ANERKENNUNG als RELIGIONSGESELLSCHAFT

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    Re: ANERKENNUNG als RELIGIONSGESELLSCHAFT

    M.M.Hanel - 29.09.2005, 12:17

    ANERKENNUNG als RELIGIONSGESELLSCHAFT
    Basler Zeitung; 29.09.2005
    Seite 16

    Basler Muslime wollen Anerkennung

    Mit der neuen Verfassung können mehr religiöse Gemeinschaften anerkannt werden

    OLIVER ZWAHLEN
    Die zur Abstimmung stehende neue Verfassung soll auch das Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften neu regeln. So sollen künftig auch privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften anerkannt werden - zum Beispiel die Basler Muslime.

    Bisher gibt es im Kanton Basel-Stadt vier «öffentlich-rechtlich» anerkannte Religionsgemeinschaften. Nämlich die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche, sowie die israelitische Gemeinde, wobei letztere diesen Status erst 1972 nach einer Änderung der Kantonsverfassung erhalten hatte.

    Mit der neuen Basler Verfassung könnte sich dieser Kreis bald erweitern. Denn in ihr sollen neu auch andere religiöse Gemeinschaften anerkannt werden. Vorgesehen sind grundsätzlich zwei Formen: zunächst die öffentlich-rechtliche. Die Gemeinschaften, die auf diese Weise anerkannt worden sind, müssen über eine Verfassungsänderung verankert werden. Dadurch kommen sie in den Genuss gewisser Rechte: So dürfen sie beispielsweise in Räumen der Staatsschulen Religionsunterricht geben oder in Gefängnissen und Krankenhäusern Seelsorge versehen. Ausserdem haben sie das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben.

    Neu kommt eine zweite Form der Anerkennung dazu: die so genannte «kantonale» oder auch «Kleine Anerkennung». Dabei sei der Grundgedanke bei der Schaffung gewesen, auch die Hürden kleiner zu gestalten, erklärt Hans Georg Signer, der die Verfassungsratskommission zu Religionsgemeinschaften und Bildung präsidierte. Um diese Anerkennung zu erhalten, müsse eine Religionsgemeinschaft sich bloss durch den Grossen Rat kämpfen. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Anerkennung ergeben, werden nämlich vom Grossen Rat für jede Gemeinschaft einzeln festgelegt. Es ist anzunehmen, dass diese Regeln weniger Rechte und Pflichten umfassen als bei einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung. Im besten Fall können den Gemeinschaften die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer richtigen Anerkennung zugesprochen werden.

    WUNSCH NACH Anerkennung. Wenn die neue Verfassung in Kraft tritt, möchten auch die Basler Muslime ein Gesuch für eine Anerkennung ihrer Religion stellen. «Das dürfte allerdings noch ein paar Jahre dauern, bis wir so weit sind», erklärt Cem Karatekin, Präsident der Basler Muslimkommission, «denn zuerst müssen sich die Muslime einigen.» Da die Muslime von unterschiedlichen Kulturen kommen und verschiedene Sprachen sprechen, sei das jedoch nicht einfach. Dennoch sei eine offizielle Anerkennung für Muslime wichtig. «Dann müssen wir uns nicht mehr auf den Hinterhöfen verstecken, sondern können unsere Religion offener ausüben.»

    Karatekin glaubt, dass eine Anerkennung der Muslime durchaus Chancen habe. Denn Basel sei multikulturell und tolerant. «Da spricht alles dafür, zumal der Islam[100] auch teilweise in unseren Nachbarländern als offizielle Religion anerkannt ist.» Hans Georg Signer hält es für ein positives Zeichen, wenn sich Muslime und andere Glaubensrichtungen um eine Anerkennung bemühen. «Letztlich ist es für alle von Vorteil, wenn wir die bedeutende Energie, die von den Religionen ausgeht, sinnvoll einsetzen können.»

    Heute Abend findet im CityForum am Aeschenplatz 7 ein Podium zur Frage statt, ob die neue Verfassung den religiösen Frieden gefährdet. Gratis-Eintrittskarten sind erhältlich am baz-Schalter, Aeschenplatz 7. Die Platzzahl ist beschränkt.

    Mehr anerkannte Religionen. Die neue Verfassung machts möglich.



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