Urteil: Mitschuld beim Überholen

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    Re: Urteil: Mitschuld beim Überholen

    Helmut 318 is - 14.10.2005, 18:19

    Urteil: Mitschuld beim Überholen
    Wer bei unklarer Verkehrslage überholt, muss bei einem Unfall in jedem Fall einen Teil des Schadens tragen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.




    Dies gelte insbesondere, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt wird, ohne dass sich der überholende Autofahrer sicher ist, dass der Vordermann nicht nach links abbiegen will. (Az.: 1 U 223/04)

    Das Gericht sprach einem Autofahrer nur zwei Drittel des Schadens zu, der bei einem Unfall an seinem Fahrzeug entstandenen war. Eine vor dem Mann fahrende Autofahrerin hatte ohne ersichtlichen Grund gebremst. Als er daraufhin zum Überholen ansetzte, bog die Frau plötzlich nach links ab, so dass es zur Kollision kam. Das Landgericht Limburg hatte der Zahlungsklage des Mannes in vollem Umfang stattgegeben, das OLG sah dagegen eine Mitschuld des Klägers.

    In den Entscheidungsgründen betonten die Richter, wenn der Fahrer eines vorausfahrenden Fahrzeugs ohne erkennbaren Anlass die Geschwindigkeit verringere, bestehe eine so genannte unklare Verkehrslage. Ein nachfolgender Autofahrer dürfe in diesen Fällen nicht ohne weiteres überholen.



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