem Regionalflughafen – also logistisch betrachtet sehr günstig.

    Oder ein anderer Fall: Die Ruhrgebietsstadt Duisburg verlor seit 1975 rund 100.000 Einwohner. Der Unternehmer Bert Neckermann will aus der veränderten Bevölkerungsstruktur seinen Profit ziehen. Seine Idee: Viele Linien im öffentlichen Nahverkehr lohnen sich nicht mehr. Er wird deshalb ab 2006 so genannte Flat-Rate-Taxis als "Taxmobil" der Bevölkerung anbieten. Die Nutzer zahlen lediglich eine Monatsgebühr von 48 Euro für beliebig viele Fahrten. "Taxmobil" organisiert Transporte von Tür zu Tür. Der Taxinutzer muss dabei aber akzeptieren, dass weitere Personen mit ihm im Taxi sitzen. Wenn es zum Streckenprofil passt, müssen auch Teile des Weges mit verfügbaren, öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.

    Ein anderer bisher zu wenig beachteter Trend ist die hohe Lebenserwartung der Bevölkerung. Sie wurde nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bisher in den meisten Bevölkerungsprognosen nur unzureichend berücksichtigt. Am Ende könnten in Deutschland in 25 Jahren eine Million mehr Menschen leben als bisher vorausgesagt, meint man beim DIW.

    Betriebsbedingte Kündigung: 1 Kind ist mehr wert als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
    Der Schreck kommt meist plötzlich und sitzt tief. Man fährt wie jeden Tag zur Arbeit. Kaum am Arbeitsplatz, ruft der Chef oder der Personalleiter an und bestellt einen ins Büro. Dort folgt dann die Offenbarung: Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Abteilung geschlossen und die dort erledigten Aufgaben an eine Fremdfirma vergeben. Betriebswirtschaftlich nennt sich ein solches Vorgehen "Outsourcing". Für die betroffenen Mitarbeiter bedeutet es in aller Regel die Kündigung.
    Der Kredit für das Haus. Die Raten für das Auto. Die Beiträge für die Lebensversicherung. Das sind gewöhnlich die ersten Gedanken, die Eltern durch den Kopf schießen, wenn ihnen die Kündigung in die Hand gedrückt wird. Wie es wirtschaftlich weitergehen soll, weiß zu diesem Zeitpunkt niemand. Die nächste Frage ist, ob um den Arbeitsplatz gekämpft werden soll oder nicht. Viele fühlen sich machtlos und geben den Kampf um den Arbeitsplatz auf, bevor dieser überhaupt begonnen hat. Eine schlechte Wahl, weil vor allem Eltern im Falle einer betriebsbedingten Kündigung oft gute Chancen haben, wie sich nun in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen wieder herausstellte.
    In dem konkreten Fall musste ein Arbeitgeber insgesamt 41 Arbeitsplätze aus betrieblichen Gründen abbauen. Die Gefahren solcher Kündigungen im Bewusstsein, nahm der Chef die vorgeschriebene Sozialauswahl vor und überprüfte in deren Rahmen, wie schutzbedürftig die einzelnen Mitarbeiter waren. Mit einem Punktesystem bewertete der Arbeitgeber neben dem Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit auch den Familienstand und die Zahl der Kinder. Obwohl sie Kinder hatte, erhielt eine Mitarbeiterin die Kündigung, weil sie zu wenig Punkte in der Sozialauswahl gesammelt hatte. Als die Mutter dies nachprüfte, stellte sie fest, dass es für 2 Jahre Betriebszugehörigkeit genauso viele Punkte gab wie für ein Kind. Die Frau klagte.
    Das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Az.: 8 Ca 2824/04) erklärte die Kündigung für unwirksam. Mitarbeiter mit Kindern würden bei betriebsbedingten Kündigungen unter einem besonderen Schutz stehen, vor dem betriebliche Beschäftigungszeiten oder das Alter eines Arbeitnehmers zurückstehen müssten, erklärten die Richter. Zwar sei das vom Arbeitgeber verwendete Punktesystem von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern inzwischen als sozial akzeptiert. Mit Blick auf die "katastrophalen Geburtenraten" sei es aber nicht zu billigen, dass 2 Jahre Beschäftigungszeit in einem Betrieb im Rahmen der Sozialauswahl genauso hoch bewertet würden, wie 1 Kind.
    Bußgeldmarketing: So erhalten Sie zusätzliche, finanzielle Mittel

    Bußgeldmarketing ist eine oft unterschätze, aber dennoch gute Möglichkeit für gemeinnützige Vereine, um zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten. Laut einer aktuellen Studie haben Gerichte und Staatsanwaltschaften allein im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen. Die Gelder stammen aus Geldauflagen von Gerichturteilen sowie aus erteilten Strafbefehlen örtlicher Staatsanwaltschaften.
    Um Bußgelder zugeteilt zu bekommen, müssen Sie Ihre Einrichtung auf die Bußgeldlisten der zuständigen Gerichten eintragen lassen. Dies sind etwa die für Sie zuständigen Amts- und Landgerichte, wenn der Wirkungskreis Ihrer Einrichtung örtlich begrenzt ist. Bei überregional tätigen Organisationen sind dies die Oberlandesgerichte.

    Für den Eintrag auf die Bußgeldliste ist ein entsprechender Antrag erforderlich, dem Sie folgende Unterlagen beifügen müssen:
    Vereinsregisterauszug und Satzung
    Angaben zu Ihrem örtlichen Wirkungskreis
    Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid oder ein vorläufiger Bescheid des Finanzamts.
    Wenn vorhanden: Anerkennung als Träger der Jugendhilfe oder andere Bescheinigungen
    Bankverbindung
    ggf. Informationsmaterial

    Banken: Gebühren für "Dispositionsaufwand" sind unzulässig
    Als Selbstständiger sollten Sie regelmäßig sämtliche Zahlungsvorgänge auf Ihren Konten prüfen. Denn teilweise buchen sogar die Banken selbst Beträge ab, die ihnen gar nicht zustehen. Die neueste Masche sind Gebühren für "Dispositionsaufwand". Die werden berechnet, wenn ein Lastschriftverfahren nicht eingelöst wurde.
    Dabei hat der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren darüber entschieden, dass weder Gebühren für die geplatzte Abbuchung, noch Gebühren für die Benachrichtigung darüber noch eine pauschale Schadenersatzforderung rechtens sind. Und darauf sollten Sie sich berufen, wenn Sie davon betroffen sind. Stellt Ihnen Ihre Bank so genannten "erhöhten Dispositionsaufwand" in Rechnung, dann wehren Sie sich am besten mit einem Schreiben, in dem Sie auf die einschlägige Rechtsprechung hinweisen (BGH Aktenzeichen: XI ZR 5/97, XI ZR 197/00 und XI ZR 154/04) und die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückverlangen. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall auch die Verbraucherzentrale Ihres Landes auf diese unzulässige Praxis der Bank hinweisen.

    Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf die erhobenen Bankgebühren hin. Wenn Sie "unklare" Abbuchungen für Bankgebühren auf Ihrem Kontoauszug finden, bitten Sie Ihre Bank um Aufklärung. Handelt es sich um unzulässige Gebühren, reichen Sie am besten sofort Widerspruch ein.



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