Der Krieg/bewaffnete Gruppen/Banner

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    Re: Der Krieg/bewaffnete Gruppen/Banner

    Peter - 11.06.2008, 20:13

    Der Krieg/bewaffnete Gruppen/Banner
    I. Die bewaffneten Gruppen

    Die bewaffneten Gruppen sind Gruppen. Jede bewaffnete Gruppe wird von einem Anführer befehligt.
    Im Gegensatz zu den klassischen Gruppen haben die Mitglieder einer bewaffneten Gruppe nur zwei Wahlmöglichkeiten: entweder folgen sie dem Anführer der Gruppe, oder sie folgen ihm nicht und führen eine eigenmächtige Aktion durch.

    Es gibt zwei Arten von bewaffneten Gruppen: die Waffenkorps und die Lanzen.

    Ein Waffenkorps setzt sich aus einem Maximum von 5 Personen zusammen.
    Eine Lanze setzt sich aus einem Maximum von 8 Personen zusammen. Eine Lanze wird durch einen Adeligen befehligt. Die anderen Mitglieder der Gruppe müssen nicht adlig sein.

    Eine Lanze kann ebenfalls von einem Hauptmann auf dem Gebiet seiner Provinz gegründet werden (für königliche Hauptleute bezieht sich das auf den gesamten könglichen Bereich [Domaine Royale]).

    Die bewaffneten Gruppen können sich die folgenden Aufgaben geben:
    - Eine Stadt verteidigen

    Dafür können solche Gruppen nicht wegelagern.

    Der Anführer einer bewaffneten Gruppe entscheidet über die Aktion oder die Verlegung, die die Gruppe durchführen wird. Die anderen Mitglieder können dann beschließen, „dem Anführer zu folgen“ oder nicht. Eine Person wird am nächsten Tag in einem der folgenden Fälle von der Gruppe ausgeschlossen:
    - Sie ist dem Anführer nicht gefolgt, und die Gruppe verlegt sich
    - Sie ist dem Anführer nicht gefolgt und hat sich selbst verlegt
    - Sie ist dem Anführer nicht gefolgt, und die Gruppe hat sich ein Gefecht geliefert (in diesem Fall nimmt die Person, da sie nicht gefolgt ist, nicht mehr am Gefecht teil).
    Somit wird eine Person, die dem Anführer nicht folgt und auf demselben Knotenpunkt verbleibt, während die Gruppe sich nicht verlegt und nicht gezwungen ist, sich ein Gefecht zu liefern, nicht von der Gruppe ausgeschlossen.

    II. Aufrechterhaltung der Ordnung
    [Anm.d.Ü.: Die polizeiliche Funktion]


    Die Rollen des Konnetabels und des obersten Feldrichters sind noch einmal völlig überprüft worden. Die Rolle des Handelsbevollmächtigten ist leicht geändert worden. Die Tätigkeit der Dorfmilizen ist ebenfalls überprüft worden.

    Der Konnetabel bewilligt dem obersten Feldrichter Guthaben und verwaltet die Logistik der Banner. Er kann auf der Provinzmesse kaufen und verkaufen, aber ausschliesslich Waffen (einschließlich der Waffen durch Bestimmung wie die Stiele). Er kann Aufträge mit Waffen und/oder Geld bewilligen. Er hat Zugang zur Waffenkammer der Provinz.

    Der Handelsbevollmächtigte kann weder auf der Messe Waffen kaufen oder verkaufen (außer den Waffen durch Bestimmung), noch darf er sie in Aufträge aufnehmen oder gar zur Waffenkammer Zutritt haben.

    Der obersten Feldrichter muß, in den Grenzen des ihm durch den Konnetabel anvertrauten Haushaltsbetrages, bewaffnete Gruppen der Gendarmerie rekrutieren und organisieren. Für diesen Zweck beginnt er, Gruppen zu erschaffen, indem er Personen geheim vorschlägt, deren Kommando zu übernehmen. Er läßt danach öffentliche Arbeitsplatzangebote in diesen Gruppen ausschreiben, auch wenn sie sich nicht in Dörfern befinden, die durch die Provinz kontrolliert werden.
    Die Gehälter der Feldjäger und Oberfeldjäger (des maréchaux et des chefs maréchaux) sind einstellbar. Sie werden automatisch am Ende des Tages ausgezahlt.
    Die so gebildeten Gruppen sind bewaffnete Gruppen, deren Befehlshaber der Anführer ist. Der alleinige Unterschied zu den klassischen bewaffneten Gruppen ist, dass allein der oberste Feldrichter und nicht der Anführer der Gruppe imstande ist, neue Mitglieder zu rekrutieren. Außerdem werden die eingestellten Personen automatisch als „dem Anführer folgend“ angesehen.
    Wie jede andere Gruppe auch, kann sich eine bewaffnete Gruppe der Gendarmerie von Knotenpunkt zu Knotenpunkt verlegen und schließlich das Territorium der Provinz verlassen.
    Der oberste Feldrichter wird automatisch über den Aufenthalt und die Aktionen der Gendarmerie auf dem Laufenden gehalten, außer wenn sie das Territorium verlassen haben.

    Die durch ein Rathaus verpflichteten Milizsoldaten bilden eine bewaffnete Gruppe. Ihre Mitglieder werden automatisch als „dem Anführer folgend“ angesehen, und die Aufgabe der Gruppe ist automatisch „die Stadt schützen“. Die Gehälter werden automatisch gezahlt.


    III. Waffen

    Die Schmiede können neue Gegenstände herstellen:

    - Die Schwertklingen (eine ungeschmiedete Klinge => eine Schwertklinge auf dieselbe Art und Weise wie eine Axtklinge)
    - Die ungeschärften Schwerter (eine Schwertklinge + Roheisen => ein ungeschärftes Schwert)
    - Schwerter (ein ungeschärftes Schwert => ein Schwert)

    Die Schneider können Lederschilde herstellen (drei Häute ergeben einen Schild).

    Man kann eine Waffe (zurzeit Schwert oder Stiel) oder ein Schild benutzen, indem man darauf klickt.
    Diese Waffen können brechen, aber nutzen sich nicht ab.

    Zur Zeit sind die Waffen nur für den militärischen Bereich aktiviert.

    IV. Der Aufbau von militärischen Einheiten

    A. Allgemeine Anmerkungen

    Ein Schwertadeliger im Level 3, der eine Lanze befehligt (der eventuell nur er selbst angehört), kann ein Banner neu bilden, deren Kommandeur er dann sofort wird [Anm.d.Ü.: hier mehr zu den Begrifflichkeiten Lanze und Banner]. Ein Banner ist ein Zusammenschluss von bis zu 7 bewaffneten Gruppen; alle Personen, die den bewaffneten Gruppen angehören, die zu dem Banner zusammengeführt werden, werden als Teil des Banners angesehen. Die bewaffneten Gruppen, die sich zu einem Banner zusammen schließen, werden zu Fähnlein. Die Anführer der bewaffneten Gruppen, die zu dem Banner zusammengeführt werden, werden zu Fähnrichen. Wenn der Fähnrich ein Adeliger ist, kann ein Fähnlein bis zu 8 Personen umfassen; andernfalls ist die maximale Anzahl 5.
    Der Bannerherr ist dann jener, der über die Haupt-Bewegung(srichtung) des Banners entscheidet. Alle Personen (einschließlich der Fähnriche), haben dann die Wahl, dem Bannerherrn zu folgen oder nicht zu folgen. Eine Person wird von einem Banner nach genau denselben Kriterien wie von einer bewaffneten Gruppe ausgeschlossen.

    Ein Banner kann ebenfalls von einem Hauptmann, der eine Lanze anführt, auf dem Gebiet seiner Provinz gegründet werden (für königliche Hauptleute bezieht sich das auf den gesamten könglichen Bereich [Domaine Royale]).

    Der Bewegungsradius eines Banners liegt bei 2 Knotenpunkten pro Tag.

    Sämtliche bewaffneten Gruppen, einschliesslich der Dorfmiliz (wörtl. Leibgarde des Bürgermeisters = la garde du maire), die eine Stadt oder ein Schloss verteidigen, werden im Rahmen der Schlacht, die sich aus dem Versuch eines gegnerischen Banners, die Stadt zu erstürmen, entwickelt, als ein Banner angesehen. Dieses Banner wird nicht kommandiert, hat keinerlei Bewegungsmöglichkeit, kann weder verlegt werden, noch einen Rückzug antreten.
    ---

    B. Gründung eines Banners

    Um einen Banner zu gründen, muss ein Schwertadeliger oder ein Hauptmann im Level 3, der eine Lanze befehligt (der eventuell nur er selbst angehört), eine Gründungsphase durchlaufen. Das Banner besitzt eine Anzahl an Staatspunkten, deren Bedeutung entscheidend ist:

    - Der Bannerherr muss zunächst einen oder mehrere Spieler (eventuell sich selbst) wählen, die sich auf demselben Knotenpunkt befinden wie er, auf Level 3 sind und den Weg des Staates Spezialgebiet „Armee“ gehen, und ihnen eine mögliche Geldsumme sowie eine bestimmte Anzahl (von ihnen) für Rechnung des Banners zu entwickelnder Staatspunkte im Bereich Armee vorschlagen. Das simuliert die Arbeiten, die für die Organisation eines Banners notwendig sind.
    - Zwei Tage, nachdem 60 für Rechnung des Banners entwickelte Staatspunkte (eine Zahl, die noch überprüft werden wird) erreicht worden sind, kann der Bannerherr eine Oriflamme [Anm.d.Ü.: eigentlich ein Banner als Zeichen für seine Einheit; Oriflamme ist das königliche Banner] (aus einer Liste) wählen. Die Staatspunkte der Armee werden dabei alle annulliert.
    - Sobald die Oriflamme ausgewählt ist, ist das Banner tatsächlich erschaffen. Die Existenz des Banners (aber nicht sein Standort), ist dann allen Bannerherren des Spiels sowie allen Hauptleuten bekannt. Dann wird es für den Bannerherrn möglich, Anzeigen aufzugeben, die die Spieler des Staatsweges der Armee zur Stellenannahme auffordern, um Taler gegen Staatspunkte zu tauschen. Außerdem kann jede Person dem Banner Waren und Geld spenden.

    Nach der tatsächlichen Gründung eines Banners, können bewaffneten Gruppen, die sich auf demselben Knotenpunkt befinden, darum bitten, Teil des Banners zu werden. Der Bannerherr gibt oder verweigert sein Einverständnis. Um eine bewaffneten Gruppe derart aufzunehmen, muss das Banner eine bestimmte Anzahl an Staatspunkten ausgeben. Ein Banner ist auf 7 Fähnlein begrenzt.

    Banner, die eine Stadt verteidigen, (die Bürgerwehr inbegriffen) haben eine gewisse Wahrscheinlichkeit (2 von 3 je Verteidiger), Personen aufzuspüren, die im Begriff sind, ein Banner zu gründen. Diese Information erscheint dann in den Ereignissen des Verteidigers.

    V. Laufende Verwaltung des Banners

    A. Rollen

    Der Bannerherr ernennt aus der Mitte seines Banners eine mit dem Schatzamt beauftragte Person und eine mit der Logistik beauftragte Person.
    Außerdem sieht er alle Fähnriche seines Banners.
    Jeder Fähnrich sieht die Soldaten, die unter seinem Befehl stehen.


    B. Rekrutierung

    Zusätzlich zur Rekrutierung durch Aufnahme bewaffneter Gruppen, ist eine Rekrutierung im Rahmen der bestehenden Fähnlein möglich. Jeder Fähnrich kann Anzeigen aufgeben lassen, um in seinem Fähnlein zu rekrutieren. Das vorgeschlagene Gehalt ist im ganzen Banner einheitlich. Es wird nicht durch den Fähnrich ausgewählt.


    C. Finanzen

    Das Banner verfügt über ihr eigenes Schatzamt. Die mit dem Schatzamt beauftragte Person wählt das tägliche Gehalt. Diese Person kann täglich durch ein Klicken auf eine Schaltfläche den Sold auszahlen. Wird diese Schaltfläche nicht angewählt, so wir an diesem Tag auch kein Sold ausgezahlt.


    D. Staatspunkte

    Abhängig von der Anzahl der Personen in dem Banner und seiner Verlegung, verbraucht das Banner ein gewisse Anzahl an Staatspunkten (Anzahl noch nicht endgültig), die also gekauft werden müssen. Der Bannerherr verwaltet diese Einstellungen [Anm.d.Ü.: gemeint: Einstellungen von Personen des Staatsweges, die Staatspunkte generieren].


    E. Lebensmittel, Logistik

    Die mit der Logistik beauftragte Person hat den Auftrag, im Namen des Banners auf den Märkten einzukaufen und zu verkaufen. Sie kann außerdem wie der Abt in einer Abtei an jeden Soldaten einen gleichen Gegenstand verteilen.


    F. Freundschafts- und Feindschaftsbeziehung

    Die Kämpfe, die ein Banner eingeht, hängen von seinen Freundschafts-/Feindschaftsbeziehungen ebenso wie von denen der anderen Banner ab. Ein feindliches Verhältnis eines Banners A zu einer Einheit B bedeutet, dass A den Kampf mit B so früh wie möglich beginnen wird. Ein freundschaftliches Verhältnis von A zu B bedeutet, dass A den Kampf mit B nicht beginnen wird, es sei denn B beginnt den Kampf mit A.
    Die Beziehungen sind dergestalt, dass für jedes ordnungsgemäße Einheitenpaar (A, B), bei dem A ein Banner ist, es zwei Möglichkeiten gibt: Entweder „A ist Freund von B“ oder „A ist Feind von B“. Selbstverständlich ist es möglich, dass gleichzeitig „A Freund von B ist“ und „B Feind von A“ (im Jargon der analytischen Topologie, ist B dann „ein alter Bastard“, aber das ist anekdotisch gemeint).
    Für jedes Banner sind die Freundschafts- und Feindschaftsbeziehungen durch vier Elemente festgelegt:
    - Eine vorrangige Beziehung: entweder „Feind“ oder „Freund“
    - Eine Standard-Beziehung: entweder „Feind“ oder „Freund“
    - Eine Liste der „befreundeten“ Einheiten
    - Eine Liste der „feindlichen“ Einheiten


    Hier die genaue Erklärung der Regel: Um zu bestimmen ob zwischen (A, B) eine Freundschafts- oder Feindschaftsbeziehung besteht, schaut man zuerst, ob B (direkt oder indirekt) [Anm.d.Ü.: z.B. als Banner(herr) oder als Teil der Truppen einer Provinz (s. Bsp. unten)] in der Einheitenliste steht, die durch die vorrangige Beziehung bestimmt wird; ist das der Fall, dann ist diese die Beziehung zwischen (A, B). Im anderen Fall schaut man nach, ob B (direkt oder indirekt) in der anderen Einheitenliste steht. Wenn dies der Fall ist, so ist das Gegenteil der vorrangigen Beziehung die Beziehung zwischen (A, B). Falls auch dies nicht zutreffen sollte, dann ist es die Standard-Beziehung, die die Beziehung zwischen (A, B) beschreibt.

    Beispiele:

    Ein Banner A hat folgende Kennwerte:
    - Vorrangige Beziehung: „Freund“
    - Standard-Beziehung: „Feind“
    - Liste der „befreundeten“ Einheiten: Das durch Bidule geführte Banner B
    - Liste der „feindlichen“ Einheiten: Alle Banner, die von Burgund bewilligt wurden.

    Das Banner B sei nun ein burgunder Banner, kann man nun sagen, ob A Freund oder Feind von B ist? Die Antwort ist: (A, B) führen eine freundschaftliche Beziehung. Tatsächlich erscheint B in der Liste der „befreundeten“ Einheiten, und die vorrangige Beziehung bei A ist nämlich „Freund“.

    [Anm.d.Ü.: Nochmals zur Reihenfolge: Vorrangige Beziehung ist hier auf „Freund“ gesetzt. Also wird zuerst abgeglichen, ob B in der Liste der „befreundeten“ Einheiten auftaucht. Da das der Fall ist, wird nicht weiter geprüft und die Beziehung bleibt „befreundet“.
    Abwandlung des Beispiels: Sei die vorrangige Beziehung auf „Feind“ gesetzt.
    In diesem Fall wird B zuerst in der Liste der „feindlichen“ Einheiten gesucht. Da B ein burgunder Banner ist, taucht er indirekt in dieser Liste auf. Die Folge ist, daß die Beziehung (A,B) „feindlich“ ist. Eine weitere Prüfung ist nicht notwendig.
    2. Abwandlung des Beispiels: B taucht weder direkt noch indirekt in einer der beiden Listen auf.
    In diesem Fall würde bei einer Begegnung von A und B zur Klärung der Beziehungen geprüft, welchen Status die Standard-Beziehung jeweils bei A und B hat. Sollte er zumindest bei einem der beiden auf „Feind“ stehen, ist die Beziehung feindlich.]

    In den Listen können Einträge wie „Banner x“, „durch die Grafschaft y bewilligtes Banner“ oder auch Namen von Spielfiguren enthalten sein (Letztere werden nur dann einbezogen, falls die Spielfigur allein oder in einer Gruppe reist, jedoch nicht, wenn sie Teil eines Banners ist).


    G. Übergangssituationen

    Falls es vorkommt, daß eine in ein Banner eingebundene Spielfigur nicht mehr den Voraussetzungen für die Bildung des Banners genügen kann, so wird ihr eine Frist von fünf Tagen belassen, um die Voraussetzungen wieder herzustellen.
    Falls also ein Bannerherr, der nicht adeliger Hauptmann ist, sein Amt verliert, wird das Banner nach fünf Tagen aufgelöst.



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    Der Kampf - gepostet von Peter am Mittwoch 11.06.2008



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