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Re: Urteil: Handykontakt erlaubt
Helmut 318 is - 20.11.2005, 01:54Urteil: Handykontakt erlaubt
Ein Handy darf beim Autofahren in die Hand genommen werden, um es zum Beispiel an einen anderen Platz zu legen. Wer während einer Autofahrt zum Mobiltelefon greift, handelt nicht ordnungswidrig, solange er dabei nicht telefoniert, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az.: 83 Ss-Owi 19/05). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er mit dem Handy in der Hand erwischt worden war. Der Betroffene gab allerdings an, das Handy lediglich an einen anderen Ort gelegt zu haben, weil es in einem Ablagefach geklappert hatte.
Die erste Instanz ließ es bei der Geldbuße, weil aus seiner Sicht jegliches Benutzen eines Handy ordnungswidrig sei. Die OLG-Richter stellten nun klar, dass eine "Benutzung" nur beim echten Gebrauch von Handyfunktionen wie Telefonieren oder SMS-Versand vorliege.
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