Verfassungsbeschwerde ?

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    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 11.02.2012, 15:28

    Verfassungsbeschwerde ?
    Was sagt Hemo ( der Jurist ?) eigentlich dazu dass die Verfassungsbeschwerde des FvLW nicht angenommen wurde ?

    Es werden ja wohl weit über 90 % aller Beschwerden gar nicht angenommen. Das BVerfG hat sich wohl mit dem § 93 b ( ?) selbst das Instrument gegeben, Verfassungsbeschwerden nach eigener Meinung gar nicht erst anzunehmen und auch die Nichtannahme nicht begründen zu müssen.
    Man hat das gemacht um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, denn es wird natürlich auch mancher Nonsens als Verfassungsbeschwerde eingereicht.

    Aber ich dachte dass ein Verband der klagt schon etwas mehr Augenmerk finden sollte.

    Scheinbar machen das hier Juristen im Vorhof, die schon kräftig ausfiltern,andererseits beschäftigt sich das Gericht mit Zeug was wirklich nebensächlich ist.

    Deine Meinung Hemo ?
    Haben wir noch eine Chance außer die FDP mit 51 % zu wählen wovor uns allerdings Gott bewahren sollte. ?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    hemo - 12.02.2012, 11:23


    Vor dem Gesetz sind alle gleich! (Manche gleicher). Das BVerfG ist kein Spielmannszug. Das sind allesamt Handwerker, die ihren Job können. Und das setzen sie auch in die Tat um. Kritik ist immer ok, aber manche wünschen sich halt andere Ergebnisse und andere Entscheidungen.
    Also: Die Richter wissen schon, was sie warum machen, zwar nicht immer, aber fast immer. Irren ist natürlich menschlich und politische Ströme gehen auch an diesen Menschen nicht vorüber.
    Die Deppen allerdings, die das Waffending vor dem BVerfG angefaßt haben,
    sind Träumer.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 12.02.2012, 13:16


    Ach Hemo, ich beneide Dich um das Vertrauen das Du zu unserer Justiz hast.

    Fast könnte man meinen Du meinst das hier ironisch wie einst Schwejk. :D


    Es ist klar dass das BVerfG nicht als allerletzte Instanz für einen Streit um dienn Maschendroahtzaum mißbraucht werden kann.

    Aber es ist auch eingerichtet worden um den Bürger einen Schutz vor unverhältnismäßigen Gesetzten des Staates zu gewährleisten udn manchmal ist das was das Gericht annimmt und nicht annimt doch sehr wundersam.
    Ich meine manchmal verweigern die Richter auch einfach die Erfüllung ihrer Pflicht , zumindest sollte es Hinweise geben warum man es für notwendig erachtet sich nicht damit zu befassen.

    Die Wichtung mancher Sachen ist manchmal sehr willkürlich erscheinend und mir ist bekannt dass diese Verfahrensweise mit der kommentarlosen Nichtannahme seit Jahren bei Juristen auf Kritik stößt.

    http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/19612.html

    http://www.storm-knirsch.de/ehrlich.htm


    Das BVerfG hat nämlich nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht in diesem Staat und wenn sich wie hier eine große Zahl von Bürgern von einem unverhältnismäßigen Gesetzt drangsalisiert fühlt, ob zu Recht oder nicht, dann sollte es arbeiten.
    Aber wir wissen ja auch dass die Annahmen heute wegen der Überlastung von Rechtsreferendaren vorbereitet und wohl auch abgeschlossen wird und die Richter wohl nur ihre Unterschriften geben.
    Trifft man auf jemanden der persönlich keine Waffen mag , hat man wohl schon das Problem daran vorbei zu kommen.

    98 % werden einfach nicht angenommen, das ist ernüchternd.
    Zumindest hier hätte ich schon was erwartet, weil es ja eine grundsätzliche Entscheidung wäre und auch zu Nachteilen für die Betroffenen führen kann.

    Dann soll doch der Gesetztgeber Geld in die Hand nehmen und die Zahl der Richter aufstocken wenn die das jetzt nicht schaffen. Immerhin sind wir nach der Wiedervereinigun auch paar Bürger mehr geworden.Noch paar Kammern mehr, aber das werden die wohl auch nicht wollen,wenn das Volk erfolgreich klagen könnte...... und darin liegt wohl der tiefere Sinn, vermute ich mal.

    Ich denke in den USA ist das mit dem Obersten Gerichtshof besser geregelt ?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    hemo - 12.02.2012, 20:00


    Haste unsere Verfassung/Gundgesetz mal gelesen/verstanden?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 12.02.2012, 20:30


    hemo hat folgendes geschrieben: Haste unsere Verfassung/Gundgesetz mal gelesen/verstanden?

    Nicht mehr als der Durchschnitts - Intelligenzler.
    Vielleicht kannst Du ja mal etwas mehr verraten worauf Du hinauswillst ?

    Wir sind ja keine Juristen aber ein wenig frustriert und das darf ja wohl erlaubt sein ?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    hemo - 13.02.2012, 16:39


    Ist ja klar erlaubt. Aber man darf seine eigenen Erwartungen nicht mit aller Gewelt unter das Gesetz zwingen und damit eine Entscheidung zu seinen Gunsten herbeifluchen wollen.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 13.02.2012, 16:54


    Das grundsätzliche Problem in DE ist ein falsches Rechtsverständnis.
    Ich halte die Selbstverteidigung eines Menschen für ein Geburtsrecht und kein Privileg.
    Genauso wie es ein Recht auf Wasser oder Luft gibt.
    Natürlich ist eine Selbstverteidigung nur mit Zeitgemäßen Mitteln möglich.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 13.02.2012, 17:39


    hemo hat folgendes geschrieben: Ist ja klar erlaubt. Aber man darf seine eigenen Erwartungen nicht mit aller Gewelt unter das Gesetz zwingen und damit eine Entscheidung zu seinen Gunsten herbeifluchen wollen.

    Das ist grundsätzlich richtig aber eine richterliche Entscheidung muss auch transparent und nachvollziehbar sein.
    Hat auch was mit der Rechtswegegarantie im GG zu tun und gerade die ist ein hohes Gut und auch ein wichtiges Pfund der Bürgers gegen die Exekutive und Legislative bei Unrechthandlungen des Staates .

    Alles andere wäre ja Willkür oder man läßt ein Gottesurteil fällen oder einfach würfeln, geht auch....

    Hier wird ja eben gerade gar keine Entscheidung getroffen, man weigert sich zu entscheiden bzw entscheidet nicht zu entscheiden und damit ist aber das Problem immer noch da.

    Hätte das BVerG entschieden dass die Einschränkung des GG § 13 noch verhältnismäßig wäre oder dass jemand dennoch ohne Nachteile darauf bestehen kann ( auch die eigene Ehefrau hat ja Grundrechte ?)
    dann wüßten wir jetzt woran wir sind. Es hätte also eine Klärung gegeben.

    Zumindest sollte der Grund der Nichtannahme regelmäßig genannt werden.Verweis auf bereits gelaufene Entscheidungen oder .....

    Diese Verfahrensweise ist nämlich auch unter Juristen und Staatsrechtlern nicht unumstritten, das ist nicht nur Attila der da meckert....

    Ich hatte übrigens auch mal vor Jahren wegen baurechtlicher Grundsatzfragen (Thema gebietsschützende Wirkungen ) eine Klage bis vors BVerfG gebracht, das heißt mein Anwalt der das auch grundsätzlich geklärt haben wollte und das war ein Fachanwalt für Baurecht, hat sie im meinen Namen auf eigene Rechnung eingereicht. Hat mich nicht gekostet weil er es selber mal wissen wollte.
    Das Ergebnis war das Gleiche: Nichtannahme und die Erwartungen verpufften mit paar lapidaren Zeilen..
    Was glaubst Du wie der Anwalt das kommentiert hat ?Nicht gut .....
    Viel schlimmer, das Problem ist auch noch da.

    Wenn Du mehr wissen willst gerne per PN.

    Ich weiß auch immer noch nicht was Du meintes ob ich das GG gelesen hätte ? was speziell soll ich beachten ?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    hemo - 13.02.2012, 17:53


    Naja, Gewaltenteilung, hier Exekutive, sodann Gesetze, Rechtswege, Frage, wer entscheidet, welche VerfBeschw. angenommen werden und nach welchen Kriterien das geschieht. Und schon sind wir beim Thema.
    Die rechtlich sauber platzierten Juristen haben erwogen, abgewogen und entschieden, dass eure Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen wird.
    Rechtsstaatsprinzip, GG etc.
    Also, wat jezze?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 13.02.2012, 17:54


    Republikflüchtling hat folgendes geschrieben: Das grundsätzliche Problem in DE ist ein falsches Rechtsverständnis.
    Ich halte die Selbstverteidigung eines Menschen für ein Geburtsrecht und kein Privileg.
    Genauso wie es ein Recht auf Wasser oder Luft gibt.
    Natürlich ist eine Selbstverteidigung nur mit Zeitgemäßen Mitteln möglich.

    Repflüchtling:

    Das Recht der Selbstverteidigung , hier also Notwehr haben wir ja und ist auch im StGB geregelt dass es straffrei ist.
    Hier ist die Frage : Was sind "zeitgemäße Mittel" und da sagt der deutsche Gesetztgeber dass Schußwaffen nicht immer erforderlich sind( obwohl er seine Exekutive genau damit ausrüstet ).
    Wir dürfen uns ja wehren , sogar mit tödlichern Waffen wie Messern,Äxten wenn es erforderlich ist, aber bei Schußwaffen gibt es Einschränkungen im Erwerb zu diesem Zweck, warum auch immer.

    Der Staat erlaubt den Bürgern zwar die Notwehr, verweigert aber die effektivsten Mittel, die er selbst ansonsten bei Behörden für angemessen hält.
    Das ist das Problem, aber es ist eine gesetzgeberische Abwägung und die darf er wahrscheinlich machen.

    Klärung könnte auch hier etwa das Höchste Gericht bringen, aber ich wette dass die das auch hier nicht annehmen würden oder möglicherweise sogar zugunsten des Staates entscheiden, so dass es besser ist nicht darin herum zu rühren.

    Die Amerikaner haben ja ihren 2. Verfassungsgrundsatz auf dem die sich wegen Schußwaffenbesitzt berufen können, wir haben den nicht... leider.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 13.02.2012, 18:01


    Das hat mit der Bewaffnung der Staatsorgane iG nichts zu tun, zeigt aber was "zeitgemäss" ist!
    Obendrein wenn man eine illegale Waffe rechtmässig zur Notwehr einsetzt, geht man sogar für den illegalen Besitz straffrei aus!



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 13.02.2012, 18:15


    hemo hat folgendes geschrieben: Naja, Gewaltenteilung, hier Exekutive, sodann Gesetze, Rechtswege, Frage, wer entscheidet, welche VerfBeschw. angenommen werden und nach welchen Kriterien das geschieht. Und schon sind wir beim Thema.
    Die rechtlich sauber platzierten Juristen haben erwogen, abgewogen und entschieden, dass eure Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen wird.
    Rechtsstaatsprinzip, GG etc.
    Also, wat jezze?

    Genau das wäre meiner Ansicht ein Verstoß gegen die Rechtswegegarantie und im Grunde ein Verstoß gegen ein Menschenrecht.
    Lies mal die Links die ich eingefügt hattte, da erörtert einer vor den EuGMR zu ziehen. Ob er es gemacht hat und ob er Erfolg hatte wissen wir nicht ?

    Könnte also ein Diktator über "seine Richter " eine Entscheidung treffen die seinem Rechtssystem entspricht und sagen : "ich habe ja gültiges Urteil (Enteignung meinetwegen ) , nämlich mein Recht gesprochen und ich muss es nicht begründen weil auch das im Recht steht. ? "
    Wo ist da die Grenze zur Willkür ?

    Ich will nicht sagen das die Richter des BVerG Diktatoren sind aber sie agieren nach von außen undurchschaubaren Spielregeln die sie selber gewünscht und geschaffen haben, zunächst mit der richtigen Absicht die Arbeitsfähigkeit zu sichern. Aber wer kontrolliert nicht etwagigen Mißbrauch dieser Regelung ?
    Gibt es eine parlamentarische Beschwerdeinstanz ?

    Zumindest sollte eine Nichtzulassung begründet werden damit das transparent bleibt.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 13.02.2012, 18:31


    Republikflüchtling hat folgendes geschrieben: Das hat mit der Bewaffnung der Staatsorgane iG nichts zu tun, zeigt aber was "zeitgemäss" ist!
    Obendrein wenn man eine illegale Waffe rechtmässig zur Notwehr einsetzt, geht man sogar für den illegalen Besitz straffrei aus!

    Wir sind uns ja einig. Deine Frage lautete aber das die Selbstverteidigung ein Grundrecht wäre, aber das haben wir ja - nur nicht jedes Mittel dazu.
    Was für den Bürger zeitgemäss ist und was nicht, ist eben wieder die Abwägung.
    Theoretisch könntest Du dir ja auch Handgranaten ordern oder noch härtere Abwehrmittel, aber "zeitgemäß " oder angemessen wäre das nicht.


    Das mit der illegalen Waffe ist insofern richtig wenn nachgewiesen ist dass sie wirklich "erforderlich" war um einen konkreten Angriff abzuwehren.Ja es gab mal einen Freispruch vor den BGH, ich kenn den Fall grob.

    Wenn du hier vorher mit einer illegalen Waffe erwischt wirst kannst Du Dich nicht damit rausreden das Du sie für den Fall einer unkonkreten Notwehr vorhalten willst.Die illegale Waffe wird deshalb nicht bestraft weil eine Notwehrhandlung auch berechtigt niederes Recht , (hier WaffG) zu verletzen um sich erfolgreich zu schützen.
    Bzw man bleibt straffrei weil man hier ein anderes Recht verletzt um ein höheres Recht und sich selbst zu schützen.... oder so ähnlich.
    Das muss aber im Einzelfall immer nachgewiesen werden - vor einem Richter.

    Die illegale Waffe ist auch danach noch illegal, du wirst nur nicht bestraft weil sie notwendig war.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 13.02.2012, 19:54


    Attila hat folgendes geschrieben: ...Was für den Bürger zeitgemäss ist und was nicht, ist eben wieder die Abwägung.
    Theoretisch könntest Du dir ja auch Handgranaten ordern oder noch härtere Abwehrmittel, aber "zeitgemäß " oder angemessen wäre das nicht.
    ...
    Also da würde ich mich am normalen Streifenpolizisten orientieren.
    Der trägt auch keine Handgranaten. Obwohl ja die DE Polizei mit der vollautomatischen MP5 in den USA Kopf schüttlen erntet.
    Da fragen dann die Kollegen gegen wen in DE die denn Krieg führen würden.
    In den USA sieht man MP5 selten beim Streifendienst und dann nur halbautomatisch.
    SWAT ist da natürlich anderes.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Lusumi2 - 13.02.2012, 22:50

    Re: Verfassungsbeschwerde ?
    Attila hat folgendes geschrieben:
    ...Aber ich dachte dass ein Verband der klagt schon etwas mehr Augenmerk finden sollte.
    ....

    Also es hat ja kein Verband geklagt, sondern 7 Leute. Ich weiß nicht mal, ob alle 7 Mitglieder in der FvLW sind oder waren.
    Die FvLW hat auf einem Sonderkonto das gesammelte Geld verwaltet, weil über WO der Spendenaufruf kam.

    Insgesamt haben jetzt natürlich alle Recht, die von Anfang an "wussten", dass es keinen positiven Ausgang geben wird... wobei die Frage schon immer war: was ist denn ein positiver Ausgang?

    Gehofft hat man wenigstens auf eine Annahme der Klage.

    Was mich und viele andere sicherlich sehr enttäuscht ist, dass die Klage ohne jede Begründung oder Erklärung nicht angenommen wurde - schließlich betrifft es Millionen Bürger dieses Landes.

    Tausende waren über die Klage informiert, Millionen sind betroffen, jetzt und künftig.

    Bei millionen Betroffenen, wäre ein 3-Zeiler zur Erklärung sicherlich nicht falsch gewesen - alleine schon um das Vertrauen in die Richter zu wahren.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 13.02.2012, 23:08


    Tja, was würden die Parteien machen, wenn 1.5 Millionen (ich weiss es gibt mehr, aber ich habe mal eine Nummer genannt) Sportschützen bei der US Botschaft um politisches Asyl beantragen!
    Man muss ja dann nicht gleich wirklich auswandern, aber ich fände das doch mal eine Aktion die der Politik wirklich peinlich wäre!

    Dann ist das ja nicht einmal weit verfehlt.
    Als Legalwaffenbesitzer wird man in DE doch mittlerweile behandelt wie Jemand des jüdischen Glaubens in 1935!



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 13.02.2012, 23:54


    Lusumi :

    Verzeihe , ich habe das nicht mehr so im Kopf gehabt wer die Klage eingereicht hat. du hast sicher recht , es waren die 7 Leute, wobei der FVLW das ja wohl organisiert hat.

    Aber im Grunde sind wir uns einig :
    Wer klagt kann natürlich verlieren , denn vor Gericht und auf Hoher See... na du kennst den Spruch.
    Haben wir ja auch gewußt, keiner war siegessicher, nur Phantasten waren das.

    Es hätte auch schlimmer kommen können und das Gericht hätte angenommen und mit Pauken und Trompeten zurückgewiesen und der Gesetztgeber hätte quasi einen Persilschein bekommen. Hätte auch passieren können.
    Vielleicht wollten die Richter das auch wieder nicht.

    Aber die Tatsache das die Verfassungsbeschwerden ohne Begrünung nicht angenommen werden, die sind sehr zu kritisieren.

    Wie Du schon sagtest , der Bürger setzt Vertrauen in die Richter, oft auch die letzte Hoffnung gegen unmögliche Gesetzte und bekommt nicht mal eine Aussage warum sich die hohen Herren nicht herablassen sich überhaupt damit zu befassen.
    Denn wenn die drei Richter darüber beraten ( wenn tatsächlich, was ich nicht mal glaube ... ) dann können sie auch den Ansatz und Inhalt ihrer Beratung mit einbringen, mit zwei drei Sätzen.....
    So schlecht bezahlt vom Steuerzahler werden die ja auch nicht dass das nicht mehr drin ist.

    Lusumi, weißst du was von der Grafe-Klage ?



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Lusumi2 - 14.02.2012, 15:36


    Nein, das weiß ich nicht.

    Aber wie man heute vom Verfassungsgericht mit großem Pomp hört, hat es entschieden, dass Professoren nicht leistungsabhängig bezahlt werden dürfen, sondern wie bisher per Grundgehalt...

    Hat wohl Weisungscharakter für eine Übertragung auf alle Beamten.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 14.02.2012, 16:38


    Ja das habe ich heute auch in der Zeitung gelesen und das wollte ich auch hier mal schreiben.


    Das befassen die sich mit der Klage wegen einer ungerechten Bezahlung.
    Als ob das richtungsweisend sein soll :shock:
    Mein Gott, da könnte fast jeder klagen.
    Aber wenn ich oder Du da klagen würdest, dann würden die das auch nicht mal annehmen, ab bestimmten Klientel aufwärts wirds dann wichtig... kopfschütteln....

    So gern wie ich den Professor sein Gehalt gönne, aber das hätte auch vor dem Bverwaltungsgericht abschließend geklärt werden können.
    Und um Gottes Willen ja nicht leistungsbezogen, wo kämen wir da hin...

    Dagegen werden mögliche Verstöße gegen klassische Grundrecht für Millionen Bürger gar nicht beachtet.
    Versteh das wer will, ich nicht.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 14.02.2012, 16:43


    Ist doch ganz einfach Attila: Waffen sind nicht gewollt und obendrein nennt sich das Korruption.
    Die Proffs kannten mit Sicherheit da Jemanden!!



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 14.02.2012, 17:00


    na das wird hemo nicht gern lesen fürchte ich.... :D

    Der vertraut doch seinem Verfassunsgericht.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 14.02.2012, 17:12


    Hemo weiss selber wie es auf den Gerichten zugeht, warum sollte das beim Verfassungsgericht anders sein!



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Attila - 14.02.2012, 22:16


    Auf das Verfassungesgericht scheint er grenzenloses Vertrauen zu haben, aber das soll er doch meinetwegen auch.

    Was mir aber wieder sauer aufstößt ist das wie Lusumi schon bemerkte das Brimborium um die Professorengehälter, was heute samt der 7 roten Roben noch durch alle TV Kanäle ging. Muss ja dramatisch gewesen sein.

    Wieso frage ich mich kann bei diesen Profesoren auch Lohn und Gehalt wie sonst in einer freien Marktwirtschaft nicht verhandelt werden, warum muss das gerichtlich festgezurrt werden ?

    Jeder Arbeitnehmer muss seinen Lohn aushandeln und sich dem Gesetzten des Arbeitsmarktes unterwerfen, aber die hier nicht ?

    Die haben doch nun ihren gesetztlichen Mindestlohn, das heißt wohl auch Honorarordnung oder Gebührenordnung und dann sind da wahrscheinlich noch Wirtschaftsprofeesoren dtin die dann im gleichen Atemzug fordern dass der Staat sich aus der Tarifautonomie raus zu halten hat und flächendeckende Mindestlöhne ablehnen. Selber lassen sie sich das vom Gericht absichern.

    Soweit zum Thema Marktwirtschaft.....
    Für die ganz Oben scheint ja der Sozialismus schon eingetreten sein nur leider reicht der nicht für alle....



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    hemo - 15.02.2012, 08:44


    Ich habe kein grenzenloses Vertrauen. Habe lediglich gesagt, dass dort Menschen sitzen, die ihr Handwerk ausüben.



    Re: Verfassungsbeschwerde ?

    Republikflüchtling - 15.02.2012, 09:01


    Richtig, in guter alter Tradition so wie der Herr Wulff Vollprofi ist!
    Einziger Unterschied, früher hatten Leute noch ein bisschen Anstand.
    Wulff perfektioniert was unser guter Gert so schön angefangen hat.



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